RVG-Gebührenrechner

Regelgebühren nach dem RVG

Kündigungs­schutzklage
Aufhebungs­vertrag
Lohnklage

Anrechnung (Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG / § 15a RVG) greift bei zwei aktiven Boxen. Mehrvergleich mit Kappung nach § 15 Abs. 3 RVG. Vorschuss netto (vor USt). PKH/VKH nutzt die reduzierte Tabelle des § 49 RVG (bis 4.000 € wie § 13). Bei PKH wird zusätzlich die Differenz zur Wahlanwaltsvergütung (weitere Vergütung § 50 RVG) ausgewiesen.

AußergerichtlichAus
mit Einigung / Vergleich (Nr. 1000)
Vorschuss (netto) abziehen
Gerichtlich (Klage)Ein
Wertgebühren aus der Staatskasse (§ 49 RVG)
mit Einigung / Vergleich (Nr. 1003)
Vorschuss (netto) abziehen
Gesamtgebühren 0,00 €

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall; Gewähr für die Richtigkeit ausgeschlossen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände und eine etwaige Vergütungsvereinbarung. · Kanzlei Andreas Martin, Berlin · v1.0.2