Home News Krankschreibung nach Kündigung des Arbeitgebers - gefährlich?

Krankschreibung durch den Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung des Arbeitgebers?

Bei Krankheit des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber den Lohn zahlen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert und dient als Nachweis des Arbeitnehmers, dass dieser seine Arbeitsleistung aufgrund der Krankheit nicht erbringen kann. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt.

Krankschreibung bei Kündigung

In bestimmten Fällen wird diese Beweiskraft erschüttert. Ein solcher Fall ist der, dass der Arbeitnehmer selbst kündigt und gleichzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber einreicht, die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gilt. Hier hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 8. September 2021 – 5 AZR 149/21) entschieden, dass die AU-Bescheinigung keinen hohen Beweiswert hat und stattdessen der Beweiswert erschüttert ist. In einen solchen Fall muss der Arbeitnehmer - trotz der Bescheinigung - nachweisen, dass er arbeitsunfähig war. Kann er dies nicht, dann wird er keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten.

Krankschreibung als Reaktion auf eine Kündigung des Arbeitgebers?

Hier geht es nun um die Fälle, bei denen der Arbeitgeber gekündigt wird und sodann einen "passgenaue" Krankenschein bis zum Ende der Kündigungsfrist einreicht. Dies hat das BAG noch nicht entschieden, allerdings gibt es hier aktuelle eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein (siehe unten).


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Achtung

Krankheit muss nicht immer Arbeitsunfähigkeit bedeuten, es kommt immer auf die vertragliche geschuldete Arbeitsleistung an.

Krankschreiben bei Kündigung möglich?

Krankschreibung am letzten Tag
Grundsätzlich schließen sich die Kündigung und die Arbeitsunfähigkeit nicht aus.

Arbeitsunfähigkeit nach Kündigung weiterhin möglich

Der Arbeitnehmer kann auch nach einer Kündigung des Arbeitgebers-zum Beispiel aufgrund von psychischen Problemen-arbeitsunfähig werden. In diesem Fall hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin einen hohen Beweiswert. Der Arbeitnehmer muss nicht - über den Nachweis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinaus - nachweisen, dass er arbeitsunfähig ist. Dies soll hier nochmals klargestellt werden.

Arbeitsunfähigkeit basiert auf medizinischen Gründen

Wichtig ist aber, dass die Arbeitsunfähigkeit auf medizinischen Gründen basiert. Wird z.B. nur eine psychische Erkrankung vorgetäuscht, dann liegt genau genommen keine Arbeitsunfähigkeit vor.

Rechtsprechung wird strenger

Die Rechtsprechung schaut sich nun aber, nach der Entscheidung des BAG, genauer an, wann und wie lange eine Arbeitsunfähigkeitsbescheingung vorgelegt wird.

Zweifel am Krankenschein

Wenn Umstände vorliegen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Erkrankung des Arbeitnehmers begründen, dann können diese dem Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern.

Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit

Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann sogar zu einer fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber führen.

Was passiert, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "erschüttert" ist?

Wie oben bereits ausgeführt, muss dann der Arbeitnehmer positiv nachweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war. In der Regel wird dieser dazu seinen Arzt als Zeugen - unter Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht - benennen. Dass dies aber nicht immer ausreicht, zeigt zum Beispiel auch der obige Fall des Bundesarbeitsgerichts.

Arzt muss ggfs. vor Gericht als Zeuge aussagen

Hier wurde der Arzt sogar in den Instanzen als Zeuge vernommen und das Bundesarbeitsgericht sah trotzdem keinen ausreichenden Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.


stateDiagram-v2 Arbeisunfähigkeit --> Beweis

Achtung

Bei einer Erkrankung gleich nach dem Erhalt einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer damit rechnen, dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellt.

Wann gibt es Probleme bei einer Erkrankung im Anschluss an eine Kündigung des Arbeitgebers?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und nun auch der Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein muss der Arbeitnehmer, der sich sofort nach dem erhalt eine Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses - gegebenenfalls auch über mehrere Krankschreibungen - arbeitsunfähig krankschreiben lässt, damit rechnen, dass der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigert.

verweigerte Lohnfortzahlung

Zwar ist eine Arbeitsunfähigkeit nach dem Erhalt einer Kündigung grundsätzlich möglich und allein die zeitliche Nähe zur Kündigung dürfte nicht automatisch indizieren, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf einer Täuschung des Arbeitnehmers beruht, allerdings können weitere Umstände dazu führen, dass Zweifel an der Wirksamkeit und an den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen.

