Home News Urlaubsanspruch 2024 - was ist zu beachten? - Informationen zur Urlaubsgewährung

Urlaubsanspruch für das Jahr 2024-was ist zu beachten?

Urlaub im Jahr 2024

Im Jahr 2024 wird es wieder diverse Entscheidungen zum Urlaubsrecht geben. Jeder Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch und möchte den Urlaub, wie beantragt, auch erhalten, was aber nicht immer möglich ist. Hier sind diverse rechtliche Fallstricke zu beachten und was gerade im Jahr 2024 wichtig ist und was das Bundesurlaubsgesetz zwingend regelt, soll hier erläutert werden.

Entstehung des Urlaubsanspruchs

Der Urlaubsanspruch im Jahr 2024 setzt voraus, dass ein Arbeitsverhältnis spätestens in diesem Jahr begründet wurde. Für den Urlaubsanspruch ist das Arbeitsverhältnis eine zwingende Voraussetzung. Der Schuldner des Urlaubsanspruches ist der Arbeitgeber und der Gläubiger, der Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer

Nur Arbeitnehmer haben ein Urlaubsanspruch. Freie Mitarbeiter und Selbstständige können keinen Urlaub beanspruchen.

gesetzliche Grundlagen

Der gesetzliche Mindesturlaub (4 Wochen) ist im Bundesurlaubsgesetz zwingend geregelt. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber auch sog. Zusatzurlaubbzw. Sonderurlaub gewähren.

Kündigung während des Erholungsurlaubs

Eine Kündigung während des Urlaubs ist nach deutschem Arbeitsrecht nicht verboten!

Wie lange ist die Wartezeit für den Urlaub im Jahr 2024?

Wichtig ist zu wissen, dass der Urlaubsanspruch immer eine Wartezeit voraussetzt.

Wartezeit

Die Wartezeit ist geregelt in § 4 des Bundesurlaubsgesetz und ist Voraussetzung für den Anspruch des Arbeitnehmers auf den vollen Jahresurlaub. Wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist, besteht nur ein Anspruch auf Teilurlaub.

Dauer der Wartezeit

Die Wartezeit beträgt sechs Monate. Dabei kommt es auf das Bestehen des Arbeitsverhältnisses an. Nicht wichtig ist, ob der Arbeitnehmer tatsächlich während dieser sechs Monate gearbeitet hat. Auch in der Elternzeit oder bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers wird die Wartezeit nach dem Ablauf von sechs Monaten erfüllt.

Teilurlaub

Wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist, dann besteht lediglich ein Anspruch auf Teilurlaub. Dies ist in § 5 des Bundesurlaubsgesetz geregelt. Der Arbeitnehmer kann dann ein zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Kalendermonat an Urlaub nehmen.

Kalenderjahr 2024 und § 4 BUrlG

Wichtig dabei ist auch zu wissen, dass die Wartezeit nur einmal zu absolvieren ist. Auf keinen Fall muss die Wartezeit für jedes Kalenderjahr erneut abgeleistet werden. Dies heißt konkret für das Jahr 2024, dass der Arbeitnehmer, der bereits im Jahr 2023 die Wartezeit absolviert hat, nicht nochmals im Jahr 2024 die Wartezeit abwarten muss.

Wartzeit im Jahr 2024

Wer im Jahr 2023 schon 6 Monate beschäftigt ist, hat sofort im Januar 2024 einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Wann entsteht der volle Jahresurlaubsanspruch?

Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub des Arbeitnehmers entsteht dann, wenn die Wartezeit abgelaufen ist.

voller Anspruch auf den Jahresurlaub 2024

Wenn der Arbeitnehmer also Jahr 2023 bereits sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt war, dann entsteht der Urlaubsanspruch bereits am ersten Tag des nächsten Jahres, also am 1. Januar 2024. Der Arbeitnehmer kann also bereits im Januar einen Antrag auf den vollen Jahresurlaub für das Jahr 2024 stellen.

