Home News Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht - Fachanwalt Andreas Martin?

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht können je nach Anwalt, Spezialisierung, Standort, Art und Umfang der rechtlichen Angelegenheit variieren. Der Artikel soll einen kurzen Überblick über die arbeitsrechtlichen Anwaltskosten (gerichtlich und außergerichtlich) und der Frage nach deren Erstattungsfähigkeit geben.


stateDiagram-v2 Anwaltsgebühren --> Stundenhonorar Anwaltsgebühren --> RVG Anwaltsgebühren --> Pauschalhonorar

Anwaltsgebühren und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

In der Regel wird der Rechtsanwalt, der für einen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber tätig ist, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) tätig werden. Dies machen mit Abstand die meisten Rechtsanwälte. Bei der Arbeitgebervertretung ist es aber auch denkbar, dass der Rechtsanwalt ein Pauschalhonorar abrechnet oder eine Stundenhonorarvereinbarung trifft. Auch gegenüber Arbeitnehmern ist dies möglich, in der Praxis kommt dies aber recht selten vor.

Gebührengegenüber Arbeitnehmerngebenüber Arbeitgebern
RVG (gesetzliche Gebühren)Normalfallüblich
Stundenhonorarvereinbarungseltenüblich
Pauschalhonorarvereinbarungseltenselten
Erfolgshonorarvereinbarungsehr seltenselten

Streit- oder Gegenstandswert

Bei eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmen sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem sogenannten Streitwert. In bestimmten Verfahren wird dieser Wert auch Gegenstandswert genannt.

Gerichtskosten

Ein weiterer Kostenfaktor vor den Arbeitsgerichten sind die sog. Gerichtskosten, die im Gerichtsverfahren anfallen und sich ebenfalls nach dem Streitwert richten.


stateDiagram-v2 Kosten --> Anwaltsgebühren Kosten --> Gerichtskosten

Das Wichtigste zu den Anwaltskosten vorab!

  1. Gegenüber Arbeitnehmern rechnen fast alle Anwälte nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.

  2. Sowohl die Gerichtskosten vor den Arbeitsgericht als auch die Anwaltsgebühren nach dem RVG richten sich nach dem Streitwert.

  3. Um je mehr Geld es im Fall geht (Streitwert) um so höher sich die Kosten.

  4. Über Gebührenrechner im Internet kann man die Anwaltskosten grob berechnen, wenn man den Streitwert kennt.

  5. Beim Kündigungsschutzverfahren ist der Mindeststreitwert das 3-fache Bruttomonatseinkommen des Arbeitnehmers.

  6. Gegenüber Arbeitgebern rechnen manche Anwälte auch nach Stundenhonorar ab. Die Stundensätze beginnen hier ab € 200 netto und sind regional unterschiedlich.

  7. Außergerichtlich und auch vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) trägt jede Seite immer die eigenen Anwaltskosten. Eine Kostenerstattung gibt es nicht.

  8. Die Gerichtskosten werden am Schluss des Verfahrens erhoben.

Wie berechnen sich die Gebühren des Rechtsanwalts?

Anwaltskosten
Anwälte können ihre Gebühren unterschiedlich berechnen, entweder auf Stundenbasis, pauschal oder nach dem RVG auf Grundlage des Streitwerts des Falls. In Deutschland orientieren sich die Anwaltsgebühren oft am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Abrechnungsart muss von vornherein klar sein

Auch wenn der Anwalt hier mehrere Möglichkeiten der Abrechnung hat. So kann dies nicht zulasten des Mandanten gehen. Der Mandant muss von vornherein wissen, wie der Rechtsanwalt seine Gebühren abrechnet. Dazu erfolgt eine Belehrung des Rechtsanwalts vor der Beauftragung in der Sache. Der Anwalt kann also nicht sich eine Vollmacht unterschreiben lassen und später sagen, dass er nach Stundenhonorar von 250 € netto die Stunde abrechnet. Der Mandant muss von vornherein wissen, nach welcher Abrechnungsart hier der Rechtsanwalt seine Gebühren berechnet.

Belehrung über Anwaltskosten und Abrechnungsart

Dazu ist es üblich und auch erforderlich, dass der Mandant hierzu eine entsprechende Belehrung unterzeichnet. Wenn Sie also zum Anwalt gehen und eine Vollmacht erteilen, werden Sie sehen, dass Sie wenigstens zwei weitere Belehrungen unterzeichnen und zwar zum einen, dass sich die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert richtet und zum anderen, dass es keine Kostenerstattung im Arbeitsgerichtsverfahren in der ersten Instanz und außergerichtlich gem. § 12 a ArbGG gibt.


stateDiagram-v2 Belehrung --> Abrechnungsart Belehrung --> Kostenerstattung

Anwaltskosten nach dem RVG

In den meisten Fällen wird der Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass sich diese Gebühren nach dem Streitwert/Gegenstandswert richten.

Bestimmung der gesetzlichen Anwaltsgebühren

Um die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG berechnen zu können, braucht man zwei Informationen. Man muss wissen welcher Streitwert für den Fall gilt und welche Anwaltsgebühren entstanden sind.


stateDiagram-v2 Anwaltsgebühren --> Streitwert Anwaltsgebühren --> Gebühren

gesetzliche Mindestgebühren

Außerdem handelt es sich bei den Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz um Mindestgebühren, die im Gerichtsverfahren nicht unterschritten werden dürfen. Der Rechtsanwalt kann also hier kein Rabatt geben oder sagen, dass er für weniger Gebühren als nach dem RVG zum Beispiel eine Klage eingereicht.

Welche Gebühren entstehen nach den Rechtsanwaltsvergütungsgesetz?

Es können hier unterschiedliche Gebühren entstehen.

außergerichtliches Tätigwerden nach dem RVG

Wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich, also vorgerichtlich, tätig wird, entsteht eine sogenannte Geschäftsführergebühr für den außergerichtlichen Schriftverkehr mit dem Wert 1,3. Der Wert ist ein sogenannter Tabellenwert und anhand einer Tabelle kann man dann genau sehen, abhängig vom Streitwert, wie hoch diese Gebühr ist. Kommt es zu einer Einigung außergerichtlich entsteht eine 1,5 fache Einigungsgebühr.


stateDiagram-v2 vorgerichtlich --> Geschäftsgebühr vorgerichtlich --> Einigungsgebühr

Beispiel 1:

Der Anwalt wird beauftragt den Arbeitgeber zur Lohnzahlung aufzufordern. Er schreibt diesen an und verlangt für den Arbeitnehmer den fälligen Lohn in Höhe von € 3.000 brutto. Der Arbeitgeber zahlt.

Es sind hier folgende Gebühren entstanden:

  • Geschäftsgebühr
  • Auslagenpauschale
  • Mehrwertsteuer

Hinweis

Die Gebühr ist unabhängig vom Erfolg. Auch wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, ist die Gebühr entstanden und vom Arbeitnehmer zu zahlen. Auch eine Erstattung kann der Arbeitnehmer nicht vom Arbeitgeber verlangen, da nach § 12 a ArbGG es außergerichtlich und gerichtlich in der ersten Instanz keine Kostenerstattung gibt. Der Arbeitnehmer muss also immer selbst den Anwalt in diesen Situationen bezahlen!

Beispiel 2:

Wie Beispiel 1 aber mit dem Unterschied, dass es dann zwischen den Anwalt - nach Absprache mit dem Arbeitnehmer - und dem Arbeitgeber zu einer Einigung kommt und der Arbeitgeber dann einen etwas geringeren Lohn von € 3.200 brutto zahlt.

Es sind hier folgende Gebühren entstanden:

  • Geschäftsgebühr
  • Einigungsgebühr
  • Auslagenpauschale
  • Mehrwertsteuer

konkrete Werte

Nun möchte der Arbeitnehmer wissen, wie hoch seine Rechnung ist, da allein mit den Begriffen "Geschäftsgebühr" und "Einigungsgebühr" nicht viel anfangen kann.

Die Anwaltsgebühren nach dem Beispiel 1 (Gegenstandswert € 3.500) betragen:

GeschäftsgebührEinigungsgebührAuslagenpauschaleZahlbetrag mit MwSt
€ 361,40€ 0,00€ 20,00€ 453,87

Die Anwaltsgebühren nach dem Beispiel 2 (Gegenstandswert € 3.500) betragen:

GeschäftsgebührEinigungsgebührAuslagenpauschaleZahlbetrag mit MwSt
€ 361,40€417,00€ 20,00€ 950,10

Hinweis

Wie man oben sieht, ist das Tätigwerden nebst Einigung teurer. Dafür hat der Mandant aber auch in der Regel schneller sein Geld. Der Gegenstandswert bei der Tätigkeit mit Einigung beträgt - trotz des Einigungsbetrag von € 3.200 brutto - € 3.500, es es dabei auf den Wert bei Beauftragung ankommt und dieser Wert sich nur erhöhen aber nicht verringern kann.

gerichtliches Tätigwerden nach dem RVG

Im Gerichtsverfahren steht für die Erhebung der Klage eine 1,3 Verfahrensgebühr und für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins eine 1,2 Terminsgebühr. Die Terminsgebühr fällt auch an, wenn die Verhandlung durch einen Vergleich "erspart" wird. Kommt es zu einer Einigung vor Gericht - was häufig geschieht - entsteht eine 1,0 Einigungsgebühr. Die Gebühren fallen pro Instanz nur einmal an, egal, wie viele Schriftsätze oder Termine ist gibt.


stateDiagram-v2 gerichtlich --> Verfahrensgebühr gerichtlich --> Terminsgebühr gerichtlich --> Einigungsgebühr

Beispiel 1:

Der Anwalt wird beauftragt den Arbeitgeber auf Zahlung von ausstehenden Lohn zu verklagen. Er erhebt eine Lohnklage zum Arbeitsgericht Berlin auf Zahlung von € 4.000 brutto. Es gibt keine Einigung im Gütetermin und nach dem Kammertermin ergeht ein Urteil, in welchem der Arbeitgeber zur Zahlung von € 2.500 brutto an Arbeitslohn verurteilt wird.

Es sind hier folgende Gebühren entstanden:

  • Verfahrensgebühr (für die Klageerhebung)
  • Terminsgebühr (für die Termine - nur 1 x)
  • die Auslagenpauschale
  • Mehrwertsteuer

Hinweis

Auch wenn hier zwei Termine stattgefunden haben (Gütetermin und Kammtermin) entsteht die Terminsgebühr nur einmal. Der Streitwert ist hier der Auftragsstreitwert und nicht der Betrag der später gezahlt wird.

Beispiel 2:

Wie Beispiel 1 aber mit dem Unterschied, dass es im Gütetermin eine Einigung auf Zahlung von € 2.000 brutto an Lohn kommt.

Es sind hier folgende Gebühren entstanden:

  • Verfahrensgebühr (für die Klageerhebung)
  • Terminsgebühr (für die Termine - nur 1 x)
  • Einigungsgebühr
  • die Auslagenpauschale
  • Mehrwertsteuer

konkrete Werte

Nun möchte der Arbeitnehmer wissen, wie hoch seine Rechnung ist, da allein mit den Begriffen "Verfahrensgebühr" und "Terminsgebühr" nicht viel anfangen kann.

Die Anwaltsgebühren nach dem Beispiel 1 (Gegenstandswert € 4.000) betragen:

VerfahrensgebührTerminsgebührEinigungsgebührAuslagenpauschaleZahlbetrag mit MwSt
€ 361,40€ 333,60€ 0,00€ 20,00€ 850,85

Die Anwaltsgebühren nach dem Beispiel 2 (Gegenstandswert € 4.000) betragen:

VerfahrensgebührTerminsgebührEinigungsgebührAuslagenpauschaleZahlbetrag mit MwSt
€ 361,40€ 333,60€ 278,00€ 20,00€ 1.181,67

Hinweis

Wenn der Anwalt vorher in gleiche Sache außergerichtlich tätig war und hier zum Beispiel eine Mahnung geschickt hat, dann wird die hälftige Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Wer legt den Streitwert fest?

Den Streitwert legt im Gerichtsverfahren das Gericht fest. Dies erfolgt in der Regel am Schluss des Verfahrens zusammen oder nach dem Urteil bzw. dem Vergleich.

Kann der Anwalt den Streitwert ungefähr vorher bestimmen?

Der Rechtsanwalt kann in der Regel den Streitwert grob bestimmen. Dies gilt allerdings nicht in allen Einzelheiten. Es kann sich im Laufe des Verfahrens immer eine Situation ergeben, bei der sich zum Beispiel der Streitwert erhöht. Auch kann Anwalt nicht wissen, wie viel Gebühren genau anfallen. Ob es zu einer Einigung kommt und dann die Einigungsgebühr anfällt, weiß der Anwalt vorher nicht. Die Schätzung der Kosten des Anwalts können allenfalls grob erfolgen.

Wie hoch sind die Streitwerte in der Regel?

Anhand von ein paar Beispielen sollen hier die Streitwerte im Arbeitsgerichtsverfahren benannt werden.

