Home News Welche Kündigungsfristen gelten im Baugewerbe?

Kündigungsfristen im Baugewerbe

Die Kündigungsfristen in Bezug auf Bauarbeiter, also im Bauhauptgewerbe, sind zum großen Teil in Tarifverträgen geregelt. Diese tariflichen Bestimmungen muss man kennen, ansonsten wird man die im Baugewerbe für den Arbeitgeber maßgebliche Kündigungsfrist nicht ermitteln können. Auf den hier maßgeblichen Tarifvertrag, den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe nebst den ordentlichen Beendigungsfristen soll hier eingegangen werden.

Ordentliche Kündigungsfristen im Baugewerbe - Tarifvertrag

Kündigungsfristen für Bauarbeiter
Für die meisten Bauarbeiter finden die Tarifverträge des Bauhauptgewerbes Anwendung. Der wichtigste Tarifvertrag ist dabei mit Abstand der BRTV-Bau (Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe). Dieser gilt - einfach gesagt - für alle Arbeitnehmer aus dem Bauhauptgewerbe. Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich. Aufgrund dieses Tarifvertrags gelten besondere Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber.

Tarifvertrag Bau und Kündigungsfristen

Im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe sind auch die tarifvertraglichen Kündigungsfristen für Bauarbeiter geregelt. Die dortigen Kündigungsfristen gelten sowohl für die ordentliche Arbeitgeberkündigung als auch die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer. Für die ordentliche Kündigung ist erforderlich, dass der Arbeitgeber und auch der Arbeitnehmer zwingend die Kündigungsfrist einhält. Dies ist so ähnlich, wie bei den Tarifverträgen zur Zeitarbeit und die dortigen Kündigungsfristen.

tarifvertragliche Kündigungsfristen gehen der gesetzlichen Regelung vor

Dabei zu beachten, dass die tarifvertraglichen Kündigungsfristen der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB (gesetzliche Kündigungsfrist) vorgeht.

Kündigungsschutzklage bei falscher Frist

Gegen eine unrechtmäßige Kündigung des Arbeitgebers muss sich der Arbeitnehmer - um eine Chance auf "Aufhebung" der Kündigung oder Zahlung einer Abfindung zu haben - mittels einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht wehren. In Berlin ist das örtlich zuständige Arbeitsgericht, das Arbeitsgericht Berlin.

anwaltliche Beratung

Im Zweifel sollt man eine Kündigung immer durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Hierfür stehe ich für eine arbeitsrechtliche Beratung in der Kanzlei in Prenzlauer Berg (Zweigstelle) zur Verfügung.

Achtung

Der Bundesrahmentarifvertrag Bau gilt für alle Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe; der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich.

Wo ist die richtige Kündigungsfrist für die Kündigung eines Bauarbeiters geregelt?

Auch für den Baubereich (Hauptgewerbe) gibt es eine Reihe von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Der wichtigste davon ist der BRTV-Bau. Dort sind auch die tarifvertraglichen Kündigungsfristen geregelt, welche der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB vorgehen.

Was ist der BRTV-Bau?

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe ist ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für das gesamte Bauhauptgewerbe in der Bundesliga Deutschland. Allgemeinverbindlich heißt, dass dieser für alle Betriebe Anwendung findet, egal, ob der Arbeitgeber eine Tarifvertragspartei ist oder nicht. Er gilt räumlich für die gesamte Bundesrepublik Deutschland und alle Betriebe, die im Bauhauptgewerbe tätig sind. Der Anwendungsbereich ergibt sich genauer noch aus § 1 des Tarifvertrages. Auch spielt die Nationalität des Bauarbeiters keine Rolle. Der MTV gilt sowohl für deutsche als auch für ausländische Arbeitnehmer.

betrieblicher Anwendungsbereich

Der Tarifvertrag gilt immer betriebsbezogen, also immer für den gesamten Betrieb nebst Mitarbeitern, wenn der Betrieb unter den Anwendungsbereich fällt. Dabei ist unerheblich, ob alle Arbeitnehmer auf den Bau arbeiten, was ohnehin kaum der Fall sein kann, da fast jede Baufirma auch eine Verwaltung hat. Auch gilt der Tarifvertrag für Ausländer, die im Betrieb tätig sind.

