Home News Zusatzurlaub: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Sonderurlaub wissen sollten

Zusatzurlaub - Schwerbehinderung -was ist zu beachten?

Zusatzurlaub im Jahr 2024

Zusatzurlaub bezeichnet zusätzliche Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen. Solche Urlaubsansprüche können auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen, darunter vertragliche Vereinbarungen, Tarifverträge oder besondere gesetzliche Regelungen, wie etwa für schwerbehinderte Arbeitnehmer.

Entstehung des Urlaubsanspruchs

Der Urlaubsanspruch setzt voraus, dass ein Arbeitsverhältnis im Urlaubsjahr begründet wurde. Für den Urlaubsanspruch ist das Arbeitsverhältnis eine zwingende Voraussetzung. Der Schuldner des Urlaubsanspruches ist der Arbeitgeber und der Gläubiger, der Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer

Nur Arbeitnehmer haben ein Urlaubsanspruch. Freie Mitarbeiter (Freelancer) und Selbstständige können keinen Urlaub beanspruchen.

gesetzliche Grundlagen - Mindesturlaub

Der gesetzliche Mindesturlaub (4 Wochen) ist im Bundesurlaubsgesetz zwingend geregelt. Der Mindesturlaub beträgt 4 Wochen pro Kalenderjahr.

Sonderurlaub

Der Sonderurlaub kann sich aus dem Gesetz, aus einem Tarifvertrag oder aus einem Arbeitsvertrag ergeben. Oft gewährt der Arbeitgeber - über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus - den Arbeitnehmern zusätzlichen (übergesetzlichen) Urlaub.Diesen Urlaub nennt man Sonderurlaub. Der Arbeitgeber kann genau im Arbeitsvertrag festlegen, unter welchen Voraussetzungen der Sonderurlaub gewährt wird und wann und wie dieser verfällt und abzugelten ist.

Das Wichtigste vorab:

  • Zusatzurlaub umfasst zusätzliche Urlaubstage über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus.
  • Sonderurlaub kann durch Tarifverträge, Arbeitsverträge oder gesetzliche Regelungen festgelegt werden.
  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr.
  • Vertraglich vereinbarter Zusatzurlaub unterliegt nicht den strengen Regeln des BUrlG.
  • Auch nicht gewährter Sonderurlaub kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden.

Unterschied zwischen gesetzlichem Urlaub und vertraglichem Zusatzurlaub

Zwischen dem gesetzlichen Urlaub und den Sonderurlaub besteht ein Unterschied.

gesetzlicher Urlaub

Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer in Deutschland bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub pro Jahr. Dies sind 4 Wochen Urlaub pro Kalenderjahr. Dies bezeichnet man als gesetzlichen Urlaub. Der gesetzliche Urlaub ist zwingend und im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Die Dauer soll immer 4 Wochen betragen und ist abhängig von der regelmäßigen Arbeitszeit.

Arbeitstage pro WocheGesetzlicher Mindesturlaub pro Jahr
2-Tage-Woche8 Urlaubstage
4-Tage-Woche16 Urlaubstage
5-Tage-Woche20 Urlaubstage
6-Tage-Woche24 Urlaubstage

vertraglicher Zusatzurlaub

Darüber hinaus gewähren viele Arbeitgeber oder Tarifverträge weiteren, sogenannten vertraglichen Zusatzurlaub. Dies ist also eine freiwillige Leistung durch den Arbeitgeber. Dieser Zusatzurlaub kann unterschiedliche Regelungen enthalten, die nicht für den gesetzlichen Mindesturlaub gelten, wie z. B. spezielle Verfallsfristen oder abweichende Regelungen bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte.

Urlaubsgeld

Der Arbeitgeber kann auch ein Sonderzahlung in Form von Urlaubsgeld gewähren. Im Gegensatz zum Urlaubsentgelt (Lohn während des Urlaubs) ist das Urlaubsgeld eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber nicht gewähren muss.

besondere Ereignisse

Sonderurlaub kann auch für besondere Ereignisse gewährt werden, die sich auf das Privat- oder Familienleben des Arbeitnehmers beziehen. Typische Anlässe sind Hochzeiten, Todesfälle, Geburten, Umzüge, Erkrankung eines Kindes oder juristische Pflichten (z. B. Zeugenaussage). Dies muss aber arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich geregelt werden.

Sonderregelungen

Regelt der Arbeitgeber aber nicht genau, in wie weit der Sonderurlaub vom gesetzlichen Urlaub abweicht, dann wird der Zusatzurlaub genau, wie der gesetzliche Urlaub behandelt.

Beispiel 1

Im Arbeitsvertrag steht:

"Der Arbeitnehmer hat - ausgehend von einer 5-Tage-Woche - einen Anspruch auf gesetzlichen Urlaub von 20 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Darüber hinaus gewährt die Firma dem Arbeitnehmer weitere 10 Tage pro Kalenderjahr an übergesetzlichen Urlaub."

Urlaubsanspruch beim Beispiel 1

Beim obigen Beispiel hat also der Arbeitnehmer 30 Tage an Urlaub pro Kalenderjahr. Da der Arbeitgeber auch keine gesonderten Regelungen für den Sonderurlaub aufgestellt hat, wird der Sonderurlaub genau so behandelt, wie der gesetzliche Urlaub. Dies ist für den Arbeitnehmer vorteilhaft.

Scheidet der Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit in der 2. Jahreshälfte aus, dann kann er den gesamten Urlaub beanspruchen und nicht nur Teilurlaub.

typische Sonderregelungen für vertraglichen Zusatz

Für den übergesetzlichen Urlaubsanspruch - den der Arbeitgeber also freiwillig gewährt - dann der Arbeitgeber vom Bundesurlaubsgesetz abweichen und genau im Arbeitsvertrag festlegen, welche Regelungen für "seinen" Urlaub gelten.

Da das Bundesurlaubsgesetz regelt zwingend und zum Schutz der Arbeitnehmer die Urlaubsgewährung, die Dauer des Urlaubs und die Folgen von Teilurlaub, Verfall und Urlaubsabgeltung. Hier kann der Arbeitgeber eigenständige - für ihn günstigere - Regelungen treffen.

häufige Sonderregelungen

Oft wird im Arbeitsvertrag bei folgenden Regelungsbereichen eine Sonderregelung für den übergesetzlichen Urlaub getroffen:

stateDiagram-v2 Sonderurlaub --> Wartezeit Sonderurlaub --> Verfall Sonderurlaub --> Teilurlaub Sonderurlaub --> Abgeltung

Abweichungen

Da der übergesetzliche Urlaub vom Arbeitgeber nicht gewährt werden muss und dieser freiwillig den Urlaub gewährt, kann er auch die Bedingungen dafür festlegen. Das Bundesurlaubsgesetz gilt nicht, es sei denn, dass der Arbeitgeber keine Sonderregelungen getroffen hat. Dann wird man nämlich davon ausgehen, dass die gesetzlichen Urlaubsregelungen auch für den Sonderurlaub geltend sollen (BAG, Urteil vom 18.10.1990 - 8 AZR 490/89).

Unterschiede: Bundesurlaubsgesetz und vertraglicher Urlaub

KriteriumGesetzlicher UrlaubVertraglicher Sonderurlaub
Wartezeit6 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG)Wartezeit kann individuell im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Keine gesetzliche Wartezeit.
VerfallVerfällt in der Regel am 31. März des Folgejahres, es sei denn, der Urlaub konnte aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG).Kann strikteren Fristen unterliegen, zum Beispiel kann vertraglich vereinbart werden, dass der Urlaub zum Jahresende verfällt, ohne Übertragungsmöglichkeit.
AbgeltungNur wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG).Abgeltung kann vertraglich ausgeschlossen werden oder anderen Bedingungen unterliegen.
TeilurlaubAnspruch auf Teilurlaub entsteht bei Kündigung, wenn die Wartezeit noch nicht erfüllt ist oder bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte (§ 5 BUrlG).Teilurlaub kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt werden, oft keine Ansprüche bei kurzen Anlässen wie Hochzeiten oder Umzügen.

Hinweis

Gesetzlicher und vertraglicher Zusatzurlaub unterscheiden sich in ihren Regelungen und Bedingungen.

gesetzlicher Urlaub und Sonderurlaub

Neben dem vertraglichen Urlaub gibt es auch gesetzlich geregelten Sonder- bzw. Zusatzurlaub.

stateDiagram-v2 Sonderurlaub --> Schwerbehinderte Sonderurlaub --> Jugendliche Sonderurlaub --> Seeleute Sonderurlaub --> Bildungsurlaub

Jugendarbeitsschutzgesetz

In § 19 Abs. 2 JArbSchG ist der gesetzliche Mindesturlaub für Jugendliche regelt.

Alter des JugendlichenUrlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche
Unter 16 Jahren30 Urlaubstage
Unter 17 Jahren27 Urlaubstage
Unter 18 Jahren25 Urlaubstage

schwerbehinderte Menschen

Hier ist eine Tabelle, die den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen gemäß § 208 SGB IX darstellt:

Arbeitstage pro WocheZusatzurlaub pro Jahr
2-Tage-Woche2 Urlaubstage
3-Tage-Woche3 Urlaubstage
4-Tage-Woche4 Urlaubstage
5-Tage-Woche5 Urlaubstage
6-Tage-Woche6 Urlaubstage

Seearbeitsgesetz

Nach § 56 SeeArbG sind dort ebenfalls gesetzliche Sonderregelungen für Arbeitnehmer eines Seeschiffes in Bezug auf den Jahresurlaub geregelt.

Arbeitstage pro WocheUrlaubsanspruch pro Jahr gemäß Seearbeitsgesetz
6-Tage-Woche30 Urlaubstage
5-Tage-Woche25 Urlaubstage
4-Tage-Woche20 Urlaubstage
3-Tage-Woche15 Urlaubstage
2-Tage-Woche10 Urlaubstage

Bildungsurlaub

Ein Anspruch auf Bildungsurlaub ist bundesgesetzlich nicht geregelt. Es gibt aber Regelungen der einzelnen Bundesländer. Meist beträgt der Anspruch 5 Tage pro Kalenderjahr.

BundeslandBildungsurlaub pro JahrAnmerkungen
Baden-Württemberg5 TageGilt für Arbeitnehmer, Auszubildende ausgeschlossen
BayernKein Anspruch
Berlin5 TageGilt auch für Auszubildende
Brandenburg10 Tage in 2 JahrenGilt auch für Auszubildende
Bremen5 TageGilt auch für Auszubildende
Hamburg5 TageGilt auch für Auszubildende
Hessen5 TageGilt auch für Auszubildende
Mecklenburg-Vorpommern5 TageGilt auch für Auszubildende
Niedersachsen5 TageGilt auch für Auszubildende
Nordrhein-Westfalen5 TageGilt auch für Auszubildende
Rheinland-Pfalz10 Tage in 2 JahrenGilt auch für Auszubildende
Saarland6 TageGilt auch für Auszubildende, erhöht auf 12 Tage für junge Menschen
SachsenKein Anspruch
Sachsen-Anhalt5 TageGilt auch für Auszubildende
Schleswig-Holstein5 TageGilt auch für Auszubildende
Thüringen5 TageGilt auch für Auszubildende

Hinweis

Arbeitnehmer sollten sich genau über die Verfallsfristen ihres vertraglichen Zusatzurlaubs informieren.

nachteilige Abweichungen vom Bundesurlaubsgesetz beim Mehrurlaub

Der der vertragliche Mehrurlaub ohne Verpflichtung vom Arbeitgeber gewährt wird, darf dieser auch die Regeln dazu aufstellen und damit auch vom strengen Bundesurlaubsgesetz abweichen.

Freiwilligen- und Widerrufsvorbehalt:

Der vertragliche Zusatzurlaub kann unter einem Widerrufsvorbehalt stehen, d. h., der Arbeitgeber kann ihn freiwillig gewähren und unter bestimmten Bedingungen widerrufen. Dies ist beim gesetzlichen Urlaub nicht möglich.

Verlängerung der Wartezeit:

Für den vertraglichen Zusatzurlaub kann eine längere Wartezeit festgelegt werden, zum Beispiel, dass erst nach mehreren Jahren Betriebszugehörigkeit zusätzliche Urlaubstage gewährt werden.

Anrechnung von Fehlzeiten:

Fehlzeiten, wie z. B. durch Krankheit oder unentschuldigtes Fehlen, können auf den vertraglichen Zusatzurlaub angerechnet werden, sodass der Urlaub entsprechend gekürzt wird. Dies gilt nicht für den gesetzlichen Urlaub, der durch Krankheit nicht reduziert werden darf.

Abweichende Berechnung von Urlaubsentgelt:

Im Gegensatz zum gesetzlichen Urlaubsanspruch kann das Urlaubsentgelt beim vertraglichen Zusatzurlaub abweichend berechnet werden. Zum Beispiel könnten Boni oder Zuschläge im Zusatzurlaub ausgeschlossen sein.

Rückforderung von zu viel gezahltem Urlaub:

Wenn im Voraus Urlaub gewährt wurde und das Arbeitsverhältnis frühzeitig endet, kann der Arbeitgeber das zu viel gewährte Urlaubsgeld zurückfordern. Dies betrifft in der Regel nur den vertraglichen Zusatzurlaub.

Abgeltung:

Der vertragliche Zusatzurlaub kann so geregelt sein, dass er nicht abgegolten wird, im Gegensatz zum gesetzlichen Urlaub, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden muss, wenn er nicht genommen wurde.

Ausschluss und Verfall:

Der vertragliche Zusatzurlaub unterliegt oft strengeren Regelungen hinsichtlich des Verfalls. Er kann zum Beispiel zum Jahresende verfallen, ohne die Möglichkeit der Übertragung ins nächste Jahr.

Während der gesetzliche Urlaub häufig nicht verfällt, solange der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht explizit über seinen Resturlaub informiert und ihn zur Inanspruchnahme auffordert, kann vertraglich vereinbarter Zusatzurlaub meist strengeren Fristen unterliegen. Oft verfällt dieser am 31. März des Folgejahres, sofern keine abweichenden Regelungen bestehen.

Hinweis

Arbeitnehmer sollten sich genau über die Verfallsfristen ihres vertraglichen Zusatzurlaubs informieren.

Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben gemäß § 208 SGB IX Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Diese Regelung gilt jedoch nur für schwerbehinderte Personen und nicht für gleichgestellte Arbeitnehmer. Der Anspruch besteht unabhängig vom allgemeinen gesetzlichen Urlaubsanspruch und erhöht sich bei einer längeren Arbeitswoche (z. B. 6-Tage-Woche auf 6 zusätzliche Urlaubstage) entsprechend.

Hinweis

Schwerbehinderte Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass ihnen ihre zusätzlichen Urlaubstage korrekt gewährt werden.

Abgeltung von Zusatzurlaub

Ein zentraler Aspekt im Arbeitsrecht ist die Frage der Abgeltung von nicht genommenem Zusatzurlaub. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Zusatzurlaub vertraglich anders geregelt werden kann als der gesetzliche Urlaub. Insbesondere bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist es üblich, nicht in Anspruch genommene Urlaubstage finanziell abzugelten. Dabei kann jedoch der vertragliche Zusatzurlaub unter Umständen ausgeschlossen oder anders gehandhabt werden.

Hinweis

Zusatzurlaub kann bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden.

§ 208 SGB IX

Gesetzestext § 280 SGB IX

§ 208 SGB IX Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.

Kündigung während des Erholungsurlaubs

Eine Kündigung während des Urlaubs ist nach deutschem Arbeitsrecht nicht verboten!

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Februar 2019 (Az. 9 AZR 541/15) zur Abgeltung von Zusatzurlaub / Verfall von Urlaub

BAG und Urlaubsentscheidung zum Verfall des Urlaubs

Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer aktiv und rechtzeitig auf den noch bestehenden Urlaubsanspruch hinzuweisen und ihn zur Inanspruchnahme aufzufordern. Dies muss in einer klaren, transparenten und nachweisbaren Weise geschehen. Nur wenn der Arbeitnehmer nach dieser Aufforderung freiwillig auf den Urlaub verzichtet, kann der Urlaubsanspruch verfallen.

Verpflichtung zum Hinweis:

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auch darüber informieren, dass der Urlaub verfällt, falls dieser nicht innerhalb des Kalenderjahres genommen wird. Erfolgt dieser Hinweis nicht, bleibt der Urlaubsanspruch erhalten und kann in das nächste Jahr übertragen werden.

Rechtliche Grundlage:

Das Urteil basiert auf der Auslegung von § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der besagt, dass Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss, es sei denn, es liegen dringende betriebliche oder persönliche Gründe vor.

Auswirkungen auf den vertraglichen Zusatzurlaub:

Der vertragliche Zusatzurlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, kann gemäß den vertraglichen Regelungen ebenfalls verfallen, wenn dies explizit im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Hier gilt jedoch ebenfalls, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf den drohenden Verfall hinweisen muss.

Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte

Scheidet der Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit im laufenden Jahr in der zweiten Jahreshälfte - also nach dem 30.06. - aus dem Arbeitsverhältnis aus, dann hat er einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Weitere Informationen zum Urlaubsanspruch?

Das Bundesurlaubsgesetz definiert in welcher Höhe der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub hat.

Vollzeit vs. Teilzeit

Der Mindesturlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dieser beträgt 4 Wochen für jeden Arbeitnehmer. Dabei ist egal, ob dieser in Vollzeit oder Teilzeit oder gar als Mini-Jober arbeitet. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf so viele Tage an Urlaub, dass er 4 Wochen frei hat und dies bezahlt bekommt. Entscheidend sind die Arbeitstage pro Woche und nicht die Stundenzahl.

Urlaubstage am Stück

In der Regel hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn die Wartezeit abgelaufen ist. Nach dem Bundesurlaubsgesetz soll dem Arbeitnehmer auch der volle Urlaub gewährt werden.

12 Werktage oder 10 Tage am Stück an Urlaubsgewährung

In der Regel sollen wenigstens 12 Werktage oder 10 Arbeitstage (2 Wochen) zusammenhängend an Urlaub gewährt werden. Die Aufsplitterung des Urlaubs auf einzelne Tage ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, obwohl dies in der Praxis oft gemacht wird, ist dies rechtswidrig. Hier kann sogar der Arbeitnehmer im Nachhinein noch einen Anspruch auf Urlaub haben, da der Urlaub dann nicht ordnungsgemäß vom Arbeitgeber erfüllt wurde. Dies wird oft übersehen.

Urlaubsantrag sinnvoll

Ein Urlaubsantrag des Arbeitnehmers ist trotzdem sinnvoll, der Arbeitnehmer ja den Urlaub nicht irgendwann, sondern innerhalb einer bestimmten Zeitspanne haben möchte. Wenn mehrere Arbeitnehmer hier für den gleichen Zeitraum den Urlaub erhalten wollen, ist eine frühe Beantragung durchaus von Vorteil (aber nicht zwingend).

Urlaub und Elternzeit

Auch während der Elternzeit, in der der Arbeitnehmer ja nicht arbeitet, entsteht ein Urlaubsanspruch. Dieser Urlaubsanspruch ist ebenfalls zu erfüllen, es sei denn der Arbeitgeber gibt vor Ende des Arbeitsverhältnisses eine sogenannte Kürzungserklärung ab. Er kann dann für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen.

FAQ zum Thema Urlaub und Urlaubsgewährung 2024

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der gesetzliche Mindesturlaub insgesamt 4 Wochen pro Kalenderjahr. Dies sind 24 Werktage (6-Tage-Woche) oder 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche). Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmer kann jedoch höher sein, denn der Arbeitgeber kann darüber hinaus sog. Sonderurlaub gewähren. Oft findet man auch in Tarifverträgen höhere Urlaubsansprüche.

Muss man Urlaub beantragen?

Nach der neuesten Rechtsprechung muss der Arbeitgeber von sich aus den Urlaub gewähren. Ein Urlaubsantrag ist aber trotzdem sinnvoll, damit der Urlaub - auch für den Betrieb - besser planbar ist. Auch möchte der Arbeitnehmer ja Einfluss auf den Urlaubszeitraum haben. Von daher sollte man den Urlaub beantragen.

Muss der beantragte Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt werden?

Ja, der Arbeitgeber ist zwar der Schuldner des Urlaubsanspruchs, aber er kann den beantragten Urlaub auch aus wichtigen betrieblichen Grund ablehnen. In der Regel ist der Urlaub aber - so wie beantragt - zu gewähren. Der Arbeitnehmer darf sich nicht selbst beurlauben.

Kann man sich den Resturlaub zum Jahresende auszahlen lassen?

Nein, im bestehenden Arbeitsverhältnis ist eine Auszahlung des Urlaubs (Urlaubsabgeltung) nicht zulässig. Dies ist nur im beendeten Arbeitsverhältnis vorgesehen. Macht der Arbeitgeber dies trotzdem, kann der Arbeitnehmer unter Umständen trotzdem noch einen Anspruch auf Urlaubsgewährung haben.

Wann habe ich den vollen Urlaubsanspruch?

Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach Ablauf einer Wartezeit. Diese beträgt 6 Monate ab Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Wartezeit fällt nur 1 x an.

Kann der Jahresurlaub verfallen?

Ja, der Urlaubsanspruch kann verfallen, wenn er nicht rechtzeitig geltend gemacht wird. Laut Gesetz verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch spätetens zum 31.03 des Folgejahres. Dies aber nach der Rechtsprechung des EuGH und des BAG nur, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im laufenden Jahr zur Urlaubsnahme aufgefordert und belehrt hat, dass der Urlaubsanspruch ansonsten verfällt.

Was ist Zusatzurlaub?

Zusatzurlaub bezeichnet Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen und auf vertraglichen Vereinbarungen, Tarifverträgen oder gesetzlichen Regelungen beruhen. Man diesen auch als Mehrurlaub oder übergesetzlichen Urlaub bezeichnen.

Haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf Zusatzurlaub?

Ja, schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.

Kann Zusatzurlaub verfallen?

Ja, vertraglich vereinbarter Zusatzurlaub kann strikteren Verfallsfristen unterliegen und oft am 31. März des Folgejahres verfallen. Dies hängt aber von den Regelungen im Arbeitsvertrag ab. Ansonsten gilt die Rechtsprechung des BAG zum Verfall des Urlaubs (Aufklärungspflicht und Hinweispflicht).

Wird nicht genommener Zusatzurlaub abgegolten?

Nicht in Anspruch genommener Zusatzurlaub kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden, wenn dies vertraglich festgelegt ist. Dies nennt man Urlaubsabgeltung. Falls es keine Regelung dazu gibt, richtetet sich die Abgeltung nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes.

Zählt Krankheit während des Zusatzurlaubs als Urlaub?

Das kann vertraglich anders geregelt werden. Beim gesetzlichen Urlaub werden Krankheitstage nicht angerechnet, beim Zusatzurlaub kann es abweichende Vereinbarungen geben. Dies ist aber sehr selten. Krankheit und Urlaub schließen sich eigentlich aus.