Mindestlohn im Baugewerbe
Rechtsanwalt Andreas Martin – Berlin
Mindestlohn für das Baugewerbe 2019 und 2020
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht A. Martin in Berlin
Der Mindestlohn Bau gilt für alle Arbeitnehmer im Baugewerbe. Geregelt sind die Löhne im TV (Bau) Mindestlohn. Unterteilt wird nochmals nach Lohngruppe (1 und 2) und Arbeitsort (Ost und West).
Das Wichtigste zum Mindestlohn-Bau vorab.
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Die Unterscheidung nach Lohngruppen 1 und 2 erfolgt deshalb, dass man etwas besser qualifizierte Arbeitnehmer einen höheren Baumindestlohn zukommen lassen möchte. Die Lohngruppe 1 ist für Bauarbeiter, die einfache Arbeiten unter Anleitung ausführen und die Lohngruppe 2 für Bauarbeiter die fachlich qualifizierte Arbeiten durchführen.
Geregelt ist dies in § 5 Nr. 3 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV).
- Die Lohngruppe 1 umfasst alle Arbeitnehmer, die unter Anweisung einer Fachkraft einfache Bau- und Montagearbeiten oder einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten ausführen – nach genauer Anweisung einer anderen Person bzw. einer gelernten Fachkraft. Für diese Tätigkeiten ist keine Regelqualifikation vorausgesetzt.
- Lohngruppe 2 umfasst alle Arbeitnehmer, die nach Anweisung auf dem Bau, die fachlich begrenzte Arbeiten ausüben.
Der Baumindestlohn unterscheidet weiter zwischen West und Ost und Berlin.
- West: alte Bundesländer
- Ost: neue Bundesländer
- Berlin: Gesamtberlin (ohne Unterscheidung nach Ost-Berlin und West-Berlin)
Für die Einordnung ist entscheidend der Arbeitsort, wobei der Baulohn nicht geringer sein darf als am Einstellungsort. Geregelt ist dies in § 3 Mindestlohn-TV (Bau).
Dies bedeutet:
- Einstellungsort West (alte Bundesländer) – Arbeitnehmer bekommen immer West-Lohn, egal, wo diese arbeiten
- Einstellungsort Ost (neue Bundesländer) – Arbeitnehmer bekommen immer Ost-Lohn, aber höheren Lohn für die Zeit auf Baustelle in Berlin oder West
- Einstellungsort Berlin (Land Berlin) – Arbeitnehmer bekommen wenigstens immer Berlin-Lohn (nie Ost-Lohn), aber höheren Lohn für die Zeit auf Baustelle in West
Der Mindestlohn Bau im Jahr 2019 unterscheidet sich – wie oben ausgeführt nach den Lohngruppen 1 und 2 sowie nach dem Arbeitsort / Einstellungsort (Ost/ West und Berlin).
vom 1.1.2019 bis 28.02.2019 | vom 1.03.2019 bis 31.12.2019 |
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Ost: € 11,75
(hier gibt es nur die Lohngruppe 1) | Ost: € 12,20
(hier gibt es nur die Lohngruppe 1) |
West:
Lohngruppe 1: € 11,75 Lohngruppe 2: € 14,95 | West:
Lohngruppe 1: € 12,20 Lohngruppe 2: € 15,20 |
West:
Lohngruppe 1: € 11,75 Lohngruppe 2: € 14,80 | Berlin:
Lohngruppe 1: € 12,20 Lohngruppe 2: € 15,05 |
Der Mindestlohn Bau im Jahr 2020 unterscheidet sich – wie oben ausgeführt nach den Lohngruppen 1 und 2 sowie nach dem Arbeitsort / Einstellungsort (Ost/ West und Berlin).
vom 1.4.2020 bis 31.12.2020 |
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Ost: € 12,55
(hier gibt es nur die Lohngruppe 1) |
West:
Lohngruppe 1: € 12,55 Lohngruppe 2: € 15,40 |
West:
Lohngruppe 1: € 12,55 Lohngruppe 2: € 15,25 |
Anwalt A. Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin vertrete ich Mandanten vor dem Arbeitsgericht Berlin und auch im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sowie außergerichtlich.