Arbeitsgericht Berlin - Kündigungsschutzklage
ARBEITSGERICHT BERLIN – WIE LANGE MUSS MAN WARTEN?
Das Arbeitsgericht Berlin (Magdeburger Platz 1) ist das größte Arbeitsgericht in Deutschland. Termine für die Güteverhandlung (dies ist der erste Termin vor dem Arbeitsgericht) werden schnell vergeben. In diesem Gütetermin geht es um die Aufklärung des Sachverhalts und in Kündigungsschutzstreitigkeiten dann auch immer um eine gütliche Einigung, welche oft die Zahlung einer Abfindung ist.
Terminvergabe beim Arbeitsgericht Berlin
Man kann damit rechnen, dass ungefähr 4 bis 6 Wochen nach Klageeinreichung (z.B. bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage) ein Termin dort vergeben wird. Dies ist recht schnell. Dies gilt vor allem bei Bestandsschutzstreitigkeiten. Der erste Termin ist der sog. Gütetermin.
Kann man die Terminvergabe des Gerichts beeinflussen?
Wer einen schnellen Termin haben will, sollte vor allem darauf achten, dass er die Klage kurzfristig - am besten über einen Rechtsanwalt - einreicht und nicht die Klagefristen bis zum letzten Tage ausschöpft.
Kündigungsschutzklage – 3-Wochenfrist
Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist eine Frist von drei Wochen gesetzlich festgesetzt (§ 4 KSchG) . Innerhalb dieser Frist muss die Klage bei Gericht eingereicht sein. Diese Frist wird von einigen Rechtsanwälten oft bis zum letzten Tag ausgeschöpft. Wenn man aber gegebenenfalls kurze Zeit schon nach Beauftragung durch den Mandanten die Klage eingereicht, der Aufwand ist ja für den gut organisierten Anwalt der gleiche, dann bekommt man natürlich auch eher den Verhandlungstermin vom Arbeitsgericht anberaumt. Professionelle Arbeitsrechtskanzleien verfahren so.
späte Einreichung aus taktischen Gründen manchmal sinnvoll
In einigen Fällen kann es aber durchaus für den Mandanten auch sinnvoll sein, wenn der Anwalt die Kündigungsschutzklage erst kurz vor Fristablauf einreicht. Es geht dann vor allem darum, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Manche Anwälte reichen in solchen Fällen auch bewusst beim unzuständigen Arbeitsgericht die Klage ein, was eine weitere Verzögerung herbeiführt.
Zustellung der Klage an die Gegenseite/ Arbeitgeber
Weiter muss die eingereichte Klage der Gegenseite zugestellt werden, was ausschließlich das Gericht vornimmt. Die Zustellung kann aber nur dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer in seiner Klage auch die richtigen Adresse des Arbeitgebers (nebst genaue Parteibezeichnung) angibt. Gibt er eine falsche Anschrift an, kann die Klage nicht sofort zugestellt werden und es tritt eine Verzögerung ein. Diese Verzögerung kann sogar im schlimmsten Fall zur Versäumung der Klagefrist (Problematik der Zustellung “demnächst”) führen.
Verzögerung durch Terminsverlegungsantrag
Andererseits kann auch nach bereits vergebenen Termin zur mündlichen Verhandlung ein Antrag auf Verlegung des Termins gestellt werden, wenn Gründe hierfür glaubhaft gemacht werden. Dies kommt bei Rechtsanwälten /Arbeitsrechtsanwälten häufig vor, da diese vielleicht an diesen Tag bereits einen anderen Termin haben und dann um Verlegung des Termins vor dem Arbeitsgericht bitten.
Verlegung des Verhandlungstermins durch das Gericht
Fast immer wird das Gericht einen solchen Terminsverlegungsantrag beachten und den Gütetermin dann auf einen späteren Zeitpunkt verlegen. Zu beachten ist dabei, dass eine Verlegung durch den Mandanten, also den Arbeitnehmer, erheblich schwieriger ist.
Anordnung des persönlichen Erscheinens des Mandanten
Auch reicht es nicht aus, wenn der Mandant krank ist und zum Termin eigentlich erscheinen müsste. Er muss nur dann nicht erscheinen, wenn er krank und verhandlungsunfähig oder reiseunfähig ist. Wer z.B. nur einen verstauchten Finger hat, muss zum Gericht kommen.
Rechtsberatung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg
In meiner Zweigstelle in Berlin Prenzlauer Berg (Stadtbezirk Pankow) biete ich die Beratung im Arbeitsrechtund die spätere Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin an.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin