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ARBEITNEHMERVERTRETUNG IM ARBEITSRECHT IN BERLIN UND BRANDENBURG

Arbeitnehmervertretung im Arbeitsrecht
Ich vertrete als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit Jahren überwiegend Arbeitnehmer in Berlin und Brandenburg in arbeitsgerichtlichen Verfahren, vor allem vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Als Anwalt bin ich seit dem Jahr 2003 tätig. Jura habe ich in Berlin studiert.

Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigung und Abfindung vor dem Arbeitsgericht Berlin

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Arbeitsrecht liegt dabei auf die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungen im Kündigungsschutzverfahren. Hier geht es den meisten Arbeitnehmern nicht um eine Weiterbeschäftigung, sondern um Erhalt einer Abfindung.

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT A. MARTIN – BERLIN - Prenzlauer Berg

Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist in der Regel für den Arbeitnehmer bei einem arbeitsrechtlichen Problem sinnvoll. Rechtsanwalt Martin steht Mandanten aus Berlin und Brandenburg gern für eine Auskunft u.a. zu den Themen “Abfindung, Kündigung und Arbeitslohn” zur Verfügung und berät in seiner Arbeitsrechtskanzlei (Zweigstelle) in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow.

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Warum die Arbeitsrechtskanzlei von Rechtsanwalt Andreas Martin?

Die anwaltliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern im Arbeitsrecht setzt eine Spezialisierung auf das Arbeitsrecht voraus:

  1. Rechtsanwalt Martin ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert und hat die besondere Qualifikation eines Fachanwalts für das Arbeitsrecht.

  2. 18 Jahre Erfahrung als Anwalt in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg.

  3. Überwiegend Vertretung von Arbeitnehmern vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg.

  4. Großteil der Verfahren sind Kündigungsschutzverfahren mit dem Ziel eine Abfindung für den Arbeitnehmer zu erreichen.

  5. Gute Bewertungen von zufriedenen Mandanten in den sozialen Medien, wie bei anwalt.de oder über Google (GMB).

Hinweis

18 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt - lassen Sie sich vor Ort in meiner Zweigstelle im Prenzlauer Berg beraten.

Rechtsanwalt A. Martin -Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin – Qualifikationen

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg
Seit dem Jahr 2003 bin ich Rechtsanwalt. Mein Studium absolvierte ich in Berlin an der Freien Universität. Beim ersten Staatsexamen entschied ich mich für das Wahlfach “Arbeitsrecht“. Darüber hinaus bin ich auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und führe seit Jahren arbeitsgerichtliche Verfahren vor allen in Berlin, vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Arbeitsrechtsgebiete

In folgenden arbeitsrechtlichen Mandanten vertrete ich Arbeitnehmer im Raum Berlin:

Hinweis

DER SCHWERPUNKT MEINER ARBEITSRECHTLICHEN TÄTIGKEIT LIEGT IM BEREICH KÜNDIGUNGSSCHUTZ UND ABFINDUNG.

Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin und weiteren Arbeitsgerichten

Eine Vertretung von Mandanten aus Berlin und Brandenburg erfolgt vor allem vor dem Arbeitsgericht Berlin.

anwaltliche Vertretung vor Arbeitsgerichten

Eine Vertretung und Durchsetzung / Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen ist dabei vor folgenden Arbeitsgerichten möglich:

  • Arbeitsgericht Berlin
  • Arbeitsgerichte in Brandenburg
  • Arbeitsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern
  • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Bundesarbeitsgericht (BAG)

Hinweis

DIE VERTRETUNG VOR GERICHT IM ARBEITSRECHT ERFOLGT BEI MIR ÜBERWIEGEND VOR DEM ARBEITSGERICHT BERLIN.

Vertretung im Arbeitsrecht u.a. bei ...

Bei der Kündigung durch den Arbeitgeber geht es vor allem um Klärung des Zieles des Mandanten. Möchte der Mandant die Weiterarbeit oder eine Abfindung. Dementsprechend wird versucht das Ziel vor dem Arbeitsgericht Berlin durchzusetzen. Beide Ziele lassen sich oft nur mit handwerklichen Geschick des Anwalts durchsetzen. Oft von Mandanten nach einer Arbeitgeberkündigung keine Weiterbeschäftigung auf ihren alten Arbeitsplatz, sondern eine Beendigung und Zahlung einer Abfindung. Durchsetzen kann man diese Abfindung am besten durch Erhebung der Kündigungsschutzklage und Aufnahme dann von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber im Gütetermin. Wenn der Arbeitslohn vom Arbeitgeber nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt wird, so ist dies für den Arbeitnehmer eine sehr nachteilige Situation, da er z.B. seine Miete auch pünktlich zahlen muss. Hier ist oft schnelles Handeln erforderlich und meist die Erhebung einer Lohnklage vor dem Arbeitsgericht notwendig. Oft werden Arbeitnehmern Aufhebungsverträge oder Auflösungsverträge mit dem Hinweis angeboten, dass man ansonsten das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt kündigen müsste. Nicht selten steht der Arbeitnehmer mit einer Kündigung des Arbeitgebers besser als beim Vertrag auf Auflösung, da er sich gegen eine unwirksame Kündigung immer noch mittels Kündigungsschutzklage wehren kann. Eine Sperre beim ALG I gibt es dann nicht. Viele Arbeitsverträge werden befristet geschlossen. Letztendlich kann nur ein Rechtsanwalt überprüfen, ob die Befristung wirksam ist oder nicht. Oft machen hier Arbeitgeber Fehler. Es besteht dann die Möglichkeit eine so genannte Entfristungsklage zu erheben. Diese wendet sich gegen die letzte Befristung des Arbeitsverhältnisses.

