Was ist eine ordentliche Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit der einzuhaltenden Kündigungsfrist erklärt wird. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können einen Arbeitsvertrag ordentlich kündigen. Der Arbeitgeber braucht - sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet - einen personenbedingten, betriebsbedingten oder verhaltensbedingten Grund für die Kündigung.
Kann man in der Elternzeit gekündigt werden?
Der Arbeitnehmer genießt in der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz nach § 18 BEEG. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist hier nicht möglich. Es kann aber Ausnahmen geben. Der Schutz fängt unmittelbar vor der Elternzeit an und besteht während der gesamten Elternzeit. Ausnahmen sind nur in Sonderfällen und mit amtlicher Zustimmung möglich.
Wann gilt der besondere Kündigungsschutz?
Der besondere Kündigungsschutz des Arbeitnehmers vor einer Kündigung des Arbeitgebers beginnt frühestens acht Wochen vor der beantragten Elternzeit und endet erst mit deren Ablauf. In der Regel ist der Arbeitnehmer ab seinem Antrag auf Elternzeit geschützt.
Gilt der Sonderkündigungsschutz für alle Kündigungen des Arbeitgebers?
Ja, das Kündigungsverbot in der Elternzeig erfasst Kündigungen aller Art, also auch außerordentliche, fristlose oder ordentliche Änderungs- oder Beendigungskündigung des Arbeitgebers.
Gibt es Ausnahmen vom Kündigungsverbot für den Arbeitgeber?
Ja, in besonderen Fällen kann eine Kündigung des Arbeitgebers durch die für Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde ausnahmsweise für zulässig erklärt werden. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um eine eingeschränkte Ermessensentscheidung, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände im Einzelfall ein Überwiegen der Interessen des Arbeitgebers verlangt. Von daher müssen shcon erhebliche Gründe für eine Kündigung vorliegen.
Gilt der besondere Kündigungsschutz auch beim Aufhebungsvertrag?
Nein, das Kündigungsverbot erfasst nur Kündigungen des Arbeitgebers, aber nicht die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Aufhebungsvertrags. Der Arbeitnehmer muss ja nicht dem Abschluss eines Auflösungsvertrags zustimmen und ist dabei in seiner Entscheidung frei.
Was gilt, wenn der Arbeitsvertrag aufgrund einer Befristung in der Elternzeit enden soll?
Die Befristung ist keine Kündigung und der Sonderschutz umfasst diese von daher nicht. Während der Elternzeit kann von daher ein Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung im Arbeitsvertrag enden.
Darf der Arbeitgeber eine Kündigung mit langer Kündigungsfrist schon während der Elternzeit aussprechen?
Aus dem Gesetz ergibt sich, dass jede (ordentliche) Kündigung des Arbeitgebers während der Elternzeit verboten ist. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung während der Elternzeit dem Arbeitnehmer übersendet, dieser aber erst nach der Elternzeit das Arbeitsverhältnis beendet. Der Arbeitgeber muss für die Übergabe der Kündigungserklärung bis nach der Elternzeit warten.
Welche Kündigungsfrist gilt für den Arbeitgeber?
Wenn der Arbeitgeber nach Ablauf der Elternzeit dem Arbeitnehmer ordentlich kündigt, dann ist keine besondere Kündigungsfrist zu beachten. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Kündigungsfristgen, wie zum Beispiel § 622 BGB, wonach sich die Kündigungsfrist nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers richtet. Aus einem Tarifvertrag können sich aber andere Kündigungsfristen ergeben.
Darf der Arbeitnehmer in der Elternzeit kündigen?
Ja, Beschäftigte können auch während der Elternzeit kündigen. Hierbei gilt aber eine besondere Kündigungsfrist von 3 Monaten für den Arbeitnehmerkündigung, wenn die Kündigung zum Ende der Elternzeit erfolgen soll. Für alle anderen Eigenkündigungen gelten die normalen Kündigungsfristen. Dies ist in § 19 BEEG geregelt.
Darf der Arbeitnehmer in der Elternzeit immer nur mit einer Frist von 3 Monaten kündigen?
Nein, nur bei einer ordentlichen Kündigung zum Ende der Elternzeit muss die Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden. Der Arbeitnehmer kann also innerhalb der Elternzeit oder nach Ende der Elternzeit - als Kündigungstermin - mit normaler Kündigungsfrist kündigen.
Kann man einfach so den Job wechseln?
Nein, den "Job wechseln" kann man nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch die Elternzeit automatisch, da diese an das Arbeitsverhältnis gebunden ist. Der Arbeitnehmer muss also sein Arbeitsverhältnis kündigen, wenn er ein neues antreten möchte. Dies gilt auch während der Elternzeit.