Home News Verlängerung der Kündigungsfristen für Arbeitnehmer - ist dies zulässig?

Verlängerte Kündigungsfrist für Arbeitnehmer - ist die rechtlich möglich?

Wer als Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung beenden möchte, fragt sich zunächst, welche Kündigungsfrist für die eigene, ordentliche Kündigung gilt. Die Frist zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Hier sind mehrere rechtliche Hürden zu nehmen und dieser Beitrag soll auf einfache Art und Weise darstellen, wie man am schnellsten die eigene Kündigungsfrist ermittelt und rechtssicher sein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber durch ordentliche Kündigung beendet.

Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis

Die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht dienen dem Schutz beider Vertragsparteien, aber vor allem dem Schutz der Arbeitnehmer.

Fristenregelungen

Wer wissen will, wie lang seine Kündigungsfrist ist, sollte zunächst in einem anwendbaren Tarifvertrag, sodann im Arbeitsvertrag und falls es dort auch keine Regelung gibt, im Arbeitsvertrag schauen.


stateDiagram-v2 Fristen --> Tarifvertrag Fristen --> Gesetz Fristen --> Arbeitsvertrag

Das Wichtigste vorab:

  • gesetzliche Kündigungsfristen findet man im § 622 BGB
  • vom Gesetz her verlängert sich nur die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Verlängerungen der Kündigungsfristen ist im Arbeitsvertrag als auch in Tarifverträgen möglich und zulässig
  • eine einseitige Verlängerung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer über die für Arbeitgeber hinaus ist unwirksam
  • eine Verkürzung der Frist zur Kündigung für den Arbeitnehmer ist unzulässig

Gesetzliche Grundlagen der Kündigungsfristen

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind im § 622 BGB geregelt. Dabei steigen diese mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Ab einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren verlängern sich die Fristen schrittweise von einem Monat bis zu maximal sieben Monaten nach 20 Jahren.

gesetzliche Verlängerung gilt nur für die Kündigung durch Arbeitgeber

Diese gesetzliche Verlängerung gilt aber nur für die Arbeitgeberkündigung. Für den Arbeitnehmer sind die gesetzlichen Kündigungsfristen immer gleich lang und zwar 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Dies wissen viele Arbeitnehmer nicht. Man spricht von sog. asymmetrischen Kündigungsfristen.

Beispiel 1 zur gesetzlichen Kündigungsfrist

Der Arbeitnehmer ist im Betrieb seit fünf Jahren beschäftigt. Es gibt keine Regelung über die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag, die von der gesetzlichen Regelung abweicht. Einen Tarifvertrag gibt es nicht. Beide fragen sich am 6. März 2024, zu wann diese ordentlich das Arbeitsverhältnis mittels Kündigung beenden könnten.

Lösung zum Beispiel 1

Es findet die gesetzlichen Regelung über die Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis, § 622 BGB Anwendung. Danach beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für den Arbeitgeber bestimmt aber § 622 Abs. 2 Nummer 2 BGB eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats. Dies heißt, dass ausgehend von dem 6. März 2024 der Arbeitnehmer zum 15. April 2024 sein Arbeitsverhältnis beenden könnte. Wenn der Arbeitgeber am 6. März 2024 aber ordentlich kündigt, dann wäre das Ende des Arbeitsvertrags erst zum 31.Mai 2024 möglich.

ausgehend vom 6. März 2024

  • AN zum 15. April 2024
  • AG zum 31. Mai 2024

Hinweis

Die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB bieten einen grundlegenden Schutz, können aber durch individuelle Vereinbarungen modifiziert werden, allerdings nicht durch einer Verkürzung für den Arbeitnehmer.

Möglichkeiten der vertraglichen Verlängerung der Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer

Arbeits- und Tarifverträge können längere Kündigungsfristen vorsehen, solange diese nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Für Tarifverträge gilt sogar die Besonderheit, dass diese sogar kürzere Fristen vorsehen können, aber darum soll es in diese Artikel nicht gehen.

Verlängerung durch Tarifvertrag

Die Verlängerung durch Tarifvertrag ist möglich. Hier sind stärkere Abweichungen von der gesetzlichen Regelung § 622 BGB möglich; auch zum Nachteil des Arbeitnehmers.

Verkürzung durch Tarifvertrag

Selbst eine Verkürzung der Kündigungsfristen ist zulässig. Gesetzlich ist dies durch § 622 Abs. 4 Satz 1 BGB geregelt.

Der Hintergrund ist der, dass - anders als ein Arbeitsvertrag - ein Tarifvertrag in der Regel von gleichstarken Parteien (Arbeitgeberverband/ Gewerkschaft) ausgehandelt wird und es im TV auch viele Regelungen gibt, die günstiger als die gesetzliche Regelung sind.

Beispiel: Verkürzung durch Tarifvertrag

Der BRTV-Bau sieht eine Verkürzung der Kündigungsfristen im Verhältnis zur der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB vor. Nach § 11 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe betragen die Kündigungsfristen nach 6 Monaten oder länger, beidseitig, nur 12 Werktage. Dies ist zulässig.

Verkürzung durch Arbeitsvertrag

Durch einen Arbeitsvertrag kann in der Regel keine Verkürzung der Grundkündigungsfrist (4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende) erfolgen.Eine Ausnahme gilt nur Arbeitnehmern, die zur vorübergehenden Aushilfen eingestellt worden sind oder bei Betrieben von nicht mehr als 20 Arbeitnehmern. Die Frist darf dann aber nicht weniger als 4 Wochen sein. Geregelt ist dies in § 622 Abs. 5 BGB.

Übersicht über Möglichkeiten der arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen

Hier eine kurze Darstellung, was im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Fristen geregelt werden darf:


Abweichung im ArbeitsvertragWirksamkeit
Verlängerung der Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeberzulässig
Angleichung der Fristen an Arbeitgeberfristenzulässig
Verkürzung der Grundkündigungsfristunzulässig (außer nach § 622 Abs. 5 BGB)
Verkürzung der Fristen allgemeinunzulässig
Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten unter bestimmten Lebensalterunzulässig
Kündigungstermin weder auf 15. oder Monatsendeteilweise unzulässig

§ 622 BGB gesetzliche Kündigungsfrisgten im Überblick


graph LR A{Betriebszugehörigkeit} -->|Unter 2 Jahren| B[4 Wochen zum 15. oder Monatsende] A -->|2 Jahre| C[1 Monat zum Monatsende] A -->|5 Jahre| D[2 Monate zum Monatsende] A -->|8 Jahre| E[3 Monate zum Monatsende] A -->|10 Jahre| F[4 Monate zum Monatsende] A -->|12 Jahre| G[5 Monate zum Monatsende] A -->|15 Jahre| H[6 Monate zum Monatsende] A -->|20 Jahre| I[7 Monate zum Monatsende] B -->|Arbeitnehmer| J[Grundkündigungsfrist] B -->|Arbeitgeber| K[Grundkündigungsfrist] C -->|Arbeitgeber| L[Verlängert] D -->|Arbeitgeber| M[Verlängert] E -->|Arbeitgeber| N[Verlängert] F -->|Arbeitgeber| O[Verlängert] G -->|Arbeitgeber| P[Verlängert] H -->|Arbeitgeber| Q[Verlängert] I -->|Arbeitgeber| R[Verlängert] J[Grundkündigungsfrist] --> S((Ende)) K[Grundkündigungsfrist] --> S L[Verlängert] --> S M[Verlängert] --> S N[Verlängert] --> S O[Verlängert] --> S P[Verlängert] --> S Q[Verlängert] --> S R[Verlängert] --> S

Verlängerung durch Arbeitsvertrag

Längere arbeitsvertragliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer können grundsätzlich vereinbart werden, sofern die Fristen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber gleich lang sind.

Verlängerung durch Arbeitsvertrag

Eine Verlängerung durch den Arbeitsvertrag der Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer ist grundsätzlich möglich. Aufgrund des im Arbeitsrecht bestehenden Günstigkeitsprinzips kann grundsätzlich auch die für den Arbeitnehmer gemäß § 622 BGB geltende Kündigungsfrist verlängert werden. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass eine längere Frist günstig ist.

längere einzelvertragliche Frist und Termin möglich

Dabei kann sowohl die Kündigungsfrist (z.B. 3 Monate) als auch der Kündigungstermin (z.B. zum Quartalsende) verlängert werden.

stateDiagram-v2 Verlängerung --> Kündigungsfrist Verlängerung --> Kündigungstermin

Verlängerung für beide Vertragsparteien

Am häufigsten findet man die grundsätzlich zulässige Vereinbarung, dass die gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist auch gleichermaßen für den Arbeitnehmer gilt. Damit wären die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB für beide Seiten gleich lang.

Beispiel 2 für gleich lange Fristen

Der Arbeitnehmer A ist seit 8 Jahren im Betrieb und möchte nun selbst kündigen. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass jede Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber nach § 622 Abs. 2 BGB entsprechend auch für die Eigenkündigung des Arbeitnehmers gilt. Er fragt sich nun, wie lang seine Kündigungsfrist ist und geht im April 2024 zum Anwalt und fragt dort nach.

Lösung zum Beispiel 2:

Normalerweise könnte A mit der Grundkündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange er schon im Unternehmen ist, da der Abs. 2 des § 622 BGB nur für Arbeitgeber gilt. Nun ist aber im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass sich auch seine Kündigungsfrist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. Von daher beträgt seine Frist für die Eigenkündigung nach gem. § 622 Abs. 2, Nr. 3 BGB ingesamt 3 Monate zum Monatsende. Würde der A noch im April 2024 kündigen und die Kündigung auch in diesem Monat dem Arbeitgeber, zum Beispiel per Einwurf/ Einschreiben zustellen, dann könnte er zum Ende 31. Juli 2024 kündigen.

Formulierung für gleichlange Fristen

Eine Formulierung für gleichlange Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag könnte zum Beispiel so lauten:

  • "Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei entsprechender Betriebszugehörigkeit verlängert sich diese Frist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gilt in gleicher Weise auch für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer."

Vereinbarung einer festen Kündigungsfrist

Manchmal findet man in Arbeitsverträgen die Regelung, dass nach der Probezeit von 6 Monaten das Arbeitsverhältnis beidseitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende oder Quartalsende gekündigt werden kann.

Frist von 3 Monaten wirksam?

Eine Regelung, wonach zum Beispiel die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag drei Monate zum Monatsende beträgt, kann wirksam, aber in bestimmten Fällen auch unwirksam sein.

Es kommt hierbei auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an. Wenn zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung die gesetzliche Regelung günstiger für den Arbeitnehmer ist, dann gilt die gesetzliche Regelung. Günstiger ist die gesetzliche Regelung dann, wenn diese länger ist. Günstiger wird also von der Rechtsprechung, wie länger ausgelegt. Man geht davon aus, dass es für den Arbeitnehmer immer sinnvoll ist, wenn er eine Kündigung vom Arbeitgeber erhält, dass die Kündigungsfrist möglichst lang ist (LAG München, Urteil vom 10.02.2010, Az 5 Sa 744/09).

Regelungen des § 622 BGB

Dauer des ArbeitsverhältnissesLänge der FristEnde zum ...
nach 2 Jahren1 Monatzum Monatsende
nach 5 Jahren2 Monatezum Monatsende
nach 8 Jahren3 Monatezum Monatsende
nach 10 Jahren4 Monatezum Monatsende
nach 12 Jahren5 Monatezum Monatsende
nach 15 Jahren6 Monatezum Monatsende
nach 20 Jahren7 Monatezum Monatsende

gesetzliche Beschränkung der einzelvertraglichen Verlängerung

Die gesetzliche Beschränkung der arbeitsvertraglichen Verlängerung der Frist zur Kündigung durch den Arbeitnehmer findet man in § 622 Abs. 6 BGB. Danach darf für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Hinweis

Vertragliche Regelungen dürfen die Mobilität des Arbeitnehmers nicht unangemessen einschränken.

Auswirkungen verlängerter Kündigungsfristen auf Arbeitnehmer

Während längere Kündigungsfristen den Arbeitnehmern mehr Sicherheit bieten und die Suche nach einer neuen Beschäftigung erleichtern, können sie auch die berufliche Flexibilität einschränken. Insbesondere in dynamischen Branchen kann eine zu lange Bindung an das Unternehmen als Hindernis wahrgenommen werden. Es ist daher wichtig, dass beide Vertragsparteien ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Flexibilität anstreben【9†Quelle】.

§ 622 Abs. 6 BGB - Grenzen der Verlängerung der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist

Beschränkung der Verlängerungsmöglichkeit im Arbeitsvertrag

§ 622 Abs. 6 BGB - Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Aktuelle Rechtsprechung: Angemessenheit der Kündigungsfristen

Urteil BAG zum Thema Kündigungsfristen

Ein richtungsweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 26.10.2017, Az. 6 AZR 158/16) hat die Grenzen der Verlängerung der Kündigungsfristen aufgezeigt. Demnach kann eine übermäßige Verlängerung, die beide Parteien gleichermaßen betrifft, eine unangemessene Benachteiligung darstellen und somit unwirksam sein. Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, die Interessen beider Seiten angemessen zu berücksichtigen.

In einer Zusatzvereinbarung wurde die Kündigungsfrist für beide Seiten auf 3 Jahre verlängert. Das BAG ging von einer Unwirksamkeit aus, da der Arbeitnehmer - ohne jegliche Gegenseistung - unangemessen lange gebunden wurde.

Die Zusatzvereinbarung lautete:

  • "a) Die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert sich für beide Seiten auf drei Jahre zum Monatsende."

Achtung

Weicht im Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist vom Gesetz ab, sollte man dies durch einen Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Oft sind Verschlechterungen für den Arbeitnehmer unwirksam.

FAQ zum Thema Kündigung während der Schwangerschaft

Welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats.

Dürfen im Arbeitsvertrag längere Kündigungsfristen für Arbeitnehmer vereinbart werden?

Ja, längere Kündigungsfristen können vereinbart werden, solange sie nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen und die Kündigungsfrist des Arbeitgebers nicht unterschreiten.

Können Kündigungsfristen durch Krankheit verlängert werden?

Grundsätzlich findet keine automatische Verlängerung der Kündigungsfristen durch Krankheit statt. Eine Verlängerung kann jedoch tarifvertraglich geregelt sein.

Was bedeutet eine unangemessene Benachteiligung durch verlängerte Kündigungsfristen?

Eine unangemessene Benachteiligung liegt vor, wenn verlängerte Kündigungsfristen die berufliche Mobilität des Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen behindert. Insbesondere wenn keine anderweitigen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind.

Welche Auswirkungen hat ein Tarifvertrag auf Kündigungsfristen?

Ein Tarifvertrag kann abweichende Kündigungsfristen festlegen, die sowohl kürzer als auch länger als die gesetzlichen Fristen sein können. Tarifvertragliche Regelungen haben Vorrang vor den gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.

Welche Fristen für die Kündigung muss der Arbeitgeber beachten?

In der Regel sind die zu beachtenden Kündigungsfristen im Gesetzt (§ 622 BGB) geregelt, es sei denn gibt einen anwendbaren Tarivertrag mit anderen Regelungen.

Wo stehen die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber?

Für die allermeisten Fälle gilt für die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers die Regelung des § 622 BGB.

Darf der Arbeitgeber die Frist für die Kündigung verkürzen?

In der Regel darf der Arbeitgeber die gesetzliche Frist nicht abkürzen. Dies geht nur in wenigen Ausnahmefällen. Außerdem muss die Grundkündigungsfrist immer - mit Ausnahme der Probezeitkündigung - eingehalten werden.

Kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist verlängern?

Ja, die Verlängerung der Fristen für die Kündigung im Arbeitsvertrag ist möglich, wenn dies für beide Seiten gilt und die Frist nicht unangemssen lang ist (z.B. 3 Jahre - siehe obige Entscheidung des BAG). Dies muss aber im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart sein oder durch einen Tarifvertrag.

Kündigung man zum 1. oder zum 31.?

Eine Kündigung erfolgt sogut, wie nie zum 1. eines Monats, sondern in der Regel immmer zum Monatsende. Eine Ausnahme gilt für Kündigungen in der Probezeit oder bei einer ordentlichen Kündigung innerhalb der ersten 2 Jahre des Arbeitsverhältnis, da hier auch eine Kündigung zum 15. möglich ist.