Kalenderjahr und Urlaubswartezeit

Die Wartezeit muss nur 1 x abgelaufen sein und nicht pro Kalenderjahr.

Wie hoch ist der volle Anspruch auf den Jahresurlaub?

Das Bundesurlaubsgesetz definiert in welcher Höhe der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub hat.

Mindesturlaub nach dem BUrlG

Der Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt vier Wochen. Dies bedeutet, dass bei einer 5-Tage-Woche der Arbeitnehmer 20 Arbeitstage an Urlaub hat und bei einer 6-Tage-Woche der Arbeitnehmer 24 Werktagen Urlaub hat.

4 Wochen wenigstens pro Kalenderjahr

Wichtig ist dabei immer darauf zu achten, dass vier Wochen an Mindesturlaub besteht. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Arbeitnehmer in Teilzeit oder in Vollzeit arbeitet. Entscheidend ist immer die Anzahl der gearbeiteten Tage. Wer jeden Tag von montags bis freitags jeweils 4 Stunden pro Tag arbeitet, hat ebenfalls einen Anspruch auf 20 Arbeitstage an Urlaub pro Kalenderjahr, denn um 4 Wochen an Urlaub zu bekommen, muss dieser Arbeitnehmer ja 5 Tage pro Woche frei nehmen.

Vollzeit vs. Teilzeit

Der Mindesturlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dieser beträgt 4 Wochen für jeden Arbeitnehmer. Dabei ist egal, ob dieser in Vollzeit oder Teilzeit oder gar als Mini-Jober arbeitet. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf so viele Tage an Urlaub, dass er 4 Wochen frei hat und dies bezahlt bekommt. Entscheidend sind die Arbeitstage pro Woche und nicht die Stundenzahl.


3-Tage-Woche4-Tage-Woche5-Tage-Woche6-Tage-Woche
12 Tage16 Tage20 Tage24 Tage
4 Wochen4 Wochen4 Wochen4 Wochen

Urlaubstage am Stück

In der Regel hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn die Wartezeit abgelaufen ist. Nach dem Bundesurlaubsgesetz soll dem Arbeitnehmer auch der volle Urlaub gewährt werden.

12 Werktage oder 10 Tage am Stück an Urlaubsgewährung

In der Regel sollen wenigstens 12 Werktage oder 10 Arbeitstage (2 Wochen) zusammenhängend an Urlaub gewährt werden. Die Aufsplitterung des Urlaubs auf einzelne Tage ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, obwohl dies in der Praxis oft gemacht wird, ist dies rechtswidrig. Hier kann sogar der Arbeitnehmer im Nachhinein noch einen Anspruch auf Urlaub haben, da der Urlaub dann nicht ordnungsgemäß vom Arbeitgeber erfüllt wurde. Dies wird oft übersehen.

Urlaub und Elternzeit

Auch während der Elternzeit, in der der Arbeitnehmer ja nicht arbeitet, entsteht ein Urlaubsanspruch. Dieser Urlaubsanspruch ist ebenfalls zu erfüllen, es sei denn der Arbeitgeber gibt vor Ende des Arbeitsverhältnisses eine sogenannte Kürzungserklärung ab. Er kann dann für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen.

Jugendliche

In § 19 Abs. 2 JArbSchG ist der gesetzliche Mindesturlaub für Jugendliche regelt.

Alter des JugendlichenUrlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche
Unter 16 Jahren30 Urlaubstage
Unter 17 Jahren27 Urlaubstage
Unter 18 Jahren25 Urlaubstage

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte bekommen Zusatzurlaub pro Kalenderjahr und zwar wie folgt:

Arbeitstage pro WocheZusatzurlaub pro Jahr
2-Tage-Woche2 Urlaubstage
3-Tage-Woche3 Urlaubstage
4-Tage-Woche4 Urlaubstage
5-Tage-Woche5 Urlaubstage
6-Tage-Woche6 Urlaubstage

Seearbeitsgesetz

Nach § 56 SeeArbG sind dort ebenfalls gesetzliche Sonderregelungen für Arbeitnehmer eines Seeschiffes in Bezug auf den Jahresurlaub geregelt.

Arbeitstage pro WocheUrlaubsanspruch pro Jahr gemäß Seearbeitsgesetz
6-Tage-Woche30 Urlaubstage
5-Tage-Woche25 Urlaubstage
4-Tage-Woche20 Urlaubstage
3-Tage-Woche15 Urlaubstage
2-Tage-Woche10 Urlaubstage

Kalenderjahr

Auch während der Elternzeit entsteht weiterer Urlaub, obwohl der Arbeitnehmer nicht arbeitet.

Ist ein Urlaubsantrag notwendig?

Früher war dies zwingend notwendig (Rechtsprechung des BAG), dass der Arbeitnehmer den Urlaub beantragt. Nach der neuen Rechtsprechung des EuGH muss der Arbeitgeber von sich aus Urlaub gewähren (EuGH, Urteile vom 06.11.2018 - C 619/16 und vom 06.11.2018 - C 684/16 ).

Urlaubsantrag sinnvoll

Ein Urlaubsantrag des Arbeitnehmers ist trotzdem sinnvoll, der Arbeitnehmer ja den Urlaub nicht irgendwann, sondern innerhalb einer bestimmten Zeitspanne haben möchte. Wenn mehrere Arbeitnehmer hier für den gleichen Zeitraum den Urlaub erhalten wollen, ist eine frühe Beantragung durchaus von Vorteil (aber nicht zwingend).

kein Recht auf Selbstbeurteilung

Der Arbeitnehmer muss den Urlaub beantragen und der Arbeitgeber muss dann den Urlaub gewähren. Ein Recht auf Selbstbeurlaubung besteht nicht. Eine Selbstbeurlaubung kann sogar eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen.

Versagung des Urlaubs

Der Arbeitgeber darf den Urlaubsantrag des Arbeitnehmers nur dann ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Der häufigste Grund, der tatsächlich auch in der Praxis greifen könnte, ist der, dass der Arbeitgeber Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer berücksichtigen muss. Es ist nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber nicht jedem Wunsch des Arbeitnehmers auf Urlaubsgewährung nachkommen kann, da ansonsten wahrscheinlich im Sommer der Betrieb zu schließen wäre, wenn alle Arbeitnehmer für Juli den Urlaub beanspruchen und der Arbeitgeber dies auch gewähren müsste.

Rückruf oder Widerruf

Ein Rückruf oder Widerruf von bereits gewährten Urlaub ist nur auf sehr seltene Ausnahmefälle (nicht vorhersehbare Existenzgefährdung des Betriebs) denkbar.

Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr?

Das Bundesurlaubsgesetz sieht für den Mindesturlaub vor, dass dieser-sofern man den Urlaub unverschuldet nicht nehmen kann-auf das nächste Kalenderjahr übertragen wird. Geregelt ist dies in § 7 Abs. 3, Satz 2 des Bundesurlaubsgesetz.

Unterschiedliche Rechtslage beim Sonderurlaub

Der vertragliche Sonderurlaub wird ohne Anspruch durch den Arbeitgeber gewährt (z.B. gibt dieser 5 zusätzliche Tage an Urlaub pro Jahr) damit kann der Arbeitgeber auch die Regeln zum Sonderurlaub aufstellen.

