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Rechtsanwalt für Arbeitgeber in Berlin - A. Martin

Anwalt für Arbeitgeber in Berlin
Ich vertrete als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit Jahren Arbeitgeber in Berlin und Brandenburg in arbeitsgerichtlichen Verfahren, vor allem vor dem Arbeitsgericht Berlin und den Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt dabei auf die Beratung und gerichtliche Vertretung bei Kündigungen der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren.

VERTRETUNG VON ARBEITGEBERN BEI KÜNDIGUNG UND ABFINDUNG

Gerade die Vertretung von Arbeitgebern im arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin erfordert besondere Kenntnisse und Verständnis in Hinblick auf betriebswirtschaftliche Belange und Notwendigkeiten. Dem Arbeitgeber wird z.B. der Kündigungsschutzprozess vom Arbeitnehmer aufgezwungen; er muss diesen nun wirtschaftlich sinnvoll führen.


stateDiagram-v2 Arbeitgebervertretung --> 2003 Arbeitgebervertretung --> Kündigung Arbeitgebervertretung --> Kündigungsschutz

Gütetermin und Abfindung vor dem Arbeitsgericht

Da sich viele Arbeitgeber selbst – zumindest im Gütetermin vertreten – kommt es häufig dort – auf der Arbeitgeberseite – zu taktischen Fehlern. Dabei wird übersehen, dass die meisten Arbeitnehmer – gerade bei eingereichten Kündigungsschutzklagen – gar nicht mehr beim Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden wollen. Dieser Umstand kann, wenn man dies geschickt nutz, zum Vorteil des Arbeitgebers im Prozess genutzt werden.

ANWALT FÜR ARBEITSRECHT HilFT - A. MARTIN – BERLIN - Prenzlauer Berg

Eine Beratung durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist für den Arbeitgeber bereits vor Ausspruch einer Kündigung sinnvoll . Ist die Kündigung erst einmal unvorbereitet rausgeschickt, dann sind die Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers eingeschränkt. Dies gilt um so mehr, wenn zum Beispiel die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht im Kündigungsschutzverfahren bereits gescheitert ist. Wer ist dann einen Anwalt einschaltet, hat die gleichen Kosten als wäre der Rechtsanwalt bereits von Anfang an im Gerichtsverfahren involviert, muss aber mit einem schlechteren Ergebnis rechnen. Gerade der Gütetermin ist oft in Bezug auf eine Einigung mit de Arbeitnehmer entscheidend.

Rechtsanwalt Martin steht Arbeitgebern aus Berlin und Brandenburg gern für eine Rechtsberatung zur arbeitsrechtlichen Themen zur Verfügung und berät in seiner Arbeitsrechtskanzlei (Zweigstelle) in Berlin Prenzlauer Berg. Im Gegensatz zu vielen anderen Kanzlei, welche auf dem Gebiet des Arbeitsrecht spezialisiert sind, vertrete ich nicht ausschließlich Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber.

Warum eine Beratung in der Arbeitsrechtskanzlei von Rechtsanwalt Andreas Martin wahrnehmen?

Die anwaltliche Beratung und Vertretung von Arbeitgebern im Arbeitsrecht setzt eine Spezialisierung auf das Arbeitsrecht voraus, von daher sollte man als Firmeninhaber direkt nach Fachanwälte für Arbeitsrecht suchen :

  1. Rechtsanwalt Martin ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert und hat die besondere Qualifikation eines Fachanwalts für das Arbeitsrecht.

  2. 19 Jahre Erfahrung als Anwalt in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg.

  3. Überwiegende anwaltliche Tätigkeit vor dem Arbeitsgericht Berlin.

  4. Großteil der arbeitsgerichtlichen Verfahren sind Kündigungsschutzverfahren.

  5. Gute Bewertungen von zufriedenen Mandanten in den sozialen Medien, wie bei anwalt.de oder über Google (GMB).

Hinweis

19 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt - lassen Sie sich vor Ort in meiner Zweigstelle im Prenzlauer Berg beraten.

Rechtsanwalt A. Martin - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin – Qualifikationen

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg
Seit dem Jahr 2003 bin ich als Anwalt zugelassen. Mein Studium absolvierte ich zuvor in Berlin an der FU (Freien Universität Berlin). Beim ersten Staatsexamen entschied ich mich für das Wahlfach “Arbeitsrecht“. Darüber hinaus habe ich auch die spezielle Qualifikation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht und führe seit Jahren arbeitsgerichtliche Verfahren vor allen in Berlin, vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Arbeitsrechtsgebiete

In folgenden arbeitsrechtlichen Mandanten vertrete ich Arbeitgeber:

  • Beratung und Vertretung bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung
  • Überprüfung von Kündigungsfristen in Arbeitsverträgen
  • Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen
  • Abwehr von Kündigungsschutzklagen
  • Vertretung von Arbeitgebern im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Beratung in Sachen einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern
  • Strategie zur Vermeidung von Abfindung nach Kündigung
  • Prüfung von Aufhebungsverträgen mit Arbeitnehmern
  • Überprüfung von befristeter Arbeitsverträgen
  • Abwehr von Entfristungsklagen
  • Beratung bei Abmahnungen des Arbeitnehmers
  • Vertretung bei Lohnklagen des Arbeitnehmers bei ausstehenden Arbeitslohn
  • Prüfung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen, wie Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Überstunden
  • Verhandlungen mit Arbeitnehmern bzw. dessen Rechtsanwälten außergerichtlich und vor dem Arbeitsgerichten
  • Rechtsberatung beim rechtlichen Umgang mit Mitarbeitern und Verhängung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen
  • leitende Angestellte und Geschäftsführer in verschiedensten Branchen
  • Informationen über neueste Rechtsprechung im Arbeitsrecht zum jeweiligen Thema

Hinweis

DER SCHWERPUNKT MEINER ARBEITSRECHTLICHEN TÄTIGKEIT LIEGT IM BEREICH Kündigungsrecht.

Beratung bei Kündigung von Arbeitnehmern - Anwalt im Arbeitsrecht

Sofern der Arbeitgeber vorhat, einen Arbeitnehmer zu kündigen, sollte vorher eine Konsultation eines Rechtsanwalts - dies ist bei mir auch unproblematisch online oder per Telefon möglich - erfolgen. Hier kann viel schief laufen. In der Praxis fällt mir immer wieder auf, dass Kündigungen gegenüber Arbeitnehmern vorher nicht richtig durchdacht werden. Selbst bei Kündigungen in der Probezeit werden gravierende Fehler gemacht. Egal, ob es sich um eine fristlose Kündigung oder um eine ordentliche, fristgemäße Kündigung handelt, muss immer vorausschauend gedacht werden, um unnötige Kosten zu vermeiden. Für eine persönliche Beratung in Punkto "Kündigungsvorbereitung" bin ich der richtige Ansprechpartner. Auch bei der Vereinbarung einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den Arbeitnehmer durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages übernehme ich für Sie die Verhandlungen und Vertragsgestaltung.

schleche Karten im Kündigungsschutzprozess vermeiden

Eine schlechte Vorbereitung bzw. Strategie im Kündigungsschutzprozess führt zwangsläufig dazu, dass die Verhandlungsposition im Kündigungsschutzverfahren für den Arbeitgeber oft schlecht ist und er um die Zahlung eine Abfindung oft nicht herum kommt, sofern er das arbeitsgerichtliche Verfahren nicht verlieren möchte.

anwaltliche Vertretung von Arbeitgebern vor den Arbeitsgerichten

Eine Vertretung von Arbeitgebern und Firmeninhabern aus Berlin und Brandenburg erfolgt vor allem vor dem Arbeitsgericht Berlin.

anwaltliche Vertretung von Unternehmen vor den Arbeitsgerichten

Eine Vertretung und Durchsetzung / Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen ist dabei vor folgenden Arbeitsgerichten möglich:

  • Arbeitsgericht Berlin
  • Arbeitsgerichte in Brandenburg
  • Arbeitsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern
  • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Bundesarbeitsgericht (BAG)

Hinweis

DIE VERTRETUNG VOR GERICHT IM ARBEITSRECHT ERFOLGT BEI MIR ÜBERWIEGEND VOR DEM ARBEITSGERICHT BERLIN.

Vertretung im Arbeitsrecht u.a. bei ...

