Home News Muss der Arbeitgeber gesetzliche Feiertage bezahlen?

Muss das Gehalt auch an Feier­tagen weiter­ge­zahlt werden?

Gesetzliche Feiertage, wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten und Neujahr fallen oft auch auf Arbeitstage. Der Arbeitnehmer fragt sich dann, ob er den Feiertag vom Arbeitgeber bezahlt bekommt und ob generell das Gehalt des Arbeitnehmers - obwohl diese frei hat - vom Arbeitgeber weitergezahlt werden muss. Wie sehen die rechtlichen Regelungen aus? Gibt es eine Lohnfortzahlung an Feiertagen? Dies wird hier beantwortet.

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Achtung

Wann ein gesetzlicher Feiertag vorliegt, regeln die Gesetze (Gesetz über Sonn- und Feiertage), der einzelnen Bundesländer. In Berlin sind die Feiertage im Gesetz über Sonn- und Feiertage (FeiertG BE) geregelt. Die Feiertagsgesetze der anderen Bundesländer haben ähnliche Namen und sind im Internet leicht zu finden.

Feiertagslohn - wann besteht die Pflicht zur Zahlung?

Muss das Gehalt auch an Feier­tagen weiter­ge­zahlt werden?
Grundsätzlich besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Bezahlung eines Feiertags, wenn an diesem Tag der Arbeitnehmer hätte arbeiten müssen. Geregelt ist dies im Entgeltfortzahlungsgesetz. Die gesetzliche Regelung findet man in § 2. Abs. 1 EntFG. Nachfolgend wird dargestellt, welche Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung an Feiertagen (Feiertagslohn) vorliegen müssen.

Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Entgeltanspruch an Feiertagen ist das Bestehen eines wirksam begründeten Arbeitsverhältnisses. Auch im Ausbildungsverhältnis besteht ein Anspruch auf Feiertagsvergütung. Diese ist ein gesetzlich geregelter Arbeitslohn.

Wegfall eines Arbeitstags wegen gesetzlichen Feiertag

Voraussetzung ist weiter für den Anspruch auf Feiertagsvergütung, dass die Arbeit für den Arbeitnehmer infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Dies ist meistens unproblematisch. Es gibt aber einige Sonderfälle, bei denen es nicht ganz so einfach ist zu bestimmen, ob nun die Arbeitspflicht aufgrund des Feiertags entfallen ist.

Feiertag fällt auf einen Sonntag

Wenn der gesetzliche Feiertag auf einen Sonntag fällt und der Arbeitnehmer an dem Tag sowieso nicht gearbeitet hätte, hat er auch keinen Anspruch darauf,dass ihm dieser Tag nach § 2 EZFG vergütet wird.

gesetzlicher Feiertag

Im Gesetz ist nicht definiert, wann ein Feiertag vorliegt. Wichtig ist, dass aber es ein gesetzlicher Feiertag sein muss. Kirchliche Feiertage reichen allein nicht aus. Welche Kalendertage gesetzliche Feiertage sind, bestimmen die einzelnen Bundesländer aufgrund der ihnen in Art 70 I GG eingeräumten Gesetzgebungskompetenz in ihren sog. Feiertagsgesetzen.

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Welcher Ort ist maßgeblich - Firmensitz oder Arbeitsort?

Wegen der unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen über die gesetzlichen Feiertage stellt sich dann die Frage, welche Feiertage vergütungspflichtig sind. Dies ist dann zunächst nicht ganz klar, wenn wenn der Wohnort des Arbeitnehmer, der Betriebssitz des Arbeitgeber und der Arbeitsort (an welchem die Arbeitsleistung zu erbringen sind) in verschiedenen Bundesländern liegen.

In Betracht könnten hier also kommen:

  • Arbeitsort
  • Sitz des Arbeitgebers
  • Wohnort des Arbeitnehmers

Arbeitsort ist allein maßgeblich!

Maßgeblich ist aber das Feiertagsrecht des jeweiligen Arbeitsortes (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.3.2010, 5 AZR 317/09). Es kommt also auf den Ort der Arbeit an, während der Wohnsitz und der Sitz des Arbeitgebers unerheblich sind!

