Darf der Arbeitgeber die Lohnabrechnung elektronisch erteilen?

Ja. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber die Entgeltabrechnung in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach bereitstellen. Eine Abrechnung auf Papier und eine individuelle Zustimmung des Arbeitnehmers sind grundsätzlich nicht erforderlich.
Online-Portal bei Lohnabrechnungen
Allerdings genügt nicht jedes beliebige Online-Portal. Der Arbeitnehmer muss über einen angemessenen Zeitraum auf ein unveränderbares Dokument zugreifen und dieses speichern oder ausdrucken können. Außerdem können Mitbestimmungs- und Datenschutzfragen zu beachten sein.
Rechtsanwalt Andreas Martin