Was ist eine Kündigungsbestätigung?
Eine Kündigungsbestätigung dient als Nachweis für den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung. Sie bestätigt, dass das Kündigungsschreiben in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dieser die Erklärung somit erhalten hat.
Warum ist es oft nicht sinnvoll, eine Kündigungsbestätigung anzufordern?
Es ist deshalb nicht sinnvoll, eine Kündigungsbestätigung anzufordern, da der Kündigende eine solche Erklärung nicht unterschreiben muss. Dies macht nur dann Sinn, wenn man sicher ist, dass die Gegenseite hier mitwirkt und den Erhalt der Kündigung bestätigt.
Besteht ein Anspruch auf die Austellung und Unterzeichnung einer Kündigungsbestätigung?
Es besteht kein Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung. Derjenige, der die Kündigung erhalten hat, muss den Zugang nicht bestätigen.
Wie kann der Zugang der Kündigung sonst nachgewiesen werden?
Der Nachweis kann auch durch andere Mittel, wie per Einwurf/Einschreiben oder Zeugen, erbracht werden.
Was passiert, wenn der Empfänger die Kündigung nicht erhalten haben will?
In diesem Fall muss der Kündigende den Zugang der Kündigung darlegen und notfalls vor Gericht nachweisen können. Dies ist schwierig, wenn man nicht sicher zugestellt hat. Man sollte ein einer solchen Situation sicherheitshalber nochmals (vorsorglich) kündigen.
Welche Zustellungsarten sind für eine Kündigung möglich?
Mögliche Zustellungsarten sind persönliche Übergabe, Postversand, Zustellung durch Boten oder durch einen Gerichtsvollzieher.
Wie funktioniert die Zustellung per Post?
Eine Kündigung, die per Post versendet wird, gilt als zugegangen, sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, beispielsweise durch Einwurf in den Briefkasten. Es muss keine persönliche Übergabe erfolgen.
Welche Rolle spielen Zeugen bei der Zustellung einer Kündigung?
Zeugen können den Zugang der Kündigung bestätigen, insbesondere bei persönlicher Übergabe oder Zustellung durch Boten. Der Zeuge muss aber die Kündigungserklärung gesehen und am besten auch in den Briefumschlag gesteckt haben.
Was ist der Unterschied zwischen tatsächlicher und möglicher Kenntnisnahme?
Entscheidend für den Zugang ist die Möglichkeit zur Kenntnisnahme, nicht die tatsächliche Kenntnisnahme. Eine Kündigung gilt als zugegangen, wenn der Empfänger die Möglichkeit hatte, sie zur Kenntnis zu nehmen. Beispiel: Während des Urlaubs geht die Kündigung zu, wenn diese in den Briefkasten eingeworfen wird, auch wenn der Arbeitnehmer die Kündigung erst nach seinem Urlaub liest.
Wie kann der Zugang durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen?
Eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist eine rechtssichere Methode, da der Gerichtsvollzieher den Zugang protokolliert und somit den Nachweis erbringen kann. Die Beauftragung ist aber für den Laien nicht ganz so einfach.