Kündigungsfrist für Arbeitgeber - wie wird diese berechnet?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber findet man in der Regel im Gesetz und zwar in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Oft wird diese gesetzliche Regelung auch im Arbeitsvertrag wiederholt oder die Fristen werden dort verlängert Dies kommt aber selten vor.
verlängerte Kündigungsfristen
Für viele Betriebe sind verlängerte Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer eher negativ und selten gewollt. In manchen Branchen kann es aber sinnvoll sein, den Arbeitnehmer durch eine Regelung im Arbeitsvertrag an den Betrieb durch längere Fristen zu binden. Die gesetzliche Regelung des § 622 BGB verlängert nämlich nach 2 Jahren der Betriebszugehörigkeit die Grundkündigungsfrist nur für den Arbeitgeber.
Tarifvertrag und Frist für die Kündigung
Allerdings kann es auch - je nach Branche - tarifvertragliche Sonderregelungen über die Fristen geben. In der Regel geht die höherrangige Frist im Tarifvertrag dann der gesetzlichen Frist für die Kündigung vor. Beispiel hierfür sind in Bezug auf das Baugewerbe, der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe oder für die Zeitarbeit die dortigen Tarifverträge (BAP/IGZ). Dabei zu beachten, dass die tarifvertraglichen Fristen der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB (gesetzliche Regelung) vorgeht.
anwaltliche Beratung
Im Zweifel sollt man eine Kündigung immer durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin überprüfen lassen. Hierfür stehe ich für eine Beratung und Vertretung von Arbeitgebern in der Kanzlei in Prenzlauer Berg (Zweigstelle) zur Verfügung.
Muster eines Kündigungsschreibens
Eine kostenlose Vorlage eines Kündigungsschreibens für Arbeitgeber finden Sie hier.