Das Arbeitsgericht wird – in der Regel -innerhalb von 4 bis 6 Wochen einen Termin zur Verhandlung ansetzen. Man spricht hier vom sog. Gütetermin. Beim Gütetermin geht es eigentlich nur darum, eine kurze Sachverhaltsaufklärung seitens des Gerichts zu betreiben und vor allem um eine mögliche gütliche Einigung.
Güteverhandlung und Abfindungsangebot des Arbeitgebers
Die Güteverhandlung ist sehr wichtig. Wie der Name schon sagt, geht es um eine gütliche Einigung im Arbeitsgerichtsverfahren. Die Güteverhandlung wird nur von einem Richter, nämlich dem vorsitzenden Richter, also dem Berufsrichter geführt. Die beiden ehrenamtlichen Richter sind nicht anwesend. Anwesend sind weiter die Rechtsanwälte der Parteien, wobei es keinen Anwaltszwang vor dem Arbeitsgericht gibt. Trotzdem ist gerade für den Arbeitnehmer es sinnvoll durch einen Rechtsanwalt vertreten zu sein.
Ermittlung des Sachverhalts und Einigungsversuch durch den Arbeitsrichter
Zu Beginn fragt der Richter in der Regel den Arbeitgeber, was die Gründe für die Kündigung sind und dieser trägt dann die Kündigungsgründe vor. Der Arbeitgeber muss hier genau vortragen, weshalb er krankheitsbedingt gekündigt hat. Der Arbeitnehmer erwidert dann auf den Vortrag des Arbeitgebers. Wenn der Richter sich einen groben Überblick über den Sachverhalt verschafft hat, wird er prüfen, ob hier eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten möglich ist. Dabei hat das Gericht selbst auch ein Interesse, dass es eine Einigung bzw. einen Vergleich gibt, da dann die Akte des Vorsitzenden ebenfalls sich erledigt hat. In der Regel gibt es dann ein Abfindungsangebot des Arbeitgebers.
Abfindungsformel der Arbeitsgerichte
Die Abfindungsformel Abfingungsformel, welche oft beim Arbeitsgericht von einer Seite ins Spiel gebracht wird, hat in den meisten Fällen keine rechtliche Relevanz. Beim Arbeitsgericht Berlin geht man von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr aus. Oft beginnen aber Vergleichsverhandlungen mit dieser Formel und von daher kommt dieser Formel eine gewisse psychologische Bedeutung zu. Ansonsten ist aber die Höhe der Abfindung reine Verhandlungssache.
Aushandeln einer Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes durch einen Prozessvergleich
Für viele Arbeitnehmer ist die Güteverhandlung die Chance eine Abfindung auszuhandeln. Der Arbeitgeber wird in der Regel dann eine Abfindung zahlen, wenn er der Meinung ist, dass er keine guten Chancen im Prozess hat. Wie bereits ausgeführt, der Arbeitnehmer in der Regel keinen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Trotzdem werden Gütetermin mehr als die Hälfte Verfahren durch einen sogenannten Prozessvergleich, also durch Einigung auf das Ende des Arbeitsverhältnisses durch die Kündigung nebst Zahlung einer Entschädigung, erledigt.