Home News Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag - was ist zu beachten?

Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag - wie kann man sich verteidigen?

befristeter Arbeitsvertrag und Kündigung
Auch befristete Arbeitsverträge können durch den Arbeitgeber gekündigt werden. Dies ist sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern bekannt. Wenn der Arbeitnehmer neu beim Arbeitgeber anfängt, dann wird oft ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Im Unterschied zum unbefristeten Arbeitsvertrag endet das befristete Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Tag ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies heißt aber nicht, dass eine Kündigung bei befristeten Arbeitsverhältnis überflüssig ist. Die Kündigung ermöglicht, dass beide Seiten das Arbeitsverhältnis auch schon vor dem Befristungsende auflösen können. Wie dies geschieht und welche Voraussetzung dafür vorliegen müssen, erfahren Sie im Artikel.

Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht - wichtiger Hinweis vorab

Ein wichtiger Hinweis soll schon vorab hier erteilt werden. Wenn nämlich der Arbeitnehmer einer Kündigung des Arbeitgeber erhält, dann sollte keine wertvolle Zeit verschenkt werden. Der Arbeitnehmer hat nur 3 Wochen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage Zeit. Versäumt er diese Frist, dann wird die Kündigung nach § 7 des Kündigungsschutzgesetzes automatisch wirksam und er kann nichts mehr dagegen unternehmen. Es ist wenig sinnvoll, wenn man erst einmal Verwandte und Bekannte fragt, wie man sich am besten nach dem Erhalt einer Arbeitgeberkündigung verhalten soll. Hier bekommt man diverse Ratschläge, die meistens an der Sache vorbeigehen. Von daher sollte der Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt in Berlin für das Arbeitsrecht - gern auch in meiner Zweigstelle in Prenzlauer Berg/ Pankow aufsuchen und sich beraten lassen. Nur der Anwalt kann brauchbare Ratschläge geben und kann aus seiner Erfahrung auch die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage abschätzen.

Das Wichtigste zum Thema Befristung vorab

Wer eine Kündigung des Arbeitgebers erhalten hat und über eine Abfindung nachdenkt, sollte Folgendes beachten:

  1. Arbeitsvertragliche Befristungen sind oft unwirksam; diese sollte der Arbeitnehmer anwaltlich überprüfen lassen.

  2. Eine nicht zulässige Befristung des Arbeitsvertrag wird erst unwirksam, wenn man dagegen Entfristungsklage einreicht.

  3. Die Entfristungsklage oder auch Befristungskontrollklage genannt, muss innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Befristung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

  4. Das Arbeitsgericht überprüft immer die jeweils leztzte Befristung des Arbeitsverhältnisses.

  5. Wer als Arbeitnehmer in Berlin gearbeitet hat, kann die Befristungskontrollklage zum Arbeitsgericht Berlin einreichen.

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der automatisch für einen bestimmten Zeitraum geschlossen wird und damit zu einem bestimmten Zeitpunkt endet ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Befristung kann sowohl ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von zwei Jahren und mit einem Sachgrund auch darüber hinaus geschlossen werden. Eine sachgrundlose Befristung ist nur möglich, sofern noch kein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber bestanden hat.

typische Gründe/ Sachgründe für eine Befristung

Typische Fälle für Sachgründe sind zum Beispiel:

  • die zeitlich begrenzte Vertretung eines Arbeitnehmers
  • bestehender vorübergehender Bedarf
  • zeitlich begrenzte Haushaltsmittel.

unwirksame Befristungsvereinbarungen

Wichtig ist dabei, dass viele Befristungen unwirksam sind, da die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich recht streng sind. Geregelt ist dies im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Der Arbeitnehmer kann innerhalb von drei Wochen eine sogenannte Befristungskontrollklage / Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das Gericht prüft dann die letzte Befristung auf deren Rechtmäßigkeit. Wenn diese unwirksam ist, dann besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet weiter.

Muss man einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen?

Der befristete Arbeitsvertrag endet aufgrund der Befristungsvereinbarung. Diese selbst dann der Fall, wenn diese Befristungsvereinbarung rechtlich nicht einwandfrei ist. Ähnlich wie bei der Kündigungsschutzklage gibt es auch hier eine Wirksamkeitsfiktion, wenn nicht innerhalb von drei Wochen gegen die Befristung nach Ablauf des Arbeitsvertrages Klage eingereicht wird.