KlageStreitwert
Abmahnung1 Bruttomonatslohn des Arbeitnehmers
Abrechnung5 % der Vergütung des Arbrechnungszeitraumes
Arbeitspapiere10 % des Bruttomonatslohnes des Arbeitnehmers
Arbeitszeugnis1 Bruttomonatslohn des Arbeitnehmers
ZahlungHöhe der Forderung
Befristungin der Regel 3 Bruttomonatslöhne
Kündigungin der Regel 3 Bruttomonatslöhne
SchadenersatzHöhe der Forderung

Honorarvereinbarung / Stundenhonorar

Eine Honorarvereinbarung ist auch möglich. Üblich ist die Vereinbarung eines Stundenhonorars gegenüber Arbeitgebern. Es wird hier in der Regel minutengenau abgerechnet.

Höhe von Stundenhonorar

Die Höhe einer Honorarvereinbarung ist regional unterschiedlich. In Berlin sind bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht wenigstens € 200 netto die Stunde üblich. In größeren Kanzleien sind die Stundensätze noch erheblich höher. Gerade bei schwierigen Fällen ist es so, dass sich eine solche Vereinbarung anbietet.

Solche Vereinbarungen werden aber in der Regel nicht mit dem Arbeitnehmer, sondern allenfalls mit Arbeitgebern geschlossen.

Höhe eines Pauschalhonorars

Die Höhe von Pauschalhonorarvereinbarungen ist auch unabhängig von der Größe der Kanzlei und der Region. Darüber hinaus auch von der Schwierigkeit und des Umfangs des Falles. Im Arbeitsrecht sind solche Vereinbarungen aber recht selten.

Belehrung über genaue Höhe der Gebühren?

In der Regel kann der Rechtsanwalt grob abschätzen, wie hoch seine Anwaltsgebühren im Verfahren nach dem RVG voraussichtlich sein werden. Der Anwalt kann aber nicht wissen, welchen Gegenstandswert tatsächlich das Gericht später festsetzt. Im Laufe des Verfahrens, selbst innerhalb einer Instanz, können sich immer neue Situationen ergeben, die zu einer Erhöhung des Streitwertes führen. Auch weiß der Rechtsanwalt nicht, welche Gebühren genau anfallen, da zum Beispiel die Einigungsgebühr als zusätzliche Gebühr, bei einer Einigung in der Sache anfällt und Rechtsanwalt dies vorher nicht wissen kann.

Beispiel der gesetzlichen Anwaltsgebühren im Kündigungsschutzverfahren

Beim Streitwert wird hier von einer "einfachen Kündigungsschutzklage" ohne Weiterbeschäftigungsantrag und Mehrvergleich, also von einem Quartalsverdienst des Arbeitnehmers (3 Monatseinkommen brutto) ausgegangen. Maßgeblich ist hier das RVG, welches vor Gericht die gesetzlichen Mindestgebühren des Anwalts festlegt.

Bruttomonatsverdienst des ArbeitnehmersAnwaltskosten ohne VergleichAnwaltskosten mit Vergleich
€ 1.500,00 brutto€ 1.017,45€ 1.414,91
€ 2.000,00 brutto€ 1.184,05€ 1.648,15
€ 2.500,00 brutto€ 1.517,25€ 2.114,63
€ 3.000,00 brutto€ 1.683,85€ 2.347,87
€ 3.500,00 brutto€ 2.005,15€ 2.797,69
€ 4.000,00 brutto€ 2.005,15€ 2.797,69
€ 4.500,00 brutto€ 2.159,85€ 3.014,27
€ 5.000,00 brutto€ 2.159,85€ 3.014,27

Die Anwaltsgebühren der Tabelle sind die Mindestanwaltsgebühren nach dem RVG. Diese können sich durch weitere Faktoren erhöhen, so zum Beispiel durch weitere Anträge im Verfahren oder durch einen Mehrvergleich.

Achtung

Der Rechtsanwalt muss vor der Beauftragung auf die Gebührenfrage hinweisen. Bei einer Abrechnung nach dem RVG - was der Normalfall ist - muss er belehren, dass sich diese Gebühren nach dem Streitwert bestimmen. Er muss darauf hinweisen, dass es gem. § 12 a ArbGG keine Kostenerstattung vor dem Arbeitsgericht gibt.

Was kostet die Rechtsberatung?

Die Höhe der Kosten für eine Erstberatung ist nach dem RVG gegenüber einem Verbraucher (Arbeitnehmer) auf € 190,00 netto begrenzt. Dies gilt nur für die Erstberatung.

Pauschale für die Rechtsberatung beim Anwalt

Viele Anwälte im Arbeitsrecht beraten auch für eine Pauschale. Den Umfang der Beratung kann man meist abschätzen, wenn man mit dem Mandanten vorher kurz telefoniert oder das Sekretariat bestimmte Fragen stellt.

kostenlose Rechtsberatung im Arbeitsrecht

Vorsicht bei kostenloser Beratung. Oft betrifft dies nur bestimmte Bereiche des Arbeitsrechts, wie zum Beispiel bestimmte Fälle bei Kündigungen oder Aufhebungsverträge. Der Hintergrund ist, dass sich diese Mandate für Arbeitsrechtsanwälte lohnen und es vor allem darum geht, ein entsprechendes Mandat zu erhalten.

Rechtsschutz und Beratung

Wer eine Rechtsschutz hat, braucht ohnehin keine "kostenlose Beratung", da die Rechtsschutz hier die Kosten übernimmt. Bleibt es bei der Beratung verzichten viele Rechtsschutzversicherer auf die Selbstbeteiligung, wenn eine solche (meist € 150,00 oder € 102,00) besteht. Der Versicherungsnehmer muss nicht die von der Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht empfohlenen Anwaltskanzlei nehmen. Es besteht freie Anwaltswahl bei jedem Rechtsschutzversicherer.

Achtung

Beim Bestehen einer Arbeitsrechtsschutzversicherung hat der Versicherungsnehmer immer freie Anwaltswahl.

Beratung zum Thema Arbeitsrecht durch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Für Fragen zum Arbeitsrecht - insbesondere auch bei Kündigung, Abmahnnung, Lohnforderung oder Auflösungsvertrag - stehe ich Ihnen gern als Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin mit Kanzlei Prenzlauer Berg/ Pankow zur Verfügung!


Rechtsanwalt Andreas Martin

§ 12 a Arbeitsgerichtsgesetz

Gesetzestext Kosten im Arbeitsgerichtsverfahren

12 a ArbGG – Kostentragungspflicht

(1) In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands. Vor Abschluß der Vereinbarung über die Vertretung ist auf den Ausschluß der Kostenerstattung nach Satz 1 hinzuweisen. Satz 1 gilt nicht für Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, daß der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen hat. (2) Werden im Urteilsverfahren des zweiten und dritten Rechtszugs die Kosten nach § 92 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung verhältnismäßig geteilt und ist die eine Partei durch einen Rechtsanwalt, die andere Partei durch einen Verbandsvertreter nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 vertreten, so ist diese Partei hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten so zu stellen, als wenn sie durch einen Rechtsanwalt vertreten worden wäre. Ansprüche auf Erstattung stehen ihr jedoch nur insoweit zu, als ihr Kosten im Einzelfall tatsächlich erwachsen sind.

Entscheidung des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.10.2023 -Az.: 4 SA 413/22

Schadenersatz und Anwaltskosten bei AGG-Klage

das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte sich mit Frage auseinanderzusetzen, ob ein außergerichtlichen Anspruch auf Übernahme der Anwaltskosten besteht, wenn ein abgelehnter Bewerber einen Schadenersatzanspruch nach dem AGG hat. Das LAG lehnte dies ab.

"1. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten. Der Anspruch ist nach § 12a ArbGG ausgeschlossen.

RN 85 a. § 12a ArbGG schließt nicht nur den prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch, der als Schadensersatzanspruch entstanden ist, und damit auch vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten und Beitreibungskosten aus (BAG 28. November 2019 - 8 AZR 293/18 – Rn. 20; GK-ArbGG/Schleusener § 12a Rn. 15 mwN).

RN 86 b. § 12a ArbGG gilt uneingeschränkt auch für Klage nach dem AGG (GMP/Künzl ArbGG 10. Aufl. § 12a Rn. 6; Plum in Schleusener/Suckow/Plum AGG 6. Aufl. § 15 Rn. 18; GK-ArbGG/Schleusener § 12a Rn. 18). Etwas Anderes lässt sich – bezogen auf eine Benachteiligung wegen einer Behinderung - auch nicht aus der RL 2000/78/EG im Wege einer eurorechtskonformen Auslegung herleiten, denn das Prozessrecht wird bereits nicht von dem Geltungsbereich der Richtlinie erfasst. Auch die weiteren dem AGG zugrunde liegenden Richtlinien RL 2000/43/EG und RL 2006/54/EG regeln nur das materielle Recht. Wie dieses durchgesetzt werden muss, bleibt dem nationalen Verfahrensrecht überlassen (GMP/ Künzl ArbGG 10. Aufl. § 12a Rz. 6; GK-ArbGG/Schleusener § 12a Rn. 18).

