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Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht
Ihnen ist das Arbeitsverhältnis gekündigt worden und Sie möchten wissen, wie Sie sich effektiv gegen die Kündigung Ihres Arbeitgebers wehren können? Sie wollen eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung erreichen und fragen sich, wie Sie Ihr Ziel effektiv durchsetzen können?

Kündigungsschutzklage - Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin - Informationen zum Thema Kündigung und Kündigungsschutz

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Insbesondere, wie man sich effektiv gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehrt und weshalb die Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht Berlin oft der erste und einzige effektive Schritt für eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung ist. In den meisten Fällen ist gerade die Abfindung das Ziel der gekündigten Arbeitnehmer.

Fachanwalt für das Arbeitsrecht in Berlin Pankow - Prenzlauer Berg

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow (Zweigstelle) vertrete ich seit Jahren Berliner und Brandenburger Mandanten in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Trotzt der sorgfältig erstellten Informationen können diese keine Rechtsberatung im Arbeitsrecht ersetzen; dies sollten Sie beachten.

Das Wichtigste zum Thema Kündigungsschutzklage vorab

Nach dem Erhalt einer Kündigung durch den Arbeitgeber sollte man Ruhe bewahren und sich genau überlegen, welches Ziel man erreichen möchte.

Folgende Punkte zum Thema Kündigung und Kündigungsschutzklage sollte man bedenken:

  1. Gekündigte Arbeitnehmer haben in der Regel keinen direkten Abfindungsanspruch gegen den Arbeitgeber.

  2. Die Kündigungsschutzklage ist oft die einzige Möglichkeit des Arbeitnehmers um eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung zu erreichen.

  3. Mit der Kündigungsschutzklage muss der Arbeitnehmer jede einzelne Kündigung des Arbeitgebers mit einer Kündigungsschutzklage angreifen.

  4. Die Klagefrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung muss zwingend eingehalten werden.

  5. Wenn der Arbeitgeber seinen Geschäftssitz in Berlin hat oder der Arbeitnehmer überwiegend in Berlin gearbeitet hat, ist das Arbeitsgericht Berlin für die Klage örtlich zuständig.

  6. Abfindungen werden trotzdem oft durch Arbeitgeber gezahlt, um den Verlust eines Kündigungsschutzprozesses zu vermeiden.

Hinweis

DIE RECHTSBERATUNG BEI ERHALT EINER KÜNDIGUNG SOLLTEN SIE DURCH EINEN FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT VORNEHMEN LASSEN.

Kündigung erhalten, was nun?

Zunächst sollte man Ruhe bewahren. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer sich genau aufschreibt, wann er die Kündigung erhalten hat. Mit dem Tag des Zuganges beginnt nämlich die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Die Klagefrist beträgt ab diesem Tag nur 3 Wochen und darf nicht verpasst werden. Sodann sollte der Arbeitnehmer einen Termin zur Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbaren. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, sollte der Arbeitnehmer zuvor dort anrufen und um Versicherungsschutz bitten. Oft wird die Rechtsschutzversicherung am Telefon bereits dem Grund nach Deckungszusage erteilen. Beim Termin beim Anwalt ist zu klären, was das Ziel des Arbeitnehmers ist. Wobei sowohl bei dem Ziel der Abfindungszahlung als auch dem Ziel der Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber nur die Erhebung der der Kündigungsschutzklage in Betracht kommt. Trotzdem ist der Verhalten im Verfahren, insbesondere im Gütetermin komplett unterschiedlich, wenn es entweder um Abfindung oder um Weiterbeschäftigung geht. Der Rechtsanwalt reicht dann die Kündigungsschutzklage rechtzeitig ein und Arbeitnehmer und Anwalt sammeln Informationen über den Arbeitgeber, insbesondere, wie sich der Arbeitgeber bei** ähnlichen Fällen** verhalten hat und was dieser im Gütetermin zum Kündigungsgrund vortragen könnte und was man dem entgegnen könnte. In der Güteverhandlung versucht dann der Anwalt das Ziel des Arbeitnehmers umzusetzen. Dabei ist es wichtig, dass es dem Anwalt gelingt die Erfolgsaussichten des Arbeitgebers im Kündigungsschutzverfahren als möglichst gering darzustellen. Oft ist der Arbeitgeber nur dann vergleichsbereit.

Hinweis

Ein Klagemuster finden Sie hier.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage, mit der sich der Arbeitnehmer gegen eine unberechtigte Kündigung vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht wehrt. Nur diese Klagemöglichkeit besteht in der Regel. Eine Klage auf Abfindung kann man nur sehr selten erheben.

Ziel der Klage

Die Klage zielt darauf ab, dass durch das Arbeitsgericht festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung des Arbeitgebers aufgelöst wurde und über den Kündigungstermin zu den ursprünglichen Bedingungen weiter fortbesteht. Die Klage ist von daher nicht auf Zahlung einer Abfindung gerichtet.

text einer Klageantrags einer Kündigungsschutzklage

text des Klageantrag der Kündigungsschutzklage

der speziellen Feststellungsantrag

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung des Beklagten vom … aufgelöst werden wird.

den allgemeinen Feststellungsantrag:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch andere Beendigungstatbestände beendet wurde und ungekündigt über den … fortbesteht.

Gegen wen ist die Kündigungsschutzklage zu richten?

Die Kündigungsschutzklage richtet sich gegen den Arbeitgeber.

Arbeitsvertrag und Arbeitgeber

Wer Arbeitgeber ist, ergibt sich im Normalfall aus dem Arbeitsvertrag. Bei juristischen Personen sind die Vertretungsverhältnisse anzugeben. So wird zum Beispiel eine GmbH durch einen Geschäftsführer vertreten.

Klage gegen mehrere Personen

Gibt es Zweifel sollte über einen Rechtsanwalt geklärt werden, wer hier verklagt wird. Im Zweifel wir der Anwalt die Kündigungsschutzklage gegen mehrere Personen erhoben, die als Arbeitgeber in Betracht kommen und dann – wenn eine Klärung sicher erfolgt ist – die überflüssigen Anträge zurücknehmen.

Was passiert bei Klage gegen den falschen Arbeitgeber?

Grundsätzlich kann man eine Klage zwar nachträglich noch ändern und gegen den neuen Beklagten richten, allerdings ist das Problem, dass durch die Benennung eine falsche Partei, also falsche Bezeichnung des Arbeitgebers, die Klagefrist nicht gewahrt wird. Das heißt, dass wenn sich herausstellt, dass nach der 3 Wochenfrist die falsche Person verklagt wurde, dann hilft eine neue Klage gegen den richtigen Arbeitgeber auch nicht mehr, da die 3 Wochenfrist ja bereits verstrichen und damit die Kündigung nicht mehr anfechtbar ist.

Was kann man machen, wenn man nicht genau weiß, wer der richtige Arbeitgeber ist?

Wenn mehrere Personen als Arbeitgeber in Betracht kommen, sollte sicherheitshalber die Kündigungsschutzklage auch gegen mehrere Personen erhoben werden. Nach dem Bundesarbeitsgericht ist es auch möglich, dass hilfsweise gegen eine weitere Person die Kündigungsschutzklage erhoben wird.

Hinweis

ES DARF NICHT DER FALSCHE GEGNER / ARBEITGEBER VERKLAGT WERDEN, SONST IST DIE KLAGEFRIST NICHT GEWAHRT.

Wie ist die Kündigungsschutzklage aufgebaut?

Der Aufbau der Kündigungsschutzklage unterscheidet sich gar nicht so sehr von anderen arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Klagen.

Rubrum

Wer Arbeitgeber ist, ergibt sich im Normalfall aus dem Arbeitsvertrag. Bei juristischen Personen sind die Vertretungsverhältnisse anzugeben. So wird zum Beispiel eine GmbH durch einen Geschäftsführer vertreten.

Das Rubrum der Klage besteht aus der genauen Bezeichnung der Parteien. Wichtig ist hier, dass der Arbeitgeber genau bezeichnet wird. Dies gilt auch für die Rechtsform des Arbeitgebers. Auch die Adresse ist hier richtig anzugeben, ansonsten kann die Klage nicht unverzüglich nach Einreichung vom Gericht zugestellt werden.

Klageantrag

Der Antrag der Kündigungsschutzklage lautet darauf, dass festgestellt wird, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom … zum … aufgelöst werden wird.

Darüber hinaus ist es ratsam auch einen allgemeinen Feststellungsantrag zu stellen, darauf, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet und über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus fortbesteht.

Begründung der Klage

Die Kündigungsschutzklage ist zu begründen, insbesondere ist für eine schlüssige Begründung ein Vortrag zum Arbeitsverhältnis, wie dieses ausgestaltet ist und auch zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, sofern sich der Arbeitnehmer darauf berufen möchte, erforderlich. Darüber hinaus muss vorgetragen werden, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt ist und wann diese zugestellt wurde und dass diese mit der Klage angegriffen wird und unwirksam/ sozialwidrig ist.

Gerade wenn es um viel für den Arbeitnehmer geht, ist es eigentlich unerlässlich, dass die Klage von ein Rechtsanwalt erhoben wird. Nur so sichergestellt, dass alle Voraussetzungen und Formalien eingehalten werden.

Unterschrift

Die Klage ist vom Arbeitnehmer, der diese selbst einreicht, zu unterschreiben. Rechtsanwälte können ab dem 1. Januar 2022 die Kündigungsschutzklage nur noch elektronisch (über das besondere elektronische Anwaltspostfach/ beA) bei den Arbeitsgerichten einreichen.Für den Bürger ist eine elektronische Einreichung, zum Beispiel per E-Mail ausdrücklich nicht möglich. Eine solche Klage gilt als nicht erhoben. Die Schriftform ist also zwingend zu beachten!


Vorteil und Nachteile der Kündigungsschutzklage nach Kündigung

VorteileNachteile
Druck durch Prozess auf Arbeitgeberkeine Garantie, dass Abfindung gezahlt wird
kein Zeitdruck nach EinreichungEinreichung innerhalb von nur 3 Wochen
auch Antrag auf Weiterbeschäftigung möglichAntrag auf Abfindung/ Auflösungsantrag nur selten möglich

Hinweis

Die Klage gegen eine Kündigung sollte in der Regel von einem Rechtsanwalt - am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht - erhoben werden.

das Kündigungsschutzgesetz - KSchG

Die Chancen für die Erhebung einer Klage gegen eine Kündigung des Arbeitgebers steigen erheblich, wenn das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Kündigungsschutzgesetz und Kündigungsgründe

Der Arbeitgeber braucht nämlich dann für die ordentliche Kündigung einen Kündigungsgrund. Dafür stehen drei Kündigungsgründe nach dem KSchG zur Verfügung und zwar, die Kündigung aus

  • personenbedingten Gründen,
  • verhaltensbedingten Gründen oder aus
  • betriebsbedingten Gründen.

Anwendbarkeit

Das Kündigungsschutzgesetz greift dann, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit abzüglich der Auszubildenden im Betrieb des Arbeitgebers tätig sind.

Schwellenwert nach § 23 Abs. 1 KSchG

Da nicht alle Arbeitnehmer in Vollzeit arbeiten, gibt es eine bestimmte Formel nach dem Kündigungsschutzgesetz, wie teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hier beim Schwellenwert zu berechnen sind.

Es gilt dabei folgendes:

Berechnung des Schwellenwertes nach KSchG

Arbeitszeit pro WocheWert
bis 20 h0,5
bis 30 h0,75
mehr als 30 h1,00

Beispiel:

Im Betrieb des Arbeitnehmers arbeiten fünf Arbeitnehmer 40 Stunden pro Woche, drei Arbeitnehmer nur 10 Stunden und zwei 30 Stunden. Wie hoch ist der Schwellenwert nach § 23 KSchG?

Die Berechnung ist nicht schwierig. Die fünf Arbeitnehmer, die 40 Stunden pro Woche arbeiten, zählen mit dem Wert 1.die drei Arbeitnehmer, welche 10 Stunden tätig sind, jeweils mit dem Wert 0,5, also insgesamt 1,5. Die beiden Arbeitnehmer, die 30 Stunden arbeiten zählen mit den Wert 0,75, also insgesamt mit 1,5, da sie ja 30 Stunden und nicht mehr als 30 Stunden tätig sind. Insgesamt kommt man dann auf einen Schwellenwert von acht Arbeitnehmern (5 + 3) und dies hat zur Folge, dass das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Eine Ausnahme gilt nur bei Altarbeitnehmern, allerdings kommt dies in der Praxis kaum noch vor.

