Home Arbeitsrechtliche muster Muster bestaetigung elternzeit vorlage

Bestätigung der Elternzeit - Vorlage für Arbeitgeber

arbeitsrechtliche Muster - Bestätigung der Elternzeit
Nachfolgend finden Sie ein kostenloses Muster einer Bestätigung der Elternzeit durch den Arbeitgeber nebst Kürzungserklärung des Urlaubs an den Arbeitnehmer. Die Bescheinigung muss - damit diese Wirkung entfaltet - dem Arbeitnehmer zugehen.

Elternzeitverlangen

Das Elternzeitverlangen des Arbeitnehmer ist an den Arbeitgeber zur richten und zwar nach § 16 Abs. 1 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) formgebunden. Das Verlangen der Elternzeit muss zwingend schriftlich erfolgen. Weiter muss die Erklärung dem Arbeitgeber zugehen. Dies muss der Arbeitnehmer im Zweifel nachweisen. Das Elternzeitverlangen ist ein Gestaltungsrecht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Mit dem Zugang nur dieses Verlangens beim Arbeitgeber wird der Arbeitsvertrag inhaltlich geändert.

Wirkung der Elternzeit

Der Arbeitnehmer muss nicht mehr arbeiten und bekommt keinen Lohn mehr. Es besteht ein Kündigungsverbot. Das Arbeitsverhältnis besteht aber weiter. Nebenpflichten (Rücksichtnahmepflicht, Konkurrenzverbot) bleiben bestehen.

Inhalt des Antrages auf Elternzeit

Der Antrag des Arbeitnehmers auf Elternzeit soll das Begehren der Elternzeit (Elternzeitverlangen) enthalten sowie für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren der Arbeitnehmer die Elternzeit nehmen möchte (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Zum Antragsinhalt gehört auch die Angabe, ob Elternzeit in einem Stück oder in geteilten Zeitabschnitten (§ 15 Abs. 2 BEEG) verlangt wird.

Beginn und zeitliche Lage der Elternzeit

Den gewünschten Beginn der Elternzeit und damit deren zeitliche Lage kann der Arbeitnehmer als Elternzeitberechtigter bestimmen. Die zeitliche Lage der Elternzeit bestimmt der Arbeitnehmer.

Vorfristen für den Elternzeitantrag

Das Elternzeitverlangen ist an bestimmte Vorfristen gebunden. Von daher muss das Verlangen rechtzeitig vor dem vom Berechtigten gewünschten Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber gestellt werden und damit zugehen.Dies ist gesetzlich so - in § 16 BEEG - geregelt und soll dem Arbeitgeber eine hinreichende Personalplanung ermöglichen.

Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes

Der Elternzeitantrag für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes muss 7 Wochen vor dem (gewünschten) Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich eingehen.

Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes

Der Elternzeitantrag für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes muss 13 Wochen vor dem (gewünschten) Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich eingehen.

Wartezeit und Elternzeit

Eine Wartezeit - also das Bestehen des Arbeitsverhältnisses über eine bestimmte Dauer, wie bei Probezeit oder dem allgemeinen Kündigungsschutz, gibt es bei der Elternzeit nicht.

Mindestanzahl von Beschäftigten

Auch eine Mindestanzahl der Beschäftigten, wie zum Beispiel beim Kündigungsschutzgesetz, ist bei der Elternzeit nicht vorgesehen. Von daher kann auch im Kleinbetrieb die Elternzeit verlangt werden.

Dauer der Elternzeit

Der Arbeitnehmer kann pro Kind insgesamt 36 Monate Elternzeit beanspruchen.

Arbeiten während der Elternzeit

Der elternzeitberechtigte Arbeitnehmer kann während der Elternzeit - nach sein Wahl - auf jede Erwerbsarbeit verzichten oder in den Grenzen des § 15 Abs. 4 BEEG beim selben Arbeitgeber tätig sein als auch ein Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber eingehen oder sogar eine selbständige Tätigkeit aufnehmen.

Teilzeitarbeit

Der Arbeitnehmer muss beim Arbeiten während der Elternzeit die zeitliche Höchstgrenze einhalten. Diese beträgt nach § 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG ingesamt 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats für jeden Elternteil. Nimmt der Arbeitnehmer eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber auf oder will er als Selbstständiger arbeiten, so muss der bisherige Arbeitgeber zustimmen, denn auch während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis fort.

Zustimmung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber braucht dem Elternzeitverlangen des Arbeitnehmers nicht zustimmen. Dieser hat auch ohne dessen Zustimmung einen Anspruch auf Elternzeit. Das Elternzeitverlangen ist ein Gestaltungsrecht, wie zum Beispiel eine Kündigung und kann einseitig ausgeübt werden.

Verwendung der Vorlage/ des Musters

Bei der Verwendung von Mustern ist darauf zu achten, dass diese auf den speziellen Fall angepasst werden.