Zweifel an der AU-Bescheinigung

Solche Umstände können sein:

  • Arbeitsunfähigkeit sofort nach dem Erhalt der Kündigung

  • Krankschreibung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses passgenau

  • keine objektiv nachweisbaren Krankheitssymptome (psychische Erkrankung beim Hausarzt ohne weitere Untersuchung und Nachfrage)

  • Äußerung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen, er lasse sich krankschreiben

  • in Aussichtsstellung der Erkrankung als Druckmittel gegenüber dem Arbeitgeber

  • Räumung des Arbeitsplatzes und der Ankündigung, dass der Arbeitnehmer nicht noch mal auf Arbeit erscheinen wird

Indizien können Zweifel begründen

Die obigen Indizien können für sich allein, allerdings eher im Ausnahmefall, aber im Zusammenwirken den Verdacht erhärten, dass die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung keinen Beweiswert hat. Wenn diese erschüttert ist, muss der Arbeitnehmer positiv seine Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen.

Wie erfolgt der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber?

Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in ihrer Beweiskraft erschüttert ist, weil eben bestimmte Umstände vorliegen, die dies nahelegen (siehe oben), da muss der Arbeitnehmer positiv seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen.

Befreiung des behandelnden Arztes von der Schweigepflicht

In der Regel wird der Arbeitnehmer versuchen dies vor Gericht so zu erreichen, dass er seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbindet und diesen als Zeugen für das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit benennt. Wenn das Gericht den Arzt dann als Zeugen vernimmt, wird genauer nachgefragt, was der Grund für die Erkrankung ist. Der Arbeitnehmer muss auch schon vor der Zeugenvernehmung substantiiert vortragen, woran er erkrankt war.

Arzt als Zeuge vor dem Arbeitsgericht

Denkbar ist, dass die Aussage des Arztes den Arbeitnehmer aber nicht weiterhilft, wenn das Gericht nach der Aussage immer noch nicht von der Krankheit des Arbeitnehmers überzeugt ist. Es gibt aber Erkrankungen, die leicht nachweisbar sind, wie z.B. Frakturen von Gliedmaßen oder anderen klar feststellbare Krankheiten. Bei psychischen Problemen, die dann ein Allgemeinmediziner als Grundlage der Arbeitsunfähigkeit bestimmt, kann dies aber ganz anders aussehen, da diese eben nicht in einem 5-Minuten-Gespräch feststellbar sind.

Achtung

Eine Krankschreibung muss immer auf einer Arbeitsunfähigkeit beruhen, die auf medizinische Gründe beruht.

Beratung zum Thema Arbeitsrecht durch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Für Fragen zum Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gern als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin mit Kanzlei Prenzlauer Berg/ Pankow zur Verfügung!

Rechtsanwalt Andreas Martin

§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz

Gesetzestext bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

3 EFZG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder 2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.


(2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.


(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Entscheidung des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - Urteil vom 02.05.2023 -Az.: 2 SA 2023/22

Krankheit nach Kündigung

das Landesarbeitsgericht hatte sich mit AU-Bescheinigung zu befassen, die gleich nach einer Kündigung eingereicht wurde und die bis zum Ende der Kündigungsfrist ausgestellt wurde:

"Wer in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Kündigung während der gesamten Kündigungsfrist der Arbeit aufgrund eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fernbleibt, muss damit rechnen, dass er unter Umständen keine Entgeltfortzahlung beanspruchen kann. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 2. Mai 2023, 2 Sa 203/22) hat in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 2021 (5 AZR 149/21) den Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in einer Gesamtbetrachtung aller Indizien als erschüttert angesehen. Im Rahmen der erforderlichen Beweisaufnahme konnte die Klägerin das Gericht nicht von ihrer Arbeitsunfähigkeit überzeugen.


Das Landesarbeitsgericht verweist zunächst auf den hohen Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Der Arbeitgeber kann diesen Beweiswert nur dadurch erschüttern, dass er tatsächliche Umstände darlegt und im Bestreitensfall beweist, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben mit der Folge, dass der ärztlichen Bescheinigung kein Beweiswert mehr zukommt. Eine Erschütterung kommt nicht nur dann in Betracht, wenn sich ein Arbeitnehmer in Zusammenhang mit seiner Kündigung einmal zeitlich passgenau bis zum Ablauf der Kündigungsfrist krankschreiben lässt. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch erschüttert, wenn die Krankschreibung aufgrund mehrerer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durchgehend bis zum Ende der Kündigungsfrist andauert, diese punktgenau den maximalen Entgeltfortzahlungszeitraum von sechs Wochen umfasst und sich aus dem Kündigungsschreiben ergibt, dass der Verfasser von vornherein nicht mehr mit seiner Anwesenheit rechnet.

Bei der Beweiswürdigung stellt das Landesarbeitsgericht entscheidend darauf ab, dass nach seiner Überzeugung die Klägerin ihrem Arzt Beschwerden vorgetragen hat, die tatsächlich nicht bestanden haben."

Beratung zum Thema Arbeitsrecht durch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Für Fragen zum Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gern als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin mit Kanzlei Prenzlauer Berg/ Pankow zur Verfügung!

Rechtsanwalt Andreas Martin

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - Urteil vom 13. Dezember 2023 – 5 AZR 137/23

Krankheit nach Kündigung des Arbeitgebers

das BAG hatte sich mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu befassen, nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses verlängert wurde und dann ging der Arbeitnehmer am nächsten Tag bei seinem neuen Arbeitgeber arbeiten

"Der Kläger war seit März 2021 als Helfer bei der Beklagten beschäftigt. Er legte am Montag, dem 2. Mai 2022, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Zeit vom 2. bis zum 6. Mai 2022 vor. Mit Schreiben vom 2. Mai 2022, das dem Kläger am 3. Mai 2022 zuging, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 2022. Mit Folgebescheinigungen vom 6. Mai 2022 und vom 20. Mai 2022 wurde Arbeitsunfähigkeit bis zum 20. Mai 2022 und bis zum 31. Mai 2022 (einem Dienstag) bescheinigt. Ab dem 1. Juni 2022 war der Kläger wieder arbeitsfähig und nahm eine neue Beschäftigung auf.


Bezüglich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vom 6. Mai 2022 und vom 20. Mai 2022 ist der Beweiswert dagegen erschüttert. Das Landesarbeitsgericht hat insoweit nicht ausreichend berücksichtigt, dass zwischen der in den Folgebescheinigungen festgestellten passgenauen Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit und der Kündigungsfrist eine zeitliche Koinzidenz bestand und der Kläger unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufgenommen hat. Dies hat zur Folge, dass nunmehr der Kläger für die Zeit vom 7. bis zum 31. Mai 2022 die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG trägt. Da das Landesarbeitsgericht – aus seiner Sicht konsequent – hierzu keine Feststellungen getroffen hat, war die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen."

FAQ - Häufige Fragen und Antworten zur Kündigung und Krankschreibung

Wann liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor?

Die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der konkreten Erkrankung nicht in der Lage ist die geschuldte Arbeitsleistung zu erbringen. Die Arbeitsleistung muss entweder unmöglich oder wesentlich erschwert sein.

Was muss der Arbeitnehmer beim Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit machen?

Mit dem Beginn einer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Weiter muss der Arbeitnehmer bei einer Erkrankung von mehr als 3 Kalendertagen dem Arbeitgeber die AU-Bescheinigung übersenden.

Welchen Beweiswert hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Die AU-Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Dieser kann aber in bestimmten Situationen erschüttert werden.

Was passiert, wenn der Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttert ist?

Ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, dann muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Die Bescheinigung hilft dann nicht mehr.

Wann ist die Krankschreibung nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber problematisch?

Diese ist dann problematisch, wenn eine passgenaue AU-Bescheinigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vorgelegt wird. Dies gilt auch für mehrere Einzelerkrankungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Der Arbeitnehmer sollte im Zweifel davon ausgehen, dass der später seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen muss und entsprechend handeln. Weiter ist diese auch dann problematisch, wenn der Arbeitnehmer ein Gefälligkeitsattest vorlegt und in Wirklichkeit gar nicht krank ist.

Was bedeutet Krankheit?

Nach dem medizinischen Krankheitsbegriff ist eine Krankheit jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9.4.2014, 10 AZR 637/13). Unerheblich ist dabei auf welcher Ursache die Erkrankung beruht.