Hinweis

DIE RECHTSBERATUNG DURCH EINEN SPEZIALISTEN FÜR DAS DEUTSCHE ARBEITSRECHT KÖNNEN KEINE INFORMATIONEN AUS DEM INTERNET ERSETZEN.

Anwaltsgebühren und Kosten vor dem Arbeitsgericht

Die Gebühren für mein Tätigwerden richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Dort sind zum Beispiel für das Gerichtsverfahren die anwaltlichen Mindestgebühren geregelt, die jeder Anwalt bei Vertretung vor Gericht nehmen muss. Vor der Beauftragung teile ich den Mandanten die Höhe der anfallenden Gebühren mit, so dass dieser entscheiden kann, ob er eine Vertretung im Arbeitsrecht wünscht oder nicht. Ich weise den Mandanten vor Ort auch ausdrücklich daraufhin, dass - falls zum Beispiel keine Rechtsschutzversicherung besteht - es diverse Fälle gibt, in denen eine anwaltliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht nicht wirtschaftlich sinnvoll ist.

Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht haben, rechne ich direkt mit dem Rechtsschutzversicherer ab. Es bleibt dann für den Mandanten nur noch die Selbstbeteiligung (meist sind dies € 150,00) zu zahlen. Bei jedem Rechtsschutzversicherer besteht freie Anwaltswahl. Dies ist gesetzlich so geregelt. Der Mandant kann sich von daher den Rechtsanwalt aussuchen.

Prozesskostenhilfe vor dem Arbeitsgericht

In bestimmten Fällen kann auch die Beiordnung eines Anwalts im Rahmen von gewährter Prozesskostenhilfe (PKH) sinnvoll sein. Dies ist aber nicht immer der Fall. Bei unstreitigen und abgerechneten Lohn bekommt man vor dem Arbeitsgericht Berlin keinen Rechtsanwalt für die PKH beigeordnet, da der Arbeitnehmer den Lohn hier leicht selbst einklagen kann. Die Prozesskostenhilfe muss man als eine Art Darlehen des Staates verstehen, welches man in bestimmen Fällen zurückzahlen muss.

FAQ zur Arbeitnehmervertretung im Arbeitsrecht

Wie wird man Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Wer Fachanwalt für Arbeitsrecht (egal, ob in Berlin oder anderswo) werden will, muss zunächst einen Fachanwaltslehrgang für das Arbeitsrecht besuchen. Im Rahmen dieses Lehrganges werden theoretische Kenntnisse zum Arbeitsrecht (vom Kündigungsschutzrecht bis zum Betriebsverfassungsrecht und Betriebsrentenrecht) vermittelt. Es sind 3 Klausuren zu schreiben und zu bestehen. Wird der Fachanwaltslehrgang zum Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen, muss der zukünftige Fachanwalt für Arbeitsrecht noch einen Antrag bei der Anwaltswaltskammer stellen und hierbei auch praktische Kenntnisse nachweisen (insgesamt 100 Fälle zum Arbeitsrecht in den letzten 3 Jahren (Fachanwaltsordnung); davon wenigstens 50 Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht). Rechtsanwalt Martin hat den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrganges Arbeitsrecht in Berlin im Jahr 2011/ 2012 erfolgreich absolviert und ist seit 2015 Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Kündigung vom Arbeitgeber erhalten - was nun?

Wer als Arbeitnehmer eine Kündigung vom Arbeitgeber erhält, ist zunächst enttäusch und vielleicht sogar etwas geschockt, da man damit nicht gerechnet hat. Viele gekündigte Arbeitnehmer haben sich über Jahre in der Firma stark engagiert und empfinden die Erhalt einer Kündigung als persönliche Abwertung. Wichtig ist, dass man nach dem Erhalt der Kündigung schnell reagiert und sich durch einen Rechtsanwalt beraten lässt. Dieser wird prüfen, ob Kündigungsschutz besteht und dann – in den meisten Fällen – eine Kündigungsschutzklage erheben. Gerade, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet (länger als 6 Monate beschäftigt + mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb) sind die Chancen des Arbeitnehmers sich erfolgreich gegen die Kündigung zu wehren bzw. eine Abfindung zu verhandeln, ganz gut.

Was kann ein Anwalt nach Erhalt einer Arbeitgeberkündigung für mich tun?

Oft geht es um die Prüfung der Chancen im Kündigungsschutzverfahren. Die meisten Arbeitnehmer möchten – nach dem Erhalt einer Kündigung – nicht mehr beim Arbeitgeber arbeiten. Allerdings möchten Sie den Arbeitgeber auch nicht so “davonkommen lassen”. Es geht dann meist um die Zahlung einer Abfindung. Da nur selten ein direkte Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht, erreicht man das Ziel des Arbeitnehmers allein durch Erhebung der Kündigungsschutzklage (beim Arbeitsgericht Berlin). Im Gütetermin werden dann meist Abfindungen ausgehandelt.

Wie bekommt man eine Abfindung nach einer Kündigung?

Nach einer Kündigung bekommt man am einfachsten eine Abfindung durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Zwar ist die Kündigungsschutzklage nicht auf die Zahlung einer Abfindung gerichtet, sondern auf Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat, allerdings ergibt sich oft die Möglichkeit im Gütetermin beim Arbeitsgericht eine Abfindung auszuhandeln. Darauf gibt es aber kein Anspruch. Die Abfindung ist reine Verhandlungssache.

Bekommt man immer nach Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Abfindung?

Nein, der Arbeitgeber muss keine Abfindung zahlen. Die Abfindung ist reine Verhandlungssache. Mit der Kündigungsschutzklage verhindert man aber, dass die Kündigung wirksam wird. Nur so bleibt der Arbeitnehmer "im Spiel" und hat auch eine Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wird in der Regel eine Abfindung anbieten, wenn er der Meinung ist, dass er das Verfahren vor dem Arbeitsgericht verliert.

Kündigung wegen Krankheit - was kann man machen?

Als Arbeitnehmer sollte man wissen, dass eine krankheitsbedingte Kündigung (personenbedingte Kündigung) für den Arbeitgeber oft schwer durchzusetzen ist. Viele dieser Kündigungen wegen einer Erkrankung des Arbeitnehmers sind unwirksam. Dies nützt dem Arbeitnehmer aber nur, wenn er eine Kündigungsschutzklage einreicht, da ansonsten die Kündigung nach Ablauf der 3-Wochenfrist nach § 7 des Kündigungsschutzgesetzes wirksam wird (Wirksamkeitsfiktion). Diese “Kündigungsart” kommt in der Praxis seltener vor als die betriebsbedingte oder die verhaltensbedingte Kündigung. Häufige Fehler des Arbeitgebers bei einer krankheitsbedingten Kündigung sind 1. kein BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) durchgeführt 2. keine negative Prognose absehbar 3. kein ausreichend langer oder häufiger Krankheitszeitraum 4. kein Anstieg der Krankentage in den letzten 3 Jahren 5. ausgeheilte Erkrankungen/ Erkrankungen der Kinder des AN nicht herausgenommen.

Kündigungsschutzklage selbst beim Arbeitsgericht Berlin einreichen?

Viele Arbeitnehmer sind sich nicht sicher, wie sie sich verhalten sollen, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Soll man selbst vor dem Arbeitsgericht Berlin Kündigungsschutzklage einreichen oder lieber über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht die Klage einreichen? Wer selbst als Arbeitnehmer gegen die Kündigung (betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung) eine Kündigungsschutzklage in Berlin erhebt, der verzichtet auf die Erfahrung und die Fähigkeiten eines auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Bei Einschaltung eines Arbeitsrechtsanwalts kann sich die Erfolgsquote in Bezug auf die Zahlung einer Abfindung erheblich erhöhen. Trotzdem macht es manchmal keinen Sinn das Verfahren über einen Rechtsanwalt zu betreiben. Da dies dann nicht wirtschaftlich sinnvoll wäre. Denn die Anwaltskosten muss der Mandant selbst zahlen, egal,ob er gewinnt oder verliert. Fälle, bei denen das Einreichen einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt Sinn macht, können z.B. sein 1. Kleinbetrieb oder Kündigung in Wartezeit 2. kurzes Arbeitsverhältnis 3. geringer Verdienst (geringfügig beschäftigte Person

Muss bei jeder betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung gezahlt werden?

Viele Arbeitnehmer meinen, dass sie bei jeder Kündigung des Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben, aber zumindest doch bei einer betriebsbedingten Kündigung. Oft besteht der Irrtum, dass automatisch mit der Abwehr der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, eine Abfindung durch den Arbeitgeber gezahlt werden müsste. Dies ist aber nicht so. Nur ganz selten besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber. Dies gilt auch bei einer betriebsbedingten Kündigung.

Warum sollt man den Arbeitslohn zügig einklagen?

Wichtig ist ,dass man als Arbeitnehmer nicht zu lange wartet und zügig die Lohnklage vor dem Arbeitsgericht Berlin erhebt. Der Grund dafür ist der, dass sich oft in Arbeitsverträgen sogenannte Ausschlussfristen befinden, die den Lohn z.B. innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit verfallen lassen können. Diese Fristen müssen beachtet werden.In vielen Tarifverträgen sind die Fristen sogar noch kürzer (BRTV-Bau = 2 Monte).