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Abfindung - Begriff - Arbeitsrecht von A bis Z

arbeitsrechtliche Muster - Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer leistet. Sie dient häufig dazu, finanzielle Nachteile auszugleichen, die durch die Beendigung entstehen könnten. Abfindungen treten häufig bei betriebsbedingten Kündigungen oder in Aufhebungsverträgen auf, doch nicht jeder Arbeitnehmer hat automatisch einen Anspruch darauf. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin berate ich Mandanten bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung.

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten, wenn dieser auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Geregelt ist dies in § 1a KSchG. Der Arbeitgeber muss dies im Kündigungsschreiben ausdrücklich anbieten, und die Höhe der Abfindung orientiert sich oft an einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Dies ist jedoch eine freiwillige Vereinbarung, keine gesetzliche Verpflichtung. Das LAG Berlin-Brandenburg hat dazu klargestellt, dass eine Abfindung nach § 1a KSchG neben einer Sozialplanabfindung stehen kann.

Aufhebungsvertrag und Abfindung

Bei einem Aufhebungsvertrag kann die Abfindung frei verhandelt werden. Dies ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei der Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Konditionen, einschließlich einer Abfindung, individuell festlegen können. Es gibt jedoch keine Verpflichtung, dass der Arbeitgeber eine Abfindung anbieten muss. Arbeitnehmer sollten einen Aufhebungsvertrag sorgfältig prüfen, da dieser häufig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge haben kann.

Vergleich vor dem Arbeitsgericht

Sehr oft werden Abfindungen nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber gezahlt. Oft ist die Situation so, dass der Arbeitnehmer dann Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erhebt und damit ein arbeitsrechtliches Kündigungsschutzverfahren initiiert. Dort wird dann ein Gütetermin anberaumt und fast immer kommt es in dieser Güteverhandlung zu Abfindungsverhandlungen. Nicht selten wird dann ein Abfindungsvergleich geschlossen.

Autor dieses Beitrags

Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht Rechtsanwalt Andreas Martin
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Hinweis

Arbeitnehmer sollten sich anwaltlich beraten lassen, bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, um Nachteile, wie z.B. eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, zu vermeiden.

Beispiel für eine Abfindungsberechnung

Beispiel einer Abfindungsberechnung

Berechnung einer Abfindung

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat 10 Jahre im Betrieb gearbeitet und erhält 3000 € Bruttogehalt. Nach dem KSchG kann er bei einer betriebsbedingten Kündigung folgende Abfindung erwarten:

10 Jahre * 0,5 Monatsgehälter = 15.000 € Abfindung

Die Abfindung wird als einmalige Zahlung geleistet und ist grundsätzlich steuerpflichtig. In bestimmten Fällen kann jedoch die Fünftelregelung zur Anwendung kommen, um die Steuerlast zu senken. Weitere Informationen zur Versteuerung von Abfindungen finden Sie in unserem Ratgeber.

Weitere Hinweise zur Abfindung

Arbeitnehmer müssen wissen, dass es keine allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers gibt, eine Abfindung zu zahlen. Abfindungen werden meist nur angeboten, um langwierige Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden, oder sie sind Teil eines gerichtlichen Vergleichs. Ein solcher Vergleich kann oft eine höhere Abfindung ermöglichen, insbesondere wenn die Kündigungsschutzklage gute Erfolgsaussichten hat.

Schnelle Reaktion erforderlich:

Nach einer Kündigung haben Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Verstreicht diese Frist, ist die Kündigung, auch wenn sie unrechtmäßig war, rechtskräftig.

Fälligkeit

Wenn nichts weiteres geregelt ist, wird die Abfindung fällig mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Dies gilt auch beim Abfindungsvergleich, sofern dort keine anderweitige Regelung über die Fälligkeit vorhanden ist.

Tipp

Nach Erhalt einer Kündigung sollte sofort eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, um alle Optionen für eine mögliche Abfindung auszuschöpfen. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner für eine erste Orientierung.

Was wird bei Verhandlungen oft übersehen?

Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung haben, was jedoch ein Irrtum ist. Die Abfindung muss entweder explizit im Kündigungsschreiben angeboten werden oder in einem Vergleich ausgehandelt werden. Auch bei Aufhebungsverträgen sollten Arbeitnehmer immer abwägen, ob die angebotene Abfindung die möglichen Nachteile, wie den Verlust des Arbeitslosengeldes, ausgleicht.

Verhandlungsstrategien

Es ist ratsam, bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann dabei helfen, eine faire Abfindung zu sichern und die Verhandlungen in eine für den Arbeitnehmer vorteilhafte Richtung zu lenken. Gerade in komplexen Fällen, etwa bei fristlosen Kündigungen, ist rechtlicher Beistand besonders wichtig.

Abfindung kurz erklärt

Arbeitnehmer haben keinen automatischen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Sie wird meist nur im Rahmen von Verhandlungen angeboten. Bei einer Kündigungsschutzklage prüft das Arbeitsgericht die Wirksamkeit der Kündigung. Ein Vergleich ist eine häufige Lösung, bei der eine Abfindung gezahlt wird. Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Abfindung kann verhandelt werden, ist jedoch nicht verpflichtend.

Abschließende Hinweise

Arbeitnehmer sollten sich nicht zu schnellen Entscheidungen drängen lassen, wenn eine Abfindung angeboten wird. Es ist wichtig, die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen abzuwägen und sich gegebenenfalls anwaltlich beraten zu lassen, um eine faire Regelung zu erzielen. Abfindungen sind eine Verhandlungssache und keine automatische Leistung bei einer Kündigung.

Für weitere Informationen zur Abfindung und individuellen Beratung in Prenzlauer Berg kontaktieren Sie eine Kanzlei für Arbeitsrecht.

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FAQ zur Abfindung

Was ist eine Abfindung?

Eine arbeitsrechtliche Abfindung ist eine einmalige finanzielle Entlassungsentschädigung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes durch eine Kündigung.

Besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfindung bei einer Kündigung?

Nein, eine Arbeitgeberkündigung begründet keinen allgemeinen Abfindungsanspruch. Ein Anspruch kann sich unter den jeweiligen Voraussetzungen aus einer gesetzlichen Regelung, einem Sozialplan oder einer vertraglichen Vereinbarung ergeben.

Besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen?

Nein, auch bei einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen des Arbeitgebers besteht im Normalfall kein allgemeiner Anspruch auf Zahlung einer Abfindung des Arbeitnehmers.

Wann besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gegen den Arbeitgeber?

Ein solcher Abfindungsanspruch kann in folgenden Fällen bestehen 1. Abfindungsangebot nach § 1 a KSchG 2. vereinbarte Abfindung im Aufhebungsvertrag 3. Sozialplanabfindung 4. wirksamer Auflösungsantrag des Arbeitnehmers.

Wie bekommt man eine Abfindung nach einer Kündigung?

Eine Abfindung kann mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, etwa im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens. Die Kündigungsschutzklage richtet sich auf die Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat; sie ist keine allgemeine Klage auf Zahlung einer Abfindung. Wer die Kündigung angreifen will, muss grundsätzlich die Dreiwochenfrist beachten. Laufende Verhandlungen verlängern diese Frist nicht. Ob eine Abfindung vereinbart wird, hängt von der Einigung und der konkreten Verhandlungslage ab.

Bekommt man immer nach Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Entlassungsentschädigung?

Nein. Die rechtzeitige Klage vermeidet grundsätzlich die Wirksamkeitsfiktion des § 7 KSchG, macht aber eine rechtmäßige Kündigung nicht unwirksam und begründet keinen automatischen Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann zur Beilegung des Streits vereinbart werden; davon zu unterscheiden sind besondere gesetzliche oder bereits vereinbarte Ansprüche.

Wann ist die Zahlung einer Abfindung üblich?

Eine Abfindung kann insbesondere zur einvernehmlichen Beilegung eines Kündigungsschutzstreits vereinbart werden. Das Prozess- und Vergütungsrisiko kann die Bereitschaft zu einer Einigung beeinflussen. Ein fester Anspruch oder eine bestimmte Häufigkeit solcher Einigungen folgt daraus nicht.

Welche Abfindung bekommt man nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Auch nach 20 Jahren besteht bei einer Kündigung kein automatischer Abfindungsanspruch. Die unverbindliche Orientierung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr ergäbe rechnerisch zehn Bruttomonatsgehälter. Die tatsächlich vereinbarte Summe kann davon erheblich abweichen. Die gesetzlichen Höchstbeträge bei einer gerichtlichen Auflösung nach §§ 9, 10 KSchG sind davon zu unterscheiden.

Wann zahlt der Arbeitgegeber keine Abfindung?

Der Arbeitgeber wird in bestimmten Fallkonstellationen keine Abfindung anbieten. Um Druck - nach einer Kündigung - auf den Arbeitgeber ausüben zu können, muss der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Wenn der Arbeitgeber aber ein geringes Prozessrisiko im Kündigungsschutzverfahren hat hat, wird in der Regel auch keine Abfindung zahlen. Kurz, wenn der Arbeitgeber meint, dass er den Rechtsstreit über die Kündigung gewinnen wird, hat er keine Veranlassung eine Abfindung anzubieten; dann ist nämlich sein Prozessrisiko gering.

Wann ist das Prozessrisiko für den Arbeitgeber gering?

Fehlt allgemeiner Kündigungsschutz, kann das Prozessrisiko des Arbeitgebers geringer sein. Zu prüfen bleiben aber unter anderem Sonderkündigungsschutz, die Schriftform und andere Unwirksamkeitsgründe. Eine Einschätzung allein anhand der Bezeichnung Probezeit oder Kleinbetrieb reicht deshalb nicht aus.

Was ist die Abfindungsformel 55 + 20?

Dies ist keine allgemeine Abfindungsformel. Bei einer gerichtlichen Auflösung nach §§ 9, 10 KSchG kann die Abfindung bei einem mindestens 55 Jahre alten Arbeitnehmer und mindestens 20 Jahren Arbeitsverhältnis bis zu 18 Monatsverdienste betragen. Es handelt sich um einen Höchstbetrag, nicht um eine garantierte Summe. Die erhöhten Grenzen gelten nicht, wenn im gerichtlich festgesetzten Auflösungszeitpunkt das gesetzliche Lebensalter für die Regelaltersrente erreicht ist. Für frei ausgehandelte Vergleiche gilt diese Grenze nicht allgemein.

Was ist die Abfindungsformel 50 + 15?

Auch diese Bezeichnung meint keine garantierte Abfindung. Bei einer gerichtlichen Auflösung nach §§ 9, 10 KSchG beträgt der Höchstbetrag grundsätzlich zwölf Monatsverdienste. Ist der Arbeitnehmer mindestens 50 Jahre alt und besteht das Arbeitsverhältnis seit mindestens 15 Jahren, erhöht sich die Grenze auf bis zu 15 Monatsverdienste. Bei mindestens 55 Jahren und 20 Jahren Arbeitsverhältnis sind bis zu 18 Monatsverdienste möglich. Für die erhöhten Grenzen ist außerdem die Ausnahme zur Regelaltersrente zu beachten. Frei ausgehandelte Vergleichsabfindungen folgen keiner solchen allgemeinen Obergrenze.

Wie lautet die Abfindungsformel beim Arbeitsgericht Berlin?

Als unverbindliche Orientierung für Vergleichsverhandlungen kommt die Formel Beschäftigungsjahre × Bruttomonatsgehalt × Faktor 0,5 in Betracht. Sie ist weder ein verbindlicher Tarif des Arbeitsgerichts Berlin noch eine Garantie für eine bestimmte Abfindung.

Hat man einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach der Abfindungsformel?

Die übliche Verhandlungsformel schafft für sich keinen Anspruch. Davon zu unterscheiden sind die gesetzliche Berechnung beim Abfindungsangebot nach § 1a KSchG, vereinbarte Berechnungen in einem Vertrag oder Sozialplan und die gerichtliche Festsetzung nach §§ 9, 10 KSchG. Ob eine dieser Grundlagen eingreift, muss im Einzelfall geprüft werden.

Was sind die Kriterien für die Abfindungshöhe?

Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung ist, reine Verhandlungssache. Der Arbeitgeber wird – je nach seinem Prozessrisiko – die Abfindungshöhe abschätzen. Ein wichtiger Punkt ist auch, wie sehr der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wirklich loswerden möchte. Oft sehen es Arbeitgeber als Gesichtsverlust, wenn sie das Kündigungsschutzverfahren verlieren und der Arbeitnehmer wieder arbeiten kommt. Kriterien für die Höhe einer Abfindung sind: 1. Dauer des Arbeitsverhältnisses 2. Position im Unternehmen 3. Höhe des Lohnes 4. Prozessrisiko des Arbeitgebers / Annahmeverzugsrisiko 5. Wahrscheinlichkeit einer “Kündigungsrücknahme” 6. Lebensalter des Arbeitnehmers/ Chancen auf Arbeitsmarkt 7. Vermögensverhältnisses des Arbeitgebers

Gibt es eine Abfindung bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers?

Nein, wenn man als Arbeitnehmer selbst kündigt, dann hat man oft schlechte Karten, eine Abfindung zu erhalten. Ohne Notwendigkeit wird der Arbeitgeber in der Regel keine Abfindung zahlen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Kündigung aufgrund einer Pflichtverletzung (mit vorheriger Abmahnung) vom Arbeitgeber verursacht wurde. Man spricht dann vom sog. Auflösungsverschulden des Arbeitgebers.

Ist der Abfindungsbetrag brutto oder netto?

Man kann einen Abfindungsbetrag sowohl als Bruttoabfindung oder auch als Nettoabfindung vereinbaren. Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttobetrags.

Ist eine Bruttoabfindung zu versteuern?

Ja, die Abfindung ist zu versteuern. Sozialversicherungsabgaben fallen hierrauf aber nicht an.

Wie viel bekommt der Anwalt von der Abfindung?

Der Rechtsanwalt erhält von der Abfindung nichts. Die Anwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sehen eine Vergütung uanbhängig vom Erfolg vor. Eine Erfolgsbeteiligung als Honorar wird im Kündigungsschutzverfahren in der Regel kein Anwalt vereinbaren. Solche Vereinbarung werden aber manchmal von Firmen angeboten, die dann Anwälte vermitteln.

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