Home News Wie lange muss man beim Arbeitsgericht auf einen Termin warten?

WIE LANGE MUSS MAN BEIM ARBEITSGERICHT Berlin AUF EINEN VERHANDLUNGSTERMIN WARTEN?

Wer als Arbeitnehmer in Berlin sich z.B. gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehrt oder von diesem Arbeitslohn einklagen will, muss vor dem Arbeitsgericht Berlin eine Klage – Kündigungsschutzklage/ Lohnklage – einreichen, wenn der Arbeitgeber seinen Geschäftssitz in Berlin hat oder der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung überwiegend in Berlin erbringt.

Arbeitsgericht Berlin - Kündigungsschutzklage

Termin beim Arbeitsgericht
Der Arbeitnehmer möchte möglichst schnell einen Termin zur Verhandlung haben, der erste Termin nennt sich Gütetermin, um die Angelegenheit gegebenenfalls durch Vergleich zu klären. Dabei zu beachten, dass in Bestandsschutzstreitigkeiten, also dann wenn es um das Angreifen eine Kündigung mittels Kündigungsschutzklage geht, ein sogenannter Beschleunigungsgrundsatz gilt. Diese Termine werden besonders eilbedürftig vom Arbeitsgericht Berlin behandelt. Hier gibt es schnell einen Termin zur Verhandlung.


ARBEITSGERICHT BERLIN – WIE LANGE MUSS MAN WARTEN?

Das Arbeitsgericht Berlin (Magdeburger Platz 1) ist das größte Arbeitsgericht in Deutschland. Termine für die Güteverhandlung (dies ist der erste Termin vor dem Arbeitsgericht) werden schnell vergeben. In diesem Gütetermin geht es um die Aufklärung des Sachverhalts und in Kündigungsschutzstreitigkeiten dann auch immer um eine gütliche Einigung, welche oft die Zahlung einer Abfindung ist.


Terminvergabe beim Arbeitsgericht Berlin

Man kann damit rechnen, dass ungefähr 4 bis 6 Wochen nach Klageeinreichung (z.B. bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage) ein Termin dort vergeben wird. Dies ist recht schnell. Dies gilt vor allem bei Bestandsschutzstreitigkeiten. Der erste Termin ist der sog. Gütetermin.

Kann man die Terminvergabe des Gerichts beeinflussen?

Wer einen schnellen Termin haben will, sollte vor allem darauf achten, dass er die Klage kurzfristig - am besten über einen Rechtsanwalt - einreicht und nicht die Klagefristen bis zum letzten Tage ausschöpft.


Kündigungsschutzklage – 3-Wochenfrist

Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist eine Frist von drei Wochen gesetzlich festgesetzt (§ 4 KSchG) . Innerhalb dieser Frist muss die Klage bei Gericht eingereicht sein. Diese Frist wird von einigen Rechtsanwälten oft bis zum letzten Tag ausgeschöpft. Wenn man aber gegebenenfalls kurze Zeit schon nach Beauftragung durch den Mandanten die Klage eingereicht, der Aufwand ist ja für den gut organisierten Anwalt der gleiche, dann bekommt man natürlich auch eher den Verhandlungstermin vom Arbeitsgericht anberaumt. Professionelle Arbeitsrechtskanzleien verfahren so.


späte Einreichung aus taktischen Gründen manchmal sinnvoll

In einigen Fällen kann es aber durchaus für den Mandanten auch sinnvoll sein, wenn der Anwalt die Kündigungsschutzklage erst kurz vor Fristablauf einreicht. Es geht dann vor allem darum, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Manche Anwälte reichen in solchen Fällen auch bewusst beim unzuständigen Arbeitsgericht die Klage ein, was eine weitere Verzögerung herbeiführt.


Zustellung der Klage an die Gegenseite/ Arbeitgeber

Weiter muss die eingereichte Klage der Gegenseite zugestellt werden, was ausschließlich das Gericht vornimmt. Die Zustellung kann aber nur dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer in seiner Klage auch die richtigen Adresse des Arbeitgebers (nebst genaue Parteibezeichnung) angibt. Gibt er eine falsche Anschrift an, kann die Klage nicht sofort zugestellt werden und es tritt eine Verzögerung ein. Diese Verzögerung kann sogar im schlimmsten Fall zur Versäumung der Klagefrist (Problematik der Zustellung “demnächst”) führen.


Verzögerung durch Terminsverlegungsantrag

Andererseits kann auch nach bereits vergebenen Termin zur mündlichen Verhandlung ein Antrag auf Verlegung des Termins gestellt werden, wenn Gründe hierfür glaubhaft gemacht werden. Dies kommt bei Rechtsanwälten /Arbeitsrechtsanwälten häufig vor, da diese vielleicht an diesen Tag bereits einen anderen Termin haben und dann um Verlegung des Termins vor dem Arbeitsgericht bitten.


Verlegung des Verhandlungstermins durch das Gericht

Fast immer wird das Gericht einen solchen Terminsverlegungsantrag beachten und den Gütetermin dann auf einen späteren Zeitpunkt verlegen. Zu beachten ist dabei, dass eine Verlegung durch den Mandanten, also den Arbeitnehmer, erheblich schwieriger ist.


Anordnung des persönlichen Erscheinens des Mandanten

Auch reicht es nicht aus, wenn der Mandant krank ist und zum Termin eigentlich erscheinen müsste. Er muss nur dann nicht erscheinen, wenn er krank und verhandlungsunfähig oder reiseunfähig ist. Wer z.B. nur einen verstauchten Finger hat, muss zum Gericht kommen.


Rechtsberatung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg

In meiner Zweigstelle in Berlin Prenzlauer Berg (Stadtbezirk Pankow) biete ich die Beratung im Arbeitsrechtund die spätere Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin an.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin


FAQ - Häufige Fragen und Antworten zur Terminvergabe bei den Arbeitsgerichten

Welches Arbeitsgericht ist in Berlin für den Bezirk Prenzlauer Berg / Pankow zuständig?

Egal ob Prenzlauer Berg / Pankow oder Berlin Marzahn-Hellersdorf immer ist das Arbeitsgericht Berlin örtlich zuständig, sofern der Arbeitgeber seinen Sitz in Berlin hat oder der Arbeitnehmer überwiegend im Berlin seine Arbeitsleistung erbracht hat. In Berlin gibt es nur ein Arbeitsgericht.

Besteht generell kein Anwaltszwang, egal in welcher Instanz?

Von den Arbeitsgerichten in der Bundesgebiet Deutschland besteht kein Anwaltszwang. Dies heißt, dass grundsätzlich sich der Arbeitnehmer in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht selbst vertreten darf und sich nicht durch einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen muss. Ein Anwaltszwang besteht allerdings ab der zweiten Instanz, also vor den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Muss die Gegenseite meine Anwaltskosten tragen, wenn ich vor dem Arbeitsgericht gewinne?

Nein, die Kosten des eigenen Rechtsanwalt in der ersten arbeitsrechtlichen Instanz muss man immer (nur nicht ab der 2. Instanz) selbst tragen. Dies ist eine Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.

Kann ich mich kostenlos bei der Rechtsantragstelle beraten lassen?

Nein, eine kostenlose Rechtsberatung findet dort nicht statt. Die Rechtsantragstelle hilft nur bei der Klageerhebung, darf aber keine Rechtsberatung durchführen.

Was ist der Unterschied zwischen einen Gütetermin und einen Kammertermin?

Der erste Termin beim Arbeitsgericht ist der sogenannte Gütetermin oder auch Güteverhandlung genannt. Dieser wird recht schnell anberaumt, vor allen in Kündigungsschutzsachen. In diesem Termin geht es darum, ob man sich einigen kann und darüber hinaus fragt der Richter, der als Einzelrichter hier zunächst tätig ist, nach dem Sachverhalt. Gerade im Bestandsschutzstreitigkeiten gibt es sehr oft Vergleiche in der Güteverhandlung. Diese werden dort zu Protokoll genommen. Scheitert die Güteverhandlung, dann kommt es zum Kammertermin. Der Kammertermin wird mehrere Monate später vom Gericht anberaumt. Dieser Termin heißt so, da hier die Kammer entscheidet, die aus drei Richtern besteht, einen Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

Wann ist das Arbeitsgericht Berlin für eine Kündigungsschutzklage zuständig?

Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht Berlin dann, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in Berlin hat oder der Arbeitnehmer überwiegend in Berlin gearbeitet hat. Wenn eine der beiden Voraussetzungen vorliegt, kann der Arbeitnehmer - nach seiner Wahl - in Berlin klagen.