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MUSTER EINER AUSSERORDENTLICHEN ARBEITNEHMERKÜNDIGUNG WEGEN LOHNRÜCKSTAND

arbeitsrechtliche Muster - außerordentlicher Arbeitnehmerkündigung
Nachfolgend ist ein Muster für eine fristlose Arbeitnehmerkündigung bei Lohnrückstand bereitgestellt. Eine solche außerordentliche Kündigung ist nur bei erheblichen Lohnrückstand nebst vorheriger Abmahnung möglich. Darüber hinaus ist neben der Kündigung auch eine Lohnklage sinnvoll.

sorgfältige Verwendung des arbeitsrechtlichen Musters

Bei der Verwendung der Muster ist immer darauf zu achten, dass diese auf den speziellen Fall angepasst sind.

Rechtskenntnisse

Für eine sinnvolle Musterverwendung sind in der Regel rechtliche Kenntnisse notwendig. Es macht keinen Sinn ein Muster zu verwenden, wenn dieses Muster auf den Fall nicht passt.

Hinweis

EIN MUSTER SOLLTE IMMER AUF DEN JEWEILIGEN FALL ANGEPASST WERDEN.

außerordentliche und fristlose Kündigung des Arbeitnehmer bei rückständigen Arbeitslohn- Muster

Muster einer Kündigung durch den Arbeitnehmer

An den Arbeitgeber (Adresse)

Kündigung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, begründet durch den Arbeitsvertrag vom ….., aus außerordentlichem Grund mit sofortiger Wirkung (fristlos), hilfsweise ordentlich zum nächstmöglich zulässigen Zeitpunkt.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt deshalb, da folgende Arbeitslöhne – trotz mehrfacher Mahnung – immer noch ausstehen:

  1. Arbeitslohn für den Monat ….., fällig am ……., Verzug seit dem …. (einen Tag nach Fälligkeit tritt der Zahlungsverzug ein)

  2. Arbeitslohn für den Monat …., fällig am ……, Verzug seit dem …. (einen Tag nach Fälligkeit tritt der Zahlungsverzug)

Mit den Schreiben vom …. und vom … hatte ich Sie zur Zahlung des ausstehenden Arbeitslohnes aufgefordert. Eine Zahlung Ihrerseits erfolgte bis heute nicht.

Damit sind Sie mit der Zahlung meines Lohnes in nicht unerheblicher Höhe und/oder (bitte auswählen) über einen nicht unerheblichen Zeitraum im Zahlungsverzug.

Ein weiteres Abwarten ist mir nicht mehr zumutbar, da ich dringend auf meinen Arbeitslohn angewiesen bin.

Zur Zahlung des ausstehenden Arbeitslohnes fordere ich Sie hiermit gleichzeitig nochmals auf.

Die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen (u.a. Schadenersatz/Arbeitslohn bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist/ Abfindung wegen Auflösungsverschuldens) behalte ich mir ausdrücklich vor.

Ich bitte um Bestätigung des Kündigungszuganges.

Berlin, den ............. (Datum)

…………………………………… (Unterschrift)

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Die hier verwendete kostenlose Vorlage steht sowohl als Word-Dokument (DOCX-Format) als auch als PDF-Dokument (PDF-Format) zur Verfügung.


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  • Bitte beachten Sie, dass Sie das Musterschreiben auf den Einzelfall anpassen sollten!

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Anmerkungen zum Kündigungsmuster

Es handelt sich hier um eine ausserordentliche und fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber.

Begründung der Kündigung

Es ist auch möglich, dass der Arbeitnehmer die komplette Begründung der außerordentlichen Kündigung weglässt. Der Kündigungsgrund muss in der Kündigung nicht angegeben werden. In Hinblick aber auf eine mögliche Sperre beim Arbeitslosengeld macht es Sinn den Grund hier aufzunehmen.

erheblicher Lohnrückstand notwendig

Die Kündigung des Arbeitnehmers wegen Verzug des Arbeitgebers mit der Zahlung des Arbeitslohnes kommt in der Praxis häufiger vor als man denkt. Wichtig ist, dass hier ein außerordentlicher Grund nach § 626 I BGB vorliegen muss. Dieser kann im Zahlungsverzug bestehen, allerdings muss der** Rückstand erheblich** sein. Eine bloße Verspätung mit der Lohnzahlung reicht nicht aus, ebenso wenig, wie nur ein ausstehendes Gehalt.

vorherige Abmahnung bei ausstehender Vergütung notwendig

In der Regel muss der Arbeitnehmer auch den Arbeitgeber vorher eine Mahnung übersenden. Dies muss der Arbeitgeber ja auch, wenn er verhaltensbedingt kündigen möchte.

Auflösungsverschulden

Ein Auflösungsverschulden liegt oft vor. Wenn man Schadenersatz geltend machen möchte, sollte man auf jeden Fall vor der Kündigung den Arbeitgeber abmahnen!

anwaltliche Beratung notwendig

Ein Fehler der Arbeitnehmer besteht vor allem darin, dass diese zu lange warten und sich nicht sicher sind, ob sie tatsächlich wegen des Zahlungsverzuges des Arbeitgebers kündigen können. Weiter bleibt die Unsicherheit, ob der Arbeitnehmer eine Sperre beim Arbeitsamt zu erwarten hat. Das größte Problem und – meiner Ansicht nach – der größte Fehler der Arbeitnehmer besteht aber darin, dass diese sich bei diesen Kündigungen nicht anwaltlich beraten lassen.

Tipp - Schadenersatzanspruch

Die anwaltliche Beratung macht auf jeden Fall Sinn, da ja ohnehin später der Lohn gegen den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht einzuklagen wäre. Weiter ist es auch so, dass eine Rechtsprechung (so auch das Arbeitsgericht Berlin) anerkannt ist, dass es in solchen Fällen der Kündigung unter Umständen sogar die Zahlung einer Abfindung und Schadenersatz (Lohn bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist) in Betracht kommen. Dies nennt man Auflösungsverschulden.

Zustellung der Kündigungserklärung beim Arbeitgeber?

Oft besteht eine Unsicherheit beim Arbeitnehmer, wie die Kündigung dem Arbeitgeber zuzustellen ist.

Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitgeber

Die Kündigungserklärung muss dem Arbeitgeber zugehen. Ein Einwerfen in den Briefkasten des Arbeitgebers (Firma) über einen Zeugen beweist den Zugang sicherer als eine Zustellung per Einschreiben.

Einscheiben und Zugangsnachweis der Kündigung

Wenn schon per Einschreiben die Kündigung zugestellt wird, dann am besten per Einwurf/ Einschreiben. Auf eine Zustellung per Einschreiben/ Rückschein sollte man verzichten, da diese unsicher ist. Wird nämlich das Einscheiben (Rückschein) nicht angenommen, dann geht die Kündigung (ggfs. nach Hinterlegung) wieder an den Arbeitnehmer zurück und gilt als nicht zugestellt.

Tipp

EINE KÜNDIGUNG SOLLTE MAN NIEMALS PER EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN ÜBERSENDEN, DA DIES ZU PROBLEMEN BEIM ZUGANG FÜHREN KANN.

Schriftform der Kündigung

Die Arbeitnehmerkündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist nicht wirksam, sondern nichtig. Es gibt für die Kündigung nämlich ein Schriftformgebot, welches in § 623 Abs. 1 BGB geregelt ist.

§ 623 Abs. 1 BGB

§ 623 BGB - Schriftform

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Vertrag über Auflösung des Arbeitsvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

§ 626 Bürgerliches Gesetzbuch

§ 626 BGB Gesetzestext

§ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

  • (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

  • (2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Hinweis zur Verwendung

Die Verwendung des Musters erfolgt auf eigene Gefahr**. Mehr Informationen zur fristlosen Kündigung finden Sie hier. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Berlin Prenzlauer Berg vertrete ich Mandanten in Berlin - u.a. in Pankow/ Prenzlauer Berg.

FAQ zum Thema einer außerordentlichen Arbeitnehmerkündigung

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht. Sowohl der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden als auch der Arbeitgeber. Hier geht es um die Kündigung durch den Arbeitnehmer.

Was ist eine Arbeitnehmerkündigung oder Eigenkündigung?

Als Arbeitnehmerkündigung wird hier die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer bezeichnet. Diese kann man auch als Eigenkündigung bezeichnen. Bei der ordentlichen Kündigung gelten in der Regel andere Kündigungsfristen - nach § 622 BGB - als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Welche Arten von Kündigungen unterscheidet man?

Eine Kündigung kann mit ordentlicher Frist erfolgen (sogenannte ordentliche Kündigung) oder außerordentlich und fristlos (sogenannte außerordentliche Kündigung). Für die Kündigung aus einem außerordentlichem Grund muss immer ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegen.

Welches Risiko besteht bei der Eigenkündigung des Arbeitnehmers?

Das klassische Risiko für den Arbeitnehmer bei der Eigenkündigung besteht darin, dass er eine Sperre beim Bezug vom Arbeitslosengeld I zu erwarten hat. Dies ist bei einer eigenen Kündigung des Arbeitnehmers aus ordentlichem Grund sogar sehr wahrscheinlich. Die Sperre wird oft von der Agentur für Arbeit damit begründet, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit durch die Eigenkündigung selbst verschuldet hat. Schlimmer wird es noch, wenn dann auch noch die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitnehmer gut begründen, weshalb diese notwendig war. Allerdings kann niemand erwarten, dass der Arbeitnehmer ohne Lohn arbeitet.

Weshalb ist eine Abmahnung vor einer außerordentlichen Arbeitnehmerkündigung notwendig?

Genau, wie der Arbeitgeber bei einer verhaltensbedingten Kündigung abmahnen muss, besteht die Verpflichtung auch für den Arbeitnehmer. Nur in Ausnahmefällen ist eine Abmahnung entbehrlich. Bei Lohnrückstand muss der Arbeitnehmer in der Regel den Arbeitgeber zur Zahlung auffordern und die Kündigung für den Fall der Nichtzahlung androhen.

Kann der Arbeitnehmer sofort, fristlos kündigen, wenn er eine besser Arbeitsstelle antreten möchte?

Nein, dies geht nicht. Für eine außerordentliche (also fristlose) Kündigung braucht der Arbeitnehmer einen außerordentlichen Kündigungsgrund nach § 626 BGB. Ein besserer Job ist ein solcher Grund nicht. Der Arbeitnehmer kann nur ordentlich kündigen und muss von daher die Kündigungsfrist beachten.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer kündigt und dann einfach nicht mehr zur Arbeit geht?

Wenn der Arbeitnehmer ordentlich sein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber kündigt, dann muss er bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch zur Arbeit gehen. Geht er nicht mehr zur Arbeit ist dies ein Problem. Es geht der Grundsatz: Ohne Lohn keine Arbeit! Der Arbeitgeber von daher dann keinen Lohn mehr zahlen und kann zudem - nach einer Abmahnung - das Arbeitsverhältnis sogar außerordentlich kündigen.

Was ist, wenn der Arbeitnehmer kündigt und krank schreiben lässt?

Wenn ein Ar­beit­neh­mer sein Ar­beits­ver­hält­nis kündigt und sich sofort bis zum Ende des Arbeitsverhältnis arbeitsunfähig krankschreiben lässt, dann werden die Arbeitsgericht Zweifel an den Be­weis­wert der Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung haben. Der Arbeitnehmer muss dann seine Erkrankung darlegen und beweisen. Die AU-Bescheinigung reicht dann dafür nicht mehr aus. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Urteil vom 08.09.2021 - 5 AZR 149/21).

Kann auch ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die Arbeitsleistung bestehen?

Ja. Dieses muss der Arbeitnehmer aber geltend machen und gegenüber dem Arbeitgeber ankündigen. Dieser muss wissen, was er machen muss, damit der Arbeitnehmer wieder die Arbeit antritt. Außerdem muss ein erheblicher Lohnrückstand bestehen. Dies ist nicht ganz so einfach zu beurteilen.