Kündigungsschutzklage-Check

Erste Orientierung nach einer Kündigung · keine Fristberechnung

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam (§ 7 KSchG). Für die Einhaltung dieser Frist sind Sie selbst verantwortlich – eine Nachricht an die Kanzlei wahrt sie nicht. Läuft die Frist heute oder morgen ab, rufen Sie an: 030 74923060.
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Frage 1

 

 

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall; Gewähr für die Richtigkeit ausgeschlossen. Dieser Check berechnet keine Fristen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls sowie abweichende tarifliche oder vertragliche Regelungen. Die Nutzung des Checks und eine Kontaktaufnahme begründen kein Mandat und wahren keine Frist. · Kanzlei Andreas Martin, Berlin · v1.2.0