Home News Urlaubsanspruch 2024 - was ist zu beachten? - Informationen zur Urlaubsgewährung

Urlaubsanspruch für das Jahr 2024-was ist zu beachten?

Urlaub im Jahr 2024

Im Jahr 2024 wird es wieder diverse Entscheidungen zum Urlaubsrecht geben. Jeder Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch und möchte den Urlaub, wie beantragt, auch erhalten, was aber nicht immer möglich ist. Hier sind diverse rechtliche Fallstricke zu beachten und was gerade im Jahr 2024 wichtig ist, soll hier erläutert werden.

Entstehung des Urlaubsanspruchs

Der Urlaubsanspruch im Jahr 2024 setzt voraus, dass ein Arbeitsverhältnis spätestens in diesem Jahr begründet wurde. Für den Urlaubsanspruch ist das Arbeitsverhältnis eine zwingende Voraussetzung. Der Schuldner des Urlaubsanspruches ist der Arbeitgeber und der Gläubiger, der Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer

Nur Arbeitnehmer haben ein Urlaubsanspruch. Freie Mitarbeiter und Selbstständige können keinen Urlaub beanspruchen.

gesetzliche Grundlagen

Der gesetzliche Mindesturlaub (4 Wochen) ist im Bundesurlaubsgesetz zwingend geregelt.

Kündigung während des Erholungsurlaubs

Eine Kündigung während des Urlaubs ist nach deutschem Arbeitsrecht nicht verboten!

Wie lange ist die Wartezeit für den Urlaub im Jahr 2024?

Wichtig ist zu wissen, dass der Urlaubsanspruch immer eine Wartezeit voraussetzt.

Wartezeit

Die Wartezeit ist geregelt in § 4 des Bundesurlaubsgesetz und ist Voraussetzung für den Anspruch des Arbeitnehmers auf den vollen Jahresurlaub. Wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist, besteht nur ein Anspruch auf Teilurlaub.

Dauer der Wartezeit

Die Wartezeit beträgt sechs Monate. Dabei kommt es auf das Bestehen des Arbeitsverhältnisses an. Nicht wichtig ist, ob der Arbeitnehmer tatsächlich während dieser sechs Monate gearbeitet hat. Auch in der Elternzeit oder bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers wird die Wartezeit nach dem Ablauf von sechs Monaten erfüllt.

Teilurlaub

Wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist, dann besteht lediglich ein Anspruch auf Teilurlaub. Dies ist in § 5 des Bundesurlaubsgesetz geregelt. Der Arbeitnehmer kann dann ein zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Kalendermonat an Urlaub nehmen.

Kalenderjahr 2024 und § 4 BUrlG

Wichtig dabei ist auch zu wissen, dass die Wartezeit nur einmal zu absolvieren ist. Auf keinen Fall muss die Wartezeit für jedes Kalenderjahr erneut abgeleistet werden. Dies heißt konkret für das Jahr 2024, dass der Arbeitnehmer, der bereits im Jahr 2023 die Wartezeit absolviert hat, nicht nochmals im Jahr 2024 die Wartezeit abwarten muss.

Wartzeit im Jahr 2024

Wer im Jahr 2023 schon 6 Monate beschäftigt ist, hat sofort im Januar 2024 einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Wann entsteht der volle Jahresurlaubsanspruch?

Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub des Arbeitnehmers entsteht dann, wenn die Wartezeit abgelaufen ist.

voller Anspruch auf den Jahresurlaub 2024

Wenn der Arbeitnehmer also Jahr 2023 bereits sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt war, dann entsteht der Urlaubsanspruch bereits am ersten Tag des nächsten Jahres, also am 1. Januar 2024. Der Arbeitnehmer kann also bereits im Januar einen Antrag auf den vollen Jahresurlaub für das Jahr 2024 stellen.

Kalenderjahr und Urlaubswartezeit

Die Wartezeit muss nur 1 x abgelaufen sein und nicht pro Kalenderjahr.

Wie hoch ist der volle Anspruch auf den Jahresurlaub?

Das Bundesurlaubsgesetz definiert in welcher Höhe der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub hat.

Mindesturlaub nach dem BUrlG

Der Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt vier Wochen. Dies bedeutet, dass bei einer 5-Tage-Woche der Arbeitnehmer 20 Arbeitstage an Urlaub hat und bei einer 6-Tage-Woche der Arbeitnehmer 24 Werktagen Urlaub hat.

4 Wochen wenigstens pro Kalenderjahr

Wichtig ist dabei immer darauf zu achten, dass vier Wochen an Mindesturlaub besteht. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Arbeitnehmer in Teilzeit oder in Vollzeit arbeitet. Entscheidend ist immer die Anzahl der gearbeiteten Tage. Wer jeden Tag von montags bis freitags jeweils 4 Stunden pro Tag arbeitet, hat ebenfalls einen Anspruch auf 20 Arbeitstage an Urlaub pro Kalenderjahr, denn um 4 Wochen an Urlaub zu bekommen, muss dieser Arbeitnehmer ja 5 Tage pro Woche frei nehmen.

