Wann ist ein befristeter Vertrag unwirksam?
Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist dann unwirksam, wenn die Befristung gegen die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verstoßen und der Arbeitnehmer gegen den befristet geschlossenen Vertrag rechtzeitig klagt und feststellen lässt, dass die Befristung unwirksam ist.
Ist eine nachträgliche Befristung unwirksam?
Eine nachträgliche Befristung des Arbeitsvertrags ist oft für den Arbeitgeber problematisch. Er kann einen ursprünglich sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag zwar verlängern, aber er darf einen unbefristeten Vertrag nicht nachträglich befristen.
Eine solche spätere Befristung ist unzulässig.
Was bedeutet Befristungskontrollklage?
Eine Befristungskontrollklage ist eine Klage des Arbeitnehmers gegen eine Befristung des Arbeitsvertrages mit dem Ziel, dass festgestellt wird, dass die konkrete Befristung im Arbeitsvertrag unwirksam ist.
Gilt der Klagefrist von 3 Wochen auch dann, wenn eine Einstellungszusage des Arbeitgebers vorliegt?
Ja, trotz einer Einstellungszusage ist die Frist für die Erhebung der Befristungskontrollklage von 3-Wochen ab Ende der Befristung, (so LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.4.2007 – 19 Ta 199/07) zu beachten.
Einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung gibt es nur in seltenen Fällen.
Was ist der Streitwert einer Entfristungsklage?
Der Gegenstandswert einer Entfristungsklage beträgt ein Vierteljahresentgelt (LAG Sachsen Beschluss vom 19.5.2011 – 4 Ta 91/11). Aus dem Streitwert bestimmen sich die Anwaltsgebühren und die Gerichtsgebühren.
Reicht der Antrag, dass das Arbeitsverhältnis über den ... hinaus als unbefristet besteht?
Nein, der Antrag muss dem Wortlaut des § 17 Teilzeit- und Befristungsgesetz entsprechen (BAG Urteil vom 16.4.2003 – 7 AZR 119/02).
Der obige Antrag ist dazu nicht ausreichend und wahrt auch die Klagefrist nicht, so das Bundesarbeitsgericht.
Was passiert mit dem Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitnehmer die Entfristungsklage gewinnt?
Ist die Klage des Arbeitnehmers gegen die Befristung erfolgreich, dann stellt das Gericht fest, dass die Befristung im Arbeitsvertrag unwirksam ist und dass das Arbeitsverhältnis über das Befristungsende hinaus unbefristet fortbesteht.
Kurz: Der Arbeitnehmer hat auf einmal dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen.
Die Befristung ist entfallen und das Arbeitsverhältnis besteht unbefristet.
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ist dann nur noch, wenn die Voraussetzung vorliegen, durch Kündigung beenden.
Wie lange dauert die Klage auf Entfristung?
Wie lange eine Klage auf Entfristung des Arbeitsverhältnisses dauert, hängt davon ab, wie das Verfahren insgesamt läuft und bei welchen Gericht es anhängig ist und wie die Auslastung des Gerichtes bzw. der Kammer ist.
Wenn nicht bereits im Gütetermin (ungefähr 1 Monat nach Klageeinreichung) eine Einigung erfolgt, und ein Kammertermin erforderlich ist, dann kann man grundsätzlich mit einer Zeit für die erste Instanz beim Arbeitsgericht von einem halben Jahr bis zu einem Jahr rechnen.
Bis dahin dürfte es dann in den meisten Fällen eine Entscheidung geben.
Dabei ist aber zu beachten, dass durchaus auch noch eine Parteien dann später in die zweite Instanz, also in die Berufungsinstanz zum Landesarbeitsgericht geht.
Im Berlin ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg für die Berufung zuständig.
Gibt es eine Abfindung bei einer Befristungskontrollklage?
Wenn der Arbeitnehmer sich gegen eine Befristung des Arbeitsvertrages mittels Befristungskontrollklage wendet, dann wird das Gericht zunächst einen sogenannten Gütetermin oder auch Güteverhandlung genannt, anberaumen.
In diesem Termin geht es allein darum, ob sich die Arbeitsvertragsparteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, hier gegebenfalls einigen können.
Kommt eine Einigung zustande, dann schließen die Parteien einen sogenannten Vergleich (auch Prozessvergleich genant).
Eine solche Einigung kann immer darauf hinaus laufen, dass der Arbeitgeber sich bereit erklärt eine Abfindung zu zahlen und der Arbeitnehmer damit einverstanden ist, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung beendet wurde.
Gibt es nach der Klage einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag?
Nein, einen neuen Arbeitsvertrag gibt es nicht. Dieses ist auch gar nicht notwendig, da der Sinn und Zweck der Klage ja darin besteht, feststellen zu lassen, dass die Befristung nicht wirsam ist.
Es geht hier letztendlich nur um die Befristung und nicht um die restlichen Arbeitsvertragsbedingungen. Der befristete Arbeitsvertrag besteht dann ohne Befristung weiter.
Wenn das Gericht entscheidet und diese Entscheidung rechtswirksam, also rechtskräftig wird, dass die Befristung zu Unrecht erfolgte, dann hat der Arbeitnehmer automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Der Rest des Arbeitsverhältnisses bestimmt sich nach dem Vereinbarung im Arbeitsvertrag nebst Folgeverträge.
Im Endeffekt muss man sich nur die Befristung wegdenken und für die restlichen Bedingung gilt das alte Arbeitsverhältnis weiter.
Ein neuer Arbeitsvertrag wird nicht geschlossen. Dies ist nicht notwendig.
Kann man auch schon vor Ablauf der Befristung die Klage einreichen?
Ja, die Klage ist auch schon vor dem Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags möglich und zulässig.
Dies wurde schon mehrfach von den Arbeitsgerichten entschieden.
Der Arbeitnehmer muss nicht warten bis das Arbeitsverhältnis nach dem Befristungsdatum endet.
Was kostet eine Entfristungsklage?
Die Kosten einer Entfristungsklage richten sich nach dem sogenannten Streitwert. In der Regel ist der Streitwert des 3-fache Bruttomonatseinkommen des Arbeitnehmers.
Anhand dieses Werters - den das Arbeitsgericht festsetzt - kann man dann in einer Tabelle die Anwaltskosten und die Gerichtskosten ablesen.
Beispiel:
Der Arbeitnehmer hat einen Monatsbruttoverdienst von € 2.500 und dieser erhebt über seinen Anwalt die Befristungskontrollklage. Er möchte wissen, wie hoch die Kosten im schlimmsten Fall werden.
Die Gerichtskosten sind hier rund € 450 und diese sind am Schluss des Verfahrens von der Seite zu zahlen, die den Prozess verliert. Bei einem Vergleich entfallen die Gerichtskosten ganz.
Die Anwaltskosten für einen Anwalt sind rund € 1.500 hoch. Dabei ist unerheblich, ob der Arbeitnehmer den Prozess gewinnt oder verliert. In der ersten Instanz zahlt er immer nur seinen Anwalt.
Gibt es einen Vergleich entfallen die Kosten für das Gericht und die (eigenen) Anwaltskosten erhöhen sich hier um zusätzliche rund € 600,00.