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BUNDESARBEITSGERICHT- BAG – INFORMATIONEN UND ENTSCHEIDUNGEN

BAG - Bundesarbeitsgericht im Arbeitsrecht
Das höchste deutsche Arbeitsgericht befindet sich in Erfurt (seit 1999) und ist das Bundesarbeitsgericht. Abgekürzt wird dies oft mit BAG. Das Bundesarbeitsgericht ist in wichtigen Rechtsfällen oft die letzte Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Als Behörde ist das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstellt und unterliegt dessen Dienstaufsicht. In seiner Tätigkeit ist das Gericht ist das BAG – wie jedes Gericht in Deutschland- jedoch unabhängig.

BUNDESARBEITSGERICHT – SITZ, ABKÜRZUNG, KONTAKT – WICHTIGSTE URTEILE

Die Aufgabe des Bundesarbeitsgerichts ist es, Rechtseinheit zu wahren, Rechtssicherheit herzustellen sowie das Recht fortzubilden. Dabei wirken – neben den Berufsrichtern – ehrenamtliche Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer mit. Präsidentin des BAG ist derzeit (Stand: Mai 2020) Frau Ingrid Schmidt.

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT A. MARTIN – BERLIN - Prenzlauer Berg

Rechtsanwalt Martin steht Mandanten aus Berlin und Brandenburg gern für eine Auskunft im Arbeitsrecht Verfügung und berät in seiner Arbeitsrechtskanzlei (Zweigstelle) in Berlin Prenzlauer Berg.

Das Wichtigste zum Thema Bundesarbeitsgericht vorab

  1. Das Bundesarbeitsgericht ist die höchste Instanz im Arbeitsgerichtsverfahren.

  2. Das BAG befindet sich in Erfurt und überprüft Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte, so zum Beispiel die des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg.

  3. Das BAG ist für Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden zuständig.

  4. Vor dem Bundesarbeitsgericht muss man sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dort kann - anders als beim BGH - jeder Anwalt auftreten.


Wo befindet sich der Sitz des BAG?

Wie lautet die Adresse des Bundesarbeitsgerichts?

Welche Senate gibt es beim BAG?

Gibt es vor dem BAG einen Anwaltszwang?

Welche wichtigen Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht erlassen?


Hinweis

DAS BAG IST DIE HÖCHSTE ARBEITSGERICHTSINSTANZ IN DEUTSCHLAND.

Was sind die Aufgaben des Bundesarbeitsgerichts?

Das Bundesarbeitsgericht ist die höchste Instanz in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Streitfälle, die zum Beispiel beim Arbeitsgericht Berlin ihren Ausgang haben und dann zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gehen, landen in der Revision oder im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht (BAG).

letzte Instanz

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet (als letzte Instanz) in arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren durch

  • Revision oder
  • Nichtzulassungsbeschwerde

Hinweis

DAS BAG IST DIE LETZTE ARBEITSGERICHTLICHE INSTANZ IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND.

Wo ist der Sitz des Bundesarbeitsgerichts?

Das Bundesarbeitsgericht besteht seit April 1954 und befand sich ursprünglich in Kassel. Im Jahre 1993 wurde die Landeshauptstadt von Thüringen, Erfurt, als künftiger Gerichtssitz festgelegt. Im Jahr 1999 erfolgte dann der Umzug von Kassel nach Erfurt. Das BAG hat seinen Sitz auf dem Gelände des ehemaligen Hornwerks der Zitadelle Petersberg.

Sitz des BAG

Sitz: Hugo-Preuß-Platz 1, 99084 Erfurt

Hinweis

DAS BUNDESARBEITSGERICHT ZOG IM JAHR 1999 VON KASSEL IN ERFURT UM.

Wie lautet die Adresse des BAG?

Das Arbeitsgericht Berlin ist unter folgender Adresse zu erreichen:

Adresse

Bundesarbeitsgericht

  • Hugo-Preuß-Platz 1
  • 99084 Erfurt
  • Tel.: 0361 2636-0
  • Fax: 0361 2636-2000
  • E-Mail: bag@bundesarbeitsgericht.de (Bitte beachten Sie, dass keine Rechtsmittel per E-Mail eingelegt werden können!)

Hinweis

DAS BUNDESARBEITSGERICHT BEFINDET SICH AM HUGO-PREUSS-PLATZ 1 IN 99084 ERFURT.

Welche Senate bestehen beim BAG?

Das Bundesarbeitsgericht hat insgesamt 10 “Fachkammern”, die man Senate nennt. Die Zuständigkeit des jeweiligen Senats richtet sich nach den zu entscheidenden Rechtsfragen und ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des BAG. Fallen die Streitgegenstände und/oder die Rechtsfragen in die Zuständigkeit verschiedener Senate, so ist für das Verfahren derjenige Senat des BAG zuständig, bei dem der rechtliche Schwerpunkt liegt. Maßgebend ist dabei die angefochtene Entscheidung. Sind mehrere Senate gleichgewichtig betroffen, so ist der beteiligte Senat mit der niedrigsten Ordnungszahl zuständig. Die Zulässigkeit des Rechtsmittels/Rechtsbehelfs und andere prozessuale Fragen sowie Ausschluss- und Verjährungsfristen bleiben dabei außer Betracht.

Die Senates des BAG (Geschäftsverteilungsplan 2018):

  1. Senat: Materielles Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Sprecherausschussrecht, Vereinigungsfreiheit, Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit, Arbeitskampfrecht

  2. Senat: Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch **Kündigungen ** sowie daran anschließende Abfindungs- und Weiterbeschäftigungsansprüche, Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung

  3. Senat: Betriebliche Altersversorgung einschließlich Versorgungsschäden

  4. Senat: Tarifvertragsrecht und Anwendung eines Tarifvertrages in seiner Gesamtheit auf ein Arbeitsverhältnis, Anwendung eines Tarifvertrags im Betrieb, Ein-, Höher-, Um- und Rückgruppierungen

  5. Senat: Arbeitsentgeltansprüche einschließlich Naturalvergütungen und Arbeitszeitkonten, Annahmeverzugsvergütung, Mindestentgelte, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, Mutterschutz sowie alle nicht in die Zuständigkeit anderer Senate fallende Rechtsstreitigkeiten

  6. Senat: Auslegung von Tarifverträgen und ähnlichen Regelungen des öffentlichen Dienstes, der Alliierten Streitkräfte, der überwiegend von öffentlicher Hand gehaltenen Unternehmen und der Religionsgesellschaften, kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht, Insolvenzrecht, Kündigung des Arbeitsverhältnisses außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes, Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses, Beendigung des Arbeitsverhältnisses in anderer Weise als durch Kündigung

  7. Senat: Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung oder Bedingung oder aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie daran jeweils anschließende Ansprüche auf Weiterbeschäftigung, formelles Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Sprecherausschussrecht, Beschlussverfahren einer nach dem SGB IX gebildeten Arbeitnehmervertretung, Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

  8. Senat: Schadensersatz, Entschädigungen, Vertragsstrafen, Betriebsübergang und damit verbundene Kündigungen sowie daran anschließende Ansprüche auf Weiterbeschäftigung, Wiedereinstellung und Abfindungen

  9. Senat: Urlaubsrecht, Urlaubsgeld, **Elternzeit **, Altersteilzeit und andere Formen des Vorruhestands, Zeugnisse, Arbeitspapiere und Personalakten, Ansprüche auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitnehmerstatus, Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst (Art. 33 Abs. 2 GG), Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitnehmererfindungsrecht, Aufwendungsersatz, Berufsbildung, Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX

  10. Senat: Gratifikationen, Aktienoptionen und Sondervergütungen, ergebnisorientierte Zahlungen einschließlich Akkord- und Prämienlohn, Zielvereinbarungen, Zulagen, Zuschläge und Ausgleich für unter besonderen Umständen geleistete Arbeit, Wettbewerbs-, Handelsvertreter- und Zwangsvollstreckungsrecht, Arbeits- und Beschäftigungspflicht, Rechtsstreite, die das Verhältnis zu einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen

Hinweis

DANEBEN GIBT ES NOCH DEN GROSSEN SENAT, DER BEI ANRUFUNG TÄTIG WIRD, WENN ZWISCHEN 2 SENATEN EINE RECHTSFRAGE NICHT EINHEITLICH BEANTWORTET WIRD. Dies kommt aber selten vor.

Braucht man einen Rechtsanwalt vor dem BAG?

Beim Bundesarbeitsgericht besteht selbstverständlich ein sog. Anwaltszwang, dass heißt, dass jeder Arbeitnehmer/ Arbeitgeber nicht ohne Rechtsanwalt vor dem BAG auftreten kann. Für Arbeitgeber können u.a. aber auch Verbandsvertreter auftreten (siehe § 11 Abs. 4 ArbGG). Dies macht auch Sinn, da eine effektive Verteidigung vor dem Bundesarbeitsgericht ohne Anwalt kaum möglich erscheint. Es geht hier oft um komplizierte Rechtsfragen, die für den Laien nur schwer verständlich sind. Oft verstehen Mandanten auch gar nicht, welche hohen Anforderungen an eine Revision und erst recht an eine Nichtzulassungsbeschwerde zu stellen sind.

FAQ zum Bundesarbeitsgericht

Sind am Bundesarbeitsgericht nur bestimmte Anwälte zugelassen, wie beim BGH?

Nein, am Bundesarbeitsgericht kann jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt auftreten. Eine Singuarzulassung - wie beim Bundesgerichtshof - gibt es nicht.

Wie hoch ist die Erfolgsquote bei Nichtzulassungsbeschwerden beim BAG?

Die Erfolgsquote beim BAG der Nichtzulassungsbeschwerden beträgt ungefähr 5 %.

Wie lange dauert ein Verfahren beim BAG?

Im Jahr 2020 betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Bundesarbeitsgericht nur 6 Monate. Dies ist recht schnell.

Besteht vor dem Bundesarbeitsgericht ein Anwaltszwang?

Ja, vor dem Bundesarbeitsgericht kann man sich nicht selbst vertreten, es sei denn man ist Anwalt. Der Anwaltszwang ist auch notwendig, da es vor allem im kompliziertes Prozessrecht geht und der Bürger ohne Anwalt kaum Chancen hätte sich erfolgreich zu vertreten.