Wie bekommt man eine Abfindung nach einer Kündigung?

Wie oben bereits ausgeführt wurde, bekommt der Arbeitnehmer nach einer Kündigung nicht automatisch eine Abfindung. In den seltensten Fällen besteht ein Abfindungsanspruch.

Um eine Abfindung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer einen gewissen Druck auf den Arbeitgeber ausüben. Dies geht in der Regel nur indem er eine Klage gegen eine Kündigung des Arbeitgebers zum Arbeitsgericht erhebt. Im Gütetermin kommt es dann oft zu einer Abfindungsvereinbarung. Eine Garantie gibt es dafür aber nicht.

  1. rechtzeitig Kündigungsschutzklage einreichen
  2. Informationen sammeln
  3. Verhandlungen im Gütetermin mit dem Arbeitgeber
  4. Abfindung aushandeln vor dem Arbeitsgericht im Gütetermin

Weshalb kann man die Zahlung einer Abfindung nicht sicher vorhersagen?

Die Zahlung eine Abfindung kann man nicht sicher vorhersagen. Der Grund dafür ist der, dass es zwar im Allgemeinen so ist, dass der Arbeitgeber, der schlechte Chancen Kündigungsschutzverfahren hat auch eine Abfindung anbieten wird, es aber** keine Sicherheit** gibt, dass der Arbeitgeber sich tatsächlich so verhält.

gute Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzverfahren kann der Anwalt anhand der Sachverhaltsschilderung des Arbeitnehmers meist grob einschätzen. Welche Trümpfe der Arbeitgeber aber noch in der Hand hat, kann der Anwalt zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage nicht wissen. Dies wird sich erst im Laufe des Kündigungsschutzverfahrens zeigen. Je besser die Erfolgschancen im Verfahren für den Arbeitnehmer, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit der Zahlung einer angemessenen Abfindung.

schlechte Erfolgsaussichten

Sind die Chancen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzverfahren schlecht, wird der Arbeitgeber keine Abfindung anbieten, denn er wird ja mit hoher Wahrscheinlichkeit das Kündigungsschutzverfahren gewinnen. Schlechte Karten hat der Arbeitnehmer, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, so zum Beispiel in der Wartezeit/ Probezeit oder im Kleinbetrieb.

Rücknahme der Kündigung

Aber selbst wenn die Chancen im Kündigungsschutzverfahren für den Arbeitnehmer recht gut sind, heißt dies nicht mit Sicherheit, dass der Arbeitgeber zwingend eine Abfindung anbieten wird. Es gibt auch Arbeitgeber, die zum Beispiel lieber den Arbeitnehmer "zurücknehmen" würden als eine Abfindung anzubieten. Hier ist dann damit zu rechnen, dass der Arbeitgeber die Kündigung "zurücknimmt". Eine solche Kündigungsrücknahme läuft auf ein Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hinaus. Ob ein Arbeitgeber sich so verhalten wird, kann man nur bedingt vorhersagen.

Zusage einer bestimmten Abfindungshöhe durch Rechtsanwälte

Wenn Anwälte Ihnen am Telefon nach einer Kündigung schon mitteilen, dass man in Ihrem Fall eine Abfindung in bestimmter Höhe sicher erreichen kann, so ist dies unseriös. Niemand kann Ihnen sicher sagen, ob Sie tatsächlich eine Abfindung im Kündigungsrechtsstreit erhalten und schon gar nicht kann man sicher sagen, in welcher Höhe diese gezahlt werden wird.

§ 4 Kündigungsschutzgesetz

Gesetzestext § 4 KSchG

§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichts

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Im Falle des § 2 ist die Klage auf Feststellung zu erheben, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist. Hat der Arbeitnehmer Einspruch beim Betriebsrat eingelegt (§ 3), so soll er der Klage die Stellungnahme des Betriebsrats beifügen. Soweit die Kündigung der Zustimmung einer Behörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichts erst von der Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde an den Arbeitnehmer ab.

Wann ist das Arbeitsgericht Berlin örtlich zuständig?