RN 87 2. Aus demselben Grund ergibt sich aus § 15 Abs. 1 AGG auch kein Anspruch auf Ersatz gerichtlicher Rechtsverfolgungskosten entgegen den Regelungen des § 12a ArbGG und der §§ 91 ff. ZPO."

Achtung

Krankheit muss nicht immer Arbeitsunfähigkeit bedeuten, es kommt immer auf die vertragliche geschuldete Arbeitsleistung an.

FAQ - Häufige Fragen und Antworten zum Thema Anwaltskosten im Arbeitsrecht

Welche Kosten entstehen vor dem Arbeitsgericht?

Bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht entstehen Gerichtskosten und Anwaltskosten, sofern man dort anwaltlich vertreten ist.

Besteht vor dem Arbeitsgericht ein Anwaltszwang?

Nein, vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können sich selbst - ohne Rechtsanwalt - vertreten.

Wer trägt die Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten trägt derjenige, der das Arbeitsgerichtsverfahren verliert. Beim teiweisen Gewinn und Unterliegen werden die Kosten demtsprechend gequotelt.

War trägt die außergerichtlichen Anwaltskosten im Arbeitsrecht?

Die vorgerichtlichen Anwaltskosten, zum Beispiel bei der Mahnung der Gegenseite, hat immer derjenige zu tragen, der den Anwalt beauftragt. Eine Kostenerstattung - wie im Zivilrecht - gibt es nicht.

Wer muss die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht tragen?

Die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite selbst. Dies gilt unabhängig vom Gewinnen oder Verlieren. Eine Kostenerstattung gibt es nicht. Dies ändert sich erst ab dem LAG.

Wo ist die gerichtliche Kostentragung geregelt?

Die Kostentragung vor den Arbeitsgerichten ist geregelt in § 12 a des Arbeitsgerichtsgesetzes.

Wer trägt die Anwaltskosten vor dem Landesarbeitsgericht?

Vor dem Landesarbeitsgericht gelten wieder die allgemeinen Regeln, wie im Zivilprozess. Der Verlierer muss die Kosten des Verfahrens tragen und dazu zählen auch die Anwaltskosten der Gegenseite.

Wann spielt der Streitwert/ Gegenstandswert bei den Kosten eine Rolle?

Die Gerichtskosten beim Arbeitsgericht bestimmen sich nach der Kostenordnung immer nach dem Streitwert. Die Anwaltsgebühren bestimmen sich auch nach dem Streitwert/ Gegenstandswert, wenn zum Beispiel nach dem RVG abgerechnet wird.

Muss der Anwalt über die genaue Höhe seiner Gebühren belehren?

Nein, dies ist meist gar nicht möglich. Der Anwalt kann am Anfang des Mandants nicht genau wissen, wie hoch der Gegenstandswert später vom Arbeitsgericht festgesetzt wird. Selbst beim Stundenhonora kann der Rechtsanwalt nur grob den maßgeblichen Umfang schätzen.

Sind die Gebühren nach dem RVG regional unterschiedlich hoch?

Nein, es gibt hier keine regionalen Unterschiede. Die Gebühren sind im ganzen Bundesgebiet gleich hoch.

Gibt es regionale Unterschiede bei den Anwaltsgebühren?

Ja, aber nicht bei einer Abrechnung nach dem RVG. Die gesetzlichen Gebühren sind bundesweit gleich hoch. Bei Honorarvereinbarungen gibt es aber regionale Unterschiede. So sind z.B. Stundensätze der Anwälte in München höher als die in Stralsund oder Berlin.

Ist ein Stundenhonorar gegenüber der Rechtsschutzversicherung wirksam?

Nein, die Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht wird in der Regel maximal die Gebühren, welche nach dem RVG anfallen zahlen.

Lohnt sich für den Anwalt eine Abrechnung gegenüber der Rechtsschutz immer?

Nein, das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung bedeutet nicht, dass der Rechtsanwalt den Fall auch wirtschaftlich abrechnen kann. Da die Rechtsschutz immer nur nach dem RVG zahlt und sich viele Tätigkeiten bei kleinen Streitwerten nicht wirtschaftlich lohnen, ist der Rechtsanwalt in der Regel nicht begeistert, wenn er einen ausstehenden Lohn für € 500 brutto über eine bestehende Rechtsschutz einklagen soll. Es lohnt sich hier - trotz der Arbeitsrechtsschutzversicherung - nicht für den Rechtsbeistand.