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MUSTER – Antrag auf Zustimmung einer Kündigung in Schwangerschaft

arbeitsrechtliche Muster - Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin - Zustimmungserklärung
Nachfolgend ist ein Muster für einen Antrag auf Zustimmung der zuständigen Behörde bei einer Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin nach dem Mutterschutzgesetz. Da während der Schwangerschaft ein sog. Sonderkündigungsschutz besteht, ist eine Kündigung nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Amtes möglich. In der Regel kommt ein solcher Antrag vor allem dann in Betracht, wenn eine fristlose Kündigung hier möglich erscheint oder ein Betriebsschließung kurzfristig erfolgen soll. Wichtig ist dabei, dass man eine schwangere Arbeitnehmer nur im Ausnahmefall kündigen kann. Der Sonderkündigungsschutz ist hier - was auch nachvollziehbar ist - sehr stark.

sorgfältige Verwendung des arbeitsrechtlichen Musters

Bei der Verwendung der Muster ist immer darauf zu achten, dass diese auf den speziellen Fall angepasst sind. Man muss hier auch verstehen, wann eine Kündigung während der Schwangerschaft in Betracht kommt. Diese ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Arbeitnehmer kann sich gegen eine solche Kündigung mittels Kündigungsschutzklage wehren.

Rechtskenntnisse

Für eine sinnvolle Musterverwendung sind in der Regel rechtliche Kenntnisse notwendig. Es macht keinen Sinn ein Muster zu verwenden, wenn dieses Muster auf den Fall nicht passt.

Hinweis

EIN MUSTER IM ARBEITSRECHT SOLLTE IMMER AUF DEN JEWEILIGEN FALL ANGEPASST WERDEN.

Antrag auf Zustimmung zu einer Kündigung in der Schwangerschaft- Muster

Muster eines Antrags auf Zustimmung bei Kündigung in der Schwangerschaft durch den Arbeitgeber

An die Arbeitsschutzbehörde (Adresse)

Antrag auf Zustimmung zur Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin

  • Betr.: Kündigung der Arbeitnehmerin .................. (vollständiger Namen, Geburtsdatum, Adresse)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die bei uns beschäftige Arbeitnehmerin, die Frau .................., wurde am ............. als .............. eingestellt. Frau ........... ist schwanger und genießt von daher Sonderkündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Frau ..... wird voraussichtlich am ............ entbinden.

Wir beantragen hiermit, die Zustimmung zur ordentlichen (oder außerordentlichen) Kündigung zu erteilen.

Zur Begründung führen wird folgendes aus

........................................ (Kündigungsgründe genau beschreiben, ggfs. mit Beweismitteln)

Sofern Sie weitere Fragen haben, bitten wir kurzfristige um Rückmeldung.

Berlin, den ............. (Datum)

…………………………………… (Unterschrift des Arbeitgebers)

Download - Zustimmung zur Kündigung während Schwangerschaft - Musterschreiben als PDF und Worddokument

Die hier verwendete kostenlose Vorlage steht sowohl als Word-Dokument (DOCX-Format) als auch als PDF-Dokument (PDF-Format) zur Verfügung.


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  • Bitte beachten Sie, dass Sie das Musterschreiben auf den Einzelfall anpassen sollten!

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Anmerkungen zum Antragsmuster

Es handelt sich hier um einen Antrag auf Zustimmung zu einer Kündigung einer sich im Mutterschutz befindlichen Arbeitnehmerin. Die Anforderungen an eine solche Zustimmung sind hoch.

Als Kündigungsgründe sind denkbar

  • kurzfristige Schließung des Betriebs
  • außerordentliche Kündigung der Arbeitnehmerin

Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes

Das grundlegende Anliegen des mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutzes nach § 17 MuSchG besteht darin, der werdenden Mutter und der Wöchnerin trotz ihrer möglichen mutterschaftsbedingten Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit den Arbeitsplatz als wirtschaftliche Existenzgrundlage zu erhalten. Das Mutterschutzgesetz verfolgt sein arbeitsplatzsicherndes Ziel mithilfe eines temporären Kündigungsverbots mit Erlaubnisvorbehalt (§ 17 Abs. 1 MuSchG). Dies heißt, dass eine Kündigung grundsätzlich verboten ist, aber eine Erlaubnis erteilt werden kann.

Antrag auf Zustimmung

Bei der behördlichen Entscheidung über den vom Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung zu stellenden Antrag auf Zulässigkeitserklärung handelt es sich um die behördliche Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen und damit um einen Verwaltungsakt, welcher das zeitweilige Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG aufhebt, sofern die Zustimmung zur Kündigung erteilt wird.

zuständige Behörde

Maßgeblich für das bei der Zulässigkeitserklärung nach § 17 Abs. 2 S. 1 MuSchG zu beachtende Verwaltungsverfahren ist das jeweilige Verwaltungsverfahrensgesetz des zuständigen Bundeslandes. In Berlin Maßgeblich für das bei der Zulässigkeitserklärung nach § 17 Abs. 2 S. 1 MuSchG zu beachtende Verwaltungsverfahren ist das jeweilige Verwaltungsverfahrensgesetz des zuständigen Bundeslandes. In Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) für die Zustimmungserklärung zuständig.

