Streitwert einer Kündigungsschutzklage
Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage spielt vor allem eine Rolle bei den Anwaltsgebühren im Kündigungsschutzverfahren. Der Rechtsanwalt nimmt den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert und berechnet damit seine gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
mögliche Streitwerte
Im Klageverfahren und auch außergerichtlich gibt es drei verschiedene Streitwerte. Es gibt den Gebührenstreitwert, um den es hier geht und darüber hinaus den Rechtsmittelstreitwert und den Zuständigkeitsstreitwert. Die beiden letzten spielen ausschließlich für das Gerichtsverfahren eine Rolle und haben auf die Gebühren und Kosten keinen Einfluss.
Gebührenstreitwert der Kündigungsschutzklage
Der Gebührenstreitwert der Kündigungsschutzklage ist der Wert, um den es hier geht. Diese ist der Gegenstandswert des Prozesses, nach welchen sich die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsvergütung bestimmt. Der Gebührenstreitwert wird auch als Kostenstreitwert bezeichnet. Im außergerichtlichen Bereich nennt man diesen Gegenstandswert. Dieser Wert ist ein reiner Tabellenwert. Die Höhe der Gebühren entnimmt man dann einer weiteren Tabelle.
gesetzliche Regelung
Die gesetzliche Regelung des Gebührenstreitwertes findet man in § 63 des Gerichtskostengesetzes. Das Gericht, an welchem der Rechtsstreit "spielt", legt den Streitwert fest. Gegen die Festsetzung des Streitwertes besteht die Möglichkeit sogenannte Kostenbeschwerde einzulegen, sodass-bei Nichtabhilfe-das nächste Gericht, also nächste Instanz entscheidet. Wer zum Beispiel gegen die Streitwertfestsetzung beim Arbeitsgericht Berlin mittels Streitwertbeschwerde vorgeht, landet dann im Normalfall vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Beratung bei Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
Beim Erhalt einer Kündigung sollte man immer zum Anwalt, um die Chancen und Handlungsmöglichkeiten abklären zu lassen. Von daher sollte der Arbeitnehmer im Raum Berlin einen Rechtsanwalt in Berlin für das Arbeitsrecht aufsuchen und sich beraten lassen. Nur dieser kann brauchbare Ratschläge geben und kann aus seiner Erfahrung auch die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage abschätzen.