Vollzeit vs. Teilzeit

Der Mindesturlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dieser beträgt 4 Wochen für jeden Arbeitnehmer. Dabei ist egal, ob dieser in Vollzeit oder Teilzeit oder gar als Mini-Jober arbeitet. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf so viele Tage an Urlaub, dass er 4 Wochen frei hat und dies bezahlt bekommt. Entscheidend sind die Arbeitstage pro Woche und nicht die Stundenzahl.


3-Tage-Woche4-Tage-Woche5-Tage-Woche6-Tage-Woche
12 Tage16 Tage20 Tage24 Tage
4 Wochen4 Wochen4 Wochen4 Wochen

Urlaubstage am Stück

In der Regel hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn die Wartezeit abgelaufen ist. Nach dem Bundesurlaubsgesetz soll dem Arbeitnehmer auch der volle Urlaub gewährt werden.

12 Werktage oder 10 Tage am Stück an Urlaubsgewährung

In der Regel sollen wenigstens 12 Werktage oder 10 Arbeitstage (2 Wochen) zusammenhängend an Urlaub gewährt werden. Die Aufsplitterung des Urlaubs auf einzelne Tage ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, obwohl dies in der Praxis oft gemacht wird, ist dies rechtswidrig. Hier kann sogar der Arbeitnehmer im Nachhinein noch einen Anspruch auf Urlaub haben, da der Urlaub dann nicht ordnungsgemäß vom Arbeitgeber erfüllt wurde. Dies wird oft übersehen.

Urlaub und Elternzeit

Auch während der Elternzeit, in der der Arbeitnehmer ja nicht arbeitet, entsteht ein Urlaubsanspruch. Dieser Urlaubsanspruch ist ebenfalls zu erfüllen, es sei denn der Arbeitgeber gibt vor Ende des Arbeitsverhältnisses eine sogenannte Kürzungserklärung ab. Er kann dann für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen.

Kalenderjahr

Auch während der Elternzeit entsteht weiterer Urlaub, obwohl der Arbeitnehmer nicht arbeitet.

Ist ein Urlaubsantrag notwendig?

Früher war dies zwingend notwendig (Rechtsprechung des BAG), dass der Arbeitnehmer den Urlaub beantragt. Nach der neuen Rechtsprechung des EuGH muss der Arbeitgeber von sich aus Urlaub gewähren (EuGH, Urteile vom 06.11.2018 - C 619/16 und vom 06.11.2018 - C 684/16 ).

Urlaubsantrag sinnvoll

Ein Urlaubsantrag des Arbeitnehmers ist trotzdem sinnvoll, der Arbeitnehmer ja den Urlaub nicht irgendwann, sondern innerhalb einer bestimmten Zeitspanne haben möchte. Wenn mehrere Arbeitnehmer hier für den gleichen Zeitraum den Urlaub erhalten wollen, ist eine frühe Beantragung durchaus von Vorteil (aber nicht zwingend).

kein Recht auf Selbstbeurteilung

Der Arbeitnehmer muss den Urlaub beantragen und der Arbeitgeber muss dann den Urlaub gewähren. Ein Recht auf Selbstbeurlaubung besteht nicht. Eine Selbstbeurlaubung kann sogar eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen.

Versagung des Urlaubs

Der Arbeitgeber darf den Urlaubsantrag des Arbeitnehmers nur dann ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Der häufigste Grund, der tatsächlich auch in der Praxis greifen könnte, ist der, dass der Arbeitgeber Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer berücksichtigen muss. Es ist nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber nicht jedem Wunsch des Arbeitnehmers auf Urlaubsgewährung nachkommen kann, da ansonsten wahrscheinlich im Sommer der Betrieb zu schließen wäre, wenn alle Arbeitnehmer für Juli den Urlaub beanspruchen und der Arbeitgeber dies auch gewähren müsste.

Rückruf oder Widerruf

Ein Rückruf oder Widerruf von bereits gewährten Urlaub ist nur auf sehr seltene Ausnahmefälle (nicht vorhersehbare Existenzgefährdung des Betriebs) denkbar.

Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr?

Das Bundesurlaubsgesetz sieht für den Mindesturlaub vor, dass dieser-sofern man den Urlaub unverschuldet nicht nehmen kann-auf das nächste Kalenderjahr übertragen wird. Geregelt ist dies in § 7 Abs. 3, Satz 2 des Bundesurlaubsgesetz.

Kalenderjahr

Die Wartezeit muss nur 1 x abgelaufen sein und nicht pro Kalenderjahr.

Wann verfällt der Urlaub?

Der Verfall des Urlaubs muss nun nicht mehr zwingend zum 31. des Folgejahres erfolgen.

Urlaubsanspruch verfällt nur in bestimmten Fällen

Für den nicht erkrankten Arbeitnehmer gilt danach:

Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nach dem Bundesurlaubsgesetz (Mindesturlaub) verfällt dann nicht, wenn der Arbeitgeber ihn nicht frühzeitig zur Urlaubsaufnahme aufgefordert hat und auf einen Verfall bei fehlender Aufnahme hingewiesen hat.

Verjährung des Urlaubsanspruchs?

