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Kündigung zum Monatsende - welches Datum gilt?

Die meisten arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen enden zum jeweiligen Monatsende. Allein die Grundkündigungsfrist und die Kündigung in der Probezeit bilden hier eine Ausnahme. Die Kündigung in der Probezeit gilt taggenau und bei der Grundkündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 Satz 1 BGB ist auch eine Kündigung zum 15. des Monats, neben der Kündigung zum Monatsende möglich. Die Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Auch gibt es manchmal - oft in Tarifverträgen - Kündigungsfristen zum Quartalsende.

Wann endet die Kündigungsfrist zum Monatsende?

Von daher stellt sich die Frage, welches Datum bei der Kündigung zum Monatsende zu nehmen ist?

Kündigung zum Monatsende

Kündigung zum Monatsende - welches Datum?
Das Datum bei der Kündigung zum Monatsende ist immer der letzte Tag des Monats. Bei einer Kündigung mit einer Kündigungsfrist von zum Beispiel einem Monat im Oktober 2023 ist also immer das Monatsende zum Ende des nächsten Monats, hier November 2023, möglich.

Beispiel

Der Arbeitgeber möchte dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen. Der Arbeitnehmer ist bereits etwas länger als zwei Jahre beim Arbeitgeber beschäftigt. Es gelten hier die gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Die Kündigungsgrund beträgt 1 Monat zum Monatsende. Es ist der 13. November 2023 und der Arbeitgeber fragt sich, zu welchem frühestmöglichen Zeitpunkt er ordentlich das Arbeitsverhältnis beenden kann.

Antwort zum Beispiel:

Die frühestmögliche Beendigung mittels ordentlicher Kündigung ist zum 31. Dezember 2023. Der Kündigungstermin ist also der 31.12.2024, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung noch im November, also bis zum 30.11.2024 erhält. Dann wäre nämlich die Kündigungsfrist von einem Monat noch eingehalten.


Tabelle zum Beispiel - Kündigungsfrist und Kündigungstermin

KündigungsfristKündigungstermin
1 Monat ab Zustellungzum Monatsende
hier der 13.12.2024hier der 31.12.2024

Kündigungsfrist und Kündigungstermin

Es ist zwischen Kündigungsfrist, diese beträgt einen Monat, und dem Kündigungstermin, dieser ist der letzte Tag des Monats, zu unterscheiden. Es ist zu prüfen, wann die Kündigungsfrist abläuft und sodann ist in diesem Monat der letzte Tag auszuwählen.

stateDiagram-v2 Kündigung --> Kündigungsfrist Kündigung --> Kündigungstermin

Beginn für Fristberechnung

Die Frist beginnt mit dem Zugang beim Arbeitnehmer. Zugang heißt, wenn die Kündigung dem Arbeitnehmer entweder übergeben wird (dann an diesem Tag) oder in den Briefkasten geworfen wird. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Arbeitnehmer tatsächlich die Kündigungserklärung liest oder anderweitig zur Kenntnis nimmt. Beim Einwurf in den Briefkasten geht die Kündigung noch am gleichen Tag zu, wenn es zu normalen Postleerungszeiten eingeworfen wird.

Beispiel:

Wird die Kündigungserklärung am 15. April 2024 um 22:00 Uhr in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen, dann geht die Kündigung erst am nächsten Tag zu, also am 16. April 2024. Von diesem Tag an, rechnet man dann die Kündigungsfrist.

Zum Ende des Monats = Kalendermonat

Da hier immer ein Monat zwischen dem Zugang der Kündigungserklärung und dem Arbeitsvertragsende, also dem Kündigungstermin, liegen muss, ist die Beendigung hier nur zum Ende des Monats Dezember 2024 möglich. Der Monat Dezember endet mit dessen letzten Tag, also dem 31.12.2024. Bei der Beendigung im Oktober wäre dies also der 31. Oktober, bei eine Beendigung im November ist der letzte Tag des Monats der 30. November. Dies ist nicht schwierig.

letzte Arbeitstag und Werktag

Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, wann der letzte Arbeitstag des Arbeitnehmers ist. Bei einer Kündigung zum Ende des Kalendermonats, zum Beispiel zum Juni 2024 wäre der letzte Arbeitstag, der 28.06.2024 (Freitag - bei einer 5-Tage-Woche) und der letzte Werktag, der 29.06.2024 (Samstag). Dies ist aber unerheblich, da laut Gesetz ja nicht zum letzten Arbeitstag des Arbeitsverhältnisses gekündigt werden soll, sondern zum Ende des Monats und der Monat endet im Juni 2024 zum Beispiel auf einem Sonntag (30.06.2024) und nur zu diesem Zeitpunkt wäre der richtige Kündigungstermin. Der Wochentag spielt also keine Rolle! Es ist immer der letzte Kalendertag des Monats.


