Für die Zustellung gibt es mehrere Möglichkeiten.
EINWURF DURCH EINEN BOTEN
Wohnt der Arbeitnehmer nicht weit weg, bietet sich der Einwurf mittels Boten in den Briefkasten des Arbeitnehmers an. Dabei muss der Bote aber den Inhalt des Briefes, also die Kündigung, kennen. Nur dann kann er bekunden, dass er auch wirklich die Kündigung und nicht einen Briefumschlag eingeworfen hat. So kann der Bote zum Beispiel sich eine Kopie der Kündigung machen und auf der Kopie das Datum und die Uhrzeit des Einwurfes notieren. Eine Übergabe ist nicht notwendig. Die Kündigung geht in der Regel mit dem Einwurf in den Briefkasten zu, es sei denn, dass diese spät Abends eingeworfen wird, dann ist der Zugang erst am nächsten Tag.
ÜBERGABE DURCH EINEN BOTEN/ ZEUGEN
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer auch die Kündigung in Anwesenheit eines Zeugen übergeben. Dieser Zeuge muss aber ebenfalls die Kündigung gesehen haben, sonst kann er nur aussagen, dass er gesehen hat, wie der Arbeitgeber ein Schriftstück übergeben hat; dies reicht dann nicht aus.
PER EINSCHREIBEN/ ZEUGEN
Der Arbeitgeber kann ebenfalls die Kündigung per Einwurf/ Einschreiben zustellen und die Kündigung durch einen Zeugen eintüten und zur Post bringen lassen. Dann kann mittels Einschreiben + dem Zeugen der Zugang der Kündigung nachgewiesen werden.
ZUSTELLUNG PER GERICHTSVOLLZIEHER
Eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist ebenfalls eine sehr sichere Möglichkeit der Zustellung einer Kündigung im Arbeitsrecht. In der Praxis kommt dies aber eher selten vor, dann man hier die Zeitspanne der Zustellung schlecht in der Hand hat.
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Rechtsberatung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg
In meiner Zweigstelle in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow biete ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht die Beratung im Arbeitsrecht und die spätere Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin an. Die Vertretung von Arbeitgebern im Kündigungsschutzverfahren oder bei der Vorbereitung einer Kündigung an Arbeitnehmer bedarf besonderer Erfahrung und das Verständnis von betriebsbwirtschaftlichen Zusammenhängen und wirtschaftlichen Lösungen.
- Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
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