Aufhebungsvertrag erhalten? Vor der Unterschrift prüfen lassen

Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Mit Ihrer Unterschrift verzichten Sie regelmäßig auf den Schutz, den Sie bei einer Arbeitgeberkündigung und einer möglichen Kündigungsschutzklage hätten. Gleichzeitig können Sie verbindlich über eine Abfindung, das Beendigungsdatum, eine Freistellung und ein Arbeitszeugnis verhandeln.
Aufhebungsvertrag nicht ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Vertragsentwurf vorgelegt, sollten Sie ihn deshalb nicht ungeprüft unterschreiben. Eine kurze Annahmefrist oder die Ankündigung einer Kündigung ist kein Grund, sofort zuzustimmen; verlangen Sie nötigenfalls eine angemessene Bedenkzeit. Ein einmal geschlossener Vertrag lässt sich nur in besonderen Ausnahmefällen wieder beseitigen.
Prüfung des Entwurfs
Bei der Prüfung kommt es nicht nur auf die Höhe der Abfindung an. Ebenso wichtig sind das Beendigungsdatum, die Kündigungsfrist, mögliche Nachteile beim Arbeitslosengeld sowie die Regelungen zu Freistellung, Urlaub und Überstunden. Auch das Arbeitszeugnis, eine variable Vergütung und mögliche Ausgleichs- oder Rückzahlungsklauseln sind zu beachten.
Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin erläutere ich, welche Folgen der Vertragsentwurf hat, welche Änderungen sinnvoll sind und welche Alternative besteht, wenn der Arbeitnehmer nicht unterschreibt. Die Beratung ist persönlich in meiner Kanzlei in der Storkower Straße 139 b, telefonisch oder per Video möglich.
Rechtsanwalt Andreas Martin

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