Home News Wie berechnet sich der Streitwert einer Kündigungsschutzklage?

Streitwert einer Kündigungsschutzklage

Streitwert einer Kündigungsschutzklage
Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage spielt vor allem eine Rolle bei den Anwaltsgebühren im Kündigungsschutzverfahren. Der Rechtsanwalt nimmt den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert und berechnet damit seine gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

mögliche Streitwerte

Im Klageverfahren und auch außergerichtlich gibt es drei verschiedene Streitwerte. Es gibt den Gebührenstreitwert, um den es hier geht und darüber hinaus den Rechtsmittelstreitwert und den Zuständigkeitsstreitwert. Die beiden letzten spielen ausschließlich für das Gerichtsverfahren eine Rolle und haben auf die Gebühren und Kosten keinen Einfluss.


stateDiagram-v2 Streitwerte --> Gebührenstreitwert Streitwerte --> Rechtsmittelstreitwert Streitwerte --> Zuständigkeitsstreitwert

Gebührenstreitwert der Kündigungsschutzklage

Der Gebührenstreitwert der Kündigungsschutzklage ist der Wert, um den es hier geht. Diese ist der Gegenstandswert des Prozesses, nach welchen sich die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsvergütung bestimmt. Der Gebührenstreitwert wird auch als Kostenstreitwert bezeichnet. Im außergerichtlichen Bereich nennt man diesen Gegenstandswert. Dieser Wert ist ein reiner Tabellenwert. Die Höhe der Gebühren entnimmt man dann einer weiteren Tabelle.

gesetzliche Regelung

Die gesetzliche Regelung des Gebührenstreitwertes findet man in § 63 des Gerichtskostengesetzes. Das Gericht, an welchem der Rechtsstreit "spielt", legt den Streitwert fest. Gegen die Festsetzung des Streitwertes besteht die Möglichkeit sogenannte Kostenbeschwerde einzulegen, sodass-bei Nichtabhilfe-das nächste Gericht, also nächste Instanz entscheidet. Wer zum Beispiel gegen die Streitwertfestsetzung beim Arbeitsgericht Berlin mittels Streitwertbeschwerde vorgeht, landet dann im Normalfall vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.


stateDiagram-v2 Streitwert --> Anwaltskosten Streitwert --> Gerichtskosten

Beratung bei Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

Beim Erhalt einer Kündigung sollte man immer zum Anwalt, um die Chancen und Handlungsmöglichkeiten abklären zu lassen. Von daher sollte der Arbeitnehmer im Raum Berlin einen Rechtsanwalt in Berlin für das Arbeitsrecht aufsuchen und sich beraten lassen. Nur dieser kann brauchbare Ratschläge geben und kann aus seiner Erfahrung auch die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage abschätzen.

Das Wichtigste vorab:

  • Der Streitwert bei Kündigungsschutzklagen orientiert sich in der Regel am dreifachen Bruttomonatsgehalt.
  • Die Höhe des Streitwerts beeinflusst direkt die Gerichts- und Anwaltskosten.
  • In bestimmten Fällen kann der Streitwert abweichen, etwa durch zusätzliche Anträge oder die Dauer des Arbeitsverhältnisses.
  • Die Kosten einer Kündigungsschutzklage sollten immer im Verhältnis zu den möglichen Abfindungschancen betrachtet werden.

Kündigungsschutzklage und Kosten sowie § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz

Wer sich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehren möchte, muss Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen.

Arbeitsgericht Berlin

In Berlin ist das Arbeitsgericht Berlin dafür örtlich zuständig.

keine Kostenerstattung vor dem Arbeitsgericht

Im Arbeitsgerichtsverfahren besteht eine Besonderheit nach § 12 a des Arbeitsgerichtsgesetzes. Jede Partei muss außergerichtlich und in der ersten Instanz den eigenen Anwalt selbst bezahlen. Von daher spielt es für den klagen Arbeitnehmer eine Rolle, wie hoch die Kosten seines Rechtsanwalts sind. Er kann nämlich diese Kosten nicht von der Gegenseite erstattet verlangen, auch nicht wenn er das Verfahren in der ersten Instanz gewinnt. Ab der zweiten Instanz gelten dann wieder die normalen Regeln und es gibt eine Kostenerstattung beim Gewinnen des Prozesses.

gesetzliche Anwaltsgebühren sind abhängig vom Streitwert

Von daher spielt für den klagenden Arbeitnehmer, der die Kündigungsschutzklage einreicht, es eine Rolle, wie hoch der Gegenstandswert/Streitwert ist und wie sich dieser berechnet, da sich vor allem die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach dem Streitwert berechnen. Nach welchen Regeln der Gegenstandswert vom Gericht festgesetzt wird, soll hier kurz erläutert werden.

Hinweis

Die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG im Kündigungsschutzverfahren berechnen sich nach dem Streitwert, welcher durch das Arbeitsgericht festgesetzt wird.

§ 12 a Arbeitsgerichtsgesetz - Kostentragungspflicht

Gesetzestext von § 12 a ArbGG

§ 12a Kostentragungspflicht

(1) In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands. Vor Abschluß der Vereinbarung über die Vertretung ist auf den Ausschluß der Kostenerstattung nach Satz 1 hinzuweisen. Satz 1 gilt nicht für Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, daß der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen hat.


Bei den Kosten ist zwischen den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren zu unterscheiden.


GerichtskostenAnwaltskosten
Kostentragung 1. Instanzunterlegene Partei trägt die Gerichtskostenjeder trägt die eigenen Anwaltskosten
Kostentragung 2. Instanzunterlegene Partei trägt die GerichtskostenKostenerstattung, wie im Zivilverfahren
Entfallen der Kostenbei Vergleich oder Klagerücknahmeentfallen nicht
Erhöhung der Kostenbei Beweisaufnahmebei Vergleich

Hinweis

Außergerichtlich und in der 1. Instanz muss in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit jede Seite die eigenen Kosten selbst tragen. Es gibt keine Kostenerstattung. Auch nicht beim Gewinnen des Prozesses vor dem Arbeitsgericht.

Höhe des Streitwerts

Bei der Höhe des Streitwerts einer Kündigungsschutzklage orientieren sich die Arbeitsgerichte an der Rechtsprechung ihrer Landesarbeitsgerichte.

Streitwertkatalog zur Arbeitsgerichtsbarkeit

Es gibt auch einen Katalog über Streitwerten in der Arbeitsgerichtsbarkeit ("Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit"), der überwiegend von den Arbeitsgerichten angenommen wird. Dieser dient dazu, um die Rechtsprechung zu den Gebührenstreitwerte der Arbeitsgerichte der einzelnen Bundesländer anzugleichen.

Grundstreitwert der Kündigungsschutzklage

Bei der Kündigungsschutzklage ist dies nicht so problematisch. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Streitwertes ist hier das Bruttomonatseinkommen des Arbeitnehmers. Man nimmt hier das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Monate. Wichtig ist zu wissen, dass dies nicht der Betrag ist, der von den Arbeitnehmer zu zahlen ist. Dies ist lediglich ein Tabellenbetrag, aus dem sich dann letztendlich die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten berechnen.


stateDiagram-v2 Grundstreitwert --> Quartalverdienst Grundstreitwert --> Vierteljahresverdienst Grundstreitwert --> Dreimonatslohn

Festsetzung durch das Gericht

Das Arbeitsgericht setzt den Streitwert am Schluss des Verfahrens durch Beschluss fest. Dies kann aber auch - so zum Beispiel beim Arbeitsgericht in Berlin - durch eine reine Absichtserklärung erfolgen, was in den meisten Fällen ausreichend ist. Damit kann der Anwalt auch gegenüber dem Mandanten oder der Rechtsschutzversicherung nachweisen, wie hoch der Gebührenstreitwert ist.

Quartalverdienst bei einfacher Klage gegen Kündigung

Ausgehend vom durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen des Arbeitnehmers bestimmt sich der Streitwert wenigstens in der Höhe eines Quartalverdienstes. Dies gilt für eine einfache Kündigungsschutzklage ohne einen weiteren Weiterbeschäftigungsantrag.

Beispiel - einfacher Kündigungsschutzantrag

  1. "Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 23.05.2023 zum 30.06.2023 beendet werden wird."

allgemeiner Feststellungsantrag

Der allgemeine Feststellungsantrag, den man zur Absicherung als Anwalt ebenfalls stellt, führt zu keiner Erhöhung des Streitwertes des Kündigungsschutzverfahrens.

Beispiel - allgemeiner Feststellungsantrag

  1. "Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet und über den 30.06.2023 hinaus fortbesteht."

Weiterbeschäftigungsantrag

Wird ein Weiterbeschäftigungsantrag gestellt, bestimmt sich der Streitwert nach vier Bruttomonatsgehältern des Arbeitnehmers. Ein solcher Antrag ist oft sinnvoll, da man so die Fortbeschäftigung des Arbeitnehmers zwischen den Instanzen durchsetzen kann. Rechtsschutzversicherung verlangen aber oft, dass ein solcher Antrag erst nach dem Scheitern der Güteverhandlung gestellt wird.

Beispiel - Weiterbeschäftigungsantrag

  1. "Die Beklagte zu verurteilen, den Kläger über den 30.06.2023 (Ablauf der Kündigungsfrist) hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Maschinenbauer weiter zu beschäftigen."

Hinweis

Den Verfahrenswert/ Streitwert setzt das Arbeitsgericht am Schluss des Verfahrens fest.

Kann sich der Streitwert für die Kündigungsschutzklage reduzieren?

Wie oben bereits ausgeführt wurde, ist der Grundstreitwert der Kündigungsschutzklage ein Vierteljahresverdienst des Arbeitnehmers. Der Streitwert kann sich in wenigen Ausnahmefällen reduzieren und weniger als drei Bruttomonatsgehälter betragen.

Reduzierung ist selten

Dies kommt in der Praxis aber selten vor.

im Streit ist ein Zeitraum von unter 3 Monaten

Eine Reduzierung ist nach dem Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit möglich, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses von unter 3 Monaten im Streit ist.

fristlose Kündigung oder Probezeitkündigung

Ein solcher Fall könnte dann vorliegen, wenn zum Beispiel der Arbeitgeber eine Verbundkündigung ausspricht, also eine außerordentliche Kündigung und eine hilfsweise ordentliche Kündigung und der Arbeitnehmer sich nur gegen die außerordentliche Kündigung wehrt und eine kurze Kündigungsfrist vorliegt. Ein weitere Fall ist bei einer Kündigung in der Probezeit, bei der es nur um die (kurze) Kündigungsfrist geht.

Achtung

Kurz: Der Streitwert ist ein Tabellenwert, aus welchem sich die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren berechnen lassen.

Wann erhöht sich der Streitwert einer Kündigungsschutzklage?

Der Streitwert kann höher sein als drei Bruttomonatsgehälter des Arbeitnehmers. Dies kommt in der Praxis nicht selten vor.

Weiterbeschäftigungsantrag

Eine Erhöhung erfolgt dann, wenn zum Beispiel ein Weiterbeschäftigungsantrag gestellt wird. Beim Weiterbeschäftigungsantrag erhöht sich der Streitwert um ein Bruttomonatsgehalt, so dass der Streitwert dann insgesamt 4 Bruttomonatsgehälter beträgt.

Güteverhandlung

Oft wird der Weiterbeschäftigungsantrag aber erst nach gescheiterter Güteverhandlung gestellt, da viele Rechtsschutzversicherer ansonsten die Kosten dafür nicht tragen. Da aber viele Vergleich bereits im Gütetermin geschlossen werden, kommt es von daher dann nicht zur Streitwerterhöhung.

Darüberhinaus gibt es mehrere Möglichkeiten, wie sich der Streitwert weiter erhöhen kann.

Vergleich

Wird ein Vergleich geschlossen und diesen in diesem Vergleich sind weitere Ansprüche geregelt, wie zum Beispiel die Erteilung eines Arbeitszeugnis oder Lohn, oder Schadensersatzansprüche, so kann sich hier der Streitwert erhöhen.

Streitwerttabelle

Anbei finden Sie eine Tabelle der Streitwerte mit Weiterbeschäftigungsantrag und ohne Weiterbeschäftigungsantrag einer Kündigungsschutzklage.


Monatsverdienst des Arbeitnehmers bruttoohne Weiterbeschäftigungsantragmit Weiterbeschäftigungsantrag
500 Euro1.500 Euro2.000 Euro
1.500 Euro4.500 Euro6.000 Euro
2.000 Euro6.000 Euro8.000 Euro
2.500 Euro7.500 Euro10.000 Euro
3.000 Euro9.000 Euro12.000 Euro
3.500 Euro10.500 Euro14.000 Euro
4.000 Euro12.000 Euro16.000 Euro
4.500 Euro13.500 Euro18.000 Euro
5.000 Euro15.000 Euro20.000 Euro
5.500 Euro16.500 Euro22.000 Euro
6.000 Euro18.000 Euro24.000 Euro
6.500 Euro19.500 Euro26.000 Euro
7.000 Euro21.000 Euro28.000 Euro

Achtung

Die Streitwerte sind nicht die Gebühren die zahlen sind, sondern daraus kann man (prozentual) die Gebühren und Kosten berechnen.

Beispiel für die Anwaltskosten im Kündigungsschutzverfahren

Anwaltskosten

Die Anwaltskosten trägt außergerichtlich und gerichtlich (1. Instanz) jede Seite selbst, unabhängig vom Gewinnen oder Verlieren des Prozesses. Die Anwaltsgebühren erhöhen sich beim Vergleich und richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und dem vom Gericht festgesetzten Streitwert. Der Streitwert bestimmt sich beim Kündigungsschutzverfahren in der Regel nach einem Quartalsverdienst brutto des Arbeitnehmers (3 Brutttomonatseinkommen). Dies ist aber ein bloßer Tabellenwert. Die Gebühren des Anwalts kann man dann Anhand einer Tabelle am Streitwert ablesen. Unten sind die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dargestellt.


Beispiele für die Höhe der Anwaltsgebühren

Beim Streitwert wird hier von einer "einfachen Kündigungsschutzklage" ohne Weiterbeschäftigungsantrag und Mehrvergleich, also von einem Quartalsverdienst des Arbeitnehmers ausgegangen.

Bruttomonatsverdienst des ArbeitnehmersAnwaltskosten ohne VergleichAnwaltskosten mit Vergleich
€ 1.500,00 brutto€ 1.017,45€ 1.414,91
€ 2.000,00 brutto€ 1.184,05€ 1.648,15
€ 2.500,00 brutto€ 1.517,25€ 2.114,63
€ 3.000,00 brutto€ 1.683,85€ 2.347,87
€ 3.500,00 brutto€ 2.005,15€ 2.797,69
€ 4.000,00 brutto€ 2.005,15€ 2.797,69
€ 4.500,00 brutto€ 2.159,85€ 3.014,27
€ 5.000,00 brutto€ 2.159,85€ 3.014,27

Die Anwaltsgebühren der Tabelle sind die Mindestanwaltsgebühren nach dem RVG. Diese können sich durch weitere Faktoren erhöhen, so zum Beispiel durch weitere Anträge im Verfahren oder durch einen Mehrvergleich.

Urteil - Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Beschluss 05.08.2022, Az.: 26 Ta 6047/22

LAG Berlin-Brandenburg- Entscheidung

Bei mehreren nach einander ausgesprochenen und angegriffenen Kündigungen kann sich der Streitwert erhöhen.


  • Werden mehrere Kündigungen ausgesprochen, ist danach im Hinblick auf die Kündigung mit dem frühesten Beendigungstermin ein Vierteljahreseinkommen in Ansatz zu bringen, wenn nicht eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf eines Vierteljahreszeitraums außer Streit steht).

FAQ zum Streitwert einer Kündigungsschutzklage

Was ist ein Streitwert?

Der Gebührenstreitwert ist ein vom Gericht festgesetzer Wert nach der Gerichtskostenordnung, aus welchem der Anwalt seine gesetzlichen Gebühren berechnen kann. Auch werden aus dem Streitwert die Gerichtskosten berechnet.

Bedeutet ein hoher Streitwert auch automatisch hohe Anwaltsgebühren?

Ja, je höher der Streitwert, um so höher der Gebühren. Aber die Anwaltsgebühren bestimmen sich auch noch nach anderen Kriterien. So erhöhen sich die Gebühren bei einem gerichtlichen Vergleich (Einigungsgebühr nach dem RVG).

Wie wird der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage berechnet?

Der Streitwert orientiert sich in der Regel am dreifachen Bruttomonatsgehalt des gekündigten Arbeitnehmers. Zusätzliche Anträge können den Streitwert erhöhen.

Was passiert, wenn zusätzlich zum Kündigungsschutz auch ein Weiterbeschäftigungsantrag gestellt wird?

Das führt in der Regel zu einer Erhöhung des Streitwerts um das zusätzliche Bruttomonatsgehalt und somit zu höheren Kosten. Einige Arbeitsgerichte legen aber nur ausdrücklich nicht als Hilfsanträge gestellte Weiterbeschäftigungsanträge als eigenständige Anträge aus und erhöhen nur in diesen Fall den Streitwert.

Kann der Streitwert auch niedriger als das dreifache Bruttomonatsgehalt sein?

Ja, unter bestimmten Umständen, wie einer sehr kurzen Dauer des Arbeitsverhältnisses, kann der Streitwert niedriger angesetzt werden.

Wer setzt den Streitwert bei der Kündigungsschutzklage fest?

Bei der Kündigungsschutzklage wird der Streitwert durch das entscheidende Gericht, z.B. Arbeitsgericht festgelegt. Oft gibt es dazu - so zum Beispiel beim Arbeitsgericht Berlin - auch nur eine Absichtserklärung zum Streitwert.

Wann wird der Streitwert im Kündigungsschutzverfahren festgesetzt?

Im Kündigungsschutzverfahren wird der Streitwert am Schluss des Verfahren, also bei Erlass eines Urteils oder beim Beschluss über einen Vergleich vom Arbeitsgericht festgesetzt. In der 2. Instanz beschließt das Landesarbeitsgericht über den Wert des Rechtsstreits.

Müssen die Anwaltskosten auch bei einem Sieg vor Gericht selbst getragen werden?

Ja, in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht muss jede Seite, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, ihre Anwaltskosten selbst tragen.

Welchen Einfluss hat der Streitwert auf die Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Ein höherer Streitwert führt zu höheren Gerichtskosten. Die Gerichtskosten spielen aber im Kündigungsschutzverfahren selten eine große Rolle. Endet das Verfahren durch einen Vergleich, dann entfallen die Gerichtskosten.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit der einzuhaltenden Kündigungsfrist erklärt wird. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können einen Arbeitsvertrag ordentlich kündigen. Der Arbeitgeber braucht - sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet - einen personenbedingten, betriebsbedingten oder verhaltensbedingten Grund für die Kündigung.