Was ist eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden.
Was heißt allgemeiner Kündigungsschutz?
Der allgemeiner Kündigungsschutz ist ein Schutz vor einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers. Dieser Schutz erfolgt durch das Kündigungsschutzgesetz.
Bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes besteht nämlich der allgemeine Kündigungsschutz und der Arbeitgeber kann nur verhaltensbedingt, betriebsbedingt oder personenbedingt kündigen.
Wer zahlt bei einer Kündigung im Krankenstand?
Während des bestehenden Arbeitsverhältnis zahlt der Arbeitgeber für 6 Wochen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Daran ändert die Kündigung zunächst nichts. Mit Ablauf der Kündigungsfrist endet aber der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Eine Ausnahme besteht nur dann, dass der Arbeitgeber aus Anlass der Erkrankung gekündigt hat. Wenn dies nachweisbar der Fall ist, dann zahlt der Arbeitgeber bis zum Ende der Erkrankung, maximal aber für 6 Wochen, auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.
Ist eine Kündigung während der Krankheit möglich?
Ja, eine Kündigung während der Erkrankung ist möglich. Es gibt kein gesetzliches Kündigungsverbot. Ob diese aber wirksam ist, ist eine andere Frage. Dies klärt das Arbeitsgericht bei einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers.
Wie muss die Kündigung während der Erkrankung zugestellt werden?
Die Kündigung während der Erkrankung des Arbeitnhemers kann ganz normal per Post, am besten per Einwurf/ Einschreiben oder durch den Einwurf durch einen Zeugen zugestellt werden. Eine persönliche Übergabe ist nicht erforderlich.
Braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit einen Grund?
Ja, der Arbeitgeber braucht einen Kündigungsgrund, wenn der Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dies ist dann der Fall, wenn mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit beim Arbeitgeber arbeiten und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Dann darf der Arbeitgeber ordentlich nur betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt kündigen.
Besteht ein Kündigungsverbot während der Arbeitsunfähigkeit?
Nein, nach dem deutschen Arbeitsrecht gibt es kein Kündigungsverbot während der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Wenn der allgemeine Kündigungsschutz greift, braucht der Arbeitgeber aber einen Kündigungsgrund.
Darf der Arbeitnehmer während seiner eigenen Krankheit kündigen?
Ja, der Arbeitnehmer kann während der eigenen Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis ordentlich durch Kündigung beenden (Eigenkündigung). Die Frist ist einzuhalten.
Braucht der Arbeitnehmer für seine Eigenkündigung einen Kündigungsgrund?
Nein, der Arbeitnehmer braucht für seine Eigenkündigung keinen Kündigungsgrund, nur der Arbeitgeber.
Darf der Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers fragen?
Ja, nach Ablauf von 6 Monaten - der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz - darf der Arbeitgeber aus berichtigten Anlass nach einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers fragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigen möchte.
Was ist, wenn der Arbeitnehmer seit 1,5 Jahren dauerhaft krank ist?
Bei so langer andauernden anderhalbjähriger Krankheit ist die negative Gesundheitsprognose begründet, wenn ein Ende der Erkrankung nicht in Sicht ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden (Urteil vom 13.05.2023 - 2 AZR 565/14).