Kündigungsschreiben Vorlage

Kostenlose Vorlagen zu Kündigungsschreiben finden Sie hier:

Hier finden Sie ein kostenloses Musterschreiben einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber.

Zum kostenlosen Vorlage einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer gelangen Sie hier.

Muster einer Kündigung / Kündigungsvorlage

" Adresse des Arbeitgebers per Einwurf/ Einschreiben

Sehr geehrter Herr Meier,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 31.12.2024, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte um Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses (Ausstellungsdatum: 31.12.2024).

Weiter bitte ich um Bestätigung des Zugangs der Kündigung und des Beendigungstermins.

Berlin, den 25.11.2024

........

Unterschrift"

Monatsende der Monate im Jahr 2024 bei Kündigung mit Monatsfrist

Nachfolgend finden Sie in der ersten Spalte den jeweiligen Monat des Jahres 2024. In der zweiten Spalte finden Sie den Tag, an dem spätestens eine Kündigung, die mit Monatsfrist zum Monatsende erklärt werden soll zugehen muss, damit bereits zum Ende des nächsten Monats das Arbeitsverhältnis endet. In der dritten Spalte finden Sie das Arbeitsvertragsende.

MonateZugang der Kündigung bis zumMonatsende
Januar 202431.12.202331.01.2024
Februar 202429.01.202429.02.2024
März 202429.02.202431.03.2024
April 202430.03.202430.04.2024
Mai 202430.04.202431.05.2024
Juni 202430.05.202430.06.2024
Juli 202430.06.202431.07.2024
August 202431.07.202431.08.2024
September 202430.08.202430.09.2024
Oktober 202430.09.202431.10.2024
November 202430.10.202430.11.2024
Dezember 202430.11.202431.12.2024

Beispiel zur Tabelle

Will man zum Ende des Monats Mai 2024 (also zum 31.05.2024) kündigen, dann muss die Kündigung der Gegenseite spätestens am 30.04.2024 zugehen.

§ 622 BGB - gesetzliche Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Gesetzestext

§ 622 I bis III BGB - gesetzliche Kündigungsfristen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen


zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,


fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,


acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,


zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,


zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,


15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,


20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.


(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Kündigung zum Ende des Monats - welcher Kündigungstermin?

Von daher ist die Antwort auf die obige Frage ganz einfach. Bei einer Kündigung zum Monatsende muss zum einen die Kündigungsfrist beachtet werden, die im Arbeitsrecht-außerhalb der Probezeit-entweder vier Wochen, oder ab eine Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers wenigstens ein Monat beträgt, und darüber hinaus heißt zum Monatsende immer der letzte Tag des Monats.

weiteres Beispiel für eine Kündigung zum Monatsende

Am 29. Oktober 2023 fällt dem Arbeitgeber ein, dass er dem Arbeitnehmer, der bereits zwei Jahre im Unternehmen ist, das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen möchte. Er stellt sich die Frage, ob bei der Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende noch eine Beendigung zum 30. November 2023 möglich wäre.

Antwort zum 2. Beispiel

Ja, dies ist möglich. Allerdings kommt es bei der Berechnung der Kündigungsfrist immer darauf an, wann die Kündigung dem Arbeitnehmer zugestellt wird. Juristen sprechen hier von sogenannten Zugang der Kündigungserklärung. Wenn also der Arbeitnehmer die Kündigung am 30. Oktober 2023 in den Briefkasten geworfen bekommt, zu normalen Post-Leerungszeiten, dann ist die Kündigung zum 30. November 2023 noch möglich.

weiterer Fall zur Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer ist seit 3 Jahren im Unternehmen beschäftigt. Es gelten hier die gesetzlichen Kündigungsfristen, da es keine andere Vereinbarung im Arbeitsvertrag und keinen anwendbaren Tarifvertrag gibt. Der Arbeitnehmer möchte nun dem Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen. Es ist der 18. November 2023 und der Arbeitnehmer fragt sich, zu welchem Zeitpunkt er frühstmöglich das Arbeitsverhältnis ordentlich beenden kann. Um dies vorwegzunehmen, die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ist die Grundkündigungsfrist, unabhängig davon, wie lange der Arbeitnehmer im Unternehmen ist, und beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Antwort zum 3. Beispiel

Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis frühestens zum 31. Dezember 2023 mit einer ordentlichen Kündigung beenden. Der Grund dafür ist der, dass ja die Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten ist. Selbst wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kündigung noch am 18. November 2023 übergibt oder in dessen Briefkasten wirft, wäre ja die Vierwochenfrist dann der 16. Dezember 2023 (4 Wochen ab dem 18.11.2023), also nach dem 15. Dezember. Von daher ist eine Kündigung zum 15.12.2023 nicht mehr möglich, sondern nur zum Ende des Monats und der Monat endet am 31. Dezember 2023.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Rechtsanwalt für das Arbeitsrecht in Berlin/ Prenzlauer Berg berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Entscheidung des Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.07.2007, Az. 2 AZR 492/05 - Kündigungsfrist

Urteil des BAG zu § 622 BGB

Die fünfmonatige Kündigungsfrist des § 622 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 BGB wird nicht eingehalten, wenn der Zeitraum zwar eingehalten und sogar verlängert wird, hierbei aber der Kündigungstermin nicht auf ein Monatsende fällt.