Hinweis

EIN MUSTER IM ARBEITSRECHT SOLLTE MAN IMMER AN DEN SPEZIELLEN FALL ANPASSEN, BEVOR MAN ES VERWENDET.

Bestätigung der Elternzeit und Urlaubskürzung - Muster für Arbeitgeber

Muster einer Bescheinigung der Elternzeit durch den Arbeitgeber

An den Arbeitnehmer Mustermann (Adresse)

Bestätigung der beantragten Elternzeit und Urlaubskürzung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres schriftlichen Antrags auf Elternzeit vom ... . Sie möchten für den Zeitraum vom ... bis zum ... Elternzeit beanspruchen. Die Elternzeit wird hiermit, wie von Ihnen beantragt, vom ... bis zum ... gewährt.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach der gewährten Elternzeit wieder Ihre Arbeit zum ... aufnehmen müssen. Hierzu fordere ich Sie bereits auf.

Weiter mache ich hiermit von meinem Kürzungsrecht nach § 17 Abs. 1, Satz 1 BEEG Gebrauch und kürze Ihren Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel.

Mit freundlichen Grüßen!

Berlin, den ............. (Datum)

…………………………………… (Unterschrift des Arbeitgebers)

Download - Elternzeitbestätigung und Kürzung des Urlaubs - Musterschreiben als PDF und Worddokument

Die hier verwendete kostenlose Vorlage steht sowohl als Word-Dokument (DOCX-Format) als auch als PDF-Dokument (PDF-Format) zur Verfügung.


  • Bitte klicken Sie auf das jeweilige Bild, um das Muster als kostenlose Vorlage herunterzuladen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie das Musterschreiben auf den Einzelfall anpassen sollten!

Download - Elternzeitbestätigung- Muster als Word-Format

Download - Elternzeitbestätigung- Muster als PDF-Format

Anmerkungen zum Muster der Elternzeitbestätigung

Es handelt sich hier um eine Vorlage, bei der der Arbeitgeber den Zeitraum der Elternzeit überprüft hat und vom Arbeitnehmer der Antrag ordnungsgemäß und unter Beachtung der Vorfristen und der Form (schriftlich) eingegangen ist. Hier kann der Arbeitgeber den Antrag nicht ablehnen, da es nicht auf seine Zustimmung ankommt. Der Arbeitnehmer kann einseitig die Elternzeit verlangen. Durch dieses Elternzeitverlangen gestaltet sich automatisch das Arbeitsverhältnis um. Während der Elternzeit sind alle gegenseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag vollkommen suspendiert. Der Arbeitnehmer muss keine Arbeitsleistung mehr erbringen, aber er erhält auch keine Arbeitsvergütung

Bestätigung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Elternzeit bescheinigen. Dies ist gesetzlich geregelt. Eine bestimmte Form ist dafür nicht vorgesehen.

Kürzungserklärung in Bezug auf den Urlaub in der Elternzeit

Auch während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis weiter. Nur die Hauptleistungspflicht werden suspendiert. Der Arbeitnehmer erwirbt aber während der Elternzeit weiter Urlaubsansprüche. Dies ist für den Arbeitgeber negativ, da er diesen Urlaub später gewähren oder zumindest abgelten muss, falls der Urlaub nicht mehr genommen werden kann. Das Gesetz gibt dem Arbeitgeber in § 17 BEEG ausnahmsweise die Möglichkeit den Urlaub zu kürzen. Dazu muss er zwingend eine Kürzungserklärung abgeben und zwar muss diese dem Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugehen. Es bietet sich an, die Urlaubskürzung in der Elternzeit sogleich mit der Bestätigung derselben zu verbinden. Von der Kürzungsmöglichkeit wird nur der Erholungsurlaub erfasst. Erklärt der Arbeitgeber die Kürzung nicht, dann wird der Urlaub voll - auch während der Elternzeit - erworben.

Zugang der Bestätigung/ Kürzungserklärung beim Arbeitnehmer

Die Bestätigung des Arbeitgebers muss dem Arbeitnehmer zugehen. Dies ist deshalb wichtig, da ansonsten die Kürzungserklärung hinsichtlich des Urlaubs keine Wirkung entfaltet. Ein Einwerfen in den Briefkasten des Arbeitnehmers über einen Zeugen beweisst den Zugang sicherer als eine Zustellung per Einschreiben.

Urlaubskürzung

Die Kürzungserklärung hinsichtlich des während der Elternzeit erworbenen Urlaubs ist für den Arbeitgeber bares Geld wert. Der Mindestjahresurlaubsanspruch, den der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres in der Elternzeit erwirbt, beträgt 20 Tage. Dies sind ungefähr 2 Bruttomonatsgehalt. Die Erklärung darf nicht vor dem Elternzeitverlangen abgegeben werden und muss vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitnehmer eingehen (LAG Niedersachen, Urteil vom 17.5.2022 - 10 Sa 954/21). Eine automatische Kürzungserklärung im Tarifvertrag ist problematisch, so ebenfalls das LAG Niedersachen, Urteil vom 17.5.2022 - 10 Sa 954/21 zum TVöD.

