Home News Mankogeld und Mankohaftung des Arbeitnehmers

Was bedeutet Mankohaftung und wofür ist das Mankogeld?

Mankogeld bzw. die Mankohaftung findet man bei Arbeitnehmern, die im Bereich der Kassenführung im Unternehmen tätig sind. Dies betrifft nicht nur Supermärkte, sondern alle Arbeitgeber, die eine Kassenführung haben und hierfür Arbeitnehmer mit der Entgegennahme und (zumindest kurzzeitigen) Aufbewahrung von Firmengeldern beauftragen.

Haftung für Geld und Ware und Werkzeuge

Die Problematik der Haftung für Fehlbestände stellt sich aber nicht nur bei Kassengeldern, sondern auch bei der Nichtauslieferung von Gegenständen, die dem Arbeitnehmer zum Transport übergeben worden sind oder Fehlbeständen an den dem Arbeitnehmer anvertrauten Warenbeständen aus einem Lager etc. oder ihm zur Ausführung der Arbeit überlassenen Gegenständen.

Haftung des Arbeitnehmers

Hier stellen sich dann eine Vielzahl von rechtlichen Problemen, wenn zum Beispiel sog. Kassendifferenzen auftreten, insbesondere stellt sich dann auch die Frage nach der Haftung des Arbeitnehmers für den Schaden, der dem Arbeitgeber dann entsteht.

stateDiagram-v2 Manko --> Haftung Manko --> Entschädigung

Achtung

Bei Kassendifferenzen oder Fehlen von Ware im Lager im Betrieb kommt eine Haftung des Arbeitnehmers in Betracht. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.

Was ist hier das Problem bei einer Kassenführung?

Was ist Mankogeld?

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen, ist, dass es in Supermärkten etc, sehr oft zu Kassendifferenzen kommt. Diese lassen sich kaum vermeiden.

Kassendifferenzen bei Kassenführung

Dann stellt sich die Frage, wer für den Fehlbestand der Kasse oder der Ware haftet. Dies ist nicht automatisch immer der Arbeitnehmer.

Haftung ohne Mankoabrede

Der Arbeitnehmer haftet - ohne besondere Vereinbarung über seine Haftung - nach der Rechtsprechung des BAG nicht, wenn die Kassendifferenz auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer anteilig und bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz voll. Wann welche Fahrlässigkeit vorliegt, ist schwer zu bestimmen. Für den Arbeitgeber ist es umständlich einen solchen Prozess gegen den Arbeitnehmer zu führen.

Mankovereinbarung

Die Lösung für den Arbeitgeber ist oft die sog. Mankoabrede oder Mankovereinbarung. Hier kann sich der Arbeitnehmer dann in Bezug auf seine Haftung nicht mehr auf leichte Fahrlässigkeit berufen. Allerdings haftet der Arbeitnehmer trotz der Mankoabrede nicht immer und schon gar nicht der Höhe nach unbeschränkt.

stateDiagram-v2 Haftung --> verschuldensabhängig Haftung --> verschuldensunabhängig

Was ist Mankogeld?

Das Mankogeld wird aufgrund einer Mankoabrede, also einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Es ist ein Bestandteil des monatlichen Arbeitslohns. Meist gibt es dazu eine besondere Regelung im Arbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer bekommt vom Arbeitgeber für die Kassenführung oder die Führung eines Warenbestandes einen monatlichen Pauschalbetrag zusätzlich zum Lohn als besondere Entschädigung für den Ausgleich von Kassenverlusten ausbezahlt.

andere Bezeichnungen

Diese Entschädigung muss nicht als Mankogeld bezeichnet werden. Es gibt dafür auch andere Bezeichnungen, wie

  • Zählgelder,
  • Fehlgeldentschädigungen,
  • Makoentschädigung,
  • Kassenverlustentschädigungen.

MankogeldMankohaftung
Entschädigung für die GarantiehaftungGarantiehaftung für Fehlbestände
nur mit Vereinbarungnur mit Vereinbarung
ohne Abrede kein Mankogeldohne Abrede gilt die normale Haftung

Was wird hier vereinbart?

Die Mankoentschädigung bekommt der Arbeitnehmer pro Monat aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Auf der anderen Seite haftet der Arbeitnehmer - unabhängig vom Grad seines Verschuldens - dann aber für die Kassenfehlbeträge. Die Vereinbarung muss klar formuliert werden und kann nicht einseitig zu Lasten des Arbeitnehmers gehen. Auch muss diese der Höhe nach beschränkt sein.

Beispiel:

Im Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitnehmer - unabhängig vom Grad seines Verschuldens - für alle Kassenfehlbeträge haftet.

Lösung:

Diese arbeitsvertragliche Regelung ist unwirksam. Eine unbeschränkte Mankohaftung ist unzulässig. Der Arbeitnehmer wird hier ohne nachvollziehbaren Grund benachteiligt.

Achtung

Es wäre kaum nachvollziehbar, wenn der Arbeitnehmer für "ein paar zusätzliche Euro" an Mankogeld pro Monat, dann für mehrere Tausend Euro pro Monat für Kassenfehlbeträge haftet.

Wie hilft dem Arbeitgeber die Vereinbarung?

Eine wirksame Mankovereinbarung hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer eine verschuldensunabhängige Haftung für das ihm anvertraute Geld übernimmt. Der Arbeitgeber kann dann die Fehlbeträge vom Arbeitnehmer fordern ohne dass es auf den Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ankommt. Faktisch haftet der Arbeitnehmer dann für alles Kassendifferenzen persönlich und bekommt für diese "Garantiehaftung" als Entschädigung das Mankogeld. Das Mankogeld muss aber im angemessenen Verhältnis zur möglichen Haftung stehen, ansonsten ist eine solche Vereinbarung unwirksam!