Die Revision ist begründet, soweit die Klägerin die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist geltend gemacht hat. Die Kündigung der Beklagten vom 16. Dezember 2003 hat das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht schon zum 15. August 2004, sondern erst wirksam zum 31. August 2004 beendet.

Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts wahrt die am 18. Dezember 2003 mit einer weit mehr als dreimonatigen Frist zum 15. August 2004 ausgesprochene Kündigung gleichwohl die gesetzliche Kündigungsfrist nicht, weil sie einen vom Gesetz abweichenden Kündigungstermin, nämlich den 15. August 2004, gewählt hat.

Das Gesetz bestimmt für länger bestehende Arbeitsverhältnisse ausschließlich das Ende des Kalendermonats als Beendigungstermin. Davon abweichende, zulässige vertragliche oder tarifvertragliche Regelungen (§ 622 Abs. 4 und 5 BGB) sind nicht erkennbar bzw. sind von den Parteien nicht vorgetragen worden.

Der gesetzlich vorgegebene Kündigungstermin bei länger bestehenden Arbeitsverhältnissen steht nicht zur Disposition des Arbeitsverhältnisses der Vertragsparteien (siehe auch BAG 18. April 1985 - 2 AZR 197/84 - AP BGB § 622 Nr. 20 = EzA BGB § 622 nF Nr. 21).

Kündigung und Kündigungsfrist

Für Fragen zum Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gern als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow zur Verfügung!

Rechtsanwalt Andreas Martin


FAQ zur Kündigung zum Ende des Monats

Was heißt Monatsende und welches Datum ist hier zu verwenden?

Das Monatsende ist das Ende des Kalendermonats und dieser endet mit dem letzten Tag des jeweiligen Monats. So endet der Dezember mit dem 31. und der November mit dem 30. Kalendertag. Wenn man also mit einer Frist von einem Monat im April 2024 kündigt, dann endet das Arbeitsverhältnis zum 31.Mai 2024 und nicht 1 Mai 2024. Am 1. Mai 2024 kann der Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis antreten.

Muss man zum Ende des Monats oder zum Anfang kündigen?

Nicht selten ist sowohl für den Arbeitnehmer oder auch dem Arbeitgeber klar, ob die Kündigung zum Ende des Monats oder zum Anfang des nächsten Monats ausgesprochen werden muss. Im Gesetz ist dies aber eindeutig geregelt. Es gibt so gut wie nie die Situation, dass zum Anfang des Monats gekündigt wird, mit Ausnahme der Probezeitkündigung, die auch auf den Monatsanfang fallen kann. Ansonsten ist bei einer Kündigung zum Monatsende immer der letzte Kalendertag des Monats gemeint. An diesem Tag um 24:00 Uhr endet das Arbeitsverhältnis, so dass am nächsten Tag, also am ersten Kalendertag des neuen Monats, ein neues Arbeitsverhältnis beginnen kann. Würde man zum Beispiel zum 1. Juni 2024 kündigen, dann müsste man an diesem Tag noch arbeiten, da ja das Arbeitsverhältnis erst mit Ende dieses Tag (also um 1.06.2022 um 24:00 Uhr) endet.

Kündigung zum 1. oder 31. - was schreibt man?

Die meisten Kündigungsfristen nach § 622 BGB enden zum Monatsende. Dann ist immer der letzte Tag des Monats das richtige Kündigungsdatum, also zum Beispiel der 31. August 2024. Dabei ist es unerheblich, ob dies auch der letzter Arbeitstag ist oder ob das Datum auf einen Tag am Wochenende fällt. Einige Kündigungsfristen enden auch zum 15. des Monats. Dann endet das Arbeitsverhältnis zu diesem Tag. Nur in der Probezeit kann überhaupt eine Kündigung zum 1. eines Monats erfolgen, da es sich um eine taggenaue Kündigungsfrist handelt. Also zum Beispiel bei einer Probezeitkündigung (2 Wochen) am 1. Juli 2024 (Zugang an diesem Tag) würde das Ende des Arbeitsvertrags der 15. Juli 2024 sein.

Was bedeutet die Kündigungsfrist bis zum Monatsende?

Wenn eine Kündigung bis zum Monatsende oder zum Monatsende erfolgen muss, dann ist damit nicht die Dauer der Kündigungsfrist gemeint, sondern der Kündigungstermin. Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an welchem das Arbeitsverhältnis mit ordentlicher Frist enden soll. Eine Kündigung zum Monatsende bedeutet also immer, dass das Ende des Arbeitsvertrag der letzte Tag des Monats ist.