Übergabe durch Zeugen

Auch eine Übergabe des Schreibens des Arbeitgebers durch einen Zeugen oder in Anwesenheit eines Zeugen ist möglich.

Einschreiben und Zugangsnachweis

Wenn schon per Einschreiben die Bestätigung zugestellt wird, dann am besten per Einwurf/ Einschreiben. Auf eine Zustellung per Einschreiben/ Rückschein sollte man verzichten, da diese zu unsicher ist. Wird nämlich das Einschreiben (Rückschein) nicht angenommen, dann geht das Schreiben (ggfs. nach Hinterlegung) wieder an den Arbeitgeber zurück und gilt als nicht zugestellt.

Tipp

DER ARBEITGEBER SOLLT NIEMALS EIN SCHREIBEN PER EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN ÜBERSENDEN, BESSER IST PER EINWURF EINSCHREIBEN ODER ZUSTELLUNG DURCH EINEN ZEUGEN.

Schriftform des Elternzeitantrags

Gesetzlich ist nach § 16 Abs. 1, Satz 1 BEEG für das Elternzeitverlangen die Schriftform vorgeschrieben.

§ 16 Abs. 1 BEEG

§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit

  • (1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie

  • 1 für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und

  • 2 für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 2 angerechnet. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 2 angerechnet. Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist bei der Anmeldung der Elternzeit auf Verlangen des neuen Arbeitgebers eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers über bereits genommene Elternzeit durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer vorzulegen.

Elternzeit kurz erklärt !

Die Elternzeit kann nur auf Antrag des Arbeitnehmers gewährt werden. Der Elternzeitantrag des Arbeitnehmers muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Vorfristen von 7 bzw. 13 Wochen sind vom Arbeitnehmer einzuhalten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Elternzeit zu bescheinigen. Die Beantragung der Elternzeit ist in § 16 BEEG geregelt.

Hinweis zur Verwendung

Die Verwendung des Musters erfolgt auf eigene Gefahr.

FAQ - häufige Fragen zum Thema Elternzeit

Was versteht man unter Elternzeit?

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen.

Besteht das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit weiter?

Ja, das Arbeitsverhältnis besteht auch während der Elternzeit fort, nur die Hauptleistungspflichten sind ausgesetzt (Arbeitsleistung und Lohnzahlung).

Muss man die Elternzeit beantragen?

Ja. Ohne Antrag gibt es keine Elternzeit. Die Elternzeit ist eine Gestaltungserklärung, die der Arbeitnehmer ausüben muss.

Muss der Antrag auf Elternzeit schriftlich gestellt werden?

Ja, der Elternzeitantrag muss zwingend schriftlich gestellt werden, sonst ist dieser unwirksam. Eine E-Mail oder ein Fax wahrt die Schriftform nicht.

Bis wann muss ich den Elternzeitantrag spätetens stellen?

Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen.

Wie lange kann man in Elternzeit gehen?

Pro Kind kann der Arbeitnehmer bis zu 3 Jahre /36 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen.

Kann man auch bereits in der Probezeit in Elternzeit gehen?

Ja, für die Elternzeit gibt es keine Wartefristen. Nur die Vorfristen / Ankündigungsfristen müssen eingehalten werden.

Wird die Elternzeit bezahlt?

Während der Elternzeit ruhen die Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis und von daher muss der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen. Der Arbeitnehmer hat aber Anspruch auf Elterngeld, welches der Staat zahlt.

Wie lange kann man als Vater in Elternzeit gehen?

Genauso lange, wie als Mutter des Kindes und zwar maximal 3 Jahre pro Kind.

Welche Kosten hat der Arbeitgeber in der Elternzeit?

Da der Arbeitgeber in der Elternzeit keinen Lohn zahlen muss, entstehen keine Kosten. Allerdings erwirbt der Arbeitnehmer während der Elternzeit weiter auch Urlaub. Wenn dieser nicht mittels Kürzungserklärung reduziert wird, dann muss der Arbeitgeber diesen gewähren oder nach Beendigung auszahlen.

Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Elternzeit bestätigen?

Im Gesetzt steht, dass das Arbeitgebem dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die Elternzeit ausstellen muss.

Kann man die Elternzeit vorzeitig beenden?

Ja, eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Eine Ausnahme besteht bei erneuter Schwangerschaft während einer bestehenden Elternzeit.

Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Ja, der Arbeitnehmer kann auch während der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Dies geht bis zu 30 Stunden pro Woche sowohl beim gleichen Arbeitgeber, aber auch - mit Zustimmung - bei einem anderen Firma.