Viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber wissen nicht, was der Unterschied zwischen eine Ermahnung und eine Abmahnung ist. Während die Abmahnung in der Praxis häufig vorkommt, gilt dies für die Ermahnung nicht. Trotzdem hat die Ermahnung auch ihren Anwendungsbereich. Die Unterschiede und jeweiligen Konsequenzen zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung soll hier kurz erläutert werden.
Die Ermahnung ist eine Verwarnung eines Arbeitnehmers ohne Androhung einer Kündigung für den Wiederholungsfall.
Ermahnung als Verwarnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
Die Ermahnung ist - ebenso, wie die Abmahnung - eine Verwarnung des Arbeitnehmers aufgrund eines Pflichtverstoßes. Der Arbeitnehmer soll durch die Ermahnung vor Augen geführt werden, dass er einen und vor allem auch welchen Pflichtverstoß er begangen hat. Die rechtlichen Konsequenzen unterscheiden sich aber im Vergleich zur arbeitsrechtlichen Abmahnung.
Welchen Inhalt hat die Ermahnung?
Die Ermahnung besteht grundsätzlich aus zwei Teilen. Im ersten Teil muss der Arbeitgeber die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers genau beschreiben. Dieses ist von daher genauso, wie bei der Abmahnung.Im zweiten Teil der Ermahnung wird dann beschrieben, wie sich der Arbeitnehmer richtig verhalten hätte. Dadurch soll dem Arbeitnehmer ganz klar vor Augen geführt werden, welche Pflichtverletzung er begangen hat und wie er sich hätte richtig verhalten müssen. Eine Warnung für den Wiederholungsfall gibt es nicht.
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Ermahnung --> Pflichtverletzung
Welche Funktion hat die Ermahnung?
Die Ermahnung soll dem Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er eine Pflichtverletzung begangen hat und dass er diese zukünftig zu unterlassen hat. Dazu wird die Pflichtverletzung beschrieben und darüber hinaus auch, wie sich der Arbeitnehmer hätte richtig verhalten müssen. Die Ermahnung ist also eine Verwarnung des Arbeitnehmers ohne Androhung einer Kündigung.
Welche Form hat die Ermahnung?
Eine Form ist durch den Gesetzgeber für die Ermahnung nicht vorgeschrieben worden. Dies ist faktisch genauso, wie bei der Abmahnung. Grundsätzlich sollte zu Beweiszwecken aber eine Ermahnung schriftlich erfolgen.
Gibt es auch andere Bezeichnungen für die Abmahnung?
Die Ermahnung kann grundsätzlich auch anders bezeichnet werden. Üblich sind Bezeichnungen wie zum Beispiel Verwarnung, Verweis Missbilligung oder Rüge.
Mit der Abmahnung verwarnt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei Verstoß gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Hierfür kann es verschiedene Gründe geben. Für den Wiederholungsfall droht dem Arbeitnehmer die Kündigung. Eine gesetzliche Regelung über die genauen Voraussetzungen der arbeitsrechtlichen Abmahnung gib es nicht. Die Abmahnung im Arbeitsrecht hat sowohl eine Hinweisfunktion als auch Ermahnfunktion und eine Warnfunktion.
Was ist der Unterschied zwischen Ermahnung und Abmahnung?
Der Unterschied zwischen Ermahnung und Abmahnung ist das Fehlen einer Drohung mit einer Kündigung im Wiederholungsfall der Pflichtverletzung. Denn nur bei der Abmahnung droht der Arbeitgeber für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses an (dies ist die Warnfunktion). Hierdurch unterscheidet sich die Abmahnung von der Ermahnung, durch welche lediglich eine begangene Pflichtverletzung gerügt wird, ohne dass konkrete arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht werden.
Ermahnung
Abmahnung
ohne Androhung einer Kündigung
Kündigung wird angedroht
Hinweis steht im Vordergrund
soll oft Kündigung vorbereiten
Dient die Ermahnung der Vorbereitung einer Kündigung?
Grundsätzlich dient die Ermahnung nicht der Kündigungsvorbereitung. Dies ist der große Unterschied zur Abmahnung. Die Abmahnung enthält auf der dritten Stufe immer eine Warnung des Arbeitnehmers für die Wiederholungsfall. Der Arbeitnehmer muss bei der Abmahnung im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen, bei der Ermahnung aber nicht. Die Ermahnung dient von daher nicht der Vorbereitung einer möglichen Kündigung bei einem erneuten Pflichtverstoß.
Weshalb sollte der Arbeitgeber überhaupt eine Ermahnung aussprechen?
Grundsätzlich ist es so, dass eine Ermahnung keine Kündigungsvorbereitung ist. Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel einen leichten Pflichtenverstoß begeht, dann wäre gegebenenfalls die Abmahnung für den Arbeitgeber dann nicht das richtige Mittel, wenn der Arbeitgeber nicht möchte, dass der Arbeitnehmer zum Beispiel dadurch verunsichert oder abgeschreckt wird.
Arbeitgeber möchte keine Kündigung vorbereiten
Während die Abmahnung oft eine Kündigung vorbereiten soll, ist die Ermahnung in der Regel ein „gut gemeinter" Hinweis des Arbeitgebers. Insbesondere in Branchen, in denen der Arbeitgeber dringend auf Arbeitnehmer angewiesen ist, bietet sich die ab die Ermahnung anstelle der Abmahnung an, wenn ohnehin eine Kündigung hier von Seiten des Arbeitgebers selbst bei einem erneuten Pflichtenverstoß nicht in Betracht kommen. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt.
Was sind typische Fälle für eine Ermahnung?
Typische Fälle für den Ausspruch einer Ermahnung sind also leichte Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, wie zum Beispiel die kurze Verspätung beim Erscheinen zur Arbeit oder Flüchtigkeitsfehler.
Beratung zum Thema Arbeitsrecht durch Fachanwalt für Arbeitsrecht
FAQ - Häufige Fragen und Antworten zur Ermahnung im Arbeitsrecht
Was ist der Unterschied zwischen Ermahnung und Abmahnung?
Die Ermahnung ist eine Abmahnung ohne Drohnung mit einer Kündigung. Die Ermahnung ist von daher schwächer als die Abmahnung und führt im Wiederholungsfall nicht zur Kündigung.
In welchen Fällen darf ein Arbeitgeber eine Ermahnung aussprechen?
Ein Arbeitgeber darf eine Ermahnung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, beispielsweise bei wiederholten Verspätungen, Nichtbefolgung von Anweisungen oder mangelnder Sorgfalt bei der Arbeitsausführung. Es geht dabei um geringfügige Pflichtverletzungen.
Muss die Ermahnung schriftlich erfolgen?
Nein, eine Schriftform ist für die Ermahnung - anders als für eine arbeitsrechtliche Kündigung - nicht vorgeschrieben. In der Regel bietet sich aber das schriftliche Abfassen an.
Als Arbeitgeber darf man abmahnen und zugleich kündigen?
Es gilt: Entweder abmahnen oder kündigen. Beides zusammen geht nicht. Die Abmahnung soll ja das mildere Mittel zur Kündigung sein und dem Arbeitnehmer nochmals eine Chance geben.
1.Der Arbeitnehmer bleibt trotz einer ersten Abmahnung der Arbeit unentschuldigt für eine 1 Woche fern. Der Arbeitgeber spricht eine zweite Abmahnung aus und kündigt sodann wegen des Sachverhalt.
Die Kündigung ist hier unwirksam. Er hätte entweder nochmals abmahnen können oder gleich die Kündigung aussprechen können.
Darf der Arbeitgeber ermahnen und dann kündigen?
Die Abmahnung verbraucht den Kündigungssachverhalt. In der Abmahnung ist in der Regel ein Verzicht auf eine Kündigung wegen dieses Sachverhalts zu sehen. Ob dies bei der Ermahnung auch so ist, wird unterschiedlich von der Rechtsprechung gesehen. Überwiegend geht man aber davon aus, dass man nicht ermahnen und dann wegen der gleiche Sache kündigen darf.
Was ist schlimmer Ermahnung oder Abmahnung?
Die Abmahnung hat rechtliche Konsequenzen, da hier für den Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitsvertrags droht. Dies gilt für die Ermahnung nicht.