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ARBEITSGERICHTE – VOM ARBEITSGERICHT BERLIN BIS ZUM BAG

Gerichte im Arbeitsrecht
Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat Schnittmengen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Sozialgerichtsbarkeit, trotzdem ist die Arbeitsgerichtsbarkeit eine eigene Fachgerichtsbarkeit. Grundlegendes Gesetz für Gerichtsverfassung (GVG) und für das Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG).

ARBEITSGERICHTE IN BERLIN UND BRANDENBURG UND BUNDESARBEITSGERICHT

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängige Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist dreistufig aufgebaut und besteht aus den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT A. MARTIN – BERLIN - Prenzlauer Berg

Eine Vertretung durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist in der Regel in einem Arbeitsgerichtsverfahren sinnvoll. Ab dem Landesarbeitsgericht besteht Anwaltszwang. Rechtsanwalt Martin vertritt Mandanten aus Berlin und Brandenburg vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Eine Beratung ist in seiner Arbeitsrechtskanzlei in Berlin Prenzlauer Berg/ Pankow möglich.

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Arbeitsgerichtsgesetz

Im Arbeitsgerichtsgesetz finden sich verschiedene Vorschriften über den Aufbau der Arbeitsgerichte und das Verfahren von den Arbeitsgerichten.

1. Abschnitt des ArbGG

Im ersten Abschnitt des Arbeitsgerichtsgesetzes findet man Vorschriften über die Errichtung und Organisation, Verwaltung und Aufsicht sowie die Zusammensetzung der Arbeitsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland.

2. Abschnitt des ArbGG

Im zweiten Abschnitt des ArbGG wird die Errichtung, Organisation, Verwaltung und Aufsicht sowie die Zusammensetzung der Landesarbeitsgerichte geregelt.

3. Abschnitt des ArbGG

Im dritten Abschnitt des ArbGG finde man die entsprechenden Regelung für das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Im dritten Teil findet man dann Regelungen über das Urteilsverfahren und über das Berufungsverfahren, Revisionsverfahren, Beschwerdeverfahren und unter anderen das Beschlussverfahren von den Arbeitsgerichten geregelt.

Hinweis

Vor den Arbeitsgerichten (1. Instanz) besteht kein Anwaltszwang. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können sich selbst vertreten.

Welche Arbeitsgericht gibt es in Berlin und Brandenburg?

In den Bundesländern Berlin und Brandenburg gibt es ein gemeinsames Landesarbeitsgericht. Dies ist das Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Die letzte Instanz ist das Bundesarbeitsgericht.

Daneben gibt es in Berlin und Brandenburg folgende Arbeitsgerichte (1. Instanzen):

Arbeitsgerichte in Berlin

  • Arbeitsgericht Berlin

Arbeitsgerichte in Brandenburg

  • Arbeitsgerichte in Brandenburg
  • Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel
  • Arbeitsgericht Cottbus
  • Arbeitsgericht Eberswalde (wird aufgelöst)
  • Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)
  • Arbeitsgericht Neuruppin
  • Arbeitsgericht Potsdam

Arbeitsgericht Berlin

Das Arbeitsgericht Berlin ist das größte Arbeitsgericht in Deutschland. Es befindet sich am Magdeburger Platz 1. Im gleichen Gebäude befindet sich das an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Adresse des Arbeitsgerichts Berlin lautet:

Magdeburger Platz 1 10785 Berlin

Telefon: (030) 90171-0 Telefax: (030) 90171-222/333

Das Arbeitsgericht Berlin ist örtlich zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Berlin. Wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in Berlin hat oder der Arbeitnehmer überwiegend in Berlin gearbeitet hat, dann besteht die örtliche Zuständigkeit beim ArbG Berlin. Hat der Arbeitnehmer zum Beispiel in Potsdam gearbeitet und der Arbeitgeber hat seinen Sitz in Berlin, dann kann der Arbeitnehmer zwischen dem Arbeitsgericht Potsdam und Berlin frei wählen. Geregelt ist dies in § 12 a ArbGG. Das Arbeitsgericht Berlin ist fast immer die ersten Instanz in Berlin für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Ein Großteil der Streitigkeiten, die dort verhandelt werden, sind Kündigungsschutzklagen bzw. Bestandschutzstreitigkeiten. Weiter werden dort auch Lohnklage, Entfernungsklagen, Entfristungsklagen etc. anhängig gemacht. Vor dem Arbeitsgericht Berlin besteht kein Anwaltszwang. D. h., dass ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber selbst vor dem Arbeitsgericht vertreten können. Ob es dennoch sinnvoll ist sich anwaltlich vertreten zu lassen, ist eine andere Frage. In einfachen Sachen und vor allen bei geringen Forderung (z.B. bei Lohnklagen) kann eine eigene Vertretung durchaus Sinn machen. Wenn es aber um eine langjähriges Arbeitsverhältnis geht und hier eine Kündigung des Arbeitgebers erfolgt, dann mach die Vertretung über einen Rechtsanwalt, am besten durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sinn. Eine Finanzierung erfolgt in solchen Fällen – wenn vorhanden – über eine Rechtsschutzversicherung. Zu beachten ist auch die Kostentragung. Vor dem Arbeitsgericht trägt grundsätzlich jeder seine eigenen Anwaltskosten, egal ob man gewinnt oder verliert. Dies wird oft übersehen. Erst ab der 2. Instanz (LAG) ist dies anders, dann gibt es eine Kostenerstattung der Anwaltskosten. Wer aber vor dem Arbeitsgericht gewinnt, trägt trotzdem seine Anwaltskosten selbst. Beim Gericht besteht zudem eine sog. Rechtsantragsstelle. Dort werden für den Bürger, der nicht anwaltlich vertreten ist, Klagen erhoben. Eine Rechtsberatung erfolgt dort aber nicht. In Zeiten der Corona-Pandemie ist die Antragsstelle nur in dringenden Fällen vor Ort erreichbar. Man kann aber über die Internetseite des Arbeitsgerichts sich ein Muster für eine Lohnklage und für eine Kündigungsschutzklage herunterladen.

Hinweis

Vor den Arbeitsgerichten (1. Instanz) gibt es keine Kostenerstattung der eigenen Anwaltskosten. Jede Partei muss immer ihren Anwalt selbst bezahlen und bekommt auch dessen Kosten nicht erstattet.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist das gemeinsame Landesarbeitsgericht (Berufungsgericht) für Berlin und Brandenburg und in der Regel die 2. Instanz in Arbeitsrechtssachen. Es befindet sich ebenfalls am Magdeburger Platz 1. Im gleichen Gebäude befindet sich das an das Arbeitsgericht Berlin.

Adresse des LAG Berlin-Brandenburg lautet:

Magdeburger Platz 1 10785 Berlin

Telefon: (030) 90171-0 Telefax: (030) 90171-222/333

Das LAG Berlin-Brandenburg ist in der Regel die Berufungsinstanz (2. Instanz) in Arbeitsrechtsstreitigkeiten in Berlin und Brandenburg. Dort landen also die Berufungsverfahren gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin und der Arbeitsgerichte aus Brandenburg. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist als fusioniertes Obergericht für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte in Berlin und Brandenburg zuständig. Vor dem LAG Berlin-Brandenburg besteht Anwaltszwang. D. h., dass ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber nicht selbst dort vertreten können. Sie brauchen also zwingend einen Rechtsanwalt, was damit zusammenhängt, dass das Prozessrecht im Berufungsverfahren schwieriger ist als in der ersten Instanz. Vor dem LAG gilt die Kostentragung, wie im Zivilprozess. Der Verlierer des Verfahrens trägt die gesamten Verfahrenskosten also sowohl die Anwaltsgebühren beider Seiten als auch die Gerichtskosten. Dies ist also anders als vor dem Arbeitsgericht.

Hinweis

Vor den LAG (2. Instanz) gibt es wieder eine Kostenerstattung. Der Gewinner des Berufungsverfahrens kann vom Verlieren die Kostenübernahme verlangen.

Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht – auch kurz BAG genannt – ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe in der Bundesrepublik Deutschland.

Adresse des BAG lautet:

Hugo-Preuß-Platz 1 in 99084 Erfurt.

Telefon: 0361 2636-0 Telefax: 0361 2636-2008

Beim Bundesarbeitsgericht entscheiden Senate, die mit drei Berufsrichtern – einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern – sowie zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind. Vor dem Bundesarbeitsgericht müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen; es besteht also ein Anwaltszwang. Zur Vertretung berechtigt ist jeder bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwalt. Die Revision gegen ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts ist möglich, wenn sie im Urteil durch das LAG zugelassen wurde. Eine Zulassung sieht das Gesetz vor explizit vor, wenn es um eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung geht. Wird die Revision oder Rechtsbeschwerde vom LAG nicht zugelassen, kann diese Entscheidung mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde kann der Beschwerdeführer geltend machen, dass die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision oder Rechtsbeschwerde gegeben sind; dies muss er genau darlegen. Gibt das Bundesarbeitsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde statt, wird das Verfahren als Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren fortgesetzt. Die Erfolgsquote der Nichtzulassungsbeschwerden beim BAG ist um die 5 %.

Hinweis

Auch vor dem Bundesarbeitsgericht gibt es eine volle Kostenerstattung und es besteht ein Anwaltszwang.

FAQ - häufige Fragen und Antworten zum Thema - Arbeitsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland

Muss man im Arbeitsgerichtsverfahren einen Anwalt haben?

Von den Arbeitsgerichten der ersten Instanz in der Bundesgebiet Deutschland besteht kein Anwaltszwang. Dies heißt, dass grundsätzlich sich der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht selbst vertreten darf und sich nicht durch einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen muss. Ein Anwaltszwang besteht allerdings in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz).

Kann jeder Rechtsanwalt im Arbeitsgerichtssachen auftreten?

Grundsätzlich kann vor dem Arbeitsgericht jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt (auch Fachanwalt für Arbeitsrecht) auftreten. Eine spezielle Zulassung als Rechtsanwalt – wie z.B. vor dem BGH – ist nicht erforderlich.

Muss die Gegenseite nach einem verlorenen Prozess die Anwaltskosten erstatten?

Nein, die Kosten des eigenen Rechtsanwalts muss man immer selbst tragen. Dies ist eine Besonderheit des Arbeitsgerichtsverfahrens und in § 12 a des Arbeitsgerichtsgesetzes geregelt. Ab der 2. Instanz gilt dann aber wieder die Kostenerstattung, wie im Zivilverfahren.

Was ist eine Rechtsantragstelle?

Bei jedem Arbeitsgericht befindet sich eine so genannte Rechtsantragstelle. Hier kann der Arbeitnehmer hingehen und sich die Klageschrift anfertigen lassen. Die Rechtsantragstelle verfügt über entsprechende Muster. Wichtig ist dabei aber zu wissen, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung vornimmt. Kosten fallen hier nicht (mit Ausnahme von Kopiekosten).

Kann ich mich kostenlos bei der Rechtsantragstelle beraten lassen?

Nein, eine kostenlose Rechtsberatung findet dort nicht statt. Die Rechtsantragstelle hilft nur bei der Klageerhebung, darf aber keine Rechtsberatung durchführen.

Was ist der Unterschied zwischen einen Gütetermin und einen Kammertermin?

Der erste Termin beim Arbeitsgericht ist die Güteverhandlung. Diese wird recht schnell anberaumt, vor allen in Kündigungsschutzsachen bekommt man meist innerhalb von 3 Wochen einen Termin. Im Gütetermin geht es darum, ob man sich einigen kann und darüber hinaus fragt der Richter, der als Einzelrichter hier zunächst tätig ist, nach dem Sachverhalt.Scheitert die Güteverhandlung, dann kommt es zum Kammertermin. Der Kammertermin wird mehrere Monate später vom Gericht anberaumt. Dieser Termin heißt so, da hier die Kammer entscheidet, die aus drei Richtern besteht, einen Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

Wann ist das Arbeitsgericht Berlin für die Klage örtlich zuständig?

Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht dann, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz im Gerichtsbezirk hat oder der Arbeitnehmer überwiegend im Bezirk des Arbeitsgerichts gearbeitet hat.