Arbeit im Ausland

Eine Ausnahme davon gibt es nur, wenn der Arbeitnehmer im Ausland arbeitet. Hier können am ausländischen Arbeitsort nicht deutsche gesetzliche Feiertage zur Anwendung kommen. Es gilt das deutsche Recht.


StichwortAnworten
FeiertageRegelungen im Feiertagsgesetz des Bundeslandes
Pflicht zur Lohnzahlung§ 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes
maßgeblicher Ortallein der Arbeitsort

Achtung

Bei der Frage, ob ein Feiertag, der die Arbeitspflicht entfallen lässt und vom Arbeitgeber bezahlt werden muss, vorliegt, kommt es allein auf den Arbeitsort des Arbeitnehmers an.

Wann liegt ein Arbeitsausfall aufgrund eines Feiertags vor?

Der Arbeitsausfall muss aufgrund des Feiertages vorliegen, was in der Regel der Fall sein dürfte, da an Feiertagen ein gesetzliches Arbeitsverbot bestehen.

Alleinursächlichkeit

Der Feiertag muss die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall sein. Dies hört sich zunächst seltsam an, kann allerdings dann eine Rolle spielen, wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer einen Tag zuvor unentschuldigt gefehlt hat. Dann geht man nämlich davon aus, dass der Arbeitnehmer auch am Feiertag nicht arbeiten gegangen wäre und von daher besteht dann kein Anspruch auf Zahlung der Vergütung.

Arbeitsausfall

Bei der Frage, ob Feiertagslohn zu zahlen ist, kommt es also darauf an, ob der Arbeitnehmer an diesem Tag – wenn dies eben kein Feiertag gewesen wäre – hätte arbeiten gehen müssen. In der Regel kann man sich hier am Dienstplan orientieren. Gibt es keinen Dienstplan und arbeitet der Arbeitnehmer in der Regel an bestimmten Wochentagen (zum Beispiel von Montag bis Freitag) dann ist der Feiertagslohn zu zahlen, wenn einer dieser Wochentage (zum Beispiel ein Freitag) ein Feiertag ist.


Ermittlung, ob der Feiertag bezahlt wird

graph TD A(Feiertag feststellen) --> B{Ist der Feiertag im Bundesland des Arbeitsortes gesetzlich?} B -->|Ja| C[Arbeitsfrei] B -->|Nein| D{Gibt der Arbeitgeber frei und sagt Zahlung zu?} C --> E[Lohnfortzahlung gemäß gesetzlicher Regelung] D -->|Ja| E D -->|Nein| F[Keine Lohnfortzahlung]

Welche Höhe hat das Feiertagsentgelts?

In welcher Höhe die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung an einem Feiertag hat, ist in der Regel nicht schwer zu berechnen. Es ist die Vergütung, die der Arbeitnehmer bekommen hätte, wenn er an diesem Tag gearbeitet hätte. Es gilt das sogenannte Lohn- bzw. Entgeltausfallprinzip. Zum Arbeitsentgelt gehören aber nicht Leistungen mit Aufwendungscharakter (z.B. Spesen), da diese ja nicht anfallen.

Wie viele Stunden sind zu vergüten?

Für die Feststellung des Umfangs eines feiertagsbedingten Arbeitsausfalls kommt es allein auf die für den hiervon betroffenen Arbeitnehmer geltende Arbeitszeitregelung an (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.11.2000, 6 AZR 338/99). Kurz, es kommt darauf an, wie viele Stunden der Arbeitnehmer an diesen Tag hätte arbeiten müssen.

Gibt es Feiertagszuschläge?

Feiertagszuschläge gibt es für den Arbeitnehmer, die am Feiertag frei haben, nicht. Die Feiertagszuschläge sind für Arbeitnehmer vorgesehen, die trotz des Feiertags arbeiten müssen (z.B. Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten etc.).

§ 2 Entgeltfortzahlungsgesetz

Entgeltfortzahlungsgesetz

§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen. (3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.

Was ist, wenn der Arbeitgeber den Feiertagslohn nicht zahlt?

Wenn der Arbeitgeber den Feiertagslohn nicht gezahlt hat, obwohl ein Anspruch des Arbeitnehmers besteht, so sollte der Arbeitnehmer kurzfristig diesen Anspruch mittels Lohnklage geltend machen. Allerdings macht es keinen Sinn hierfür einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da die Kosten vom Arbeitnehmer selbst zu tragen sind (§ 12 a Arbeitsgerichtsgesetz). Von daher bietet es sich an, dies über die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht zu erledigen. Beim Arbeitsgericht Berlin befindet sich diese in der 1. Etage des Gerichtsgebäudes.

Beratung zum Thema Arbeitsrecht durch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Für Fragen zum Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gern als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin mit Kanzlei Prenzlauer Berg/ Pankow zur Verfügung!

Rechtsanwalt Andreas Martin

FAQ - Häufige Fragen und Antworten zur Ermahnung im Arbeitsrecht

Wann liegt ein gesetzlicher Feiertag vor?

Ein gesetzlicher Feiertag liegt dann vor, wenn das jeweilige Bundesland diesen als gesetzlichen Feiertag im Feiertagsgesetz festgelegt hat.

Wer legt fest, wann an Feiertag vorliegt?

Die einzelnen Bundesländer bestimmen für ihr Landesgebiet die gesetzlichen Feiertage. Die Feiertage legt also nicht der Bund, sondern die Länder fest. Die einzelnen Bundesländer haben oft unterschiedlich viele Feiertage.

Kommt es beim Feiertag auf den Ort der Arbeit oder auf den Sitz des Arbeitgebers an?

Arbeitsfrei hat der Arbeitneher dann, wenn sein Arbeitsort in einem Bundesland liegt, welches an diesem Tag einen gesetzlichen Feiertag festlegt. Der Wohnort des Arbeitnehmers und der Geschäftssitz des Arbeitgebers sind unerheblich.

Was ist bei wechselnden Arbeitsorten

Entscheidend ist auch hier, ob der Arbeitnehmer an dem jeweiligen Tag in dem jeweiligen Bundesland tätig hätte werden müssen. Ist in dem Bundesland des Arbeitsortes frei, dann betrifft dies auch den dort tätigen Arbeitnehmer.

Was gilt bei ausländischen Feiertagen?

Ausländische Feiertage gelten in der Bundesrepublik Deutschland nicht, da diese im jeweiligen Bundesland keine gesetzlichen Feiertage sind. Ein ausländischer Arbeitnehmer muss trotz - Feiertag in seinem Heimatland - in Deutschland seine Arbeitsleistung erbringen.

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn im Ausland gearbeitet wird?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz berücksichtigt nur deutsche Feiertage. Wird ein deutscher Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber im Ausland eingesetzt, so hat er grundsätzlich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG, wenn dort Feiertag ist.

Was ist, wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt?

Wenn der gesetzliche Feiertag auf einen Sonntag fällt, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung, denn er hätte ohnehin frei gehabt. Es entfällt also kein Arbeitstag. Anders ist es nur, wenn der Arbeitnehmer an diesem Sonntag hätte arbeiten müssen. Dieser Fall kommt aber selten vor, denn wenn der Arbeitnehmer - als Ausnahme zur gesetzlichen Regelung (Arbeitsverbot an Sonntagen)- auch an einem Sonntag arbeit muss, dann wird der Arbeitgeber in der Regel auch die Möglichkeit haben den Arbeitnehmer an dem Feiertag zu beschäftigen.

Wie werden Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, behandelt?

Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, führen nicht zu zusätzlichen freien Arbeitstagen, es sei denn, es gibt spezielle Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Eine solche Regelung ist zum Beispiel die 6-Tage-Woche, also die Arbeit von Montag bis Samstag.

Erhalten Arbeitnehmer an Feiertagen Lohn?

Ja, für gesetzliche Feiertage besteht in der Regel ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern der Arbeitnehmer an diesem Tag regulär gearbeitet hätte.

Wie viel muss der Arbeitgeber als Feiertagslohn zahlen?

Der Feiertagslohn ist so hoch, wie der Lohn, den der Arbeitgeber an diesem Tag hätte zahlen müssen. Es gilt hier das Lohnausfallprinzip, wie zum Beispiel bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Gibt es eine Kompensation für Arbeit an Feiertagen?

Ja, Arbeit an gesetzlichen Feiertagen wird oft zusätzlich vergütet oder durch Freizeitausgleich kompensiert, abhängig von den Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag.