Home News Kernarbeitszeit - Definition und welche Vorteile und Nachteile?

Kernarbeitszeit - was ist das?

Die Kernarbeitszeit geht oft mit einer sogenannten Gleitzeit einher und führt dazu, dass die Arbeitszeit im Betrieb flexibler gestaltet werden kan. Die Gleitzeit ist ein besonderes Arbeitszeitmodell.

Hintergrund?

In der modernen Arbeitswelt wird die Arbeitszeit immer flexibler gestaltet. Arbeitnehmern soll mehr Freiheiten gewährt werden und auf der anderen Seite müssen aber auch zu bestimmten Zeiten zwingend Arbeitnehmer im Betrieb anwesend sein.

Gleitzeit und Kernarbeitszeit

Bei der Einführung von Gleitzeit im Unternehmen wird von daher oft auch ein sog. Kernzeit festgelegt, die die Anwesenheit der Arbeitnehmer im Betrieb regelt.

Das Wichtigste vorab:

  • Die Kernarbeitszeit ist eine feste Arbeitszeit, zu der der Arbeitnehmer im Betrieb zwingend anwesend sein muss.

  • Die Kernarbeitszeit Ist in der Regel ein Teil der Arbeitszeit des Arbeitnehmers und der andere Teil in der Regel sogenannte Gleitzeit.

Was ist Kernarbeitszeit?

Kernarbeitszeit - welche Voraussetzungen
Gleitzeit und Kernarbeitszeit greifen oft ineinander.

Defintion

Die Kernarbeitszeit, manchmal auch als Kernzeit bezeichnet, ist die Zeitspanne, in welchen der Arbeitnehmer im Betrieb zwingend anwesend sein muss. Sie bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem spätesten Beginn der Arbeit und dem frühestmöglichen Arbeitsende.

Beispiel

Im Betrieb ist geregelt, dass nach der Betriebsvereinbarung eine Kernarbeitszeit von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr besteht. Dies heißt, dass der Arbeitnehmer spätestens um 11:00 Uhr im Betrieb seine Arbeit aufnehmen muss und frühestens um 14:00 Uhr den Betrieb wieder verlassen darf.

Was ist der Sinn der Kernarbeitszeit?

Die Kernarbeitszeit ist im Normalfall ein Bestandteil einer Gleitzeitregelung. Damit soll erreicht werden, dass Arbeitnehmer flexibler die Arbeitszeit nutzen können.

Anwesenheitspflicht im Betrieb

Insbesondere in Betrieben, bei denen eine doppelte Auslagerung des Arbeitsortes nicht möglich ist und von daher Arbeitnehmer nicht komplett von zu Hause aus arbeiten können, sondern zumindest zum Teil auch im Betrieb anwesend sein müssen, bietet sich eine Regelung in Bezug auf die Kernzeit an.

Abfangen von Arbeitsspitzen und Teamgeist stärken

Darüber hinaus ist es so, dass durch die Kernzeit Arbeitsspitzen abgefangen werden können und zudem auch der Teamgeist gestärkt wird, wenn der Arbeitnehmer eben vor Ort zwingen zu bestimmten Zeiten mit anderen Arbeitnehmern zusammenarbeitet.

Wo ist die Kernzeit geregelt?

Die Kernarbeitszeit und die Gleitzeit sind in der Regel in einer Betriebsvereinbarung, manchmal auch im Arbeitsvertrag geregelt.

Was bedeutet Gleitzeit?

Die Gleitzeit ist ein Teil der regelmäßigen Arbeitszeit des Arbeitnehmers, bei welcher es nicht zwingend notwendig ist, dass der Arbeitnehmer im Betrieb anwesend ist.

Wer legt die Kernzeit fest?

Grundsätzlich wird eine Regelung über die Kernzeit-wie oben ausgeführt-durch den Arbeitgeber getroffen. Diese wird oft auch zwischen Betriebsrat und Arbeitgebern einer sogenannten Betriebsvereinbarung niedergeschrieben.

Was sind die Vorteile und was sind die Nachteile von Kernarbeitszeit?

Wie so oft, gibt es Vorteile und auch Nachteile von bestimmten arbeitszeitlichen Regelungen.


VorteileNachteile
für Arbeitnehmerhohe Flexibilitäteingeschränkte Arbeitszeiten
für ArbeitgeberStoßzeiten werden Kernzeiten abgefangentechnisches Gerät muss in der Kernzeit für alle AN vorhanden sein

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die entsprechende Arbeitszeit nicht einhält?

Grundsätzlich so, dass der Arbeitnehmer immer verpflichtet ist zu der Kernzeit im Betrieb anwesend zu sein. Wenn er dies nicht macht und dafür auch keinen Entschuldigungsgrund hat, so verstößt der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten.

Abmahnung

Der Arbeitgeber ist dann grundsätzlich berechtigt dieses Verhalten abzumahnen. Eine Kündigung kommt bei einem einmaligen Verstoß in der Regel nicht in Betracht. In der Regel ist eine Abmahnung zunächst zu erteilen.

Kündigung

Wenn aber mehrere Verstöße, die abgemahnt worden sind, begangen werden, ist es auch möglich, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis bis zum Arbeitnehmer daraufhin kündigt. In bestimmten Fällen sogar eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erheblich gestört ist und eine erhebliche Pflichtverletzung vorliegt.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?

Die gesetzliche Regelung, die hier in Bezug auf die Arbeitszeit einschlägig ist, ist das Arbeitszeitgesetz. Das Arbeitszeitgesetz legt Höchstarbeitszeiten und auch regelt es Pausen und Ruhezeiten von Arbeitnehmer. Die Arbeitszeit kann grundsätzlich vom Arbeitgeber flexibel gestaltet werden, allerdings sind die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zwingend dabei zu beachten.

Gesetzestext

Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt es aber nicht.

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Arbeitszeitgesetz (ArbZG) - Gesetzestext

Gesetzestext

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Steht dem Arbeitgeber ein Direktionsrecht in der Kernarbeitszeit zu?

Nein, ein solches Direktionsrecht hat der Arbeitgeber nicht, es sei denn er hat sich dies ausdrücklich vorbehalten.

Entscheidung des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.08.2011, Az.: 15 Sa 981/11 - Wirksamkeit einer Vereinbarung über Kernarbeitszeit eines Lehrers

Urteil des LAG Berlin-Brandenburg

Das Bundesarbeitsgericht weist darauf hin, dass die Befugnis des Arbeitgeber, die Arbeitszeit zu verteilen, Kerngegenstand des Direktionsrechts aus § 106 Satz 1 GewO ist (BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 757/08 - DB 2009, 2551 Rn. 51). Wenn die Vertragsparteien das Weisungsrecht des Arbeitgebers für die Arbeitszeitverteilung durch eine konstitutive Regelung einschränken wollten, müssten hierfür konkrete Anhaltspunkte bestehen (ebenda). Wenn die Vertragsparteien keine ausdrückliche Regelung über die Verteilung der Arbeitszeit treffen oder sie diese nur teilweise regeln, dann gilt zunächst die bei Vertragsschluss betriebsübliche Arbeitszeit. Inhalt einer solchen Abrede ist lediglich, dass die vereinbarte Arbeitsleistung zu den jeweils wirksam bestimmten betrieblichen Arbeitszeiten zu erbringen ist. Insofern ist der Arbeitgeber in den Grenzen des Gesetzes-, Kollektiv- und Individualvertragsrechts durch sein Weisungsrecht berechtigt, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitspflicht auch hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit näher festzulegen (aaO., Rn. 49). Ein Wechsel der Lage der Arbeitszeit kann aus verschiedenen Gründen erforderlich werden, z. B. wegen wirtschaftlicher oder technischer Gegebenheiten. Entsprechende Regelungen unterliegen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Ein Arbeitnehmer, der aus persönlichen Gründen an einer bestimmten Verteilung der Arbeitszeit interessiert ist, muss daher mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass seine Arbeitszeit nicht von der betriebsüblichen Arbeitszeit abhängen soll, sondern nur einvernehmlich geändert werden könne. Dies gilt selbst dann, wenn bei Vertragsschluss die geltende betriebsübliche Arbeitszeit den Wünschen des Arbeitnehmers entspricht (aaO., Rn 50). Selbst wenn ein Arbeitnehmer in einem Vorstellungsgespräch ausdrücklich erklärt habe, dass er an einer Dienstzeitregelung besonders interessiert sei, die ihm die Aufteilung der Dienstzeit in Anwesenheitszeiten im Betrieb und in restliche Dienstzeit, die nicht im Dienstgebäude abgeleistet werden müsste, reicht dies nicht aus, hieraus einen Anspruch auf Beibehaltung ableiten zu können (BAG vom 11.10.1995 - 5 AZR 802/94 - NZA 1996, 718).

Rechtsberatung im Arbeitsrecht

Als Rechtsanwalt für das Arbeitsrecht in Berlin/ Prenzlauer Berg berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Rechtsanwalt Andreas Martin


FAQ - häufige Fragen zur Kernzeit und Gleitzeit

Wann liegt eine Kernarbeitszeit vor?

Eine Kernarbeitszeit liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer zu festen Zeiten am Arbeitsplatz anwesend sein muss und den übrigen Gleitzeit gilt..

Was bedeutet der Begriff Kernzeit?

Der Begriff "Kernzeit" bedeutet, dass der Arbeitnehmer - oft innerhalb einer Gleitzeitregelung - zu ganz bestimmten Arbeitszeiten zwingend im Betrieb anwesend sein muss und seine Arbeitsleistung erbringen muss.

Wie lange darf die Kernarbeitszeit sein?

Die Dauer der Kernarbeitszeit ist gesetzlich nicht geregelt. Der Arbeitgeber bestimmt nach seinem billigen Ermessen, wie lange die Kernarbeitszeit ist. Dabei ist diese immer kürzer als die Gleitzeit. Die Gleitzeit selbst wird durch das Arbeitszeitgesetz in Bezug auf ihre Höchstdauer zeitlich beschränkt.

Was bedeutet Gleitzeit ohne Kernzeit?

Eine Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit, also ohne Anwesenheitspflicht im Betrieb zu bestimmten Stunden, kommt in der Praxis recht selten vor.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Arbeitszeitenregelung am Arbeitsplatz?

Wenn der Arbeitnehmer gegen die Regelungen der Arbeitszeit am Arbeitsplatz verstößt, dann begeht er eine Pflichtverletzung. Diese rechtfertigt in der Regel eine Abmahnung, aber nur in sehr seltenen Fällen eine Kündigung.

Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit nach Belieben verteilen?

Die Verteilung der Arbeitszeit ist dem Direktionsrecht des Arbeitgebers überlassen. Wenn aber Kernzeit vereinbart ist, darf der Arbeitgeber diese nicht einfach abändern, es sei denn, dass er sich dies in der Vereinbarung über die Arbeitszeit vorbehalten hat.

Wie lange darf die Umziehzeit dauern?

Die Umkleidezeit kann Arbeitszeit sein, wenn das Umziehen notwendigerweise erforderlich ist. Insbesondere ist das dann der Fall, wenn zwingend am Arbeitsplatz eine spezielle Arbeitskleidung zu tragen ist. Wie lange diese Zeit dauern darf, kann letztendlich vom Gericht geschätzt werden. Eine gesetzliche Regelung der Höchstdauer gibt es nicht.

Wie können Verstöße gegen die Arbeitszeit verhindert werden?

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich eine generelle Arbeitszeiterfassung im Betrieb einführen und so die Arbeitszeit der Arbeitnehmer kontrollieren. Das Gegenstück dazu ist die Vertrauensarbeitszeit, bei der in der Regel keine Überprüfung erfolgt.