Home allgemeiner Mindestlohn in Deutschland | Was man wissen muss | Fachanwalt Andreas Martin

der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn in Deutschland

Mindestlohn im Arbeitsrecht
Der gesetzliche Mindestlohn ist seit dem Jahr 2015 ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Der Mindestlohn gilt im ganzen Bundesgebiet als unterste Lohngrenze für jeden Arbeitnehmer, der in der Bundesrepublik Deutschland tätig ist.

Lohngerechtigkeit

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll durch die Einführung des allgemeinen Mindestlohnes für Lohngerechtigkeit gesorgt werden und gerade Geringverdiener in der Lage versetzt werden sich vom Arbeitslohn selbst zu versorgen. Zu einer höheren Arbeitslosigkeit oder dazu, dass viele kleinere Firmen "Pleite gegangen" sind hat dies nicht geführt.

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT A. MARTIN – BERLIN - Prenzlauer Berg

Eine Beratung durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist in der Regel bei ausstehenden Arbeitslohn sinnvoll. Ob die anwaltliche Vertretung im Rahmen einer Lohnklage durch einen Anwalt sinnvoll ist, hängt von der Höhe des ausstehenden Lohnes und der Schwierigkeit des Falles ab.

Rechtsanwalt Martin steht Mandanten aus Berlin und Brandenburg gern für eine Auskunft zum Thema “Arbeitslohn und Lohnklage auf dem Bau” zur Verfügung und berät in seiner Arbeitsrechtskanzlei (Zweigstelle) in Berlin Prenzlauer Berg.

stateDiagram-v2 Mindestlohn --> allgemein Mindestlohn --> gesetzlich Mindestlohn --> branchenübergreifend Mindestlohn --> Arbeitnehmer Mindestlohn --> Bundesrepublik

Das Wichtigste zum Thema gesetzlicher (allgemeiner) Mindestlohn vorab

  1. Der Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt.

  2. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt dieser € 12,00 brutto pro Zeitstunde.

  3. Der Mindestlohn gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit und Sitz des Arbeitgebers im gesamten Bundesgebiet.

  4. Der Anspruch auf die Mindestvergütung ist zwingend und kann in der Regel nicht verfallen.

  5. Ein Verzicht ist nur durch einen gerichtlichen Vergleich möglich.

Hinweis

EINE RECHTSBERATUNG DURCH EINEN RECHTSANWALT FÜR DAS ARBEITSRECHT KANN KEINE INFORMATIONEN AUS DEM INTERNET ERSETZEN.

Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn ist eine durch den Gesetzgeber festgelegte Lohnuntergrenze und ein Anspruch eigener Art aller Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland-unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit-tätig sind.

gesetzliche Regelung

Der gesetzliche Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz verankert. Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz - MiLoG) gibt es seit dem Jahr 2015.

Geltungsbereich

Der Lohn gilt branchenübergreifend in der gesamten Branchen in Deutschland. Die Lohnzahlung und der Anspruch nach dem Mindestlohngesetz sind unabhängig von der Staatsangehörigkeit und auch vom Sitz der Firma, die die Arbeitnehmer letztendlich in Deutschland beschäftigt. Bestimmte Branchen haben ihren eigenen (höheren) Mindestlohn, wie zum Beispiel im Baugewerbe.

Höhe bei Einführung

Der allgemeine Mindestlohn betrug im Jahr 2015, also bei dessen Einführung, Euro 8,50 brutto pro Zeitstunde. Der Mindestlohn wurde seitdem-hier schlägt eine Mindestlohnkommission die Erhöhung vor-fortlaufend erhöht. Die Erhöhung erfolgt dann durch eine Rechtsverordnung.

Höhe im Jahr 2023

Seit Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Dieser Lohn wurde, dies war ein Wahlkampfversprechen der SPD-durch dem Bundestag gesetzlich normiert. Auch im Jahr 2023 beträgt dieser noch 12,00 Euro brutto.

Berechnung

Der Mindestlohn kann ganz einfach bestimmt werden, indem man die aktuelle Version des Mindestlohngesetzes aufruft und dort § 1 des Gesetzes überprüft. Wie oben bereits ausgeführt, beträgt der Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde zum jetzigen Zeitpunkt (Jahr 2023).

Hinweis

Der allgemeine Mindestlohn beträgt seit Oktober 2022 zwölf Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2024 wird er € 12,41 brutto und ab dem 1, Januar 2025 insgesamt € 12,82 brutto pro Stunde betragen.

§ 1 Mindestlohngesetz - Stand 2023

Gesetzestext - Mindestlohngesetz - § 1

§ 1 Mindestlohn

(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. (3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet.

Hinweis

Die Erhöhung erfolgt durch Rechtsverordnung und die aktuelle Höhe findet man in § 1 des MiLoG.

Wie hat sich die Mindestvergütung seit 2015 entwickelt?

Nachfolgend ist die gesetzliche Mindestvergütung im Zeitraum seit 2015 bis 2025 dargestellt:

ZeiraumMindestvergütung pro Stunde brutto
2015€ 8,50
2016€ 8,50
2017€ 8,84
2018€ 8,84
2019€ 9,19
2020€ 9,35
2021 - 1. Halbjahr€ 9,35
2021 - 2. Halbjahr€ 9,60
2022 - 1. Halbjahr€ 9,82
2022 - 2. Halbjahr€ 10,45
2022 - vom 1 Oktober€ 12,00
2023€ 12,00
2024€ 12,41
2025€ 12,82

Wie hoch muss ein Mindestlohngehalt sein?

Wer ein Gehalt monatlich bekommt, der sollte seinen Stundenlohn berechnen und dieser muss zwingend über zwölf Euro brutto die Stunde liegen. Bei 40 Stundenwoche (fünf Tage pro Woche a 8 Stunden an Arbeitszeit) und 23 Arbeitstagen im Monat muss also ein Bruttogehalt 2.208 € monatlich (23 Tage x 8 h x € 12,00 brutto) betragen. Wenn der Arbeitgeber jedem Monat das gleiche Gehalt dem Arbeitnehmer zahlen möchte, und der Mindestlohn zwingend zu beachten ist, dann müsste er wenigstens diesen Betrag aufwenden. Bei geringerer Arbeitszeit ist der Betrag entsprechend zu verringern.

stateDiagram-v2 Mindestvergütung --> Stundenlohn Mindestvergütung --> Gehalt

Branchenmindestlöhne

Wenn der allgemeiner Mindestlohn und ein Branchenmindestlohn aufeinandertreffen gilt der höhere Lohn.

Mindestlöhne in den verschiedenen Branchen

Es gibt in verschiedenen Branchen andere Mindestlöhne, die allesamt über den gesetzlichen Mindestlohn liegen. Es handelt sich dabei um folgende Branchen in folgenden Löhnen (keine abschließende Darstellung):

ZeitraumBrancheBruttostundenlohn in Euro
01.01.23 bis 31.03.23Arbeitnehmerüberlassung12,43
01.04.23 bis 31.12.23Arbeitnehmerüberlassung13,00
01.01.24 bis 31.03.24Arbeitnehmerüberlassung13,50
01.01.23 bis 31.12.23Dachdecker - ungelernt13,30
01.01.23 bis 31.12.23Dachdecker - gelernt14,80
01.01.23 bis 31.12.23Elektrohandwerk13,40
01.01.24 bis 31.12.24Elektrohandwerk13,95
01.12.22 bis 30.11.23Fleischwirtschaft11,50
01.12.23 bis 30.11.24Fleischwirtschaft12,30
01.10.22 bis 31.12.23Gebäudereinigung - Innen13,00
01.01.24 bis 31.12.24Gebäudereinigung - Innen13,50
01.10.22 bis 31.12.23Gebäudereinigung - Glas16,20
01.01.24 bis 31.12.24Gebäudereinigung - Glas16,70
01.10.22 bis 30.09.23Gerüstbauer12,85
01.09.22 bis 30.04.23Pflegebranche - ungelernt13,70
01.05.23 bis 30.11.23Pflegebranche - ungelernt13,90
01.12.23 bis 31.01.24Pflegebranche - ungelernt14,15
01.09.22 bis 30.04.23Pflegebranche - gelernt14,60
01.05.23 bis 30.11.23Pflegebranche - gelernt14,90
01.12.23 bis 31.01.24Pflegebranche - gelernt15,25
01.09.22 bis 30.04.23Pflegebranche - Fachkraft17,10
01.05.23 bis 30.11.23Pflegebranche - Fachkraft17,65
01.12.23 bis 31.01.24Pflegebranche - Fachkraft18,25
01.12.23 bis 31.01.24Pflegebranche - Fachkraft18,25

Hinweis

Ein Großteil der branchenspezifischen Mindestlöhne sind in sog. Entgelttarifverträgen geregelt.

