Home News Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht - macht dies Sinn?

Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht abschließen?

Bei einem Rechtsstreit vor den Arbeitsgerichten - zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht Berlin können sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber erhebliche Kosten entstehen. Ein Großteil der Kosten sind die eigenen Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt. Diese Kosten muss jede Partei – egal, ob sie gewinnt oder verliert – in der I. Instanz vor dem Arbeitsgericht selbst tragen.


Eine Kostenerstattung findet nicht statt. Dies gilt auch für die außergerichtliche Vertretung im Arbeitsrecht durch einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Gebühren des Anwalts bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dort sind die Gebühren für das Gerichtsverfahren genau – abhängig vom Streitwert – geregelt.

KÜNDIGUNGSSCHUTZVERFAHREN UND KOSTEN

Rechtsschutz für das Arbeitsrecht
Gerade die Kosten bei einem Kündigungsrechtsstreit können erheblich sein. Wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage erhebt, beträgt der Streitwert in der Regel wenigstens das 3-fache des Bruttomonatseinkommens des Arbeitnehmers. Daraus errechnen sich die Kosten für den Rechtsanwalt. Diese betragen dann zum Beispiel für den Kündigungsschutzprozess bei normalen Verdienst des Arbeitnehmers meist zwischen € 1.000 und € 3.000.


Anpassung und leichte Erhöhung der Anwaltsgebühren 2021

Zu beachten ist, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zum 1.1.2021 angepasst und die Gebühren der Anwälte um zirka 10 % erhöht wurden. Dies gilt für alle arbeitsrechtliche Fälle ab 2021.


Rechtsschutzversicherung und Kündigungsschutzklage

Wie oben bereits ausgeführt wurde besteht das Problem darin, dass es auf der einen Seite um den** Schutz des Arbeitsplatzes** des Arbeitnehmers geht. Wenn dieser nämlich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers nicht vorgeht, dann wird die Kündigung nach § 7 des Kündigungsschutzgesetzes nach Ablauf von drei Wochen automatisch wirksam. Dies ist die sogenannte Wirksamkeitsfiktion des Kündigungsschutzgesetzes.


Verhinderung der Wirksamkeitsfiktion

Dem Arbeitnehmer bleibt also faktisch nichts anderes übrig, wenn er sich gegen die Kündigung wehren möchte, eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben.


Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht nicht unerheblich

Bei der Frage, ob er dies ohne oder mit Anwalt macht, spiele natürlich die Anwaltskosten und natürlich auch die Erfolgsaussichten in der Sache und die Höhe einer möglichen Abfindung, eine erhebliche Bedeutung.


meist kein Anspruch auf Abfindung

Ein zusätzliches Problem ist dabei, dass kein Rechtsanwalt seriös dem Arbeitnehmer sagen kann, wie das Verfahren ausgehen wird. In den meisten Verfahren, also wenn eine Kündigungsschutzklage erhoben wird, zahlen die Arbeitgeber eine Abfindung, obwohl sie dies nicht müssen. Der Grund besteht darin, dass die Erfolgsaussichten für den Arbeitnehmer meist besser sind das Kündigungsschutzverfahren zu gewinnen. In dieser Situation entscheiden sich Arbeitgeber, meist in der Güteverhandlung, dazu das Verfahren durch Zahlung einer Abfindung, also durch eine Vereinbarung, zu beenden.


“Rücknahme der Kündigung”

Auf die Abfindung besteht aber kein Anspruch in der Arbeitgeber muss keine Abfindung zahlen. Er kann gegebenenfalls auch das Verlieren im Kündigungsschutzprozess in Kauf nehmen und den Arbeitnehmer dann weiter beschäftigen. Es kommt ab und zu auch vor, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbietet, sofern dieser nicht auf seine Vergleichsvorschläge eingeht. Die sogenannte Kündigungsrücknahme ist juristisch zwar nicht möglich, kommt ab in der Form vor, dass der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess dem Arbeitnehmer das Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen anbietet und erklärt, dass er aus der Kündigung keine Rechte mehr herleitet. Absolut gesehen passiert dies nicht so oft, allerdings kann niemand vorhersagen, ob sich nicht der Arbeitgeber gegebenenfalls so verhalten wird.


Kostenrisiko besteht

Von daher kann der Arbeitnehmer auch nicht ohne weiteres mit einer Abfindung rechnen, aus der dann den Rechtsanwalt, den er selbst zahlen muss, bezahlen. Hier hilft nur eine entsprechende Beratung durch einen Rechtsanwalt auch ehrlich auf die Erfolgsaussichten und Risiken hinweist und der Arbeitnehmer muss dann die entsprechende Entscheidung treffen. Es besteht keine Kostenerstattung der Anwaltsgebühren in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht.

Notfalls, im Zweifel, wird man immer dazu geraten Klage einzureichen. Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang.


Finanzierung des Arbeitsrechtsstreits über eine Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht macht zur Finanzierung solcher Prozesse durchaus Sinn. Wichtig ist aber, dass fast immer eine Wartezeit für den Rechtsschutz gilt. Diese beträgt meist wenigstens 3 Monate ab Abschluss der Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht. Man kann also nicht – weil man weiß, dass man einen Rechtsschutzfall hat – noch schnell eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abschließen. Dies wird aber oft von Versicherungsmakler so angegeben; teilweise sogar mit "rückwirkender Versicherungsschutz". In der Praxis ist dies aber nicht möglich.

keine Arbeitsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Man sollte sich vor Angeboten im Internet in Acht nehmen, da hier häufig völlig unrealistische Werbeversprechen angeboten werden. Man sieht häufig, dass dort behauptet wird, dass es keine Wartezeit für die Arbeitsrechtsschutzversicherung gibt, was nicht stimmen kann, denn kein Versicherungsunternehmen verschenkt Geld. Gehen Sie davon aus, dass im Kleingedruckten (AGB) dort schon stehen wird, dass der Rechtsschutz im Arbeitsrecht nicht sofort greift.


Risiko und Gewinn abschätzen – Rechtsschutz ja oder nein!

Ob der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht abschließen soll oder nicht, muss jeder selbst wissen. Hier kann keiner die Entscheidung abnehmen; schon gar nicht Versicherungsmakler (im Internet oder außerhalb), da diese immer ihre eigenen Interessen verfolgen. Wer aber stark abhängig von seinem Job ist und für dessen Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, der sollte eine solche Arbeitsrechtsschutzversicherung abschließen. Die Versicherungsbedingungen bei den großen Versicherern sind meist ähnlich.


Gewerkschaft oder Rechtsschutz

Als Anwalt – sicherlich nicht völlig uneigennützig – würde ich immer zur Versicherung raten, da man dort eigene Anwaltswahl hat. Ansonsten bekommt man jemanden von der Gewerkschaft vorgesetzt, der vielleicht nicht ganz so motiviert, wie ein Anwalt ist, was aber nicht zwingend der Fall sein muss.


Hilfe durch Rechtsanwalt

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Berlin Prenzlauer Berg - helfe ich Mandanten bei der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung zum Beispiel in Kündigungsschutzverfahren.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin