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Kündigungsbestätigung und Zugang einer Kündigung | Tipps vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Zugang der Kündigungim Arbeitsrecht ist entscheidend für die Kündigungsfristen. Auch auf die Wirksamkeit der Kündigungserklärung kann die Zustellung erheblichen Einfluss haben.Eine Kündigung wird nämlich erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist. Der Zeitpunkt des Zugangs markiert den Beginn der Kündigungsfrist. Oft wird versucht den Zugang der Kündigung mit einer Kündigungsbestätigung nachzuweisen.

Kündigungsbestätigung

Die Kündigungsbestätigung ist ein Nachweis für den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs. Sie bestätigt, dass das Kündigungsschreiben in den Einflussbereich des Empfängers gelangt ist und er es somit erhalten hat. Es kann manchmal sinnvoll sein, eine Kündigungsbestätigung anzufordern, da der Absender die Beweislast trägt. Wenn der Empfänger behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben, muss der Absender im Zweifelsfall den Zugang nachweisen können.

kein Recht auf Bestätigung der Kündigung

Ein Anspruch auf Erhalt einer Zugangsbestätigung gibt es jedoch nicht.

stateDiagram-v2 Zugangsnachweis --> Zeuge Zugangsnachweis --> Kündigungsbestätigung Zugangsnachweis --> Einschreibebrief Zugangsnachweis --> Gerichtsvollzieher

Hinweis zur Kündigungsbestätigung

Weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber müssen eine Kündigung der anderen Seite bestätigen!

Zugangsbestätigung der Kündigung - ein sicherer Weg für die Zustellung?

Zustellung einer Kündigung / Zugangsbestätigung

Entgegen vieler Ratgeber im Internet sollte man eine Sache wissen:

Weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber haben einen Anspruch darauf, dass die Gegenseite den Zugang ihrer Kündigung bestätigt. Man kann sich so viele Muster zur Kündigungsbestätigung herunterladen und diese an die Gegenseite verwenden, wie man möchte. Das Problem ist nur, dass man damit in der Regel oft Zeit verschwendet. Es ist immer besser, eine Zustellart zu wählen, mit der man den Zugang nachweisen kann, ohne auf die Mitwirkung der Gegenseite angewiesen zu sein.

Zugangsbestätigung manchmal sinnvoll

Dennoch kann es Fälle geben, in denen eine Kündigungsbestätigung durchaus eine sinnvolle Variante ist. Dies nämlich dann, wenn man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit weiß, dass die Gegenseite den Erhalt der Kündigung bestätigen wird. Man kann zum Beispiel die Kündigung in Anwesenheit eines Zeugen übergeben und sich diese dann bestätigen lassen. Wenn die Bestätigung nicht erfolgt, hat man immer noch den Zeugen, der notfalls den Zugang bzw. die Übergabe der Kündigung bestätigen kann. Der Zeuge muss aber die Kündigung und nicht nur den Briefumschlag und dessen Übergabe gesehen haben.

Beispiel

Der Zeuge kopiert sich vom Original der Kündigung ein Exemplar. Dann packt er die Kündigung in den Briefumschlag. Der Arbeitgeber übergibt dann die Kündigung dem Arbeitnehmer. Da der Zeuge mit dabei ist, weiß er, dass in diesem Briefumschlag die Kündigung ist. Er hat die Kündigung dort selbst eingetütet. Auf seinem Exemplar der Kündigung notiert sich dann der Zeuge, wann die Kündigung nebst Briefumschlag dem Arbeitnehmer übergeben wurde. Unterschreibt der Arbeitnehmer die Zugangsbestätigung nicht, besteht immer noch die Möglichkeit des Nachweises des Zugangs und über den Zeitpunkt der Zustellung über den Zeugen.

Hinweis zur Kündigungszustellung

Bei der Zustellung einer Kündigung muss der Zugang nachweisbar sein. Darüber sollte man sich vorher Gedanken machen und sich späteren Ärger zu ersparen.

Zustellung einer Kündigung und Problemfälle

Das Problem mit der Zustellung einer arbeitsrechtlichen Kündigung ist keineswegs reine Theorie. Diese Problematik kommt gerade bei Arbeitgebern in der Praxis nicht selten vor.


1. MISSVERSTÄNDNIS – PERSÖNLICHE ÜBERGABE + QUITTIERUNG

Arbeitgeber meinen häufig, die beste Art der Zustellung der Kündigung sei die, dass man dem Arbeitnehmer einfach die Kündigung - ohne Zeugen - übergibt und dieser dann den Erhalt quittiert. Dieses Vorgehen hat einen entscheidenden Harken. Der Arbeitnehmer muss gar nichts unterschreiben und schon gar nicht den Erhalt der Kündigungserklärung. Er muss also keine Kündigungsbestätigung unterzeichnen. Wenn die Übergabe unter 4 Augen erfolgt, dann hat der Arbeitgeber keinen Beweis für die Zustellung der Kündigung.


2. MISSVERSTÄNDNIS – ZUSTELLUNG DER KÜNDIGUNG PER ÜBERGABE/EINSCHREIBEN

Die deutsche Post freut sich über jedes Einschreiben. Arbeitgeber meinen oft, dass die Zustellung der Kündigung mittels Einschreiben nun 100 %-ig nachgewiesen sei. Dies stimmt nicht, dass Einschreiben/Übergabe oder /Rückschein beweist den Zugang der Kündigung allein nicht. Es gibt nur einen Nachweis, dass der Briefumschlag zugegangen ist, nicht was im Brief war (also die Kündigung). Dies mag sich für den Nichtjuristen seltsam anhören, ist aber in Übereinstimmung der ständigen Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) und des BAG (Bundesarbeitsgericht).


kein Zugang einer Kündigung durch den Benachrichtigungszettel

Ein weiteres (und größeres) Problem ist, dass wenn der Arbeitnehmer nicht da ist, ein Benachrichtigungszettel in den Briefkasten geworfen wird. Dieser bestätigt aber nicht den Zugang der Kündigung. Die Kündigung kann der Arbeitnehmer dann innerhalb von 7 Tagen bei der Post abholen. Macht er dies nicht, dann geht die Kündigung wieder an den Arbeitgeber zurück und es ist nichts zugestellt worden. Das Problem stellt sich vor allem bei einer Zustellung der Kündigung durch den Postboten am Samstag (wenn keiner zu Hause ist) oder wenn der Arbeitnehmer von der Kündigung weiß und dem Postboten nicht die Tür öffnet oder das Einschreiben nicht entgegen nimmt.


Einschreiben mit Rückschein

Man sollte weder als Arbeitnehmer noch als Arbeitgeber eine Kündigung per Einschreiben/ Rückschein zustellen!

Wie stellt man nun eine Kündigung am besten zu?

Für die Zustellung gibt es mehrere Möglichkeiten.


EINWURF DURCH EINEN BOTEN

Wohnt der Arbeitnehmer nicht weit weg, bietet sich der Einwurf mittels Boten in den Briefkasten des Arbeitnehmers an. Dabei muss der Bote aber den Inhalt des Briefes, also die Kündigung, kennen. Nur dann kann er bekunden, dass er auch wirklich die Kündigung und nicht einen Briefumschlag eingeworfen hat. So kann der Bote zum Beispiel sich eine Kopie der Kündigung machen und auf der Kopie das Datum und die Uhrzeit des Einwurfes notieren. Eine Übergabe ist nicht notwendig. Die Kündigung geht in der Regel mit dem Einwurf in den Briefkasten zu, es sei denn, dass diese spät Abends eingeworfen wird, dann ist der Zugang erst am nächsten Tag.


ÜBERGABE DURCH EINEN BOTEN/ ZEUGEN

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer auch die Kündigung in Anwesenheit eines Zeugen übergeben. Dieser Zeuge muss aber ebenfalls die Kündigung gesehen haben, sonst kann er nur aussagen, dass er gesehen hat, wie der Arbeitgeber ein Schriftstück übergeben hat; dies reicht dann nicht aus.


PER EINSCHREIBEN/ ZEUGEN

Der Arbeitgeber kann ebenfalls die Kündigung per Einwurf/ Einschreiben zustellen und die Kündigung durch einen Zeugen eintüten und zur Post bringen lassen. Dann kann mittels Einschreiben + dem Zeugen der Zugang der Kündigung nachgewiesen werden.


ZUSTELLUNG PER GERICHTSVOLLZIEHER

Eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist ebenfalls eine sehr sichere Möglichkeit der Zustellung einer Kündigung im Arbeitsrecht. In der Praxis kommt dies aber eher selten vor, dann man hier die Zeitspanne der Zustellung schlecht in der Hand hat.


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Zustellprobleme

Der Einwurf der Kündigung durch einen Zeugen in den Briefkasten der Gegenseite ist eine sichere Zustellmöglichkeit.

§ 130 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches

Gesetzestext § 130 BGB

§ 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden

(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 15. Juni 2023 (Az. 5 Sa 1/23)

Urteil des LAG Nürnberg zur Kündigungszustellung per Einwurf/ Einschreiben

Der ordnungsgemäß dokumentierte Auslieferungsbeleg, der die Unterschrift eines Postbediensteten enthält, liefert den Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens zu den üblichen Postzustellzeiten. Wird ein Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben versendet und der Absender legt sowohl den Einlieferungsbeleg als auch eine Kopie des Auslieferungsbelegs mit der Unterschrift des Zustellers vor, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Schreiben beim Empfänger zugegangen ist.

Hinweis zur Entscheidung

Danach ist die Zustellung per Einwurf/ Einschreiben ein sicheres Mittel für den Zugangsnachweis. Besser wäre aber noch der Einwurf durch einen Zeugen, denn auch bei der Post geht manchmal etwas schief.

Kündigung oder Abmahnung

Für Fragen zum Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gern als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow zur Verfügung!


Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christburger Str. 23

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Tel.: 030 74923060


FAQ zur Kündigungsbestätigung

Was ist eine Kündigungsbestätigung?

Eine Kündigungsbestätigung dient als Nachweis für den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung. Sie bestätigt, dass das Kündigungsschreiben in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dieser die Erklärung somit erhalten hat.

Warum ist es oft nicht sinnvoll, eine Kündigungsbestätigung anzufordern?

Es ist deshalb nicht sinnvoll, eine Kündigungsbestätigung anzufordern, da der Kündigende eine solche Erklärung nicht unterschreiben muss. Dies macht nur dann Sinn, wenn man sicher ist, dass die Gegenseite hier mitwirkt und den Erhalt der Kündigung bestätigt.

Besteht ein Anspruch auf die Austellung und Unterzeichnung einer Kündigungsbestätigung?

Es besteht kein Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung. Derjenige, der die Kündigung erhalten hat, muss den Zugang nicht bestätigen.

Wie kann der Zugang der Kündigung sonst nachgewiesen werden?

Der Nachweis kann auch durch andere Mittel, wie per Einwurf/Einschreiben oder Zeugen, erbracht werden.

Was passiert, wenn der Empfänger die Kündigung nicht erhalten haben will?

In diesem Fall muss der Kündigende den Zugang der Kündigung darlegen und notfalls vor Gericht nachweisen können. Dies ist schwierig, wenn man nicht sicher zugestellt hat. Man sollte ein einer solchen Situation sicherheitshalber nochmals (vorsorglich) kündigen.

Welche Zustellungsarten sind für eine Kündigung möglich?

Mögliche Zustellungsarten sind persönliche Übergabe, Postversand, Zustellung durch Boten oder durch einen Gerichtsvollzieher.

Wie funktioniert die Zustellung per Post?

Eine Kündigung, die per Post versendet wird, gilt als zugegangen, sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, beispielsweise durch Einwurf in den Briefkasten. Es muss keine persönliche Übergabe erfolgen.

Welche Rolle spielen Zeugen bei der Zustellung einer Kündigung?

Zeugen können den Zugang der Kündigung bestätigen, insbesondere bei persönlicher Übergabe oder Zustellung durch Boten. Der Zeuge muss aber die Kündigungserklärung gesehen und am besten auch in den Briefumschlag gesteckt haben.

Was ist der Unterschied zwischen tatsächlicher und möglicher Kenntnisnahme?

Entscheidend für den Zugang ist die Möglichkeit zur Kenntnisnahme, nicht die tatsächliche Kenntnisnahme. Eine Kündigung gilt als zugegangen, wenn der Empfänger die Möglichkeit hatte, sie zur Kenntnis zu nehmen. Beispiel: Während des Urlaubs geht die Kündigung zu, wenn diese in den Briefkasten eingeworfen wird, auch wenn der Arbeitnehmer die Kündigung erst nach seinem Urlaub liest.

Wie kann der Zugang durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen?

Eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist eine rechtssichere Methode, da der Gerichtsvollzieher den Zugang protokolliert und somit den Nachweis erbringen kann. Die Beauftragung ist aber für den Laien nicht ganz so einfach.