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Urlaubsanspruch bei Kündigung: Anspruch auf Jahresurlaub bei Kündigung zum 30.06.

Ein urlaubsanspruch bei kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Aspekt bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Besonders relevant wird dies, wenn die Kündigung in der ersten Jahreshälfte – also bis einschließlich 30.06. – erfolgt. Doch wann steht Arbeitnehmern der volle Jahresurlaub zu? Und was gilt für die restlichen oder verbleibenden Urlaubstage bei Beendigung in der zweiten Jahreshälfte? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Antworten zu Ihrem Urlaubsanspruch bei Kündigung.

Gesetzliche Grundlagen zum Urlaubsanspruch bei Kündigung

Die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsanspruch finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dieses regelt sowohl die Mindestdauer des Urlaubs (4 Wochen pro Jahr) als auch die Voraussetzungen für den vollen Jahresurlaubsanspruch und den sogenannten Teilurlaub. Der Zeitpunkt der Kündigung ist dabei entscheidend!

Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz?

Urlaubsanspruch bei Kündigung zum 30.06.
Nach § 4 Bundesurlaubsgesetz entsteht der volle Jahresurlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Die Wartezeit entfällt im Folgejahr – dann besteht ab Jahresbeginn ein Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung.

Beispiel: Einstellung am 1.10.2023, Wartezeit endet am 31.3.2024 → voller Urlaubsanspruch ab 1.4.2024. Bei einer Kündigung zum 30.06.2024 ist entscheidend, ob die Wartezeit erfüllt wurde und wann das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.

Wie lang ist der gesetzliche Mindesturlaub pro Jahr?

Nach § 3 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche). Wichtig: Die Anzahl der verbleibenden Urlaubstage bei Kündigung richtet sich immer nach der tatsächlichen Zahl der gearbeiteten Monate im Kalenderjahr – außer der Arbeitnehmer scheidet in der zweiten Jahreshälfte aus.

Beispiel: Kündigung zum 31.05. = nur Teilurlaub, berechnet mit 1/12 je vollem Beschäftigungsmonat.

Ein höherer Urlaubsanspruch als der gesetzliche Mindesturlaub kann vertraglich geregelt werden. Für den übergesetzlichen Urlaub gelten ggf. Sonderregeln.

§ 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs

§ 3 Bundesurlaubsgesetz

  • (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
  • (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Teilurlaub oder voller Jahresurlaub? – Urlaubsanspruch bei Kündigung im Kalenderjahr

Urlaubsanspruch bei Kündigung bis einschließlich 30.06.

Beim Ausscheiden bis einschließlich 30.06. (also in der ersten Jahreshälfte) steht dem Arbeitnehmer nur Teilurlaub zu – pro vollen Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).

Urlaubsanspruch bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte

Scheidet der Arbeitnehmer nach dem 30.06. (also in der zweiten Jahreshälfte) aus und hat die Wartezeit erfüllt, steht ihm der volle Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr zu.

Beispiele:

Beispiel 1: Kündigung zum 31.05., Wartezeit erfüllt, 5-Tage-Woche → Urlaubsanspruch: 5 Monate × (20/12) ≈ 8,33 Urlaubstage.

Beispiel 2: Kündigung zum 31.07., Wartezeit erfüllt, 5-Tage-Woche → voller Urlaubsanspruch: 20 Urlaubstage (gesetzlich).

Achtung: Beim übergesetzlichen Urlaub (z. B. 30 Tage im Vertrag) gilt oft die „pro rata temporis“-Regel – prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag!

§ 5 Teilurlaub – Bundesurlaubsgesetz

§ 5 Bundesurlaubsgesetz

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer … c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Restliche Urlaubstage & Urlaubsabgeltung bei Beendigung

Nicht genommene restliche Urlaubstage oder verbleibende Urlaubstage können nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ausgezahlt werden (Urlaubsabgeltung), nicht aber während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Die Auszahlung erfolgt anteilig gemäß dem verbleibenden Urlaubsanspruch.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie zum Zeitpunkt der Kündigung, wie viele Urlaubstage bereits genommen wurden und wie viele noch offen sind – das gilt für den gesetzlichen wie auch für den vertraglichen Mehrurlaub.

Urteil - Entscheidung Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 06.11.2018, Az.: C-684/16

EuGH - Entscheidung

In dem Fall, dass eine nationale Regelung wie die in den Ausgangsverfahren fragliche nicht im Einklang mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88 und Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta ausgelegt werden kann, ergibt sich aus Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta, dass das mit einem Rechtsstreit zwischen einem Arbeitnehmer und seinem früheren privaten Arbeitgeber befasste nationale Gericht diese nationale Regelung unangewendet zu lassen und dafür Sorge zu tragen hat, dass der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass er mit aller gebotenen Sorgfalt gehandelt hat, um ihn tatsächlich in die Lage zu versetzen, den ihm nach dem Unionsrecht zustehenden bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, weder seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub noch entsprechend – im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – die finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub, deren Zahlung in diesem Fall unmittelbar dem betreffenden Arbeitgeber obliegt, verlieren kann.

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Es geht im meinen Podcast um:

  • gesetzliche Regelung = Bundesurlaubsgesetz
  • Urlaubszweck: Erholung
  • Erwerbstätigkeit während des Urlaubs ist unzulässig
  • Ausnahme: Nebentätigkeit
  • Sonderurlaub aus Arbeitsvertrag oder TV
  • Schwerbehindertenurlaub
  • 4 Wochen an gesetzlichen Jahresurlaub
  • Wartezeit von 6 Monaten
  • Urlaub und Urlaubsantrag
  • keine Selbstbeurlaubung
  • Arbeitsbeginn nicht zum Jahresanfang
  • Teilurlaub / halbe Urlaubstage
  • Ausscheiden in 2. Jahreshälfte
  • Verfall von Urlaubsansprüchen
  • Urlaubsabgeltung - nur nach Ende des AV

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FAQ: Urlaubsanspruch bei Kündigung

Wann steht mir der ganze Jahresurlaub zu?

Der komplette Jahresurlaub steht dem Arbeitnehmer nach der Wartezeit von 6 Monaten zu. Geregelt ist dies in § 4 des Bundesurlaubsgesetz. Nach dem einmaligen Ablauf der Wartezeit steht dem Arbeitnehmer dann sogar schon zum Jahresanfang (z.B. im Folgejahr) der gesamte Jahresurlaub zu. Eine Ausnahme gilt nur beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte.

Wie viel Urlaub steht mir in einer 5-Tage-Woche zu?

In der 5-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaubsanspruch für das ganze Kalenderjahr 20 Arbeitstage. Dies sind 4 Wochen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber auch zusätzlichen Urlaub gewähren. Hierfür kann er auch festlegen, was mit diesem beim Ausscheiden des Arbeitnehmers innerhalb des Kalenderjahres geschieht.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt insgesamt 4 Wochen. - question: "Wie wird der Zeitpunkt der Schwangerschaft berechnet?"

Wie viel Urlaub steht mir in einer 6-Tage-Woche zu?

In der 6-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaubsanspruch für das ganze Kalenderjahr 20 Arbeitstage. Dies sind 4 Wochen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber auch mehr Urlaub geben.

Kann man sich nicht verbrauchten Urlaub auszahlen lassen?

Nein, eine sogenannte Urlaubsabgeltung ist im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht zulässig. Nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, kann Urlaub ausgezahlt werden.

Läuft die Wartezeit nach dem Bundesurlaubsgesetz jedes Jahr neu?

Nein, die Wartezeit von 6 Monaten muss nur am Anfang des Arbeitsverhältnisses abgeleistet werden. Danach nicht mehr. Dies führt dazu, dass zum Beispiel im nächsten Jahr der Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub schon im Januar entsteht.

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