Ja, auch während einer Krankheit des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht gehindert das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Es gibt kein Kündigungsverbot während einer Erkrankung nach deutschen Arbeitsrecht.
Wie wirkt sich die Kündigung auf den Anspruch auf Krankengeld aus?
Muss hier zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterscheiden und auch auf dem Zeitpunkt der Kündigung.
Was geschieht mit dem Krankengeld bei einer Kündigung?
Ist der Arbeitnehmer bereits im Krankengeldbezug und kündigte Arbeitgeber ordentlich das Arbeitsverhältnis, dann bekommt der Arbeitnehmer ganz normal sein Krankengeld auch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus weiter.
Ist Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch nicht erkrankt und erkrankt dann später während der Kündigungsfrist, dann ist der Arbeitgeber in der Regel zu Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet entweder nach sechs Wochen oder, falls dies eher ist, mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Danach bekommt der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse.
Was ist, wenn der Arbeitgeber wegen der Erkrankung kündigt?
Ein nicht ganz so selten vorkommender Sonderfall ist der, dass der Arbeitnehmer erkrankt und dies dem Arbeitgeber mitteilt und der Arbeitgeber daraufhin sofort-wegen der Erkrankung-ordentlich das Arbeitsverhältnis kündigt. Dies ist rechtlich möglich.
Hier bekommt der Arbeitnehmer dann ganz normal die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, allerdings-wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass die Kündigung aufgrund der Erkrankung erfolgte-muss der Arbeitgeber auch über das Ende des Arbeitsverhältnis hinaus bis zum Ablauf der 6 Wochenfrist die Entgeltfortzahlung nach § 8 des Entgeltfortzahlungsgesetzes leisten. Damit will man verhindern, dass der Arbeitgeber sich von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch eine Kündigung befreit. Es ist aber nicht ganz so einfach nachzuweisen, dass wegen der Erkrankung die Kündigung erfolgte. Wichtig ist, dass die Kündigung trotzdem trotzdem wirksam ist. Dies gilt auch, wenn die Kündigung krankheitsbedingt erfolgt. Ansonsten könnte der Arbeitgeber bei Erkrankung des Arbeitnehmers nie eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen.
Was ist bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber?
Bei einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers-egal ob während der Krankschreibung oder nicht- ändert dies zunächst nichts am Krankengeldbezug.
Von daher bleibt der Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn ein Arbeitnehmer außerordentlich und und fristlos verhaltensbedingt gekündigt wird, weil ihm ein Fehlverhalten vorgeworfen wird.
Beim Arbeitslosengeld kann es aber eine Sperre geben.
Was ist bei der Eigenkündigung des Arbeitnehmers?
Ebenso ist es bei der Eigenkündigung des Arbeitnehmers. Auch diese ändert am Krankengeldbezug erst einmal nichts. Allerdings ist eine Sperre beim Arbeitslosengeld I hier wegen der verschuldeten Arbeitslosigkeit ebenfalls wahrscheinlich. Die Sperrzeit kann bis zu zwölf Wochen betragen.