Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin – A.Martin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Andreas Martin
Sofortige Hilfe im Arbeitsrecht!
Kündigung oder Abmahnung erhalten? Kündigungsschutzklage einreichen? Sie wollen eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber? Ihr Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht?
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Sie möchten von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten?
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Andreas Martin ist seit 2003 als Rechtsanwalt tätig und betreibt in Berlin Marzahn-Hellersdorf seit 2010 eine Zweigstelle. In der Kanzlei in Berlin Marzahn bearbeitet Rechtsanwalt Martin – nicht ausschließlich aber überwiegend –arbeitsrechtliche Mandate, vor allem Kündigungsrechtsstreitigkeiten..
Rechtsanwalt Andreas Martin ist auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin
Die Auswahl des Anwalts ist Vertrauenssache.
Mandate im Arbeitsrecht, insbesondere bei Kündigung benötigen Sorgfalt und Erfahrung und vor allem auch Verhandlungsgeschick. Diese erwirbt man im Laufe der Zeit durch Vertretung von Mandanten vor den Arbeitsgerichten. Meine Fälle – vor allem Kündigungsschutzsachen – habe ich überwiegend vor dem Arbeitsgericht Berlin.
In Kündigungsschutzstreitigkeiten (Bestandsschutzstreitigkeiten) vor dem Arbeitsgericht Berlin sollte der Mandant am besten einen Anwalt für Arbeitsrecht aus Berlin mit der Erhebung der Klage beauftragen.
Bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin geht es den Mandanten überwiegend die Erzielung einer möglichst hohen Abfindung. Die Zahlung einer angemessenen Abfindung wird oft durch einen sog. Abfindungsvergleich erreicht, welcher häufig bereits kurze Zeit nach Erhebung der Kündigungsschutzklage im sogenannten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht geschlossen wird.
Hier erhalten Sie rechtliche Informationen zum Thema Arbeitsrecht in Berlin:
Arbeitsrechtssachen vor dem Arbeitsgericht
Die Auswahl des Anwalts ist Vertrauenssache.
Mandate im Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzrecht benötigen Sorgfalt und Erfahrung und vor allem auch Verhandlungsgeschick. Diese erwirbt man im Laufe der Zeit durch Vertretung von Mandanten vor den Arbeitsgerichten. Meine Fälle – vor allem Kündigungsschutzsachen – habe ich überwiegend vor dem Arbeitsgericht Berlin.
Bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin geht es den Mandanten überwiegend die Erzielung einer möglichst hohen Abfindung. Die Zahlung einer angemessenen Abfindung wird oft durch einen sog. Abfindungsvergleich erreicht, welcher häufig bereits kurze Zeit nach Erhebung der Kündigungsschutzklage im sogenannten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht geschlossen ist.
Die Kündigungsschutzsachen rechne ich entweder mit dem Mandanten direkt oder mit dessen bestehende Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht ab. Denn auch der rechtschutzversicherte Mandant hat in Berlin freie Anwaltswahl. In Kündigungsschutzstreitigkeiten (Bestandsschutzstreitigkeiten) vor dem Arbeitsgericht Berlin sollte der Mandant am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage beauftragen.
Eine Finanzierung des Kündigungsschutzverfahrens über Prozesskostenhilfe ist manchmal ebenfalls sinnvoll.
Hier erhalten Sie rechtliche Informationen zum Thema Arbeitsrecht in Berlin:
Als Anwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Mandanten in folgenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – außergerichtlich und vor allem vor dem Arbeitsgericht in Berlin, ggfs. auch deutschlandweit:
Arbeitsrechtsberatung
Bei der ersten Kontaktaufnahme – telefonisch oder per E-Mail – in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit entstehen für Sie keine Kosten. Ich höre mir den Sachverhalt an und teile Ihnen dann mit, wie teuer eine die Erstberatung ist. Dies ist für Sie bis dahin kostenfrei.
Bei der Beratung schaue ich mir dann die Unterlagen, wie den Arbeitsvertrags, die Änderungsverträge, bestehende Abrechnungen und weiteren Dokumenten (z.B. Kündigung oder Abmahnung) an und teile Ihnen mit, wie die Chancen hier zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind und welche Kosten für Sie dadurch entstehen.
Die Erstberatung kostet bei mir in der Regel pauschal€ 75,00 brutto.
Arbeitnehmer lassen sich in der Regel im Arbeitsgerichtsverfahren, insbesondere im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertreten. Diese Prozessvertretung von Arbeitnehmern macht auch Sinn, da für eine erfolgreiche Vertretung vor allem Erfahrung und Fachwissen notwendig sind.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete vor dem Arbeitsgericht Berlin auch Arbeitgeber, vor allem in Kündigungsschutzsachen und in Lohnstreitigkeiten. Dabei ist zu beachten, dass die Vertretung von Arbeitgebern oft schwieriger ist als die Arbeitnehmervertretung in Arbeitssachen. Hier sind besondere Kenntnisse von Nöten, um das Prozessrisiko des Arbeitgebers zu minimieren (Prozessbeschäftigung etc).
Wer eine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht hat, kann in der Regel – sofern Deckungsschutz vorliegt – den Rechtsanwalt in seiner Arbeitsrechtssache selbst bestimmen. Er muss nicht den Rechtsanwalt nehmen, der ihm von seinem Rechtsschutzversicherer vorgeschlagen wird. Gerade in Berlin mit über 9.000 Anwälten dürfte es also für den rechtschutzversicherten Mandanten genug Auswahl an Anwälten- insbesondere auch an Fachanwälten für Arbeitsrecht – geben.
Auch sollte der Mandant hierbei beachten, dass eine Rechtsauskunft im Arbeitsrecht am Telefon durch einen Anwalt der Rechtschutzversicherung keine anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalts vor Ort ersetzt. Gerade in Kündigungsschutzsachen ist eine umgehende Beratung unter Durchsicht der Unterlagen, insbesondere der Kündigungserklärung sinnvoll.
Kosten im Arbeitsrecht
Die Anwaltsgebühren bestimmen sich im Arbeitsrecht nach den gesetzlichen Gebühren, zu welchem ich in der Regel tätig werde. Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Für meine Mandanten besteht von Anfang an eine Kostentransparenz.
Die Kündigungsschutzsachen rechne direkt mit der bestehende Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht ab. Denn auch der rechtschutzversicherte Mandant hat nicht nur in Berlin freie Anwaltswahl.
Eine Finanzierung des Kündigungsschutzverfahrens über Prozesskostenhilfe ist manchmal ebenfalls sinnvoll.
Kontakt zur Kanzlei
Anwalt A. Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Marzahner Promenade Nr. 22
12679 Berlin
Tel.: 030 74 92 3060
Fax: 030 74 92 3818
E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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