Das Arbeitsgericht Berlin ist für die Klage gegen eine Kündigung des Arbeitgebers in zwei Fällen örtlich zuständig:

  • der Arbeitgeber hat seinen Geschäftssitz in Berlin
  • der Arbeitnehmer hat seine Arbeitsleistung überwiegend in Berlin erbracht

Wahlrecht bei Klage des Arbeitnehmers

Kommen mehrere Arbeitsgerichte für die örtliche Zuständigkeit in Betracht, dann kann der Arbeitnehmer wählen, bei welchem Gericht er die Klage einreicht.


Beispiel

Der Arbeitgeber hat seinen Geschäftssitz in Potsdam (Brandenburg) und der Arbeitnehmer war aber überwiegend in Berlin (Prenzlauer Berg) tätig. Hier kann der Arbeitnehmer wählen, ob er die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Potsdam oder beim Arbeitsgericht Berlin einreicht. Beide Arbeitsgerichte sind örtlich zuständig. Der Arbeitnehmer hat die Wahl.

Welche Klagefrist gilt für die Kündigungsschutzklage?

Die Klage gegen eine Kündigung des Arbeitgebers muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Frist beginnt also mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer.Juristisch nicht ganz genau kann man Zugang als Zustellung bezeichnen.

Zugang unter Anwesenden

Unter Anwesenden, also bei der Übergabe der Kündigung, geht die Kündigung sofort zu. Der Tag der Übergabe ist also der Fristbeginn.

Zugang unter Abwesenden

Bei der Zustellung unter Abwesenden, zum Beispiel durch Einwurf in den Briefkasten, ist der Fristbeginn der Tag, an dem unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen war. Bei einer von ein Briefkasten zu normalen Postzustellungszeiten, also am Vormittag und am frühen Nachmittag, geht noch am gleichen Tag die Kündigung zu, sodass die Frist an dem Tag des Einbruchfrist beginnt.

Beispiel

Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer die Kündigung am 2. Juni 2021 über ein Zeugen in den Briefkasten. Der Arbeitnehmer liest die Kündigung erst am 4. Juni 2021.

Wann beginnt die Klagefrist?

Die Frist beginnt bereits mit dem Einwurf am 2. Juni 2021. Es ist unerheblich, wann der Arbeitnehmer die Kündigung liest oder aus den Briefkasten nimmt. Von daher ist der Fristablauf für die Erhebung der Kündigungsschutzklage am 23. Juni 2021, also drei Wochen später.

Kündigung während des Urlaubs oder der Krankheit

Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Einwurfes der Kündigung in den Briefkasten im Krankenhaus oder im Urlaub ist. Unabhängig von der Frage des Zugangs davon ist eine Kündigung während des Urlaubs oder einer Erkrankung des Arbeitnehmers grundsätzlich zulässig.

Was passiert, wenn die Klagefrist verpasst wird?

Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitnehmer sich dann nicht mehr gegen die Kündigung wehren kann, allerdings ist es so, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, wenn er unverschuldet die Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage versäumt hat, dass er die so genannte nachträgliche Zulassung der Klage gegen eine Kündigung des Arbeitgebers gemäß § 5 Kündigungsschutzgesetz beantragen kann. Gleichzeitig mit dem Antrag muss natürlich die Kündigungsschutzklage auch eingereicht werden.


nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Gründe für die nachträgliche Zulassung können grundsätzlich sein, dass der Arbeitnehmer aufgrund schwerer Krankheit daran gehindert war. Der bloße Krankenhausaufenthalt reicht im Normalfall nicht aus, um eine nachträgliche Zulassung zu erreichen, da der Arbeitnehmer auch vom Krankenhaus aus, telefonisch zum Beispiel, einen Anwalt beauftragen kann. Eine nachträgliche Zulassung kommt auch grundsätzlich in Betracht, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel die Kündigung während des Urlaubs erhält und dieser nicht zuhause ist, sondern sich im Ausland aufhält. Aber auch hier sind die Anforderungen streng.

§ 5 Abs 1 bis 3 Kündigungsschutzgesetz

§ 5 Zulassung verspäteter Klagen

(1) War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen. Gleiches gilt, wenn eine Frau von ihrer Schwangerschaft aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund erst nach Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 Kenntnis erlangt hat.

(2) Mit dem Antrag ist die Klageerhebung zu verbinden; ist die Klage bereits eingereicht, so ist auf sie im Antrag Bezug zu nehmen. Der Antrag muß ferner die Angabe der die nachträgliche Zulassung begründenden Tatsachen und der Mittel für deren Glaubhaftmachung enthalten.

(3) Der Antrag ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig. Nach Ablauf von sechs Monaten, vom Ende der versäumten Frist an gerechnet, kann der Antrag nicht mehr gestellt werden.

Hinweis

Die nachträgliche Zulassung einer Klage gegen eine Kündigung des Arbeitgebers ist sehr schwierig durchzusetzen.

Muss die Klage gegen eine Kündigung über einen Anwalt eingereicht werden?

Vor den Arbeitsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland, so auch vor dem Arbeitsgericht Berlin, besteht kein Anwaltszwang. Dies heißt, dass der Arbeitnehmer sich grundsätzlich selbst vertreten kann und so kann er auch die Kündigungsschutzklage selbst einreichen. Dass die Chancen ohne Anwalt im Kündigungsschutzverfahren eine Abfindung auszuhandeln geringer sind als mit Rechtsanwalt, liegt auf der Hand.

fehlende Rechtsschutzversicherung

Allerdings gibt es auch Fälle, wo zum Beispiel die Einreichung der Klage gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wirtschaftlich risikobehaftet ist, insbesondere dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht besteht und der Arbeitnehmer noch nicht so lange im Betrieb tätig ist.

Kostentragung der Anwaltskosten nach § 12 a ArbGG

Dabei ist auch zu beachten, dass der Arbeitnehmer seine Anwaltskosten in der ersten Instanz immer selbst tragen muss. Dies gilt selbst dann, wenn er das Verfahren gewinnt. Es gibt keine Kostenerstattung. Dies ist in § 12 a des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) geregelt.

Muss die Klage gegen eine Kündigung über einen Anwalt eingereicht werden?

Vor den Arbeitsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland, so auch vor dem Arbeitsgericht Berlin, besteht kein Anwaltszwang. Dies heißt, dass der Arbeitnehmer sich grundsätzlich selbst vertreten kann und so kann er auch die Kündigungsschutzklage selbst einreichen. Dass die Chancen ohne Anwalt im Kündigungsschutzverfahren eine Abfindung auszuhandeln geringer sind als mit Rechtsanwalt, liegt auf der Hand.

fehlende Rechtsschutzversicherung

Allerdings gibt es auch Fälle, wo zum Beispiel die Einreichung der Klage gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wirtschaftlich risikobehaftet ist, insbesondere dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht besteht und der Arbeitnehmer noch nicht so lange im Betrieb tätig ist.

Kostentragung der Anwaltskosten nach § 12 a ArbGG

Dabei ist auch zu beachten, dass der Arbeitnehmer seine Anwaltskosten in der ersten Instanz immer selbst tragen muss. Dies gilt selbst dann, wenn er das Verfahren gewinnt. Es gibt keine Kostenerstattung. Dies ist in § 12 a des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) geregelt.

Kosten des Verfahrens

Bei den Kosten ist zwischen den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren zu unterscheiden.


GerichtskostenAnwaltskosten
Kostentragung 1. Instanzunterlegene Partei trägt die Gerichtskostenjeder trägt die eigenen Anwaltskosten
Kostentragung 2. Instanzunterlegene Partei trägt die GerichtskostenKostenerstattung, wie im Zivilverfahren
Entfallen der Kostenbei Vergleich oder Klagerücknahmeentfallen nicht
Erhöhung der Kostenbei Beweisaufnahmebei Vergleich

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten des Kündigungsschutzverfahrens unterliegen einigen Besonderheiten. Diese müssen nicht aus Vorschuss gezahlt werden und entfallen bei einem Vergleich oder bei einer Klagerücknahme.

Anwaltskosten

Die Anwaltskosten trägt außergerichtlich und gerichtlich (1. Instanz) jede Seite selbst, unabhängig vom Gewinnen oder Verlieren des Prozesses. Die Anwaltsgebühren erhöhen sich beim Vergleich und richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und dem vom Gericht festgesetzten Streitwert. Der Streitwert bestimmt sich beim Kündigungsschutzverfahren in der Regel nach einem Quartalsverdienst brutto des Arbeitnehmers (3 Brutttomatseinkommen). Bei weiteren Anträgen im Kündigungsschutzverfahren kann sich der Streitwert erhöhen (z.B. beim Weiterbeschäftigungsantrag). Dies ist aber ein bloßer Tabellenwert. Die Gebühren des Anwalts kann man dann Anhand einer Tabelle am Streitwert ablesen.


Beispiele für die Höhe der Anwaltsgebühren

Bruttomonatsverdienst des ArbeitnehmersAnwaltskosten ohne VergleichAnwaltskosten mit Vergleich
€ 1.500,00 brutto€ 1.017,45€ 1.414,91
€ 2.000,00 brutto€ 1.184,05€ 1.648,15
€ 2.500,00 brutto€ 1.517,25€ 2.114,63
€ 3.000,00 brutto€ 1.683,85€ 2.347,87
€ 3.500,00 brutto€ 2.005,15€ 2.797,69
€ 4.000,00 brutto€ 2.005,15€ 2.797,69
€ 4.500,00 brutto€ 2.159,85€ 3.014,27
€ 5.000,00 brutto€ 2.159,85€ 3.014,27

Die Anwaltsgebühren der Tabelle sind die Mindestanwaltsgebühren nach dem RVG. Diese können sich durch weitere Faktoren erhöhen, so zum Beispiel durch weitere Anträge im Verfahren oder durch einen Mehrvergleich.

FAQ zur Kündigungsschutzklage

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage, mit der sich der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehrt und diese gerichtlich angreift. Die Klage zielt auf Feststellung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung, die dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt, ab.

Welche Klagefrist ist zu beachten?

Die Klage muss zwingend innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer zum Arbeitsgericht erhoben werden. Geregelt ist die kurze Klagefrist in § 4, Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Die Frist kann nicht verlängert werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen und bei wichtigem Grund kann eine nachträgliche Zulassung der Klage erfolgreich beantragt werden.

Worauf ist die Kündigungsschutzklage gerichtet?

Die Klage richtet sich darauf, dass das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis nicht beendet (aufgelöst) hat. Dies ist der sogenannte konkrete Feststellungsantrag.

Gegen wen ist die Kündigungsschuzuklage zu richten?

Die Kündigungsschutzklage ist gegen den richtigen Arbeitgeber zu richten. Manchmal ist aber nicht ganz klar, wer der aktuelle Arbeitgeber ist. Dies kann bei Einzelfirmen aber auch bei großen Gesellschaften problematisch sein. In der Regel ergibt sich der Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag. Schwierige Sonderfälle sind hier die Insolvenz des Arbeitgebers und der Betriebsübergang. Notfalls müssen alle möglichen Arbeitgeber mitverklagt werden, um die Frist für die Klage einzuhalten.

Warum sind Klagen gegen Einzelfirmen oft falsch?

Eine Kündigungsschutzklage gegen eine Einzelfirma ist deshalb oft falsch, da der Inhaber zu verklagen ist. Oft verwendet aber selbst der Inhaber eine falsche Firmenbezeichnung auf einen Briefkopf. Beispiel: Markus Maier betreibt die Einzelfirma: ABC - Mayer - Bauleistungen; so ist dies auch im Arbeitsvertrag angegeben. Wenn nun sein gekündigter Arbeitnehmer ihn verklagen will, darf er die Klage nicht gegen ABC-Mayer- Bauleistungen richten, sondern er muss gegen den Firmeninhaber klagen. Die Klage wäre also richtig gegen Markus Mayer, Inhaber der Einzelfirma ABC - Mayer - Bauleistungen zu richten.

Was passiert, wenn die Kündigungsschutzklage gegen den falschen Arbeitgeber erhoben wird?

Die Kündigungsschutzklage gegen den falschen Arbeitgeber führt in der Regel dazu, dass die Klagefrist von 3 Wochen nicht eingehalten ist und damit gilt die Kündigung als wirksam nach § 7 KSchG. Wenn man Glück hat, kann das Arbeitsgericht die Klage auch so auslegen, dass der richtige Arbeitgeber verklagt werden sollte, wofür aber zumindest Anhaltspunkte vorliegen müssen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage gestellt werden. Dieser Antrag ist selten erfolgreich.

