Kündigung ohne vorherige Abmahnung - ist dies erlaubt?
Wenn der Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet, dann stellt sich die Frage, ob die Kündigung ohne Abmahnung überhaupt rechtlich zulässig ist. Dies ist eben nicht immer der Fall, da die Abmahnung der Normalfall ist und die Kündigung ohne vorherige Abmahnung, die Ausnahme. Wie so oft, kommt es aber immer auf den jeweiligen Fall an.
Was ist der Sinn einer arbeitsrechtlichen Abmahnung?
Die Abmahnung wird vor der Kündigung ausgesprochen, damit sich der Arbeitnehmer zukünftig darauf einstellen kann, dass im Wiederholungsfall einer Pflichtverletzung eine Kündigung droht. Eine gleichzeitige Abmahnung und Kündigung ist nicht zulässig.
zweite Chance durch Abmahnung
Dem Arbeitnehmer soll eine nochmalige Chance gegeben werden, dazu muss er auch auf sein pflichtwidriges Verhalten hingewiesen werden. Von daher hat die Abmahnung eine Hinweisfunktion, aber auch eine Warnfunktion.
Wie kann man gegen eine unrechtmäßige Abmahnung vorgehen?
Der Arbeitnehmer kann sich gegen eine unrechtmäßige Abmahnung des Arbeitgebers mit einer sogenannten Entfernungsklage wehren. In der Regel ist dies aber nicht notwendig und oft sogar nachteilig. Besser ist eine Abmahnung hinzunehmen und sich dann gegen die Abmahnung bei einer Kündigung der möglichen Kündigungsschutzverfahren zu verteidigen. Der Vorteil ist hier, dass dann schon eine geraume Zeitspanne in vergangen ist und der Arbeitnehmer auch im Kündigungsschutzverfahren noch sich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren kann.
Warum sind viele arbeitsrechtlichen Abmahnungen unwirksam?
Viele Abmahnung sind unwirksam, da der Arbeitgeber sorgsam formulieren muss, was der Arbeitnehmer falsch gemacht hat und wie er sich hätte richtig verhalten müssen. Die formellen Anforderungen sind nicht immer so einfach zu erfüllen und oft auf Arbeitgeberseite unbekannt.