Home News Wann wird eine vereinbarte Abfindung zur Zahlung fällig?

WANN WIRD EINE ABFINDUNG FÄLLIG?

Die meisten Abfindungen werden vor dem Arbeitsgericht - so auch vor dem Arbeitsgericht Berlin - ausgehandelt. Die Chancen für den Arbeitnehmer auf Zahlung einer Abfindung erhöhen sich, wenn dieser einen Fachanwalt für Arbeitsrecht im Kündigungsschutzverfahren beauftragt. Vor dem Arbeitsgericht schließen die Parteien - also Arbeitgeber und Arbeitnehmer - einen gerichtlichen Abfindungsvergleich. Dies geschieht in der Regel nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren. Der Arbeitgeber verpflichtet sich darin zu Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer. Wann die Abfindung zu zahlen ist, steht oft nicht im Vergleich. Es stellt sich dann die Frage, wann die Abfindung vom Arbeitgeber zu zahlen ist.


stateDiagram-v2 Abfindung --> Kündigung Abfindung --> Aufhebungsvertrag

Abfindung und Kündigung

Fälligkeit einer Abfindung
Nur in wenigen Fällen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.

Anspruch auf Abfindung nach Kündigung?

Daran ändert auch nichts, dass viele Arbeitsgerichte - wenn diese selbst durch Urteil über eine Entlassungsentschädigung entscheiden - sich auf ihre Abfindungsformeln berufen. Um an eine Abfindung nach einer Kündigung des Arbeitgebers zu gelangen, bleibt dem Arbeitnehmer oft nichts anderes übrig als eine Klage zum Arbeitsgericht zu erheben. Außergerichtliche Verhandlungen über eine Abfindungszahlung nach dem Erhalt einer Kündigung des Arbeitgebers sollte man als Arbeitnehmer vermeiden, da hier oft die Gefahr besteht, dass die Klagefrist versäumt wird. Bei dieser Klage handelte es sich um die Kündigungsschutzklage, so bleibt der Arbeitnehmer im Spiel. Eine Klage direkt auf Zahlung einer Abfindung ist nur sehr selten möglich.


Abfindungsvergleich

Wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erhebt, dann gibt es zunächst einen Termin beim Arbeitsgericht, der sich Gütetermin nennt. In diesem Gütetermin erfolgt eine Verhandlung über die Möglichkeiten einer Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.


Abfindung in der Güteverhandlung

Oft wird in der Güteverhandlung ein so genannter Abfindungsvergleich geschlossen. In diesem Vergleich einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf, dass das Arbeitsverhältnis, meist aus betriebsbedingten Gründen, zu einem bestimmten Zeitpunkt enden wird. Bis dahin wird der Arbeitnehmer oft freigestellt und ganz normal bezahlt. Weiter wird auch geregelt, dass der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen hat. Darüber hinaus gibt es auch noch alle Regelungen, die üblich sind, wie zum Beispiel die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, oft auch mit einer entsprechenden Note.



Fälligkeit der Abfindung

Wann wird die Abfindung nun fällig? Die Juristen sind sich hierüber nicht zu 100 % einig, wie so oft. Die meisten Gerichte stehen auf dem Standpunkt, dass die Abfindung mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig wird, sofern sich nichts anderes aus der Abfindungsvereinbarung ergibt. Also bei einer Kündigung zum 31.10.2022, würde die Abfindung eben auch an diesem Tag fällig werden. Es gibt aber auch einige Gerichte, die meinen, dass die Abfindung sofort fällig wird, also mit dem Abschluss des Vergleiches vor dem Arbeitsgericht, da ja ein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt. Dies ist aber eine sog. “Mindermeinung”.


Beispiel

Beispiel: Das Arbeitsverhältnis endet laut Vergleich zum 31.08.2022. Im Vergleich steht nichts von der Fälligkeit der Abfindung. Ergebnis: Die Abfindung wird am 31.08.2022 – zum Ende des Arbeitsverhältnisses – zur Zahlung fällig.


Abfindungsvergleich ohne Datum zur Abfindungszahlung

Fast alle Vergleiche – z.B. vor dem Arbeitsgericht Berlin in Kündigungsschutzsachen- werden ohne das Fälligkeitsdatum in Bezug auf die Auszahlung der Abfindung geschlossen. Dies hängt einfach damit zusammen, dass die meisten Arbeitsverhältnisse ohnehin kurz nach dem Arbeitsgerichtstermin (Güteverhandlung) enden. Darüber hinaus wird sich ein verständiger Arbeitgeber nicht darauf einlassen, dass er die Abfindung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt. Ein gerichtlicher Abfindungsvergleich enthält von daher oft gar keine Regelung der Zahlbarkeit der Abfindung oder dort ist geregelt, dass die Abfindung "zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu zahlen ist".

Aufhebungsvertrag und Abfindungszahlung

Die gleiche Problematik findet man auch in Aufhebungsverträgen. Dort ist oft auch nur geregelt, dass die Abfindung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen ist (Muster eines Aufhebungsvertrags ).


Was sollte man in Bezug auf die Abfindung im Vergleich beachten?

Im Normalfall wird die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht meist innerhalb von 3 bis 6 Wochen nach Erhebung der Kündigungsschutzklage anberaumt. Wenn dann ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht (Abfindungsvergleich) geschlossen wird und dann das Arbeitsverhältnis noch mehrere Monate besteht (was selten ist), dann sollte man im Vergleich aufnehmen, dass die Abfindung bereits entstanden und vererbbar ist. Damit fällt diese in den Nachlass falls der Arbeitnehmer vor Ende des Arbeitsverhältnisses verstirbt.

Formulierungen im Vergleich vor dem Arbeitsgericht

Auf keinen Fall dürfen im Abfindungsvergleich Sätze stehen, wie: "Die Abfindung wird mit Rechtskraft des Vergleichs fällig." Damit würde die Abfindung niemals fällig werden, denn ein arbeitsgerichtlicher Vergleich kann niemals die sog. Rechtskraft erlangen, sondern man spricht hier von der Bestandskraft.

Problematisch sind auch Sätze, wie: "Die Abfindung wird fällig mit dem letzten Gehaltslauf.". Dies kann ebenfalls dazu führen, dass man den Abfindungsbetrag nicht vollstrecken kann, denn woher soll ein Dritter (Gerichtsvollzieher) wissen, wann der letzte Gehaltslauf stattfindet.

Besser ist immer, wenn im Vergleich oder auch in einem Aufhebungsvertrag ein konkretes Fälligkeitsdatum steht.


Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht


Hilfe durch Rechtsanwalt

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow - helfe ich Mandanten bei Kündigung und Abfindung im Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin


FAQ - Häufige Fragen und Antworten zum Thema Abfindung

Was ist eine Abfindung?

Eine arbeitsrechtliche Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als finanzielle Entlassungsentschädigung im Anschluss an eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer wird für den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell entschädigt. Oft wird eine Abfindung im Gütetermin beim Arbeitsgericht ausgehandelt.

Besteht generell ein Anspruch des Arbeitnehmers auf wirtschaftliche Entschädigung bei einer Kündigung?

Nein, es gibt keinen generellen Abfindungsanspruch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung gibt es nur in seltenen Fällen. In dem meisten Fällen besteht kein direkter Anspruch.

Wann besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Entlassungsentschädigung gegen den Arbeitgeber?

Ein solcher Abfindungsanspruch kann in folgenden Fällen bestehen 1. Abfindungsangebot nach § 1 a KSchG 2. vereinbarte Abfindung im Aufhebungsvertrag 3. Sozialplanabfindung 4. wirksamer Auflösungsantrag des Arbeitnehmers.

Wie bekommt man als Arbeitnehmer eine Entlassungsentschädigung nach einer Kündigung?

Nach einer Kündigung bekommt man am einfachsten eine Abfindung durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Zwar ist die Kündigungsschutzklage nicht auf die Zahlung einer Abfindung gerichtet, sondern auf Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat, allerdings ergibt sich oft die Möglichkeit im Gütetermin beim Arbeitsgericht eine Abfindung auszuhandeln. Darauf gibt es aber kein Anspruch. Die Abfindung ist reine Verhandlungssache und richtet sich oft nach dem Prozessrisiko.

Wie lautet die Abfindungsformel beim Arbeitsgericht Berlin?

Beim Arbeitsgericht Berlin lautet die Abfindungsformel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr. Dies ist aber keine starre Formel. Auch begründet die Formel in der Regel keinen Anspruch des Arbeitnehmers. Je nach Branche, Alter des Arbeitnehmers und Dauer des Arbeitsverhältnisses kann die Formel sich ändern. Es ist letztendlich immer die Aufgabe des Rechtsanwalts hier möglichst viele Punkte zu benennen, weshalb die Abfindung höher bemessen werden sollte als im Normalfall.

Wann ist die Abfindung zur Zahlung fällig?

Eine vereinbarte Abfindung ist zur Zahung fällig, so wie dies in der Abfindungsvereinbarung angegeben wurde. Steht dort kein Zahlungstermin, dann wird der Abfindungsbetrag am ersten Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung fällig.

Ist eine Bruttoabfindung zu versteuern?

Ja, die Abfindung ist zu versteuern. Sozialversicherungsabgaben fallen hierrauf aber nicht an.