Urteil - Entscheidung des Bundesarbeitsgericht - BAG, Urteil v. 13.07.2022 - 5 AZR 498/21

Mindestlohn und BAG

Der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden.


§ 3 Satz 1 MiLoG erfasst unmittelbar nur den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeit. § 615 Satz 1 BGB erhält jedoch dem Arbeitnehmer im Annahmeverzugszeitraum den Vergütungsanspruch aus § 611a Abs. 2 BGB aufrecht, es gilt das Lohnausfallprinzip (allgA, vgl. nur BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 ....) mit der Folge, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich so zu stellen ist, als hätte er gearbeitet. Dies verlangt, den Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG als Geldfaktor in die Berechnung der Annahmeverzugsvergütung einzustellen, soweit nicht aus anderen Rechtsgründen ein höherer Vergütungsanspruch besteht. Denn anderenfalls stünde der Arbeitnehmer entgegen dem Gesetzesbefehl des § 615 Satz 1 BGB schlechter als er bei tatsächlicher Arbeit gestanden hätte. In diesem Falle hätte er - unbeschadet von Ausschlussfristen - jedenfalls den gesetzlichen Mindestlohn erhalten ... .

FAQ zum gesetzlichen Mindestlohn

Wie hoch ist der allgemeine Mindestlohn im Jahr 2023?

Der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn beträgt im Jahr 2023 € 12,00 brutto pro Stunde.

Wer legt den gesetzlichen Mindestlohn fest?

Der Mindestlohn wird durch eine Mindestlohnkommission vorgeschlagen und dann durch Rechtsverordnung festgesetzt.

Kann man auf die Mindestvergütung verzichten?

Nein, normalerweise nicht. Ein Verzicht auf die Mindestvergütung ist nach § 3 des Mindestlohngesetzes nur dann möglich, wenn dies durch gerichtlichen Vergleich geschieht. Ansonsten geht dies nicht.

Kann die Mindestvergütung verfallen?

Nein, ein Verfall zum Beispiel durch arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Ausschlussklauseln ist nicht möglich. Nur durch eine Verfallsklausel in einem gerichtlichen Vergleich kann der Mindestlohn verfallen.

Wie wird der Mindestlohn in Deutschland reguliert?

Eine Mindestlohnkommission, die aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht, schlägt den neuen Mindestlohn bzw. dessen Änderung vor.

Wie hat sich das Mindestentgelt verändert?

Wie oben aus der Tabelle ersichtlich ist, ist der Mindestlohn in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Was gilt, wenn keine Vergütung im Arbeitsvertrag geregelt wurde?

Zunächst gilt der Grundsatz nach § 612 Abs. 1 BGB, dass eine Vergütung dann vereinbart ist, wenn die Arbeitsleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Diese Regelung kommt auch dann zur Anwendung, wenn die ursprüngliche Vergütungsvereinbarung, zum Beispiel wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbots unwirksam ist. Abzugrenzen ist dies von so genannten Gefälligkeitsverhältnissen, zum Beispiel unter Nachbarn oder Freunden. Hier ist in der Regel keine Vergütung zu erwarten. Beim Fehlen einer Vergütungsvereinbarung gilt nach § 612 Abs. 2 BGB in Bezug auf die Höhe der Vergütung die übliche Vergütung. Unter der üblichen Vergütung ist das Entgelt zu verstehen, dass am gleichen Ort, in gleicher oder vergleichbaren Branchen für gleiche oder vergleichbare Arbeit an den Arbeitnehmer gezahlt wird. Nach herrschender Meinung ist dies im Regelfall die tarifliche Vergütung.

Seit wann gibt es die allgemeine Mindestvergütung in Deutschland??

Der gesetzliche Mindestlohn ist im Jahr 2015 durch den Gesetzgeber eingeführt worden. Anfangs gab es starke Bedenken von Arbeitgebern, allerdings hat sich der Mindestlohn bis heute bewährt.

Wo ist die Mindestvergütung geregelt?

Die gesetzliche Mindestvergütung ist im Mindestlohngesetz geregelt.

Was gilt, wenn der allgemeine Mindestlohn höher ist als der Tariflohn?

Wenn der allgemeine Mindestlohn einen höheren Stundensatz vorgibt, als die tarifvertraglich vereinbarte Vergütung, dann gilt die für den Arbeitnehmer die günstigere Regelung, also dann der gesetzliche Mindestlohn.