Die Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage beginnt am Tag, an dem die Kündigung schriftlich zugeht.
Zugang und Fristbeginn
Die Frist für die Klage beginnt am Tag des Zugangs der Kündigung. Der Zugang bezeichnet den Zeitpunkt, an dem eine Willenserklärung (z. B. eine Kündigung) so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser sie unter normalen Umständen zur Kenntnis nehmen kann.
Voraussetzungen für den Zugang
Zugang, heißt der Eingang der Kündigungserklärung in den Machtbereich des Empfängers (Arbeitnehmers). Ein tatsächliches Lesen der Kündigung ist nicht erforderlich.
Beispiele für den Zugang
Der Briefmuss physisch ankommen.
Beispiele
- Ein Einwurf in den Briefkasten.
- Zustellung durch einen Boten oder per Post.
Möglichkeit der Kenntnisnahme
Der Empfänger muss unter normalen Umständen die Möglichkeit haben, die Erklärung zur Kenntnis zu nehmen. Entscheidend ist nicht, ob der Empfänger sie tatsächlich liest, sondern ob er sie - unter normalen Umständen - lesen könnte.
Einwurf in den Briefkasten
Wird ein Brief an einem normalen Werktag in den Briefkasten eingeworfen, gilt er als zugegangen, sobald der Empfänger nach der gewöhnlichen Postzustellzeit (z. B. nachmittags) den Briefkasten leert. Erfolgt der Einwurf erst spät Abends (z.B. um 20:00 Uhr) wird man nicht mehr davon ausgehen können, dass der Empfänger unter normalen Umständen so spät noch seinen Briefkasten leert. Dies hat zur Folge, dass der Zugang erst am nächsten Tag (egal, ob Sonnabend, Sonntag oder Feiertag) vorliegt.
Beispiel
Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer die Kündigung am 3. Dezember 2024 über ein Zeugen in den Briefkasten. Der Arbeitnehmer liest die Kündigung erst am 6. Dezember 2024.
Wann beginnt die Klagefrist?
Die Frist beginnt bereits mit dem Einwurf am 3. Dezember 2024. Es ist unerheblich, wann der Arbeitnehmer die Kündigung liest oder aus den Briefkasten nimmt. Von daher ist der Fristablauf für die Erhebung der Kündigungsschutzklage am 24. Dezember 2024, also drei Wochen später.
Persönliche Übergabe
Das Kündigungsschreiben gilt als zugegangen, sobald es dem Empfänger übergeben wird.
Beispiele für den Zugang der Kündigung / Fristbeginn
Der Beginn der Frist ist immer der Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Zugang liegt dann vor, wenn die Kündigung in den Machtbereich des Arbeitgeber kommt. Am besten für die rechtssicherere Zustellung ist der Einwurf eines Briefes in den Briefkasten oder die Übergabe durch einen Zeugen.
Zustellung | Zugang |
---|
Übergabe an Arbeitgeber | am gleichen Tag |
Einwurf in den Briefkasten gegen 14:00 Uhr | am gleichen Tag |
Einwurf in den Briefkasten gegen 19:00 Uhr | am nächsten Tag |
Zustellung per Post | am Tag des Einwurfs in den Briefkasten |
Zustellung per Einwurf/ Einschreiben | am Tag des Einwurfes in den Briefkasten |
Zustellung per Einwurf/ Rückschein | am Tag der Übergabe, ansonsten der Abholung bei der Post |
Besondere Situationen - Urlaub oder Krankheit:
Der Zugang erfolgt trotzdem, wenn die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Die tatsächliche Kenntnisnahme ist nicht erforderlich.
Beispiel:
Ein Brief, der während eines Urlaubs oder einer Krankheit eingeworfen wird, gilt trotzdem als zugegangen. Damit ist der Fall aber noch nicht zu Ende.
Sowohl beim Zugang einer Kündigung während des Urlaubs als auch beim Krankheit (keine Möglichkeit der Beauftragung eines Anwalts) besteht die Möglichkeit des Nachholens der Klage nebst einem Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage (siehe unten). An einen begründeten Antrag sind aber hohe Anforderungen zu stellen.
Beispiel zur Fristberechnung
Frau Meier arbeitet in Berlin seit 5 Jahren als Sachbearbeiterin in einem mittelständischen Unternehmen. Am Dienstag, den 10. Dezember 2024, erhält sie eine schriftliche Kündigung, die ihr per Einwurf-Einschreiben zugestellt wird. Die gesetzliche 3-Wochen-Frist gemäß § 4 KSchG endet am Dienstag, den 31. Dezember 2024, 24:00 Uhr. Innerhalb dieser Frist muss die Klage beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht werden.