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MUSTER – ABMAHNUNG WEGEN VERSPÄTUNG DES ARBEITNEHMERS

arbeitsrechtliche Muster zu spät kommen - Abmahnung durch den Arbeitgeber

Pünktlichkeit ist im Arbeitsverhältnis ein wichtiger Faktor. Wiederholtes Zuspätkommen kann zu einer Abmahnung führen und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung rechtfertigen. Hier finden Sie ein rechtssicheres Muster für eine Abmahnung wegen Verspätung sowie Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Was ist eine Abmahnung wegen Zuspätkommen?

Die Abmahnung des Arbeitnehmers ist in der Regel die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. In der arbeitsrechtlichen Praxis kommt die Abmahnung häufig vor. Nach meiner Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Berlin Prenzlauer Berg sind wahrscheinlich wenigstens 50 % oder mehr aller arbeitsrechtlichen Abmahnungen unwirksam, da diese nicht sorgfältig genug erstellt wurden.

Praxisbeispiel

Kommt ein Arbeitnehmer an mehreren Tagen hintereinander zu spät, kann dies – je nach Einzelfall – eine Kündigung auch ohne weitere Abmahnung rechtfertigen (siehe Urteil unten).

Checkliste für Arbeitgeber

  • Fehlverhalten genau beschreiben (Datum, Uhrzeit, Dauer der Verspätung)
  • Vertragliche Arbeitszeit nennen
  • Warnung vor Kündigung bei Wiederholung
  • Abmahnung schriftlich zustellen (mit Zeuge oder Einschreiben)

Hinweise für Arbeitnehmer

  • Prüfen Sie die Abmahnung auf inhaltliche Fehler
  • Sie können eine Gegendarstellung zur Personalakte geben
  • Bei wiederholten Abmahnungen droht eine Kündigung – rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen

Achtung bei der Verwendung von Mustern im Arbeitsrecht

Bei der Verwendung von Mustern – hier für die Abmahnung im Arbeitsrecht – ist darauf zu achten, dass diese auf den speziellen Fall angepasst werden. Das Muster einer allgemeinen Abmahnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber finden Sie hier.

Hinweis – Mustervorlage

Eine arbeitsrechtliche Vorlage sollte immer an den speziellen Fall angepasst werden, bevor man sie verwendet.

Kostenlose Vorlage – Abmahnung des Arbeitnehmers wegen Zuspätkommen

Muster einer Abmahnung des Arbeitnehmers wegen verspäteten Arbeitsantritt

An den Arbeitnehmer (Adresse)

Abmahnung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

wegen des nachstehend aufgeführten Sachverhalts mahne ich Sie hiermit ab.

  • Sie sind am .... um ... Uhr zur Arbeit und damit ... Minuten zu spät zur Arbeit erschienen. Die Verspätung konnten Sie nicht entschuldigen.

Ihr vorstehend dargestelltes Verhalten gibt mir Veranlassung, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen.

  • Ihr arbeitsvertraglich festgelegter Arbeitsbeginn ist von Montag bis Freitag um .... Uhr.

Ich fordere Sie dazu auf, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten.

Im Falle einer weiteren derartigen oder ähnlichen Pflichtverletzung müssen Sie mit der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.

Diese Abmahnung wird zu Ihrer Personalakte genommen.

Berlin, den ............. (Datum)

…………………………………… (Unterschrift)

Download – Musterschreiben einer Abmahnung wegen Zuspätkommen – Muster als PDF und Word-Dokument

Die hier verwendete kostenlose Vorlage steht sowohl als Word-Dokument (DOCX-Format) als auch als PDF-Dokument (PDF-Format) zur Verfügung.


  • Bitte klicken Sie auf das jeweilige Bild, um das Muster als kostenlose Vorlage herunterzuladen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie das Musterschreiben auf den Einzelfall anpassen sollten!

Download - Muster einer Abmahnung wegen Verspätung für den Arbeitgeber - Muster im Word-Format
Download - Muster einer Abmahnung wegen Verspätung für den Arbeitgeber- Muster im PDF-Format

Anmerkungen zum Muster der Abmahnung des Arbeitnehmers wegen verspäteten Arbeitsbeginns

Es handelt sich hier um ein einfaches Muster einer Abmahnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber wegen eines Fehlverhaltens, nämlich dem verspäteten Arbeitsantritt.

Besonderheiten

Die Verspätung bzw. der verspätete Arbeitsantritt durch den Arbeitnehmer ist eine Pflichtverletzung. Diese Pflichtverletzung berechtigt im Normalfall nicht zur ordentlichen Kündigung und schon gar nicht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung. Allerdings muss der Arbeitgeber auch nicht das regelmäßige Zuspätkommen des Arbeitnehmers hinnehmen. In der Regel ist aber auf jeden Fall vor einer Kündigung abzumahnen. Es kann durchaus sein, dass hier im Wege der Interessenabwägung auch eine einmalige Abmahnung nicht ausreichend ist.

Aufbau der arbeitsrechtlichen Abmahnung

Die arbeitsrechtliche Abmahnung besteht aus 3 Teilen:

  • Genaue Darstellung des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers
  • Genaue Darstellung, wie sich der Arbeitnehmer hätte richtig verhalten müssen
  • Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung

Zustellung der Abmahnung

Die Abmahnung sollte immer in einer nachweisbaren Form zugestellt werden, beispielsweise per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe in Anwesenheit eines Zeugen. Dies sichert den Arbeitgeber im Falle eines Rechtsstreits ab.


Übersicht: Konsequenzen bei Verspätungen

Art der VerspätungEinmaliges VorkommenWiederholtes VorkommenNach Abmahnung
5-15 MinutenErmahnungAbmahnungGgf. Kündigung
15-60 MinutenAbmahnung möglichAbmahnung erforderlichKündigung möglich
> 60 MinutenAbmahnungKündigung möglichKündigung wahrscheinlich

Tipp

Auch wenn die Abmahnung im Arbeitsrecht nicht zwingend schriftlich erfolgen muss, sollte diese immer schriftlich erteilt werden.

Was wird bei der Abmahnung oft falsch gemacht?

Viele Abmahnungen durch Arbeitgeber sind unwirksam und oft schon aus formalen Gründen.

Genaue Beschreibung des Fehlverhaltens

Der häufigste Fehler bei der Abmahnung ist, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers gar nicht oder zu ungenau beschrieben wird. Es muss genau beschrieben werden, was der Arbeitnehmer falsch gemacht hat und wie er sich hätte richtig verhalten müssen. Dafür reichen keine 2 oder 3 Sätze aus. Oft scheitern daran Abmahnungen.

Androhung von "arbeitsrechtlichen Konsequenzen"

Der dritte Teil der Abmahnung ist die Warnung. Dem Arbeitnehmer soll vor Augen geführt werden, dass ein erneutes Fehlverhalten nachteilige Konsequenzen haben wird. Wenn dort allerdings nur steht, dass bei einer Wiederholung der Pflichtverletzung "arbeitsrechtliche Konsequenzen" drohen, so ist dies in der Regel nicht ausreichend. Eine solche Aussage ist als Warnung nicht eindeutig genug. Besser und richtig wäre zu schreiben, dass "für den Wiederholungsfall eine Kündigung droht" oder "arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen".

Urteil – Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein – Urteil vom 31.8.2021 – 1 Sa 70 öD/21

Urteil des LAG Schleswig-Holstein
Kommt ein Arbeitnehmer an drei von vier aufeinander folgenden Arbeitstagen erheblich zu spät oder gar nicht zur Arbeit, kann dies je nach den Umständen des Einzelfalls den Rückschluss auf ein hartnäckiges und uneinsichtiges Fehlverhalten zulassen. Dies führt dann dazu, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung nicht mehr abmahnen muss.

Die Entscheidung des Gerichts: Wie das Arbeitsgericht akzeptiert auch das LAG die verhaltensbedingte Kündigung. Die wiederholt verspätete Arbeitsaufnahme stelle eine Pflichtverletzung dar, die weder durch die von der Klägerin behauptete Arbeitsüberlastung noch durch Schlafmangel gerechtfertigt sei. Ein etwaiger Schlafmangel sei der Privatsphäre zuzurechnen und eine Arbeitsüberlastung stehe einem pünktlichen Arbeitsbeginn, der hier mit 9.00 Uhr ohnehin nicht besonders früh sei, nicht entgegen.

Eine (nochmalige) Abmahnung sei nicht erforderlich gewesen, da die Klägerin nicht ernsthaft gewillt gewesen sei, sich vertragsgerecht zu verhalten. Dies ergebe sich zum einen aus den massiven Verspätungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang, nämlich an drei von vier aufeinanderfolgenden Tagen. Zum anderen sei ihrer Einlassung, sie habe auch nach dem ersten Zuspätkommen erneut ein Schlafmittel genommen, zu entnehmen, dass sie keine Maßnahmen gegen erneutes Verschlafen getroffen habe.

Die langjährige Betriebszugehörigkeit stehe der Kündigung nicht entgegen, da die Gleichgültigkeit der Klägerin gegenüber den Interessen des Arbeitgebers die Interessenabwägung zu ihren Lasten ausgehen lasse.

§ 314 BGB – Kündigung aus wichtigem Grund

§ 314 BGB

§ 314 BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 314 die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund. Auch im Arbeitsrecht kann wiederholtes Zuspätkommen nach vorheriger Abmahnung einen wichtigen Grund für eine Kündigung darstellen.

Hinweis zur Verwendung

Die Verwendung des Musters erfolgt auf eigene Gefahr.

Hilfe bei arbeitsrechtlicher Kündigung in Berlin

Als **Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin ** vertrete ich auch Arbeitgeber in Kündigungssachen und der Verteidigung gegen Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.


Beratung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin

Die Beratung und Vertretung erfolgt dabei sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Änderungskündigung, außerordentliche, fristlose Kündigung oder um ordentliche Kündigungen, wie z.B. betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungen handelt.


Fachanwälte für Arbeitsrecht im Prenzlauer Berg

Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin Tel.: 030 74923060

Mein Podcast zum Arbeitsrecht und Folgen zum Thema

🎙 Podcast: Arbeitsrechtliche Themen – Neue Folge!


Es geht hier um:

  • Abmahnung – Aufbau
  • Botschaft der Abmahnung
  • Probleme in der Praxis und häufige Fehler
  • Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
  • Gegendarstellung
  • Rat zum Nichtstun oft sinnvoll!

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FAQ zur Abmahnung wegen Zuspätkommen

Wie schreibe ich eine wirksame Abmahnung?

Eine wirksame Abmahnung besteht aus einer genauen Schilderung der Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Dabei sollte das Fehlverhalten genau mit Datum, Ort und Zeit beschrieben werden. Weiter muss konkret vom Arbeitgeber beschrieben werden, wie sich der Arbeitnehmer richtig verhalten hätte. Im dritten Teil der Abmahnung muss für den Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitsvertrags angedroht werden.

Wie oft muss man zu spät komnmen, um eine Abmahnung zu erhalten?

In der Regel wird der Arbeitgeber bei einer einmaligen Unpünktlichkeit nicht sofort abmahnen. Theoretisch darf er dies aber, wenn die Verspätung nicht unerheblich ist und der Arbeitnehmer hier keine Entschuldigung hat. In der Praxis bringt eine solche Abmahnung aber nicht viel.

Muss bei Verspätung des Arbeitnehmers vor der Kündigung abgemahnt werden?

Ja, in der Regel schon. Bei einer einmaligen Verspätung handelt es sich um eine einfache Pflichtverletzung. Hier ist eine Abmahnung erforderlich. Der Erst dann darf der Arbeitgeber (beim nächsten gleichartigen Fehlverhalten) verhaltensbedingt kündigen.

Unter welchen Umständen kann eine Abmahnung wegen Verspätung als unverhältnismäßig angesehen werden?

Eine Abmahnung wegen einer einmaligen oder geringfügigen Verspätung kann als unverhältnismäßig angesehen werden, insbesondere wenn die Verspätung unter bestimmten Umständen erfolgte, die außerhalb der Kontrolle des Arbeitnehmers lagen (z.B. unvorhersehbare Verkehrsstörungen/ Streik/ Glateis). Die Verhältnismäßigkeit muss immer gewahrt werden.

Was kann ich als Arbeitnehmer tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Lassen Sie die Abmahnung sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.

Muss man 3 x abmahnen bevor man kündigen darf?

Dies stimmt nicht. Bei schweren Pflichtverletzungen reicht eine Abmahnung aus, wenn ein gleichartiger schwerer Verstoß im engen zeitlichen Zusammenhang darauf folgt. Dann kann der Arbeitgeber kündigen. Bei leichteren Pflichtverletzungen kann es aber sein, dass auch mehr als 3 Abmahnungen notwendig sind. Schließlich gibt es auch Fälle, bei denen der Arbeitgeber sofort verhaltensbedingt kündigen kann, ohne dass er zuvor abmahnen muss. 1. Beispiel: Der Arbeitnehmer beleidigt einen Arbeitskollegen schwer und stört dadurch erheblich den Betriebsfrieden. Daraufhin wird er vom Arbeitgeber abgemahnt. Kurze Zeit später spricht der Arbeitnehmer erneute eine schwere Beleidigung (in der Öffentlichkeit) gegen die Kollegen aus.

Als Arbeitgeber darf man abmahnen und zugleich kündigen?

Nein, das geht nicht! Es gilt: Entweder abmahnen oder kündigen. Beides zusammen geht nicht. Die Abmahnung soll ja das mildere Mittel zur Kündigung sein und dem Arbeitnehmer nochmals eine Chance geben. 1.Der Arbeitnehmer bleibt trotz einer ersten Abmahnung der Arbeit unentschuldigt für eine 1 Woche fern. Der Arbeitgeber spricht eine zweite Abmahnung aus und kündigt sodann wegen des Sachverhalt. Die Kündigung ist hier unwirksam. Er hätte entweder nochmals abmahnen können oder gleich die Kündigung aussprechen können.

Kann man nicht sofort beim Zuspätkommen des Arbeitnehmers kündigen?

In der Regel muss man vorher abmahnen. Allerdings zeigt das hier zitierte Urteil des LAG Schleswig-Holstein, dass es auch Fälle gibt, bei denen man ohne Abmahnung bei regelmäßiger Verspätung kündigen kann.

Kann eine einmalige Verspätung zu einer Kündigung führen?

Eine einmalige Verspätung führt in der Regel nicht direkt zu einer Kündigung, es sei denn, der Verstoß ist besonders schwerwiegend. Vor einer Kündigung sind normalerweise mehrere Abmahnungen notwendig.

Wer ist abmahnberechtigt bzw. darf für den Arbeitgeber abmahnen?

Abmahnungsberechtigte Personen sind alle Mitarbeiter, die befugt sind, verbindliche Anweisungen bezüglich des Orts, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen. Kurzum, wer weisungsbefügt ist, darf auch abmahnen. Dies sind neben dem Geschäftsführer und Prokuristen auch die weisungsbefugten Personen im Betrieb.

Wie lange bleibt eine Abmahnung wegen Verspätung in der Personalakte?

Eine Abmahnung darf in der Regel 1-3 Jahre in der Personalakte verbleiben. Nach dieser Zeit verliert sie ihre Warnfunktion und der Arbeitnehmer kann die Entfernung verlangen, wenn keine weiteren Verstöße hinzugekommen sind. Die genaue Dauer hängt von der Schwere des Verstoßes ab.

Muss eine Abmahnung wegen Zuspätkommens schriftlich erfolgen?

Rechtlich ist eine mündliche Abmahnung zwar wirksam, aber aus Beweisgründen sollte eine Abmahnung immer schriftlich erfolgen. Nur mit einer schriftlichen Abmahnung kann der Arbeitgeber im Streitfall nachweisen, dass er den Arbeitnehmer ordnungsgemäß auf sein Fehlverhalten hingewiesen hat.

Darf ich als Arbeitnehmer bei Verspätung die Zeit nacharbeiten?

Ob Nacharbeiten möglich ist, hängt von der betrieblichen Regelung und dem Arbeitsvertrag ab. Ein Recht auf Nacharbeit besteht grundsätzlich nicht. Selbst wenn der Arbeitnehmer die versäumte Zeit nacharbeitet, kann der Arbeitgeber trotzdem eine Abmahnung aussprechen, da die Verletzung der Pünktlichkeitspflicht bereits stattgefunden hat.

Gelten für Homeoffice-Mitarbeiter die gleichen Regeln bei Verspätung?

Grundsätzlich ja. Wenn feste Arbeitszeiten vereinbart sind, gilt die Pflicht zur pünktlichen Arbeitsaufnahme auch im Homeoffice. Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen ist die Situation anders zu bewerten. Hier kommt es auf die konkrete Vereinbarung über die Verfügbarkeit des Arbeitnehmers an.

Können chronische Erkrankungen als Entschuldigung für regelmäßiges Zuspätkommen dienen?

Wenn chronische Erkrankungen nachweisbar zu regelmäßigen Verspätungen führen, kann dies ein entschuldbarer Grund sein. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber über solche gesundheitlichen Einschränkungen informieren. Unter Umständen können dann individuelle Regelungen getroffen werden, etwa durch flexible Arbeitszeiten oder andere zumutbare Maßnahmen im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Gibt es Branchenunterschiede bei der Bewertung von Verspätungen?

Ja, in einigen Branchen wiegen Verspätungen schwerer als in anderen. In der Gastronomie, im Einzelhandel oder bei Schichtarbeit, wo der Arbeitnehmer direkt einen Kollegen ablösen muss, sind Verspätungen oftmals kritischer zu bewerten als in Bereichen mit flexiblen Arbeitszeiten oder ohne direkten Kundenkontakt.

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