Gesetzestext des § 620 BGB

§ 620 Beendigung des Dienstverhältnisses

  • (1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist.
  • (2) Ist die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der Dienste zu entnehmen, so kann jeder Teil das Dienstverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 kündigen.
  • (3) Für Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Kann man einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen?

Zu unterscheiden von der Frage, ob ein befristeter Arbeitsvertrag für dessen Beendigung gekündigt werden muss, ist die Frage, ob man den Arbeitsvertrag trotzdem kündigen darf bzw. kann.

ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Dazu auszuführen, dass im Teilzeit- und Befristungsgesetz davon ausgegangen wird, dass der befristete Arbeitsvertrag ohne ordentliche Kündigung auskommt, da ja das Ende des Arbeitsverhältnisses von selbst eintritt. Geregelt ist die in § 15 Abs. 3 TzBfG. Von daher ist eine ordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages auch nur dann möglich, wenn die Kündigung ausdrücklich im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag vereinbart wird. Findet man als Arbeitnehmer keine Vereinbarung in den vorstehenden Verträgen zu der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit, dann besteht diese auch nicht. Das Gesetz selbst sieht die Kündigungsmöglichkeit jedenfalls nicht vor.

Regelung über ordentliche Kündigung im Arbeitsvertrag

Ist aber im Arbeitsvertrag, und dies ist in den meisten Fällen so, ausdrücklich neben der Befristung die ordentliche Kündigung vorgesehen, dann ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich auch im befristeten Arbeitsverhältnis möglich.

Kann man außerordentlich kündigen, wenn keine Vereinbarung darüber im Arbeitsvertrag steht?

Ja, dies ist möglich. Die außerordentliche (fristlose) Kündigung ist immer möglich, auch wenn dies nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist. Allerdings muss für die außerordentliche Kündigung immer ein wichtiger Grund vorliegen (§ 626 I BGB). Dies kommt in der Praxis nicht so oft vor. Von daher ist die außerordentliche Kündigung oft keine reale Möglichkeit um ein befristetes Arbeitsverhältnis zu beenden, da kein wichtiger Grund vorliegt.

Gesetzestext des § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz

§ 15 TZBFG – Ende des befristeten Arbeitsvertrages

(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit** Erreichen des Zwecks**, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

(4) Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Welche Kündigungsfrist gilt bei einer Kündigung des befristeten Arbeitsvertrags?

Wenn einer der Arbeitsvertragsparteien, dies gilt also sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis durch eine ordentliche Kündigung beendet, dann gelten hier die normalen Kündigungsfristen. Es besteht also kein Unterschied im Bezug auf die Kündigungsfristen, ob das Arbeitsverhältnis befristet ist oder unbefristet ist. Wenn die Kündigungsmöglichkeit im befristeten Arbeitsvertrag vorgesehen ist, dann gelten die normalen Kündigungsfristen.

Was heißt normale (ordentliche) Kündigungsfristen?

Bei den Kündigungsfristen ist zu beachten, dass man in einer bestimmten Reihenfolge prüfen muss, um dann zum Ergebnis zu kommen, welche Fristen hier für den Arbeitsvertrag gelten.

tarifvertragliche Kündigungsfrist

Zunächst muss geschaut werden, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet. Wenn dies der Fall ist, dann findet man fast immer im sogenannten** MTV/Manteltarifvertrag** eine Regelung über die Kündigungsfristen. Dann gelten diese Fristen.

arbeitsvertragliche Kündigungsfrist

Gibt es keine Regelung im Tarifvertrag oder findet kein Tarifvertrag Anwendung, dann wird man der Regel auf den Arbeitsvertrag zugreifen und die dortigen Kündigungsfristen anwenden. Allerdings müssten diese Kündigungsfristen gesetzeskonform sein. Die Abkürzung der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers ist grundsätzlich nicht möglich. Genauso wenig kann der Arbeitgeber seine Kündigungsfrist verkürzen. Nur bei der Grundkündigungsfrist ist im Kleinbetrieb eine kürzere Kündigungsfrist möglich.

gesetzliche Kündigungsfrist

D. h., dass in den meisten Fällen die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB Anwendung finden. Dort sind die Kündigungsfristen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber geregelt.

Abweichung von den gesetzlichen Kündigungsfristen

Zulässig sind aber arbeitsvertragliche Regelung, wonach für den Arbeitnehmer, für den ja Normalfall immer die Grundkündigungsfrist (außer der Probezeit) gilt, die Kündigungsfrist entsprechend der Kündigungsfrist des Arbeitgebers verlängert wird. Damit verlängert sich die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers genauso nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses, wie für den Arbeitgeber. Wenn es dazu keine Regelung gibt, dann ist die Kündigung durch den Arbeitnehmer immer mit der Grundkündigungsfrist möglich, nämlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Nur in der Probezeit ist die Frist noch kürzer.

Besteht Kündigungsschutz bei einer Kündigung des befristeten Arbeitsvertrags?

Auch hier gilt, dass was für den unbefristeten Arbeitsvertrag gesetzlich geregelt ist. Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einreichen und sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers wehren. Dies gilt auch für den befristeten Arbeitsvertrag. Wichtig ist dabei zu wissen, dass das Kündigungsschutzgesetz voraussetzt, dass der Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Betrieb tätig ist und mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit im Betrieb arbeiten.

Sonderkündigungsschutz im befristeten Arbeitsverhältnis

Die Kündigungsschutzklage ist aber auch möglich, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet und zum Beispiel Sonderkündigungsschutz, wie zum Beispiel bei der ündigung während der Schwangerschaft, zur Anwendung kommen. Auch außerhalb des allgemeinen Kündigungsschutzes kann der Arbeitnehmer sich mit Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung wehren, allerdings gewährt der Mindestkündigungsschutz nur einen sehr schwachen Schutz vor der Arbeitgeberkündigung.

§ 622 BGB - gesetzliche Kündigungsfristen für die Arbeitgeberkündigung

Gesetzestext - § 622 BGB - Kündigungsfristen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Wie kann sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung des Arbeitgebers wehren?

Um es klar zu sagen, in der Regel hat der Arbeitnehmer nur eine Chance sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers zu wehren und diese Chance besteht darin eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. In Berlin ist das Arbeitsgericht Berlin das zuständige Gericht. Eine Klage auf Abfindung gibt es nur in sehr wenigen Fällen.

Handeln durch Klageerhebung erforderlich

Macht der Arbeitnehmer nichts und handelt auch nicht innerhalb von drei Wochen und erhebt Klage, dann wird die Kündigung, egal ob diese wirksam oder unwirksam wäre oder gegen Recht verstößt oder nicht, automatisch wirksam.

Rat zur Klage

Hat der Arbeitnehmer also auch nur geringste Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Arbeitgeberkündigung, wird ein Anwalt in der Regel zu Erhebung der Kündigungsschutzklage raten. Dieser einfache Ratschlag ist meist auch der effektivste und die Voraussetzung zur einfacheren Durchsetzung diverser Ansprüche. Keinesfalls darf die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage, die drei Wochen ab Zugang der Kündigung beträgt, verpasst werden.

außergerichtlicher Schriftverkehr

Jeglicher außergerichtlicher Schriftverkehr ist in den meisten Fällen wenig sinnvoll und kostet unnötig Zeit-und wenn dieser über ein Anwalt erfolgt-Geld. Nicht umsonst erteilen die Rechtschutzversicherer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber nur die Deckungszusage für die Klageerhebung, aber nicht für außergerichtlichen Schriftverkehr. Die kurzfristige Einreichung der Klage gegen die Kündigung ist ein einfacher und effektiver Weg, um gegebenenfalls mehrere Ziele zu erreichen. Dabei spielt keine Rolle, ob der Arbeitnehmer eine Abfindung oder die Weiterarbeit im Betrieb erreichen möchte.

KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE ZUM ARBEITSGERICHT BERLIN

Nach der Beratung durch einen Rechtsanwalt wird der Anwalt in der Regel dazu raten, dass man gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin einreicht. Wenn der Arbeitgeber in Berlin seinen Geschäftssitz hat, dann ist das Arbeitsgericht Berlin für das Kündigungsschutzverfahren zuständig. Auch ist das Arbeitsgericht Berlin zuständig, wenn der Arbeitnehmer im Bundesland Berlin überwiegend seine Arbeitsleistung erbracht hat. Das Arbeitsgericht ist die erste Instanz.

Ziel des Mandanten und Klage vor dem Arbeitsgericht

Der beratende Rechtsanwalt muss nach dem Ziel des Arbeitnehmers fragen. Oft ist es so, dass Arbeitnehmer gar kein Interesse mehr daran haben beim Arbeitgeber weiterzuarbeiten. Der Arbeitnehmer ist durch die Kündigung enttäuscht und kann sich nicht vorstellen, dass er zukünftig weiter mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll zusammenarbeitet. Andererseits möchte er auch nicht sein Arbeitsplatz einfach so aufgeben und dann ist auf das Ziel der Arbeitnehmer, dass sie eine Abfindung erreichen wollen.

Abfindung ist oft der Wunsch des Arbeitnehmers

Wichtig ist dabei aber, dass egal ob man eine Abfindung haben möchte oder den Arbeitsplatz erhalten will, für beide Ziele es nur eine kleine Möglichkeit gibt. Dies ist die Kündigungsschutzklage. Nur in ganz wenigen Fällen kann Arbeitnehmer direkt auf Zahlung einer Abfindung klagen. Dies wird in der Praxis oft übersehen.

FAQ zur Kündigung im befristeten Arbeitsvertrag

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden. In der Regel ist ein Kündigungsgrund erforderlich.

Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Man kann die ordentliche von der außerordentlichen Kündigung unterscheiden. Eine ordentliche Kündigung erfolgt fristgemäß während die außerordentliche Kündigung in der Regel fristlos erfolgt.

Ist eine ordentliche Kündigung beim befristeten Arbeitsvertrag zulässig?

Ja, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich die ordentliche Beendigung durch Kündigung vorgesehen ist. Gibt es keine Regelung dazu im Arbeitsvertrag ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, dass das Teilzeit- und Befristungsgesetz eine solche einseitige ordentliche Beendigungsmöglichkeit nicht vorsieht, da der befristete Arbeitsvertrag ja ohnehin mit dem Auslauf der Befristung endet.

Kann der Arbeitnehmer den befristeten Arbeitsvertrag ordentlich kündigen?

Der Arbeitnehmer kann seinen befristeten Arbeitsvertrag mittels ordentlicher Kündigung beenden, wenn die ordentliche Kündigungsmöglichkeit im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Ansonsten ist dies nicht möglich.

Ist eine außerordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses möglich?

Ja, eine außerordentliche Kündigung kann nie ausgeschlossen werden. Von daher ist im befristeten Arbeitsverhältnis immer eine außerordentliche Kündigung möglich, sofern ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt (§ 626 I BGB). In der Praxis kommt das Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung aber selten vor.

Kann der befristete Arbeitsvertrag durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden?

Ja, wenn sich beide Parteien einig sind können Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch einen befristeten Arbeitsvertrag durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig beenden. Einseitig erzwingen kann man dies aber nicht.

Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber die gleichen Kündigungsfristen?

Nein, nur die Grundkündigungsfrist (4 Wochen zum Monatsende oder zum 15.) und die Frist für die Kündigung in der Probezeit sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich lang. Ab einer Beschäftigungsdauer von 2 Jahren verlängert sich dann nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber die Kündigungsfrist, während für den Arbeitnehmer die Frist gleich bleibt. Es kann aber hier auch Ausnahmen in Tarifverträgen geben oder manchmal auch im Arbeitsvertrag.

Welche Form ist für die Kündigung vorgeschrieben?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. So steht dies im § 623 BGB.

Kann eine Kündigung auch elektronisch erfolgen?

Nein, das Gesetz schreibt für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eindeutig die Schriftform vor. Die elektronische Form (E-Mail etc) ist ausgeschlossen.

Ist eine Kündigung per WhatsApp zulässig?

Nein, eine Kündigung per WhatsApp ist nicht möglich, da diese nicht die Schriftform wahrt. Eine solche Kündigung ist nichtig.