Diese sind zum Beispiel:

AspektVertraglicher Zusatzurlaub
Freiwilligen- und WiderrufsvorbehaltKann unter Widerrufsvorbehalt stehen, d. h. der Arbeitgeber kann ihn unter bestimmten Bedingungen widerrufen oder freiwillig gewähren.
Verlängerung der WartezeitEs kann eine verlängerte Wartezeit festgelegt werden, z. B. 5 Jahre Betriebszugehörigkeit für zusätzliche Urlaubstage.
Anrechnung von FehlzeitenFehlzeiten, z. B. durch Krankheit, können auf den vertraglichen Zusatzurlaub angerechnet werden, sodass dieser sich entsprechend verkürzt.
Abweichende Berechnung von UrlaubsentgeltDas Urlaubsentgelt kann abweichend vom gesetzlichen Urlaub berechnet werden, z. B. durch den Ausschluss von Bonuszahlungen oder Zulagen.
Rückforderung von zu viel gezahltem UrlaubEine Rückforderung von zu viel gewährtem Urlaub bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann vertraglich festgelegt werden.
AbgeltungEine vertragliche Regelung kann festlegen, dass der Zusatzurlaub nicht abgegolten wird, im Gegensatz zum gesetzlichen Urlaub, der bei Beendigung abgegolten werden muss.
Ausschluss und VerfallDer vertragliche Zusatzurlaub kann strikteren Regeln zum Verfall unterliegen, z. B. Verfall zum Jahresende ohne Übertragungsmöglichkeit ins nächste Jahr.

Kalenderjahr

Die Wartezeit muss nur 1 x abgelaufen sein und nicht pro Kalenderjahr.

Wann verfällt der Urlaub?

Der Verfall des Urlaubs muss nun nicht mehr zwingend zum 31. des Folgejahres erfolgen.

Urlaubsanspruch verfällt nur in bestimmten Fällen

Für den nicht erkrankten Arbeitnehmer gilt danach:

Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nach dem Bundesurlaubsgesetz (Mindesturlaub) verfällt dann nicht, wenn der Arbeitgeber ihn nicht frühzeitig zur Urlaubsaufnahme aufgefordert hat und auf einen Verfall bei fehlender Aufnahme hingewiesen hat.

Verjährung des Urlaubsanspruchs?

In Bezug auf die Verjährung (dritter Fall, den der EuG zu entscheiden hatte) führte der Europäische Gerichtshof aus, dass eine Abgeltung der Urlaubstage wegen Verjährung nur dann ausscheidet, wenn der Arbeitgeber dafür gesorgt hat, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch tatsächlich wahrnehmen konnte. Eine Arbeitnehmerin geklagt, die ihren Urlaub nach eigener Aussage wegen des hohen Arbeitsaufwands nicht nehmen konnte und forderte eine Abgeltung der Urlaubstage.

Urlaubsabgeltung

Eine Abgeltung des Urlaubs (Auszahlung) ist nur im beendeten Arbeitsverhältnis zulässig.

Kalenderjahr

Ohne Hinweis und Aufforderung zur Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber kann der Urlaub nicht mehr zum 31. März des Folgejahres verfallen.

§ 3 des Bundesurlaubsgesetzes

Gesetzestext § 3 BUrlG

§ 3 Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte

Scheidet der Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit im laufenden Jahr in der zweiten Jahreshälfte - also nach dem 30.06. - aus dem Arbeitsverhältnis aus, dann hat er einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Urteil - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - Urteil vom 19. Februar 2019, Aktenzeichen 9 AZR 541/15 - Verfall des Urlaubs -

BAG und Urlaubsentscheidung zum Verfall des Urlaubs

Aufforderung zur Urlaubsfestlegung und Urlaubsantritt durch den Arbeitgeber, ansonsten kein Verfall


  1. Das Landesarbeitsgericht wird erneut zu prüfen haben, ob der Urlaub des Klägers, dessen Abgeltung er begehrt, nach § 7 Abs. 3 BUrlG verfallen ist. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob der Beklagte seinen bei richtlinienkonformer Auslegung von § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 BUrlG gebotenen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist. Bei der erneuten Prüfung sind die folgenden allgemeinen Grundsätze zu beachten:

a) Der Arbeitgeber muss konkret und in völliger Transparenz dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Er muss ihn – erforderlichenfalls förmlich – dazu auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub verfällt, wenn er ihn nicht nimmt (vgl. EuGH 6. November 2018 – C-684/16 – Rn. 45).


FAQ zum Thema Urlaub und Urlaubsgewährung 2024

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der gesetzliche Mindesturlaub insgesamt 4 Wochen pro Kalenderjahr. Dies sind 24 Werktage (6-Tage-Woche) oder 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche). Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmer kann jedoch höher sein, denn der Arbeitgeber kann darüber hinaus sog. Sonderurlaub gewähren. Oft findet man auch in Tarifverträgen höhere Urlaubsansprüche.

Muss man Urlaub beantragen?

Nach der neuesten Rechtsprechung muss der Arbeitgeber von sich aus den Urlaub gewähren. Ein Urlaubsantrag ist aber trotzdem sinnvoll, damit der Urlaub - auch für den Betrieb - besser planbar ist. Auch möchte der Arbeitnehmer ja Einfluss auf den Urlaubszeitraum haben. Von daher sollte man den Urlaub beantragen.

Muss der beantragte Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt werden?

Ja, der Arbeitgeber ist zwar der Schuldner des Urlaubsanspruchs, aber er kann den beantragten Urlaub auch aus wichtigen betrieblichen Grund ablehnen. In der Regel ist der Urlaub aber - so wie beantragt - zu gewähren. Der Arbeitnehmer darf sich nicht selbst beurlauben.

Kann man sich den Resturlaub zum Jahresende auszahlen lassen?

Nein, im bestehenden Arbeitsverhältnis ist eine Auszahlung des Urlaubs (Urlaubsabgeltung) nicht zulässig. Dies ist nur im beendeten Arbeitsverhältnis vorgesehen. Macht der Arbeitgeber dies trotzdem, kann der Arbeitnehmer unter Umständen trotzdem noch einen Anspruch auf Urlaubsgewährung haben.

Wann habe ich den vollen Urlaubsanspruch?

Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach Ablauf einer Wartezeit. Diese beträgt 6 Monate ab Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Wartezeit fällt nur 1 x an.

Kann der Jahresurlaub verfallen?

Ja, der Urlaubsanspruch kann verfallen, wenn er nicht rechtzeitig geltend gemacht wird. Laut Gesetz verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch spätetens zum 31.03 des Folgejahres. Dies aber nach der Rechtsprechung des EuGH und des BAG nur, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im laufenden Jahr zur Urlaubsnahme aufgefordert und belehrt hat, dass der Urlaubsanspruch ansonsten verfällt.

Was ist Zusatzurlaub?

Zusatzurlaub bezeichnet Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen und auf vertraglichen Vereinbarungen, Tarifverträgen oder gesetzlichen Regelungen beruhen. Man diesen auch als Mehrurlaub oder übergesetzlichen Urlaub bezeichnen.

Haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf Zusatzurlaub?

Ja, schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.

Kann Zusatzurlaub verfallen?

Ja, vertraglich vereinbarter Zusatzurlaub kann strikteren Verfallsfristen unterliegen und oft am 31. März des Folgejahres verfallen. Dies hängt aber von den Regelungen im Arbeitsvertrag ab. Ansonsten gilt die Rechtsprechung des BAG zum Verfall des Urlaubs (Aufklärungspflicht und Hinweispflicht).

Wird nicht genommener Zusatzurlaub abgegolten?

Nicht in Anspruch genommener Zusatzurlaub kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden, wenn dies vertraglich festgelegt ist. Dies nennt man Urlaubsabgeltung. Falls es keine Regelung dazu gibt, richtetet sich die Abgeltung nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes.

Zählt Krankheit während des Zusatzurlaubs als Urlaub?

Das kann vertraglich anders geregelt werden. Beim gesetzlichen Urlaub werden Krankheitstage nicht angerechnet, beim Zusatzurlaub kann es abweichende Vereinbarungen geben. Dies ist aber sehr selten. Krankheit und Urlaub schließen sich eigentlich aus.