Was ist eine arbeitsrechtliche Überlastungsanzeige?
Die Überlastungsanzeige - auch Entlastungsanzeige, Gefahrenanzeige oder Qualitätsanzeige genannt - ist die Anzeige einer Arbeitsüberlastung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.
Hintergrund
Die Belastung und die Verantwortung für Arbeitnehmer im Arbeitsleben nimmt zu. Burnout und andere psychische Erkrankungen aufgrund von Überlastungen gehören mittlerweile zur Tagesordnung.
Überlastungsanzeige - Recht und Pflicht des Arbeitnehmers
Die Überlastungsanzeige ist ein Recht aber ein Pflicht des Arbeitnehmers auf eine Überlastung am Arbeitsplatz aufmerksam zu machen. Dadurch sollen Schäden für den Arbeitnehmer aber auch für den Arbeitgeber abgewendet werden. Der Arbeitnehmer kann sich dadurch - innerhalb eines gewissen Umfangs - von einer arbeitsvertraglichen Haftung entlasten.
Die Anzeige der Überlastung am Arbeitsplatz dient sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber.
Wozu dient die Anzeige der Überlastung am Arbeitsplatz?
Die Überlastungsanzeige bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit auf seine prekäre Situation im Unternehmen aufmerksam zu machen und sich gegebenenfalls auch dadurch selbst vor Verhaftungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers zu schützen.
Die Belastungsanzeige den also nicht nur dem gesundheitlichen Schutz des Arbeitnehmers, sondern auch den Schutz des Arbeitgebers vor fehlerhafter Arbeit und den entsprechenden finanziellen und vermögensrechtlichen Konsequenzen.
Wo findet man die Rechtsgrundlage?
Eine explizite gesetzliche Regelung der Überlastungsanzeige gibt es weder im Gesetz nach in Tarifverträgen. Diese ist aber der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und auch des Bundesarbeitsgerichtes anerkannt. Die Überlassungsanzeige hat ihre Grundlagen im Arbeitsschutzrecht und ist auch eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers auf einen möglichen Schaden für den Arbeitgeber und auch auf einen eigenen gesundheitlichen möglichen Schaden hinzuweisen.
Arbeitsschutzgesetz - §§ 15 und 16 ArbSchG
So regelt § 15 Abs. 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz), dass Beschäftigte nach ihren Möglichkeiten für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen haben. Jede von ihnen festgestellte unmittelbar erhebliche Gefahr haben Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 1 ArbSchG unverzüglich zu melden.
Form der Anzeige
Im Bezug auf die Form der Überlastungsanzeige ist-da diese ja nicht gesetzlich geregelt ist-keine Formvorschrift einschlägig. Die Belastungsanzeige kann von daher auch mündlich erfolgen.
Rat zur schriftlichen Erklärung
Das Problem bei mündlichen Erklärungen ist aber, dass diese später schwer nachweisbar sind. Von daher sollte die Belastungsanzeige grundsätzlich schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen und zwar so, dass der Arbeitnehmer den Zugang dieser Anzeige auch nachweisen kann. Dies geht am besten durch Übergabe durch einen Zeugen oder per Einwurf/Einschreiben über einen Zeugen in den Briefkasten des Arbeitgebers.
Pflicht zur Anzeige
Aus diesen Regelungen wird abgeleitet, dass Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Überlastungsanzeige zu erstatten haben, wenn sie bemerken, dass sie die Arbeitspflichten ohne ernste Gefahren für die Gesundheit nicht mehr erfüllen können.
Wie kann es zu einer Überlastung am Arbeitsplatz kommen?
Zu einer Überlastung und Arbeitsplatz kann es aus unterschiedlichen Gründen kommen, wie
Personalmangel
Organisationsprobleme
Zeitdruck durch Aufträge
Unterbesetzung im Betrieb
fehlerhafte Arbeitsmittel
eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers.
Was ist in der Regel die Folge einer solchen Überlastung?
Die Folge der Überlastung am Arbeitsplatz ist oft die, dass Arbeitnehmer zum einen krank werden und zum anderen Fehler bei der Arbeit passieren.
Krankheit des Arbeitnehmers
Das Burn-out-Syndrom ist eine häufige Folge von Überlastung auf Arbeit. Ein Burn-out ist dabei kein plötzliches Ereignis, sondern vielmehr entwickelt sich dieses in der Regel über mehrere Monate, manchmal Jahre. Ein Burn-out ist ein Zustand ausgesprochener körperlicher, emotionaler und geistiger Erschöpfung mit deutlich reduzierter Leistungsfähigkeit des Beschäftigen. Der Betroffene fühlt sich ausgebrannt, schwach, lustlos und ist auch nicht mehr fähig, sich in irgendeiner Weise davon zu erholen.
Gefahren für den Arbeitgeber
An zweiter Stellen stehen die Gefahren für den Arbeitgeber, welche zum Beispiel die Beeinträchtigung der Betriebsabläufe und / oder die mangelnde Qualität der Produkte und Dienstleistungen betrifft. Gerade der Hinweis auf bestehende Gefahren-für den Betrieb und auch für die Betriebsmittel und Arbeitsergebnisse des Arbeitgebers-ist auch im Interesse des Arbeitgebers.
Schutz des Arbeitnehmers vor Haftung
Durch diese Fehler können finanzielle Schäden für den Arbeitgeber entstehen und auch dient die Gefahrenanzeige dazu, dass sich der Arbeitnehmer davor schützen kann. Der Arbeitnehmer kann sich mit dieser Anzeige der Belastung am Arbeitsplatz zu einem gewissen Teil entlasten und den Arbeitgeber auf einen Missstand und auf eine Gefahrenquelle im Unternehmen hinweisen, so dass dieser handeln muss.
Gefahren für Arbeitnehmer
Gefahren für den Arbeitgeber
Burn-out
Verzögerung der Produktion
ggfs. weitere Erkrankungen
fehlerhafte Produkte / Dienstleistungen
Haftung für Schäden
finanzieller Schaden
Muss der Arbeitgeber handeln?
Auf Grund seiner Fürsorgepflicht (aus § 618 BGB oder Tarifvertrag) ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Überlastungsanzeige, mit der der Arbeitnehmer um Schutz bittet, auch schon im eigenen Interesse nachzugehen. Damit können gesundheitliche Schäden beim Arbeitnehmer und bis hin zu dessen Erkrankung sowie Schäden an den Arbeitsergebnisses vermieden werden.
Folgende inhaltlichen Punkte sollten in einer Überlastungsanzeige benannt werden:
Ort und Datum
Name des Arbeitnehmers
konkreter Arbeitsplatz
genaue Schilderung der Situation
Schilderung der Überlastung und der Gründe
Aufzeigen der Folgen der Überlastung (Gefahr für Arbeitnehmer/ Gefahr für Arbeitgeber)
ggfs. Hinweis auf vorherige mdl. oder schriftliche Anzeigen
Aufforderung zur Änderung der Situation (ggfs. mit Vorschlägen und Fristsetzung)
Unterschrift
§ 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
§ 16 Abs. 1 Besondere Unterstützungspflichten
(1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.
Urteil - Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 19.09.2019, Az.: 13 Sa 271/19
Ein Schmerzensgeldanspruch des Arbeitnehmers wegen Gesundheitsgefährdung aufgrund permanenter Arbeitsüberlastung besteht hier nicht, das der Arbeitnehmer eine fahrlässige Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers trotz Überlastungsanzeige nicht nachgewiesen hat.
Sinngemäß beruft sich der Kläger nicht auf eine konkrete einzelne Handlung der Beklagten, sondern darauf, sie habe ihm gegenüber mindestens fahrlässig ihre Fürsorgepflicht verletzt, indem sie es trotz seiner Überlastungsanzeigen über Jahre unterlassen habe, den unzulänglichen Arbeitsbedingungen abzuhelfen.
Die Tatsache einer Vielzahl von Überlastungsanzeigen ersetzt nicht den Sachverhalt, aus dem sich eine Überlastung ablesen ließe.
Die Darlegungs- und Beweislast für ein schuldhaft pflichtwidriges Verhalten der Beklagten trifft den Kläger als Anspruchsteller eines Schadensersatzanspruchs.
Beratung zum Thema Arbeitsrecht durch Fachanwalt für Arbeitsrecht
FAQ - Häufige Fragen und Antworten zur Überlastungsanzeige im Arbeitsrecht
Was ist eine Überlastungsanzeige?
Die Überlassungsanzeige ist ein schriftlicher Hinweis des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, dass eine Überlastung am Arbeitsplatz vorliegt und das damit Gefahren für die Gesundheit des Arbeitnehmers und auch für Betriebsabläufe drohen.
Gibt es dafür noch andere Bezeichnungen?
Ja, zum Beispiel Belastungsanzeige oder Gefahrenanzeige.
Welche Form gilt?
Eine Form ist nicht vorgeschrieben. Die Anzeige wegen der Überlastung sollte aber schriftlich erfolgen, um besser nachweisbar zu sein.
Muss der Arbeitgeber zwingend reagieren?
Nein, er sollte dies aber im eigenen Interesse tun.
Weshalb sollte der Arbeitnehmer einer Überlastungsanzeige machen?
Der Arbeitgeber sollte wissen, dass der Arbeitnehmer überlastet ist. Später kann der Arbeitnehmer auf die Anzeige hinweisen und sich gegebenfalls entlasen, wenn dem Arbeitgeber Schäden durch die Überlastung entstehen.