In Bezug auf die Verjährung (dritter Fall, den der EuG zu entscheiden hatte) führte der Europäische Gerichtshof aus, dass eine Abgeltung der Urlaubstage wegen Verjährung nur dann ausscheidet, wenn der Arbeitgeber dafür gesorgt hat, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch tatsächlich wahrnehmen konnte. Eine Arbeitnehmerin geklagt, die ihren Urlaub nach eigener Aussage wegen des hohen Arbeitsaufwands nicht nehmen konnte und forderte eine Abgeltung der Urlaubstage.

Urlaubsabgeltung

Eine Abgeltung des Urlaubs (Auszahlung) ist nur im beendeten Arbeitsverhältnis zulässig.

Kalenderjahr

Ohne Hinweis und Aufforderung zur Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber kann der Urlaub nicht mehr zum 31. März des Folgejahres verfallen.

§ 3 des Bundesurlaubsgesetzes

Gesetzestext § 3 BUrlG

§ 3 Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte

Scheidet der Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit im laufenden Jahr in der zweiten Jahreshälfte - also nach dem 30.06. - aus dem Arbeitsverhältnis aus, dann hat er einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Urteil - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - Urteil vom 19. Februar 2019, Aktenzeichen 9 AZR 541/15 - Verfall des Urlaubs -

BAG und Urlaubsentscheidung zum Verfall des Urlaubs

Aufforderung zur Urlaubsfestlegung und Urlaubsantritt durch den Arbeitgeber, ansonsten kein Verfall


  1. Das Landesarbeitsgericht wird erneut zu prüfen haben, ob der Urlaub des Klägers, dessen Abgeltung er begehrt, nach § 7 Abs. 3 BUrlG verfallen ist. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob der Beklagte seinen bei richtlinienkonformer Auslegung von § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 BUrlG gebotenen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist. Bei der erneuten Prüfung sind die folgenden allgemeinen Grundsätze zu beachten:

a) Der Arbeitgeber muss konkret und in völliger Transparenz dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Er muss ihn – erforderlichenfalls förmlich – dazu auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub verfällt, wenn er ihn nicht nimmt (vgl. EuGH 6. November 2018 – C-684/16 – Rn. 45).


FAQ zum Thema Urlaub und Urlaubsgewährung 2024

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der gesetzliche Mindesturlaub insgesamt 4 Wochen pro Kalenderjahr. Dies sind 24 Werktage (6-Tage-Woche) oder 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche). Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmer kann jedoch höher sein, denn der Arbeitgeber kann darüber hinaus sog. Sonderurlaub gewähren. Oft findet man auch in Tarifverträgen höhere Urlaubsansprüche.

Muss man Urlaub beantragen?

Nach der neuesten Rechtsprechung muss der Arbeitgeber von sich aus den Urlaub gewähren. Ein Urlaubsantrag ist aber trotzdem sinnvoll, damit der Urlaub - auch für den Betrieb - besser planbar ist.

Muss der beantragte Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt werden?

Ja, der Arbeitgeber ist zwar der Schuldner des Urlaubsanspruchs, aber er kann den beantragten Urlaub auch aus wichtigen betrieblichen Grund ablehnen. In der Regel ist der Urlaub aber - so wie beantragt - zu gewähren.

Kann man sich den Resturlaub zum Jahresende auszahlen lassen?

Nein, im bestehenden Arbeitsverhältnis ist eine Auszahlung des Urlaubs (Urlaubsabgeltung) nicht möglich. Dies ist nur im beendeten Arbeitsverhältnis vorgesehen.

Wann habe ich den vollen Urlaubsanspruch?

Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach Ablauf einer Wartezeit. Diese beträgt 6 Monate ab Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Kann der Jahresurlaub verfallen?

Ja, der Urlaubsanspruch kann verfallen, wenn er nicht rechtzeitig geltend gemacht wird. Laut Gesetz verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch spätetens zum 31.03 des Folgejahres. Dies aber nach der Rechtsprechung des EuGH und des BAG nur, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im laufenden Jahr zur Urlaubsnahme aufgefordert und belehrt hat, dass der Urlaubsanspruch ansonsten verfällt.

Muss die Wartezeit für den Urlaub jedes Jahr absolviert werden?

Nein, die Wartezeit sind immer die ersten 6 Monate ab Beginn des Arbeitsverhältnisses. Wer im Jahr 2023 schon länger als 6 Monate an Betriebszugehörigkeit hat, der hat bereits mit Anfang des Jahres 2024 die Wartezeit absolviert und hat einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Wie viel Urlaub darf ich am Stück nehmen?

Der Urlaub ist nach dem Zweck des BUrlG grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Dies heißt, dass man sogar den gesamten Urlaub am Stück nehmen soll, zumindest aber 2 Wochen. Der Urlaub dient der Erholung und diese ist nicht möglich, wenn der Urlaub auf einzelne Tage aufgeteilt wird.

Verfällt der Urlaub bei Krankheit?

Nein, nach der aktuellen Entscheidung des EuGH (Urteil vom 22.09.2022 - C-120/21) kann der Urlaub während einer dauerhaften Erkrankung nicht verfallen.