Welches Gericht ist örtlich für die Klage zuständig?

Für die Erhebung der Klage ist das Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers oder das Arbeitsgericht örtlich zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Arbeitnehmer überwiegend seine Arbeitsleistung erbracht hat (§ 48 Abs. 1 a Arbeitsgerichtsgesetz). Der Arbeitnehmer hat hier ein Wahlrecht. Beispiel: Der Arbeitgeber hat seinen Sitz in Hamburg. Der Arbeitnehmer war aber fast nur in Berlin tätig. Hier kann der Arbeitnehmer wählen, ob er in Hamburg klagt oder vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Kann man nach der Kündigung noch eine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht abschließen?

Dies kann man machen, aber die Rechtschutzversicherung greift nicht mehr für diesen Fall. Es gibt hier eine Wartezeit von wenigstens 3 Monaten. Manchmal findet man im Internet sog. Angebote über Arbeitsrechtsschutzversicherungen, die sofort greifen. Dies ist oft unseriös.

Welches Arbeitsgericht ist in Berlin zuständig?

In Berlin gibt es nur ein Arbeitsgericht, nämlich das Arbeitsgericht Berlin am Magdeburger Platz 1. Dieses ist für alle arbeitsrechtlichen Klagen zuständig und damit auch für eine Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber.

Kann man nicht direkt auf Zahlung einer Abfindung klagen?

Nein, einen Abfindungsanspruch hat der Arbeitnehmer nur sehr selten. Die Kündigungsschutzklage ist fast immer die einzige und auch richtige Klageart.

Ich möchte keine Weiterbeschäftigung, sondern eine Abfindung?

Auch wenn man nicht direkt auf die Zahlung einer Abfindung klagen kann, so ist dem Arbeitnehmer oft geholfen, wenn er die Klage auf Kündigungsschutz erhebt, denn dort wird im Gütetermin nach einer vergleichsweisen Lösung gesucht und diese ist oft die Abfindungszahlung.

Wer trägt die Anwaltskosten beim Verlust des Prozesses?

Vor dem Arbeitsgericht muss jeder Beteiligte seine eigenen Anwaltskosten tragen. Es gibt keine Kostenerstattung.

Muss man nach der Klageerhebung die Gerichtskosten einzahlen?

Nein, einen Gerichtskostenvorschuss gibt es beim Arbeitsgericht nicht. Die Gerichtskosten werden am Ende des Rechtsstreits erhoben.

Können die Gerichtskosten entfallen?

Ja, bei einem Vergleich oder einer Klagerücknahme entfallen die Gerichtskosten.

Wie lange dauert das Kündigungsschutzverfahren?

Wenn rechtzeitig Klage eingereicht wurde, dann gibt es nur wenige Wochen nach der Klageerhebung einen Gütetermin. Die meisten Verfahren enden in diesem Termin durch eine vergleichsweise Regelung. In diesen Fällen dauert das Verfahren nur 5 bis 7 Wochen. Scheitert der Gütetermin dauert das Kündigungsschutzverfahren mehrere Monate und kann sogar länger als ein Jahr dauern.

Welche Form ist für die Kündigung vorgeschrieben?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. So steht dies im § 623 BGB.

Kann eine Kündigung auch elektronisch erfolgen?

Nein, das Gesetz schreibt für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eindeutig die Schriftform vor. Die elektronische Form (E-Mail etc) ist ausgeschlossen.

Ist eine Kündigung per WhatsApp zulässig?

Nein, eine Kündigung per WhatsApp ist nicht möglich, da diese nicht die Schriftform wahrt. Eine solche Kündigung ist nichtig.

Wenn die Kündigung nicht schriftlich erfolgt, muss man dann trotzdem klagen?

Obwohl die 3-Wochen-Klagefrist (§ 4 S. 1 KSchG)) für die Kündigungsschutzklage eigentlich auf den Zugang einer schriftlichen Kündigung abstellt, ist dem Arbeitnehmer zu raten trotzdem innerhalb von drei Wochen gegen die (nicht schriftlich erfolgte) Kündigung zu klagen.