Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag - wie kann man sich verteidigen?
Auch befristete Arbeitsverträge können durch den Arbeitgeber gekündigt werden. Dies ist sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern bekannt. Wenn der Arbeitnehmer neu beim Arbeitgeber anfängt, dann wird oft ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Im Unterschied zum unbefristeten Arbeitsvertrag endet das befristete Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Tag ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies heißt aber nicht, dass eine Kündigung bei befristeten Arbeitsverhältnis überflüssig ist. Die Kündigung ermöglicht, dass beide Seiten das Arbeitsverhältnis auch schon vor dem Befristungsende auflösen können. Wie dies geschieht und welche Voraussetzung dafür vorliegen müssen, erfahren Sie im Artikel.
Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht - wichtiger Hinweis vorab
Ein wichtiger Hinweis soll schon vorab hier erteilt werden. Wenn nämlich der Arbeitnehmer einer Kündigung des Arbeitgeber erhält, dann sollte keine wertvolle Zeit verschenkt werden. Der Arbeitnehmer hat nur 3 Wochen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage Zeit. Versäumt er diese Frist, dann wird die Kündigung nach § 7 des Kündigungsschutzgesetzes automatisch wirksam und er kann nichts mehr dagegen unternehmen. Es ist wenig sinnvoll, wenn man erst einmal Verwandte und Bekannte fragt, wie man sich am besten nach dem Erhalt einer Arbeitgeberkündigung verhalten soll. Hier bekommt man diverse Ratschläge, die meistens an der Sache vorbeigehen. Von daher sollte der Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt in Berlin für das Arbeitsrecht - gern auch in meiner Zweigstelle in Prenzlauer Berg/ Pankow aufsuchen und sich beraten lassen. Nur der Anwalt kann brauchbare Ratschläge geben und kann aus seiner Erfahrung auch die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage abschätzen.