Ausnahmen von Gewerken

Der BRTV-Bau gilt nicht für Betriebe des Ausbaugewerbes und des Bauhilfsgewerbes, wie zum Beispiel für Betriebe

  • des Dachdeckerhandwerks,
  • des Gerüstbaus,
  • des Glaser- und Parkettlegerhandwerks,
  • des Ofensetzerhandwerks,
  • des Maler- und Lackiererhandwerks,
  • des Parkettlegerhandwerks,
  • des Schreinerhandwerks,
  • des Klempnerhandwerks und
  • des Steinmetzhandwerks.

richtige Kündigungsfrist

Um die richtige Kündigungsfrist bestimmen zu können, muss der Arbeitnehmer zunächst in seinen Arbeitsvertrag schauen, ob eine vom Tarifvertrag abweichende (günstigere) Kündgigungsfrist gilt. Dies ist im Baugewerbe selten der Fall. Oft wird im Arbeitsvertrag auf die Regelungen des BRTV-Bau verwiesen oder sogar die dortigen Kündigungsfristen zitiert.

Sodann ist im BRTV-Bau zu schauen.

Achtung

Die Höhe der Löhne im Baugewerbe sind im TV Mindestlohn Bau geregelt.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.06.2003, Az.: 2 AZR 257/02 - Berechnung der Kündigungsfrist nach dem BRTV-Bau

Dauer der Kündigungsfrist im Bau - BAG
"Entgegen der Auffassung der Revision sind die Zeiten der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses des Klägers bei der Berechnung seiner Beschäftigungsdauer nicht zu berücksichtigen. Der tariflichen Regelung des § 12 Ziff. 1 Nr. 1.2 Satz 3 BRTV-Bau läßt sich dies nicht entnehmen. Sie rechtfertigt lediglich eine Addition der tatsächlich zurückgelegten Zeiten der Betriebszugehörigkeit. Dafür spricht schon der Wortlaut des § 12 Ziff. 1 Nr. 1.2 Satz 3 BRTV-Bau.Nach der tariflichen Regelung sollen die Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit zusammengerechnet werden. Damit setzt der Tarifwortlaut zunächst einmal eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses voraus. Das Tatbestandsmerkmal "zusammenrechnen" verklammert dann die Betriebszugehörigkeitszeiten, die unterbrochen waren.Der Zeitraum der Unterbrechung wird jedoch nicht in Bezug genommen. "Zusammenrechnen" meint "addieren, zusammenzählen" (Duden 22. Aufl. Stichwort: zusammenrechnen; Brockhaus/Wahrig Deutsches Wörterbuch 1984 Stichwort: zusammenrechnen). Aus der tariflichen Formulierung "Zusammenrechnen" ergibt sich, daß es sich bei den Unterbrechungszeiten gerade nicht um eine Beschäftigungszeit handelt (siehe für den Tarifwortlaut "anrechnen" BAG 29. August 2000 -3 AZR 408/99 -). Einen weiter gehenden Hinweis auf eine Berücksichtigung bzw. eine Zusammenrechnung der - nicht mit einer Tätigkeit des Arbeitnehmers belegten - Unterbrechungszeiten gibt der Wortlaut der tariflichen Regelung nicht."

Achtung

Beim BRTV-Bau sollten immer die kurzen Ausschlussfristen von 2 x 2 Monaten beachtet werden.

BRTV-Bau und richtige Frist für eine ordentliche Kündigung auf dem Bau

Im Rahmen des Bundesrahmentarifvertrags Bau (Fassung vom 1.1.2019), gelten folgende Kündigungsfristen:

Kündigungsfristen nach dem BRTV

Die Kündigungsfristen nach dem BRTV sind in § 11 regelt:

1 Kündigungsfristen und Schriftformerfordernis

1.1 Allgemeine Kündigungsfristen

Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von sechs Werktagen gekündigt werden. Nach sechsmonatiger Dauer oder nach Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von zwölf Werktagen gekündigt werden.

2.2 Verlängerte Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber erhöht sich, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen

  • 3 Jahre bestanden hat, auf 1 Monat zum Monatsende,

  • 5 Jahre bestanden hat, auf 2 Monate zum Monatsende,

  • 8 Jahre bestanden hat, auf 3 Monate zum Monatsende,

  • 10 Jahre bestanden hat, auf 4 Monate zum Monatsende,

  • 12 Jahre bestanden hat, auf 5 Monate zum Monatsende,

  • 15 Jahre bestanden hat, auf 6 Monate zum Monatsende,

  • 20 Jahre bestanden hat, auf 7 Monate zum Monatsende.

