Arbeitsrechtlicher Rechtschutz ist meistens sinnvoll. Gerade im Hinblick auf eine Kündigung des Arbeitgebers. Das Erheben der Kündigungsschutzklage und das Verhandeln einer Abfindung können nicht unerhebliche Anwaltskosten verursachen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht arbeitet zumindest nach den gesetzlichen Anwaltsgebühren (RVG). Dies sind Mindestgebühren und der Arbeitnehmer muss diese in der ersten Instanz - egal, ob er den Prozess gewinnt oder nicht - selbst tragen. Meinen Abfindungsrechner finden Sie hier.
RECHTSSCHUTZ UND RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG IM ARBEITSRECHT
Mehr als die Hälfte meiner Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin werden über eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht finanziert. Der Arbeitnehmer, der hier eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht (Arbeitsrechtsschutzversicherung) hat, hat kaum ein Risiko zu tragen. Allein die Selbstbeteiligung muss er zahlen. Dies gilt selbst beim vollständigen Verlust des Rechtsstreits in der 1. Instanz, also vor dem Arbeitsgericht, da in der ersten Instanz immer jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten tragen muss.
FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT A. MARTIN – BERLIN - Prenzlauer Berg
Die Beratung durch einen Fachanwalt für das Arbeitsrecht ist in der Regel im Arbeitsrecht sinnvoll, insbesondere bei ausstehenden Arbeitslohn oder einer Kündigung oder Abmahnung des Arbeitgebers.
Rechtsanwalt Martin steht Mandanten aus Berlin und Brandenburg gern für eine Auskunft zum Thema “Lohnklage vor dem Arbeitsgericht Berlin” zur Verfügung und berät in seiner Anwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg (Zweigstelle) in Berlin Prenzlauer Berg.
Das Wichtigste zum Thema Rechtsschutz im Arbeitsrecht vorab
Wer eine Kündigung des Arbeitgebers erhalten hat oder ausstehenden Lohn einklagen will, kann froh sein, wenn er eine Arbeitsrechtsschutz hat. Folgendes ist zu beachten:
Vor dem Anwaltstermin sollte der Mandant immer die Schadenhotline seines Rechtsschutzversicherers anrufen und nachfragen, ob Rechtsschutz besteht.
Fast alle Arbeitsrechtsschutzversicherung haben eine Wartezeit von 3 Monaten; der Abschluss einer Rechtsschutz nach Erhalt einer Kündigung bringt also nichts.
Bei jeder Rechtsschutzversicherung besteht freie Anwaltswahl; dies ist so gesetzlich geregelt.
Der Anwalt schreibt - nach der Beratung - die Versicherung an und lässt sich eine schriftliche Deckungszusage von dieser geben.
Die Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten, so dass der Mandant nur die Selbstbeteiligung hat.
Die Rechtschutz tritt nur ein, wenn ein Schadenfall vorliegt. Die bloße (nachträgliche) Überprüfung eines Arbeitsvertrags ist kein Schadenfall.
Macht der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht Sinn?
Wann tritt die Arbeitsrechtsschutzversicherung ein?
Was ist ein Schadenfall?
Kann man den Rechtsanwalt frei wählen?
Wie lang beträgt die Wartezeit?
Kann man nach der Kündigung noch schnell eine Versicherung abschließen?
Wer holt die Deckungszusage ein?
Hinweis
DIE RECHTSBERATUNG DURCH EINEN SPEZIALISTEN FÜR DAS ARBEITSRECHT KANN KEINE INFORMATIONEN AUS DEM INTERNET ERSETZEN.
Ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht sinnvoll?
Gerade in Streitfällen wegen einer ausgesprochenen Kündigung (Kündigungsschutzklage) des Arbeitgebers oder Lohnklagen haben einen hohen Streitwert. Nach dem Streitwert berechnen sich die Anwaltsgebühren, die in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Seite immer selbst tragen muss.
Kündigungsschutzklage hoher Streitwert
Bei einer Kündigungsschutzklage ist der Streitwert – im Normalfall – das 3-fache Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. Aus dem Streitwert berechnet sich dann (in einer Tabelle) die Höhe der Anwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Anwaltsgebühren
Im Normalfall entstehen im Arbeitsgerichtsprozess 2 – bei einer Einigung – 3 Gebühren für den eingeschalteten Rechtsanwalt. Dies kann zu Anwaltsgebühren zwischen € 1.500 und € 3.000 führen, je nach Höhe des Streitwerts.
Prozesskostenhilfe
Die Finanzierung des Arbeitsgerichtprozesses über eine Rechtsschutzversicherung ist eine einfache – aber natürlich nicht kostenlose – Möglichkeit, eine andere – etwas umständlichere Möglichkeit – ist die Finanzierung über Prozesskostenhilfe.
Wann tritt die Arbeitsrechtsschutzversicherung ein?