Welche Anforderungen sind an eine wirksame Mankoabrede zu stellen?

Eine Vereinbarung über die Mankohaftung des Arbeitnehmers muss folgende Bestandteile haben:

  • alleinige Verfügungsgewalt und alleinigen Zugang zur Kasse,
  • angemessenes Mankogeld für die Haftung und
  • klare Begrenzung der Haftung des Arbeitnehmers.

Wie wird dies steuerlich behandelt?

Zahlungen an den Arbeitnehmer aufgrund der Mankohaftung gehören zu den Werbungskosten. Bis zu € 16,00 sind hier pro Monat steuerfrei.

Kündigung bei Kassendifferenzen?

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bei Kassendifferenzen ist denkbar, aber oft schwer durchsetzbar. Das Mankogeld gibt es ja gerade deshalb, weil es häufig zu solchen Differenzen kommt; diese also normal sind. Denkbar sind aber Fälle, bei denen der Arbeitnehmer trotz Abmahnung nicht sorgfältig mit der Kasse umgeht und dadurch die Differenzen herbeiführt oder so dem Arbeitgeber einen besonders hohen Schaden verursacht.

Beispiel:

Der Arbeitnehmer lässt entgegen den Dienstanweisungen, die ihm anvertraute Kasse nebst Schlüssel unbeaufsichtigt stehen und geht in die Mittagspause. Später fehlen mehrere tausend Euro aus der Kasse.

Ergebnis:

Eine ordentliche Kündigung wäre hier - abhängig von den weiteren Umständen - auch ohne Abmahnung denkbar.

Beratung zum Thema Arbeitsrecht durch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Für Fragen zum Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gern als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin mit Kanzlei Prenzlauer Berg/ Pankow zur Verfügung!

Rechtsanwalt Andreas Martin

FAQ - Häufige Fragen und Antworten zum Thema Haftung und Mankogeld

Was ist Mankogeld?

Das monatliche Mankogeld ist ein zusätzlicher Lohn als Entschädigung für die Garantiehaftung des Arbeitnehmers für Kassenfehlbeträge.

Wie hoch ist das Mankogeld?

Die Höhe des Mankogeldes basiert auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gibt es dazu eine tarifvertragliche Vereinbarung, dann ist dort die Höhe geregelt. Damit eine Mankovereinbarung wirksam ist, muss die Höhe des Mankogeldes sich an den regelmäßigen Kassenfehlbeständen orientieren. Das Mankogeld ist das Gegenstück dazu. Wenn es aber weitaus niedriger als diese üblichen Fehlbestände ist, ist die Mankovereinbarung unwirksam.

Ist eine unbeschränkte Mankovereinbarung zulässig?

Nein, eine Mankovereinbarung muss immer klar verständlich und der Höhe nach beschränkt sein. Das Mankogeld muss im Verhältnis zur Haftung stehen.

Geht es immer nur um Kassenfehlbestände?

Nein, nicht nur bei Kassenfehlbestände, sondern auch bei Fehlbeständen im Lager oder in Bezug auf überlassenes Werkzeug etc. kommt eine Haftung des Arbeitnehmers in Betracht.

Wird eine arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Mankohaftung überprüfbar?

Ja, die Arbeitsgericht überprüfen solche Vereinbarung sehr genau, da der innerbetriebliche Schadenausgleich zum sog. Arbeitnehmerschutzrecht gehört.

Ist eine Abrede ohne die Zahlung von Mankogeld zulässig?

Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitnehmer ohne Mankogeld für Kassendifferenzen ohne Verschulden haftet, ist unzulässig.

Muss für eine verschuldensunabhängige Haftung für Fehlbestände eine ausdrückliche Vereinbarung vorhanden sein?

Für eine verschuldensunabhängige Mankohaftung des Arbeitnehmers ist eine ausdrückliche Abrede erforderlich. Diese kann sich auch aus den Umständen des Einzelfalles ergeben, zum Beispield dadurch, dass ein zusätzliches Mankoentgelt zum Gehalt bezahlt wird, welches dem Durchschnitt der nach regelmäßigem Verlauf der Dinge zu erwartenden Fehlbestände entspricht.

Kann eine Mankovereinbarung auch sittenwidrig sein?

Ja, eine Mankovereinbar ist gem. § 138 Abs. 2 BGB sittenwidrig, wenn zwischen dem Mankorisiko des Arbeitnehmers und dem Mankoentgelt ein auffälliges Missverhältnis besteht.

Wann ist das Mankogeld dem Risiko angemessen?

Dem Risiko angemessen ist das Mankoentgelt dann, wenn bei unverschuldeter Mankohaftung, die Höhe des Mankogeldes dem Durchschnitt der erfahrungsgemäß zu erwartenden Fehlbeträge entspricht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.2.1970 AP Nr. 54 zu § 611 BGB).

Was gilt beim Fehlen einer Mankoabrede?

Fehlt eine besondere Mankoabrede, so gelten die allgemeinen Vorschriften (§§ 280 ff., 241 Abs. 2 BGB; §§ 823 ff. BGB), wobei gem. §§ 254, 278, 831 BGB der Schadenersatzanspruch gemindert oder ausgeschlossen sein kann. Der Arbeitnehmer haftet nur verschuldensabhängig und ihm kommt die vom BAG aufgestellte Haftungsprivilegierung (keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit) zu Gute.