Bei der Kündigung des Arbeitnehmers geht es vor allem um die Abwehr einer möglichen Kündigungsschutzklage. Der einfachste und schnellste Weg sind Verhandlungen im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Eine solche Verhandlung kann auch in eine "Kündigungsrücknahme" führen, um so Druck auf den Arbeitnehmer aufzubauen. Dabei sollte man das Ziel des Arbeitnehmers (Abfindung/ Weiterbeschäftigung) kennen, um so effektiv zu verhandeln. Oft wollen Arbeitnehmer nach einer Arbeitgeberkündigung keine Weiterbeschäftigung mehr. Sie möchten sehr häufig nur noch eine Abfindung und eine gutes Arbeitszeugnis. Eine Abfindung sollte man als Arbeitgeber nicht pauschal vorschlagen, sondern immer abhängig vom eigenen Prozessrisiko. Wenn die Chancen im Kündigungsrechtsstreit für den Arbeitgeber gut sind, sollte man am besten gar keine Abfindung anbieten. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß zur erbringen. Bei ausstehenden Arbeitslohn muss man wissen, dass man als Arbeitgeber hier nur selten mit eigenen Ansprüchen aufrechnen kann. Die Pfändungsfreigrenzen sind zu beachten. Andererseits hat man als Arbeitgeber bei einer Lohnklage ein geringes Kostenrisiko zu tragen, denn die Anwaltskosten des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erst ab der 2. Instanz tragen. Der Aufhebungsvertrag ist oft eine Variante, um das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer zu beenden ohne ein Kündigungsschutzverfahren anschließend führen zu müssen. Hier muss man abwägen, welches Angebot im Auflösungsvertrag wirtschaftlich angemessen ist. Aber auch dazu muss man das Prozessrisiko kennen. Wenn man gute Chancen hat, dass eine Kündigung wirksam sein wird, ist man nicht auf eine einvernehmliche Auflösung als Arbeitgeber angewiesen. Viele Arbeitsverträge werden befristet geschlossen, nicht zuletzt um zu verhindern, dass sich der Arbeitgeber nicht mehr ohne weiteres vom Arbeitnehmer trennen kann. Auch der Eintritt von Sonderkündigungsschutz (z.B. bei Schwangerschaft) kann damit verhindert werden. Trotzdem machen Arbeitgeber dabei häufig Fehler und zwar sowohl beim Abschluss als auch bei der Verlängerung der Befristung.

Hinweis

DIE RECHTSBERATUNG DURCH EINEN SPEZIALISTEN FÜR DAS ARBEITSRECHT KÖNNEN KEINE INFORMATIONEN AUS DEM INTERNET ERSETZEN.

Anwaltsgebühren und Kosten

Die Gebühren für mein Tätigwerden richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach einer Gebührenvereinbarung (Pauschalsatz oder Stundenhonorar). Vor der Beauftragung teile ich neben dem Prozessrisiko dem Mandanten auch die voraussichtliche Höhe der anfallenden Gebühren mit, so dass dieser entscheiden kann, ob er meine anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Transparenz der Rechtsanwaltsgebühren ist von daher gewährleistet. Bei bestehender Arbeitsrechtsschutzversicherung rechne ich mit dieser ab.

Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht haben, rechne ich direkt mit dem Rechtsschutzversicherer ab. Es bleibt dann für den Mandanten nur noch die Selbstbeteiligung (meist sind dies € 150,00) zu zahlen. Bei jedem Rechtsschutzversicherer besteht freie Anwaltswahl. Der Mandant kann sich von daher den Rechtsanwalt aussuchen.

FAQ zur Arbeitgebervertretung im Arbeitsrecht

Wie wird man Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Wer Fachanwalt für Arbeitsrecht (egal, ob in Berlin oder anderswo) werden will, muss zunächst Rechtsanwalt sein und sodann einen Fachanwaltslehrgang besuchen. Im Rahmen dieses Lehrganges werden theoretische Kenntnisse zum Arbeitsrecht (vom Kündigungsschutzrecht bis zum Betriebsverfassungsrecht und Betriebsrentenrecht) vermittelt. Es sind 3 Klausuren zu schreiben und zu bestehen. Wird der Fachanwaltslehrgang erfolgreich abgeschlossen, müssen die zukünftigen Fachanwälte für Arbeitsrecht noch einen Antrag bei der Anwaltswaltskammer stellen und hierbei auch praktische Kenntnisse nachweisen (insgesamt 100 Fälle zum Arbeitsrecht in den letzten 3 Jahren (Fachanwaltsordnung); davon wenigstens 50 Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht). Rechtsanwalt Martin hat den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrganges Arbeitsrecht in Berlin im Jahr 2011/ 2012 erfolgreich absolviert und hat seit 2015 die Fachanwaltschaft in Berlin.

Was ist bei der Vertretung von Arbeitgebern vor dem Arbeitsgericht zu beachten?

Die Vertretung von Arbeitgebern außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht z.B. in Berlin ist etwas komplett anderes als Arbeitnehmervertretung. Der Arbeitgeber verfolgt andere Interessen und hat auch andere Möglichkeiten gegenüber dem Arbeitnehmer zu reagieren (z.B. “Kündigungsrücknahme”). Trotzdem darf man nicht vergessen, dass es in der Regel etwas schwieriger ist die Interessen z.B. im Kündigungsschutzverfahren des Arbeitgebers durchzusetzen als die Interessen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmervertreter sucht einfach nach Fehlern des Arbeitgebers, was meist nicht besonders schwierig ist, während der Arbeitgebervertreter auch schon vor der Kündigung beraten und auf mögliche potentielle Fehlerquellen hinweisen muss.

Wie kann man als Arbeitgeber vermeiden eine Abfindung zu zahlen?

Die Abfindungszahlung nach einer Kündigung des Arbeitnehmers ist keine Verpflichtung. Diese resultiert oft allein daraus, dass der Arbeitgeber das Prozessrisiko für das Kündigungsschutzverfahren falsch eingeschätzt hat. Allerdings muss man auch sagen, dass es in manchen Fällen ohne Zahlung einer Entlassungsentschädigung nicht geht, wenn zum Beispiel keine sinnvolle Kündigungsmöglichkeit gegeben ist. Die Alternative wäre dann aber die "Rücknahme der Kündigung" oder zuvor eine außergerichtliche Verhandlung über das Ausscheiden des Arbeitnehmers. Oft werden aber unnötig Abfindungen gezahlt. Dabei wird übersehen, dass viele Arbeitnehmer - nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber - gar nicht mehr in das Arbeitsverhältnis zurück wollen. Dies kann man strategisch im Kündigungsschutzverfahren nutzen.

Was kann ein Anwalt nach Erhalt einer Kündigungsschutzklage nebst Gütetermin für mich als Arbeitgeber tun?

Von der erhobenen Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers erfährt der Arbeitgeber recht schnell. Zu beachten ist auch, dass der Arbeitnehmer, sofern er eine außerordentliche Kündigung erhält, eher vor dem Arbeitsgericht klagen wird, da er mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld rechnen muss. Meist bekommt er diese vom Gericht zusammen mit dem Gütetermin schon 1 Woche nach Erhebung zugestellt, so jedenfalls beim Arbeitsgericht Berlin. Den Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren sollte der Arbeitgeber nicht allein wahrnehmen, sondern sich anwaltlich vertreten lassen. Ob und wenn ja, wie hoch, eine Abfindung hier angeboten werden sollte, hängt u.a. vom Prozessrisiko ab. Dieses kann in der Regel nur der Anwalt abschätzen. Auch verfügt dieser über langjährige Erfahrung und weiß, wie Arbeitnehmer in bestimmen Situation reagieren und verfügt über entsprechendes Verhandlungsgeschick.

Was wird von Arbeitgebern oft bei der Abwehr einer Lohnklage falsch gemacht?

Viele Arbeitgeber meinen, dass man bei der Abwehr von Klagen auf Arbeitslohn mit eigenen Forderungen/ Schadenersatzforderungen komplett aufrechnen könne. Dies ist häufig – wegen der Pfändungsfreigrenzen vom Arbeitseinkommen – nicht der Fall. Die Lösung ist dann die Widerklage. Selbst wenn diese nicht immer erfolgreich ist, schafft diese doch Verhandlungsmasse. Auch werden oft Ausschlussfristen nicht von der Arbeitnehmerseite beachtet, so dass auch schon Lohn verfallen sein kann.

Ist der Aufhebungsvertrag oder Kündigung der besser Wege, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden?

Es kommt darauf an. Der Aufhebungsvertrag verhindert – wenn er richtig formuliert ist – weitere Streitigkeiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine spätere Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers. Zu beachten ist aber, dass viele Arbeitnehmer keinen Aufhebungsvertrag schließen wollen, da fast immer eine Sperre der Agentur für Arbeit droht. Das heißt, dass der Arbeitgeber hier oft dem Arbeitnehmer eine relativ hohe Abfindungssumme anbieten muss. Dies ist aber nicht in jedem Fall notwendig. Entscheidend ist dabei das Prozessrisiko eines möglichen Kündigungsschutzverfahren für den Fall des Ausspruchs einer Kündigung.

Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind besonders wichtig?

Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Allerdings sollte der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine wirksame Ausschlussklausel vereinbaren, so dass der Arbeitnehmer nicht nach langer Zeit noch mit Nachforderungen beim Lohn etc kommen kann. Eine solche Verfallsklausel, wonach Ansprüche des Arbeitnehmers innerhalb einer bestimmte Zeitspanne geltend zu machen sind, ist wichtig. Wichtig ist aber, dass der Mindestlohn nicht ausgeschlossen werden kann. Trotzdem sollte jeder Arbeitsvertrag eine wirksame Verfallklausel enthalten. Auch sollte man die Anwendung von § 616 BGB ausschließen, so dass der Arbeitnehmer bei persönlicher Verhindung keinen Lohnanspruch hat.

Wie hoch sind die Anwaltskosten und Gerichtskosten?

Außergerichtlich entstehen für die Arbeitgebervertretung Anwaltskosten, die sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten. Man kann auch Pauschalen vereinbaren. Im Gerichtsverfahren entstehen daneben Gerichtsgebühren, allerdings entfallen diese bei einem Vergleich oder einer Klagerücknahme. Die gerichtlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG sind Mindestgebühren. Eine Kostenerstattung gibt es in der ersten Instanz und außergerichtlich nicht. Der Arbeitgeber muss als vorgerichtlich und in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht nie die Rechtsanwaltskosten des Arbeitnehmers übernehmen.