Im Normalfall müssen folgende Voraussetzungen für den Eintritt der Rechtsschutzversicherung für einen Arbeitsrechtsfall vorliegen:
Schadenfall muss vorliegen
versicherter Bereich des Arbeitsrechts
Wartezeit muss erfüllt sein
keine Ausschlussgründe dürfen vorliegen (Raten sind gezahlt)
Hinweis
VOR DER ANWALTLICHENBERATUNG SOLLTE DER MANDANTEN AUF JEDEN FALL BEI DER RECHTSSCHUTZ ANRUFEN UND SICH DIE KOSTENÜBERNAHME BESTÄTIGEN LASSEN.
WELCHE AUSSCHLUSSGRÜNDE KÖNNEN BEI DER RECHTSSCHUTZ VORLIEGEN?
Vielen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist nicht bekannt, dass die Rechtsschutzversicherer auch Ausschlussgründe haben, bei deren Vorliegen keine Deckung des Rechtsstreits vorgenommen wird.
Solche Ausschlussgründe bei der Arbeitsrechtsschutzversicherung sind:
Mutwilligkeit
fehlende hinreichende Erfolgsaussichten
grobes Missverhältnis zum angestrebten Erfolg
Einwendungen des Rechtsschutzversicherers
Will der Rechtsschutzversicherer den Rechtsschutz gegenüber dem Versicherungsnehmer wegen Mutwilligkeit (§ 18 Abs. 1 a ARB) oder wegen fehlende hinreichende Erfolgsaussicht (§ 18 Abs. 1 b ARB) ablehnen, muss er dies dem Versicherungsnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitteilen (§ 17 Abs. 1 S. 2 ARB 75).
unverzügliche Ablehnung erforderlich
Dabei bedeutet “unverzüglich” in diesem Zusammenhang eine Frist von zwei bis drei Wochen nach vollständiger Informationserteilung.
Wichtige Begriffe zur Rechtsschutzversicherung
Der Eintritt eines Rechtsschutzfalles ist immer Voraussetzung für den Eintritt der Rechtsschutzversicherung. Im Arbeitsrechtsschutz liegt ein solcher Schadenfall vor, wenn der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Pflichtverletzung begangen hat oder begangen haben soll (siehe ARB 2000 § 4 Abs. 1 c). Es muss also irgendetwas passiert sein.
Beispiel: Der Arbeitnehmer, der vor 2 Jahren den Arbeitsvertrag unterzeichnet hat, möchte diese nun von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Ergebnis: Es liegt kein Schadenfall (Pflichtverletzung) vor. Die bloße Überprüfung von Dokumenten ohne Pflichtverletzung ist kein Schadenfall.
Macht nach einem Schadenfall der Arbeitnehmer seinen Rechtsschutzanspruch geltend (§ 17 Abs. 3 ARB), so muss der Rechtsschutzversicherer über seine Eintrittspflicht entscheiden. Diese Entscheidung über die Eintrittspflicht erfolgt in der Regel schriftlich über eine sog. Deckungszusage. Die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers hat den Charakter eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das aber spätere Einwendungen und Einreden nicht ausschließt.
Die Wartezeit nennt man die Zeitspanne, die verstreichen muss, bis die Rechtsschutzversicherung für einen Schadenfall übernimmt. Wichtig ist zu wissen, trotz aller Werbung im Internet, dass es keine Rechtsschutzversicherung gibt, die man nach einer Kündigung abschließen kann und die dann die Anwaltskosten für das Kündigungsschutzverfahren übernimmt. Es muss immer eine bestimmte Zeit verstreichen und diese Zeitspanne nennt man Wartezeit. Damit wollen die Versicherungen verhindern, dass man sofort nach einem Schadenfall eine Versicherung abschließt.
Bei sog. Mutwilligkeit tritt die Versicherung nicht ein. Mutwilligkeit liegt vor, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wirtschaftlich in hohem Maße unvernünftige, zum erstrebten Erfolg in keinem Verhältnis stehende rechtliche Maßnahmen zu Lasten aller Versicherten verursacht, also bei Maßnahmen, die auch eine vermögende unversicherte und wirtschaftlich denkende Partei unterlassen hätte. Die Versicherer berufen sich selten auf Mutwilligkeit.
Bei sog. grobes Missverhältnis zwischen den rechtlichen Maßnahmen und den angestrebten Erfolg tritt die Versicherung nicht ein. Das grobe Missverhältnis zwischen Leistung der Rechtschutz und angestrebten Erfolg besteht ebenfalls nur selten. Denkbar sind Fälle, wo die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden soll, um 5 Euro an ausstehenden Lohn vom Arbeitgeber einzuklagen.
Der Rechtsschutzversicherer wird leistungsfrei, wenn keine hinreichende Erfolgsaussichten für den Versicherungsfall vorliegen. Dabei wird dies recht großzügig geprüft. Wenn die Rechtsschutzversicherer Zweifel an den Erfolgsaussichten haben, dann schreiben diese den Versicherungsnehmer an und dieser wird dann – in der Regel – über seinen Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten begründen. Oft wird dann doch noch Deckungszusage erteilt. Bei Kündigungsschutzklagen wird selten die fehlende Erfolgsaussicht gerügt.
Hinweis
DIE ABLEHNUNG DER EINTRITTSPFLICHT DURCH DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG ERFOLGT IN DER PRAXIS SELTEN.
Besteht bei einer Arbeitsrechtsschutzversicherung freie Anwaltswahl?
Bei den Rechtsschutzversicherungen – egal, bei welcher – gilt die freie Anwaltswahl. Dies ist gesetzlich so vorgesehen. Wenn es diese gesetzliche Regelung nicht geben würde, würden wahrscheinlich fast alle Rechtsschutzversicherer die zu beauftragenden Anwälte vorgehen und mit diesem spezielle Honorarvereinbarungen treffen.
Rechtsschutzversicherungen schlagen oft eigene Vertragsanwälte vor
Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, ist der Versicherungsnehmer keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen.
(1) Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, zu seiner Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren den Rechtsanwalt, der seine Interessen wahrnehmen soll, aus dem Kreis der Rechtsanwälte, deren Vergütung der Versicherer nach dem Versicherungsvertrag trägt, frei zu wählen. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer Rechtsschutz für die sonstige Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Anspruch nehmen kann.
(2) Rechtsanwalt ist auch, wer berechtigt ist, unter einer der in der Anlage zu § 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182, 1349), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2074) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung genannten Bezeichnungen beruflich tätig zu werden.
Hinweis
DER VERSICHERUNGSNEHMER/ MANDANT KANN DEN RECHTSANWALT FREI WÄHLEN UND IST NICHT AN VORSCHLÄGE SEINER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG GEBUNDEN.
FAQ zur Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht
Ist eine Kündigung des Arbeitgebers ein Schadenfall?
Ja, hier liegt bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ein Schadenfall vor. Der Hintergrund ist, dass viele Kündigungen nicht rechtmäßig sind und von daher eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers vorliegen könnte. Bei einer Kündigung des Arbeitgebers erteilen die Rechtsschutzversicherer großzügig die Deckungszusage. Das eine Versicherung die Kündigung nicht als Schadenfall sieht, kommt so gut, wie nie vor.
Wer holt die Deckungszusage ein?
In der Regel holt der beauftragte Rechtsanwalt die Deckungszusage vom Rechtsschutzversicherer ein.
Auf jeden Fall sollte aber der Mandant/ Versicherungsnehmer zuvor bei der Schadenhotline der Versicherung (nicht beim Versicherungsmakler) anrufen und sich mündlich bestätigen lassen, dass für diesen Fall der Rechtsschutz besteht.
Wichtig ist, dass keine Rechtsschutzversicherung jeden Fall komplett abdeckt. Es kommt immer auf den einzelnen Fall an.
Welche Bereiche des Arbeitsrechts sind nicht versichert?
In der Regel ist das kollektive Arbeitsrecht und das Dienstrecht nicht versichert (§ 3 Abs. 2 b ARB 2000). Für den “normalen” Arbeitnehmer spiel das kollektive Arbeitsrecht keine Rolle.
Wie lang ist die Wartezeit einer Rechtschutzversicherung?
Die Wartezeit von Abschluss der Versicherung bis zum Versicherungsfall beträgt normalerweise wenigstens 3 Monate (& 4 Abs. 1 c der ARB 2000).
Voraussetzungen für den Eintritt der Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht ist also, dass der Arbeitnehmer vor dem Rechtschutzfall (also vor der Kündigung und dem ausstehenden Arbeitslohn) eine Rechtsschutzversicherung, die das Arbeitsrecht abdeckt, abgeschlossen hat.
Weiter müssen bis zum Eintritt des Rechtsschutzfalles (Kündigung des Arbeitgebers) wenigstens 3 Monate (Wartezeit) vergangen sein.
Gibt es eine Arbeitsrechtschutzversicherung ohne Wartezeit?
Für das Eingreifen des Arbeitsrechtsschutz ist in der Regel immer eine Wartezeit von 3 Monaten bei den Rechtsschutzversicherern vorgesehen.
Auch wenn im Internet man häufig Werbung “Rechtschutzversicherung ohne Wartezeit” sieht, so steckt dahinter meist nur Werbung. Im Arbeitsrecht gibt es so etwas im Normalfall nicht.
Aber selbst, wenn es keine Wartezeit geben würde (wie z.B. ggfs. bei einigen Rechtsgebieten), so müsste selbst dann der Schadenfall immer nach Abschluss der Rechtschutzversicherung eingetreten sein!
Oft fragen nämlich Mandanten, die eine Kündigung schon erhalten haben, ob man dafür noch eine Rechtschutzversicherung abschließen kann. Ein solcher Abschluss bringt für die bereits erhaltene Kündigung nichts.
Mittlerweile wird der rückwirkende Rechtschutz von einigen Versicherern angeboten, aber nur für bestimmte Rechtsgebiete, wie z.B. das Verkehrsrecht und das Mietrecht.
Beim Verkehrsrecht besteht oft ein Erstattungsanspruch von Anwaltskosten gegenüber der Gegenseite (im Arbeitsrecht aber nicht) und beim Mietrecht geht es oft nur um geringe Streitwerte.