Vor dem Antrag auf Zustimmung

Es ist ratsam vor den Antrag auf Zustimmung die jeweilige Internetseite der Arbeitsschutzbehörde (in Berlin LAGetSi) zu besuchen. Dort findet man oft weitere Informationen zum Verfahren und u.a. auch Muster für den Antrag, obwohl kein Zwang zur Verwendung eines bestimmen Musters besteht. Eine anwaltliche Beratung ist hier ebenfalls unumgänglich.

Begründung

Der Antrag ist gut und sorgfältig zu begründen. Einen solchen Antrag schreibt man nicht in 5 Minuten! Gerade bei einer außerordentlichen Kündigung muss auch klar ersichtlich sein, weshalb es dem Arbeitgeber nicht zumutbar ist ordentlich aus verhaltensbedingten Gründen zu kündigen. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung muss zudem auch etwas zu einer vorherigen Abmahnung geschrieben werden oder weshalb die Abmahnung hier ausnahmsweise entbehrlich war. Dies ist selten der Fall, da bei steuerbaren Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der Regel zuvor abzumahnen ist. Grundsätzlich kann man sagen, dass es sehr schwierig ist einen Antrag auf Zustimmung der Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin bewillig zu bekommen.

wichtiger Hinweis

DIE SPÄTERE KÜNDIGUNG DER ARBEITNEHMERIN MUSS DEN KÜNDIGUNGSGRUND ENTHALTEN; DIES ERGIBT SICH AUS DER GESETZLICHEN REGELUNG!

§ 17 Mutterschutzgesetz

§ 17 MuSchG Gesetzestext

§ 17 MuSchG- Kündigungsverbot

  • (1) Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig

  • 1.während ihrer Schwangerschaft,

    1. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und
    1. bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn die Überschreitung auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers, die er im Hinblick auf eine Kündigung der Frau trifft.
  • (2) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand der Frau in der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss den Kündigungsgrund angeben.

  • (3) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister darf eine in Heimarbeit beschäftigte Frau in den Fristen nach Absatz 1 Satz 1 nicht gegen ihren Willen bei der Ausgabe von Heimarbeit ausschließen; die §§ 3, 8, 11, 12, 13 Absatz 2 und § 16 bleiben unberührt. Absatz 1 gilt auch für eine Frau, die der in Heimarbeit beschäftigten Frau gleichgestellt ist und deren Gleichstellung sich auch auf § 29 des Heimarbeitsgesetzes erstreckt. Absatz 2 gilt für eine in Heimarbeit beschäftigte Frau und eine ihr Gleichgestellte entsprechend.

Hinweis zur Verwendung

Die Verwendung des Musters erfolgt auf eigene Gefahr. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Berlin Prenzlauer Berg vertrete ich Mandanten in Berlin - u.a. in Pankow / Prenzlauer Berg.

FAQ zum Thema Kündigung während der Schwangerschaft

Darf man eine schwangere Arbeitnehmer ordentlich kündigen?

Ja, aber nur im Ausnahmefall. Außerdem muss ein ordentlicher Kündigungsgrund vorliegen und die Arbeitsschutzbehörde muss zustimmen, was eher selten der Fall ist. Die Kündigung kann ansonsten eine Diskriminierung sein und zum Schadenersatz und Entschädigung nach dem AGG führen.

Muss sich die schwangere Arbeitnehmerin mit der Kündigungsschutzklage wehren?

Ja. Man könnte ja meinen, dass man sich nur offensichtlich unwirksame Kündigungen nicht wehren muss. Dies ist aber falsch. Selbst, wenn der Arbeitgeber ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kündigt und damit die Kündigung klar rechtswidrig ist, muss die Arbeitnehmerin trotzdem die Kündigungsschutzklage einreichen, ansonsten wird die Kündigung nach § 7 KSchG wirksam (sog. Wirksamkeitsfiktions).

Was passiert, wenn die schwangere Arbeitnehmerinn sich nicht gegen die Kündigung wehrt?

Die Kündigung ist dann wirksam. Wird nicht innerhalb von drei Wochen die Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung eingereicht, so tritt die Wirksamkeitsfiktion nach § 7 des Kündigungsschutzgesetzes in Kraft.

Darf man während der Schwangerschaft außerordentlich kündigen?

Eine außerordentliche Kündigung ist im Arbeitsverhältnis immer möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Allerdings sind die Anforderungen an einen solchen wichtigen, außerordentlichen Kündigungsgrund sehr hoch. Dies wird oft von Arbeitgeberseite unterschätzt. Der Sonderkündigungsschutz nützt der schwangeren Arbeitnehmerin aber nichts, wenn der Arbeitgeber außerordentlich kündigt und ein entsprechender wichtiger Grund vorliegt.

Darf die schwangere Arbeitnehmerin kündigen?

Die Eigenkündigung der schwangeren Arbeitnehmer ist ordentlich unproblematisch möglich. In der Praxis kommt dies aber selten vor, da erhebliche Nachteile mit einer solchen Kündigung verbunden sind. Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn die schwangere Arbeitnehmerin einen wichtigen Grund hat.