WIE STELLT MAN AM SICHERSTEN EINE ARBEITSRECHTLICHE KÜNDIGUNG ZU?
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigen möchte, stellt sich die Frage, wie er diese Kündigung am besten zustellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. Beide Kündigungsarten müssen dem Arbeitnehmer zugehen, damit diese wirsam sind. Der Arbeitgeber muss den Zugang beweisen, sofern der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess bestreitet, die Kündigung erhalten zu haben.
Beweisproblem
Kann der Arbeitgeber die Zustellung nicht beweisen, hat er ein Problem; denn dann muss er unter Umständen nochmals kündigen und das Arbeitsverhältnis endet später. Bei einer außerordentlichen Kündigung gibt es für den Arbeitgeber zudem die Ausschlussfrist des § 626 II BGB, wonach diese innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis vom Kündigungsgrund ausgesprochen werden muss. Dies ist für den Arbeitgeber von erheblichen Nachteil. Möglich ist nämlich, dass dann der Kündigungsgrund nicht mehr vorhanden ist. Gerade bei einer außerordentlichen Kündigung hat der Arbeitgeber nur 2 Wochen ab Kenntnis vom Kündigungsgrund für die Kündigung Zeit, so § 626 II BGB.