  • Bei der Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen werden Zeiten eines vorangegangenen Berufsausbildungsverhältnisses nicht berücksichtigt.

  • Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit werden zusammengerechnet, wenn die Unterbrechung nicht vom Arbeitnehmer veranlasst wurde und wenn sie nicht länger als sechs Monate gedauert hat.

1.3 Schriftformerfordernis

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

2 Kündigungsausschluss

Das Arbeitsverhältnis kann in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März (Schlechtwetterzeit) nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden.

3 Unzulässigkeit von Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist unzulässig und kann einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB darstellen.

4 Aushändigung von Restlohn und Arbeitspapieren

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind dem Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere auszuhändigen und der Restlohn auszuzahlen; die Fälligkeit bestimmt sich nach § 5 Nummer 7.2.

Anmerkungen zu den Fristen

Vor 3 Jahren der Betriebszugehörigkeit sind die Kündigungsfristen recht kurz. Zu beachten ist, dass die Kündigung vor 3 Jahren taggenau erfolgt und es sich um Werktage (Mo-Sa) handelt. Ab 3 Jahren ist dann die ordentliche Kündigungsfrist gestaffelt nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Beträgt wenigstens 1 Monat (erhöht sich dann für den Arbeitgeber!) und muss zum Monatsende erfolgen. Der Arbeitnehmer kann danach immer noch mit einer Frist von 12 Werktagen kündigen, da sich die Fristen nur für den Arbeitgeber erhöhen!

FAQ zum Thema Kündigung und Kündigungsfristen

Welche Kündigungsfristen gelten für das Arbeitsverhältnis auf dem Bau?

Die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Kündigungsfristen ergeben sich aus dem BRTV-Bau und zwar aus § 11 des Tarifvertrags. Dieser geht der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB vor.

Wie lang ist die tarifliche Kündigungsfrist im Baugewerbe?

1. bis zu 6 Monate Beschäftigung beträgt die Kündigungsfrist - 6 Werktage 2. ab 6 Monate des bestehenden Arbeitsverhältnis - 12 Werktage 3. ab 3 Jahren - 1 Monat zum Monatsende, 4. ab 5 Jahren - 2 Monate zum Monatsende, 5. ab 8 Jahren - 3 Monate zum Monatsende, 6. ab 10 Jahren - 4 Monate zum Monatsende, 7. ab 12 Jahren - 5 Monate zum Monatsende, 8. ab 15 Jahren - 6 Monate zum Monatsende, 9. ab 20 Jahren - 7 Monate zum Monatsende.

Wie lang ist die Kündigungsfrist auf dem Bau nach 8 Jahren?

Die Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, der 8 Jahre im Bauhauptgewerbe tätig ist, beträgt für den Arbeitgeber 3 Monate zum Monatsende. Der Arbeitnehmer hat aber nur eine Kündigungsfrist von 12 Werktagen.

Wie sind die einzuhaltenden Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im Baugewerbe?

1. bis zu 6 Monate Beschäftigung beträgt die Kündigungsfrist - 6 Werktage 2. ab 6 Monate des bestehenden Arbeitsverhältnis - 12 Werktage Danach beträgt die Kündigungsfrist weiter 12 Tage, also auch bei 3, 5, 8, 10, 12, 15 und 20 Jahren der Betriebszugehörigkeit, denn für den Bauarbeiter erhöht sich die Kündigungsfrist nach 6 Monaten nicht, nur für den Arbeitgeber.

Darf der Arbeitgeber die Kündigungsfristen abkürzen?

Nein, der Tarifvertrag geht hier vor. Wenn die arbeitsvertraglichen Fristen günstiger für den Arbeitnehmer sind, gelten diese, aber nicht, wenn diese länger (ungünstiger) sind.

Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber die gleichen Kündigungsfristen?

Nein, nur die Grundkündigungsfrist ist gleich lang (12 Werktage). Ab einer Beschäftigungsdauer von 2 Jahren verlängert sich dann nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber die Kündigungsfrist, während für den Arbeitnehmer die Frist gleich bleibt.

Kann man eine Kündigung zurücknehmen?

Nein. Dies geht nicht. Eine Kündigung ist ein Gestaltungsrecht, das nicht zurückgenommen werden kann. Der Arbeitgeber kann allenfalls dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen anbieten. Wenn der Arbeitnehmer dieses Angebot annimmt, dann wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt.